Eine Bonitätsauskunft zeigt, welche Daten Auskunfteien über dich gespeichert haben und welche Einschätzung sie daraus ableiten. Du kannst diese Informationen über dein Auskunftsrecht nach der DSGVO anfordern. Dieser Ratgeber beschreibt den Ablauf, die Fristen und was du mit der Antwort tun kannst.
Kurz beantwortet: Du kannst bei Auskunfteien und anderen Unternehmen Auskunft über deine gespeicherten Daten verlangen. Die Antwort muss grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen. In Ausnahmefällen kann sich die Frist um höchstens zwei Monate verlängern. Antragsweg und Formular richten sich nach den Angaben der jeweiligen Auskunftei. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Auskunftsrecht gilt für Unternehmen, die Daten über dich verarbeiten, nicht nur für Auskunfteien.
- Die Antwort muss grundsätzlich innerhalb eines Monats erfolgen.
- Du erhältst eine Kopie der Daten in strukturierter Form.
- Die Auskunft umfasst unter anderem Zwecke, Empfänger und Speicherdauer.
- Für Formular und Antragsweg gelten die Angaben der jeweiligen Auskunftei.
Was umfasst die Auskunft nach der DSGVO?
Das Auskunftsrecht nach Artikel 15 der DSGVO ist umfassender als eine reine Datenkopie. Die Datenschutzaufsicht Bayern beschreibt in ihrem Infoblatt für betroffene Personen die folgenden Bestandteile.
- Die Zwecke, für die deine Daten verarbeitet werden.
- Die Empfänger oder Empfängerkategorien. Bereits bekannte Empfänger müssen konkret benannt werden.
- Die geplante Speicherdauer oder die Kriterien, nach denen sie festgelegt wird.
- Die Herkunft der Daten, falls sie nicht direkt bei dir erhoben wurden.
- Eine Kopie der Daten. Gemeint ist eine strukturierte Wiedergabe, keine Fotokopie.
- Hinweise auf weitere Betroffenenrechte und auf dein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde.
Welche Fristen gelten?
Die Fristen sind der Kern des Verfahrens. Sie helfen dir, eine ausbleibende oder verspätete Antwort einzuordnen.
| Schritt | Frist laut Infoblatt | Hinweis |
|---|---|---|
| Antwort auf den Auskunftsantrag | Grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang | Die Frist beginnt mit dem Eingang des Antrags |
| Verlängerung | Maximal zwei weitere Monate, nur in Ausnahmefällen | Das Unternehmen muss innerhalb des ersten Monats den Grund mitteilen |
| Beschwerde | Jederzeit möglich, wenn die Antwort fehlt oder unvollständig ist | Zuständig ist die Datenschutzaufsicht |
Das Infoblatt trägt den Stand Dezember 2024. Prüfe vor dem Antrag, ob die Aufsichtsbehörde inzwischen weitere Hinweise veröffentlicht hat.
Wie stellst du den Antrag?
- Schreibe an die Auskunftei oder das Unternehmen und fordere eine Auskunft nach Artikel 15 DSGVO an.
- Nenne Name, Geburtsdatum und Anschrift, damit das Unternehmen dich eindeutig zuordnen kann.
- Notiere das Datum der Anfrage, denn ab dort läuft die Monatsfrist.
- Prüfe die Antwort auf Vollständigkeit: Zwecke, Empfänger, Speicherdauer, Herkunft und Kopie der Daten.
- Beanstande falsche Daten schriftlich beim Verantwortlichen und bewahre die Unterlagen auf.
Typische Fehler beim Antrag
Viele Anfragen scheitern nicht am Recht, sondern an Kleinigkeiten. Häufige Fehler sind unvollständige Angaben zur Identität, eine Anfrage an die falsche Stelle und fehlende Belege über den Versand. Wer diese Punkte vermeidet, kann die Frist leichter überwachen.
- Die Anfrage geht an eine Stelle, die die Daten nicht verarbeitet.
- Name oder Anschrift fehlen, sodass die Zuordnung verzögert wird.
- Der Versand wird nicht dokumentiert, sodass der Fristbeginn strittig bleibt.
Was du mit der Antwort machen kannst
Prüfe die gespeicherten Einträge, Angaben zu Konten und Verträgen sowie den Scorewert, sofern er ausgewiesen wird. Ob und wie ein Score in der Auskunft erscheint, hängt von der jeweiligen Auskunftei ab. Fehler kannst du schriftlich beim Verantwortlichen beanstanden. Bleibt eine Antwort aus oder ist sie unvollständig, kannst du dich an die zuständige Datenschutzaufsicht wenden.
Was bedeutet die Monatsfrist konkret?
Die Frist beginnt mit dem Eingang deines Antrags. Sie ist eine Höchstfrist und keine Wartezeit, das Unternehmen soll also unverzüglich antworten. Erst wenn es die Frist verlängern muss, darf es die Bearbeitung um maximal zwei Monate verlängern, und dann nur in Ausnahmefällen wie bei besonders komplexen Anfragen oder einer großen Zahl von Anträgen.
Wichtig ist deshalb der Zeitpunkt des Eingangs. Lege ihn mit einem Nachweis fest, etwa mit dem Versandbeleg oder einer schriftlichen Eingangsbestätigung.
Vergleiche die Angaben mit deinen eigenen Unterlagen. Stimmen Wohnort und Geburtsdatum? Sind Verträge aufgeführt, die du kennst? Auffälligkeiten notierst du am besten mit Datum, damit du sie später gezielt ansprechen kannst.
Bei Unstimmigkeiten reicht oft eine kurze schriftliche Rückfrage. Dokumentiere auch Telefonate, indem du Datum, Gesprächspartner und Ergebnis festhältst.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Auskunft und Score?
Die Auskunft zeigt die gespeicherten Daten. Der Score ist eine Einschätzung, die daraus berechnet wird. Die Grundlagen zum neuen Bonitätsscore erklärt der Artikel Was der neue Bonitätsscore 2026 für dich bedeutet.
Kann ich meine Bonität selbst berechnen?
Diese Frage behandelt ein eigener Artikel, der beschreibt, was der neue Score für Verbraucher erlaubt. Lies ihn, wenn du die Auskunft mit einer eigenen Einschätzung vergleichen möchtest.
Was passiert, wenn die Antwort ausbleibt?
Nach Ablauf der Monatsfrist hast du einen Grund, nachzufassen. Dokumentiere deine Anfrage und den Versand. Eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsicht ist möglich, wenn keine oder keine vollständige Antwort kommt.
Muss ich einen Grund für meine Anfrage nennen?
Nach dem Infoblatt ist das Auskunftsrecht ein Recht der betroffenen Person. Eine Begründung gehört nicht zum Antrag. Formuliere die Anfrage trotzdem klar und präzise, damit sie schnell bearbeitet werden kann.
Welche Angaben sind in der Auskunft besonders wichtig?
Besonders aufschlussreich sind die Angaben zur Herkunft der Daten und zu den Empfängern. Sie zeigen, woher Informationen stammen und an wen sie weitergegeben wurden. Prüfe außerdem die Speicherdauer, denn daraus ergibt sich, wie lange ein Eintrag noch sichtbar bleibt.
Wer ist für die Auskunft zuständig?
Zuständig ist das Unternehmen, das die Daten verarbeitet. Bei einer Auskunftei ist das die Auskunftei selbst, bei einem Vertragspartner das jeweilige Unternehmen. Hast du Zweifel, an wen du dich wenden sollst, hilft ein kurzer Blick in die Datenschutzhinweise des Anbieters.
Gilt das Auskunftsrecht auch außerhalb von Auskunfteien?
Ja. Das Auskunftsrecht richtet sich an jeden Verantwortlichen, der personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören etwa Vermieter, Telekommunikationsanbieter oder Online-Shops. Wer nicht sicher ist, wie das Unternehmen heißt, findet diese Angabe meist im Impressum.
Eine Auskunft ist eine Momentaufnahme. Wiederhole die Anfrage nicht ohne Grund, sondern prüfe nach einiger Zeit, ob sich Einträge verändert haben und ob beanstandete Fehler behoben wurden. So behältst du den Überblick, ohne unnötig Fristen auszulösen.
So gehst du jetzt vor
- Lege eine Ablage für Anfragen, Fristen und Antworten an.
- Stelle die Anfrage an alle Stellen, bei denen du Daten vermutest.
- Vergleiche die Antworten und notiere Abweichungen.
- Kläre Fehler schriftlich, bevor du sie in anderen Verfahren verwendest.
Die Auskunft ist der Ausgangspunkt, nicht das Ende der Prüfung. Wer Einträge versteht, kann bei Verträgen, Mietverhältnissen oder Kreditanfragen gelassener reagieren und weiß, welche Angaben er wirklich beeinflussen kann.
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Quellen: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Infoblatt für betroffene Personen zur Auskunft (Stand Dezember 2024).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.