Ein Pflegegrad entscheidet darüber, welche Leistungen der Pflegeversicherung dir zustehen. Der Antrag ist deshalb der erste Schritt, wenn Hilfe im Alltag nötig wird, und er betrifft oft die ganze Familie. Wer weiß, wie das Verfahren abläuft, welche Fristen gelten und was passiert, wenn die Pflegekasse zu lange braucht, kann besser planen. Dieser Ratgeber erklärt die Schritte in der Reihenfolge, in der sie anfallen.
Kurz beantwortet: Den Pflegegrad beantragst du bei deiner Pflegekasse. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist für den Antrag beträgt 25 Arbeitstage ab Antragseingang. Bei kürzeren Sonderfristen, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt, sind es 5 oder 10 Arbeitstage. Überschreitet die Pflegekasse die Frist, zahlt sie einen Geldbetrag von 70 Euro je begonnener Woche (BMG, Stand 6. Januar 2026). Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Antrag geht an die Pflegekasse, die bei deiner Krankenkasse angesiedelt ist.
- Die Grundfrist für die Begutachtung liegt bei 25 Arbeitstagen ab Antragseingang.
- In Krankenhaus-, Reha- und Hospizfällen gilt eine verkürzte Frist von 5 Arbeitstagen.
- Bei Überschreitung zahlt die Pflegekasse 70 Euro für jede begonnene Woche, zunächst spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf.
- Die Zahlung entfällt, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat.
Wie läuft der Antrag ab?
Der Ablauf ist in mehrere Schritte gegliedert. Die einzelnen Stufen sind für alle Antragsteller gleich, unterscheiden sich aber im Tempo, je nachdem, ob eine Klinik, ein Hospiz oder eine Pflegezeit im Spiel ist.
- Antrag stellen: Du reichst den Antrag bei deiner Pflegekasse ein. Die Pflegekasse bestätigt den Eingang, und ab diesem Tag laufen die Fristen.
- Begutachtung: Ein Gutachter prüft, wie selbständig die pflegebedürftige Person im Alltag ist. Die Begutachtung findet in der Regel im häuslichen Umfeld oder in der Klinik statt.
- Entscheidung: Die Pflegekasse teilt dir den Pflegegrad mit. Wird der Antrag abgelehnt oder fällt der Grad niedriger aus, kannst du dagegen vorgehen.
- Leistungen beantragen: Mit dem Pflegegrad kannst du die passenden Leistungen auswählen, etwa Pflegegeld, Sachleistungen oder die Ersatzpflege.
Welche Unterlagen die Pflegekasse im Einzelfall verlangt, teilt sie dir mit. Hilfreich sind in der Regel aktuelle Arztberichte, eine Übersicht über Medikamente und ein kurzes Pflegetagebuch über einige Wochen.
Welche Fristen gelten für die Begutachtung?
Die Fristen unterscheiden sich je nach Situation. Die folgende Übersicht stellt die Regelfälle nebeneinander, wie das Bundesgesundheitsministerium sie beschreibt.
| Situation | Frist für die Begutachtung |
|---|---|
| Regelfall | 25 Arbeitstage ab Antragseingang |
| Krankenhaus oder stationäre Reha, wenn die Versorgung gesichert werden muss | 5 Arbeitstage |
| Hospiz oder ambulante palliative Versorgung | 5 Arbeitstage |
| Häusliche Umgebung bei angekündigter Pflegezeit oder vereinbarter Familienpflegezeit | 10 Arbeitstage |
| Kurzzeitpflege nach Krankenhaus oder Reha (abschließende Begutachtung) | Innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Beginn der Kurzzeitpflege |
Die Angaben stammen aus der Seite des Bundesgesundheitsministeriums mit Stand 6. Januar 2026. Im Einzelfall entscheidet die Pflegekasse, welche Frist greift. Eine kurze Rückfrage bei der Pflegekasse vermeidet Missverständnisse.
Was passiert, wenn die Pflegekasse zu lange braucht?
Wird die Frist überschritten, hast du einen Anspruch auf einen Geldbetrag. Das Bundesgesundheitsministerium nennt 70 Euro für jede begonnene Woche der Überschreitung. Die erste Zahlung ist spätestens 15 Arbeitstage nach Fristablauf fällig, danach kommen weitere 70 Euro pro begonnener Woche hinzu.
Annahme: Die Frist wird um zweieinhalb Wochen überschritten. Dann sind drei Wochen begonnen, und der Anspruch liegt bei 3 mal 70 Euro, also 210 Euro. Ob im konkreten Fall ein Anspruch besteht, prüft die Pflegekasse.
Keine Zahlung gibt es, wenn die Pflegekasse die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Ebenfalls ausgenommen ist der Fall, dass die Person bereits in stationärer Pflege lebt und mindestens Pflegegrad 2 hat. Wer eine Verzögerung vermutet, sollte den Zeitpunkt der Antragstellung dokumentieren.
Was prüft die Begutachtung?
Die Begutachtung bewertet den Grad der Selbständigkeit im Alltag. Maßgeblich ist, wie gut die Person ihren Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen kann, nicht allein die Diagnose. Die Einzelheiten der Bewertung legt das Gesetz fest.
Deshalb hilft es, den Alltag konkret zu beschreiben: Wobei braucht die Person Unterstützung, wie oft am Tag, und wie verlässlich ist die Hilfe? Ein Tagebuch über mehrere Wochen macht solche Angaben nachvollziehbar. Wer die Angaben vorab sortiert, spart im Gespräch mit dem Gutachter Zeit und vergisst seltener etwas Wichtiges.
Was tust du, wenn der Bescheid nicht passt?
Ein Bescheid ist kein Schlusspunkt, wenn er den tatsächlichen Hilfebedarf nicht abbildet. Lies zuerst die Begründung genau und vergleiche sie mit deinem Pflegetagebuch. Fehlen Aussagen zu bestimmten Alltagssituationen, kannst du die Pflegekasse schriftlich um Ergänzung bitten und eigene Unterlagen nachreichen.
Gegen eine Entscheidung kannst du in der Regel Widerspruch einlegen. Die Frist dafür steht im Bescheid. Eine Pflegeberatung oder die Verbraucherberatung helfen bei der Formulierung, ohne dass du die Argumente allein entwickeln musst. Wichtig ist, dass du Fristen einhältst und alle Schreiben aufbewahrst.
Häufige Fragen
Kann ich den Antrag selbst stellen?
Ja. Der Antrag kann von der pflegebedürftigen Person selbst, von Angehörigen oder einer bevollmächtigten Person gestellt werden.
Muss ich mit einer Ablehnung rechnen, wenn die Diagnose klar ist?
Eine Diagnose allein entscheidet nicht über den Pflegegrad. Maßgeblich ist der Umfang der Unterstützung im Alltag. Deshalb ist eine genaue Schilderung wichtiger als die Diagnose selbst.
Was ist, wenn die Pflegekasse die Frist nicht einhält?
Dann kannst du die Pflegekasse an die Frist erinnern und die Zahlung des Geldbetrags verlangen. Die Pflegekasse prüft, ob sie die Verzögerung zu vertreten hat. Bei Streit ist eine Beratung bei der Pflegeberatung oder bei der Verbraucherberatung sinnvoll.
Gilt die Frist auch bei einem Krankenhausaufenthalt?
Bei einem Krankenhaus- oder Reha-Aufenthalt gilt eine verkürzte Frist von 5 Arbeitstagen, wenn die weitere Versorgung gesichert werden muss. Die Pflegekasse entscheidet über den Einzelfall, sobald der Antrag vorliegt.
Wie hängt der Pflegegrad mit den Leistungen zusammen?
Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen zur Verfügung stehen und in welcher Höhe. Einen Überblick nach Pflegegrad findest du im Ratgeber zu den Pflegegraden und Leistungen.
Checkliste für den Antrag
Mit dieser Liste vermeidest du die häufigsten Verzögerungen. Hake ab, was vorliegt, bevor du den Antrag abschickst.
- Versichertenkarte und Kontaktdaten der pflegebedürftigen Person
- Aktuelle Arztberichte mit Diagnosen und Behandlungsplan
- Übersicht über alle regelmäßig eingenommenen Medikamente
- Ein Pflegetagebuch, das den Hilfebedarf über einige Wochen zeigt
- Datum der Antragstellung, notiert oder als Nachweis gespeichert
So gehst du jetzt vor
- Stelle den Antrag möglichst früh und notiere das Datum des Eingangs.
- Führe ein Pflegetagebuch über einige Wochen, das den tatsächlichen Hilfebedarf zeigt.
- Halte Arztberichte und eine aktuelle Medikamentenliste bereit.
- Prüfe nach Bescheid, ob der Pflegegrad zu den tatsächlichen Hilfen passt, und entscheide dann über weitere Schritte.
Passend dazu
- Pflegereform 2027: Was feststeht und was noch im Verfahren ist
- Pflegegrade 1 bis 5: Welche Leistungen zu welchem Grad gehören
- Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege 2027: Was sich zusammenlegen soll
- Entlastungsbetrag Pflege: Wofür er bis 2026 genutzt werden kann
- Elternunterhalt bei Pflegeheim: Was Kinder tatsächlich zahlen müssen
Quellen:
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.