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Kontopfändung und Gerichtsvollzieher: Was du jetzt tun kannst

Kontopfändung oder Gerichtsvollzieher: Welche Schritte jetzt zählen, wann die Bank auszahlen darf, wie das P-Konto schützt und wann eine Erinnerung nach § 766 ZPO passt.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Wenn der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht oder die Bank dir mitteilt, dass dein Konto gepfändet wurde, zählt vor allem ein geordnetes Vorgehen. Eine Kontopfändung bedeutet, dass ein Gläubiger mit gerichtlichem Beschluss auf dein Guthaben bei der Bank zugreift. Was du tun kannst, hängt davon ab, ob schon ein Pfändungsschutzkonto besteht und welche Schreiben du erhalten hast.

Kurz beantwortet: Bei einer Kontopfändung sicherst du alle Schreiben, notierst die Fristen und verlangst bei der Bank die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto. Ist schon Guthaben gepfändet, wird das Konto zum Beginn des vierten Geschäftstages nach deinem Verlangen umgewandelt (§ 850k Abs. 2 ZPO). Der Grundbetrag der Pfändungsfreigrenze liegt seit 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro im Monat. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kontopfändung und Besuch des Gerichtsvollziehers sind zwei verschiedene Dinge: Bei der Kontopfändung wird das Bankguthaben gesperrt, beim Besuch geht es um Gegenstände oder um Auskünfte.
  • Ein Pfändungsschutzkonto kannst du jederzeit verlangen, auch nach der Pfändung (§ 850k Abs. 1 und 2 ZPO).
  • Die Bank darf bei gepfändetem Guthaben einer natürlichen Person frühestens einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger leisten (§ 835 Abs. 3 ZPO).
  • Gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung ist die Erinnerung nach § 766 ZPO möglich, über die das Vollstreckungsgericht entscheidet.
  • Die Erinnerung klärt nicht, ob die Forderung berechtigt ist. Das klärst du mit dem Gläubiger oder vor Gericht.

Was ist der Unterschied zwischen Kontopfändung und Besuch des Gerichtsvollziehers?

Bei einer Kontopfändung erhält die Bank als Drittschuldner einen Beschluss, der das Guthaben des Schuldners erfasst. Das Gesetz knüpft in § 835 ZPO an die Zustellung des Überweisungsbeschlusses an die Bank an. Du als Kontoinhaber merkst die Pfändung häufig daran, dass die Bank Zahlungen nicht mehr ausführt oder dich schriftlich informiert. Ein Besuch des Gerichtsvollziehers ist dagegen ein eigener Vollstreckungsschritt, der etwa Gegenstände betrifft. Beides kann nebeneinander laufen.

Wichtig für dich: Wer einen Brief oder einen Besuch erhält, sollte nicht in Panik spontan zahlen oder unterschreiben. Lass dir den Titel und die Forderung zeigen, notiere Datum und Namen und kläre danach in Ruhe die nächsten Schritte. Ob und wann ein Gerichtsvollzieher deine Wohnung betreten darf, regeln eigene Vorschriften. Lass das vor einem Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle prüfen.

Was tue ich in den ersten Tagen nach der Pfändung?

  1. Sichere alle Schreiben von Gericht, Gläubiger, Gerichtsvollzieher und Bank und notiere Eingangsdatum und Fristen.
  2. Verlange bei deiner Bank schriftlich die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto (§ 850k ZPO) und lass dir den Eingang bestätigen.
  3. Prüfe, ob du bei einer anderen Bank bereits ein P-Konto führst, denn zulässig ist nur eines (§ 850k Abs. 3 ZPO).
  4. Stelle deine laufenden Zahlungen auf das, was du für Miete und Lebenshaltung zwingend brauchst, und kläre offene Beträge mit dem Gläubiger.
  5. Suche eine Schuldnerberatungsstelle auf und bring Schreiben, Kontoauszüge und Einkommensnachweise mit.
  6. Prüfe, ob eine Erinnerung nach § 766 ZPO sinnvoll ist, und handle dabei zügig.

Wie du das P-Konto im Einzelnen beantragst, beschreibt der Ratgeber P-Konto einrichten: Schritt für Schritt zum Pfändungsschutz.

Welche Fristen und Zeitpunkte sind wichtig?

Zeitpunkt oder FristWas giltGrundlage
JederzeitUmstellung auf ein Pfändungsschutzkonto verlangen, auch bei negativem Saldo§ 850k Abs. 1 ZPO
Vierter Geschäftstag nach deinem VerlangenUmwandlung eines Kontos mit bereits gepfändetem Guthaben§ 850k Abs. 2 ZPO
Einen Monat nach Zustellung des ÜberweisungsbeschlussesFrühester Zeitpunkt, zu dem die Bank bei gepfändetem Guthaben einer natürlichen Person an den Gläubiger leisten oder hinterlegen darf§ 835 Abs. 3 ZPO
Die drei folgenden MonateNicht verbrauchter Rest des geschützten Betrags kann übertragen werdenInformationsblatt AG Freising
Mindestens vier Geschäftstage vor MonatsendeRückumwandlung in ein gewöhnliches Konto§ 850k Abs. 5 ZPO

Die Monatsfrist ist für dich eine Handlungsfrist: In dieser Zeit kannst du das P-Konto einrichten, Bescheinigungen beschaffen und mit dem Gläubiger verhandeln. Warte nicht bis zum Ende, denn die Umwandlung braucht ihre Zeit.

Welcher Betrag bleibt auf dem Konto geschützt?

Der Grundbetrag der Pfändungsfreigrenze beträgt laut Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen seit dem 1. Juli 2026 1.587,40 Euro im Monat. Für unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich der Schutz: 597,42 Euro für die erste Person und 332,83 Euro für jede weitere. Wie viel auf deinem Konto konkret geschützt ist, hängt von diesen Faktoren und von der Art der Eingänge ab. Eine Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO kann den Basisschutz erhöhen, wie das Informationsblatt des Amtsgerichts Freising ausführt. Eine Übersicht bietet der Ratgeber Pfändungsfreigrenze 2026: Was auf deinem Konto geschützt bleibt, und bei einer Lohnpfändung hilft Lohnpfändung: Wie viel vom Gehalt tatsächlich bleibt.

Was ist die Erinnerung nach § 766 ZPO und wann hilft sie?

Die Erinnerung nach § 766 ZPO richtet sich gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung oder das Verfahren des Gerichtsvollziehers. Über sie entscheidet das Vollstreckungsgericht. Sie kommt in Betracht, wenn eine Vollstreckungsmaßnahme nicht dem Auftrag entspricht oder formal fehlerhaft ist, etwa bei strittigen Kosten des Gerichtsvollziehers. Das Vollstreckungsgericht entscheidet nach § 766 Abs. 2 ZPO auch, wenn ein Gerichtsvollzieher einen Vollstreckungsauftrag nicht übernimmt oder nicht dem Auftrag gemäß ausführt. Der Gesetzestext (abgerufen am 2. November 2026) nennt keine feste Frist, trotzdem solltest du zügig handeln, denn Maßnahmen laufen weiter.

Die Erinnerung ist kein Mittel, um die Forderung selbst anzugreifen. Ob du dem Gläubiger Geld schuldest, klärst du mit ihm, mit einer Beratungsstelle oder vor dem zuständigen Gericht. Für die Formulierung und die Erfolgsaussichten im Einzelfall brauchst du rechtliche Beratung. Dieser Ratgeber kann sie nicht ersetzen.

Wie gehe ich mit dem Gläubiger um?

Viele Pfändungen lassen sich entschärfen, wenn du das Gespräch suchst. Biete dem Gläubiger eine Ratenzahlung an, die du wirklich leisten kannst, und lass die Vereinbarung schriftlich festhalten. Zahlungsversprechen am Telefon ohne Prüfung der Forderung sind riskant. Eine Schuldnerberatungsstelle kann deine Einnahmen und Ausgaben gemeinsam mit dir sortieren und prüfen, welche Schutzrechte du hast. Bei hoher Verschuldung gibt es weitere Wege, die der Ratgeber Restschuldbefreiung als Student beschreibt.

Wie vermeide ich es, überhaupt in diese Lage zu kommen?

Der häufigste Auslöser sind unbeachtete Mahnungen. Wer Post vom Gericht oder von einem Inkassounternehmen ungeöffnet liegen lässt, verpasst Fristen. Lege einen Ordner für Schreiben an und prüfe Kontoauszüge regelmäßig. Plane Rücklagen für unvermeidbare Ausgaben, damit der Dispo nicht dauerhaft genutzt wird. Wie teuer eine Überziehung wird, zeigt der Ratgeber Dispokredit für Studierende.

Häufige Fragen

Darf der Gerichtsvollzieher mein ganzes Konto leeren?

Mit einem Pfändungsschutzkonto bleibt ein Grundbetrag geschützt, seit 1. Juli 2026 sind das 1.587,40 Euro im Monat als Basis. Ohne P-Konto ist die Lage deutlich schlechter, deshalb ist die Umwandlung der wichtigste erste Schritt.

Kann ich gegen die Pfändung selbst vorgehen?

Gegen die Art und Weise der Vollstreckung gibt es die Erinnerung nach § 766 ZPO. Ob die Forderung berechtigt ist, ist eine andere Frage, die du mit dem Gläubiger oder vor Gericht klärst. Lass dich dazu beraten.

Was, wenn ich die Forderung nicht bezahlen kann?

Sprich den Gläubiger an und schlage Raten vor. Eine Schuldnerberatungsstelle unterstützt dich dabei und kennt die Abläufe bei Gläubigern und Gerichten.

Muss ich zum Gerichtsvollzieher gehen oder ihn hereinlassen?

Bei Terminen und Ladungen solltest du Fristen einhalten und Rücksprache mit einer Beratungsstelle halten. Ob und unter welchen Voraussetzungen der Gerichtsvollzieher deine Wohnung betreten darf, regeln eigene Vorschriften. Lass dir das im Vorfeld erklären.

Kann die Bank das Geld sofort an den Gläubiger auszahlen?

Bei gepfändetem Guthaben einer natürlichen Person darf die Bank frühestens einen Monat nach Zustellung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger leisten oder hinterlegen (§ 835 Abs. 3 ZPO). In dieser Zeit kannst du handeln.

So gehst du jetzt vor

  1. Sichere und ordne alle Schreiben und trage die Fristen in den Kalender ein.
  2. Verlange schriftlich die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto.
  3. Suche eine Schuldnerberatungsstelle auf, bevor du Zahlungen zusagst.
  4. Prüfe mit rechtlicher Beratung, ob eine Erinnerung nach § 766 ZPO sinnvoll ist.

Passend dazu

Quellen: § 850k ZPO, Gesetze im Internet; § 835 ZPO, Gesetze im Internet; § 766 ZPO, Gesetze im Internet; Bekanntmachung der Pfändungsfreigrenzen ab 1. Juli 2026, Gesetze im Internet; Informationen zum Pfändungsschutzkonto, Amtsgericht Freising.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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