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Online-Krankschreibung per Fragebogen: Was geplant ist

Der Koalitionsvertrag will Missbrauch bei Online-Krankschreibungen einschränken. Ein Gesetz gibt es noch nicht. Was geplant ist und was du jetzt wissen solltest, mit Stand November 2026.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Online-Krankschreibungen per Fragebogen kennen viele: Man beantwortet einige Fragen am Bildschirm, und am Ende steht eine Bescheinigung. Die Koalition will Missbrauch bei Krankschreibungen über Online-Plattformen eindämmen, eine konkrete Regel dazu gibt es aber noch nicht. Dieser Ratgeber erklärt, was der Koalitionsvertrag hergibt, was Medienberichte melden und worauf du bis dahin achten solltest. Zur telefonischen Variante gibt es einen eigenen Beitrag über die telefonische Krankschreibung.

Kurz beantwortet: Der Koalitionsvertrag sieht vor, Missbrauch bei Krankschreibungen über Online-Plattformen einzuschränken. Medienberichte nennen Ministerin Warken mit dem Vorhaben, Online-Atteste ohne Arztkontakt zu stoppen. Ein Gesetz dazu ist nach dem Stand dieses Ratgebers nicht beschlossen. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Koalitionsvertrag sieht vor, Missbrauch bei Krankschreibungen über Online-Plattformen einzuschränken.
  • Medienberichte melden, Ministerin Warken wolle Online-Atteste per Fragebogen stoppen. Eine beschlossene Regel gibt es bislang nicht.
  • Eine Videosprechstunde mit einer ärztlichen Person ist etwas anderes als ein Fragebogen ohne Arztkontakt.
  • Der Zeitplan ist offen. Bis dahin gelten die bisherigen Regeln.
  • Wer tatsächlich krank ist, sollte sich weiterhin direkt an eine Praxis wenden.

Was ist eine Online-Krankschreibung per Fragebogen?

Bei dieser Form erfolgt die Bescheinigung ohne persönlichen Kontakt zu einer Ärztin oder einem Arzt. Die Anbieter arbeiten mit Fragebögen, die medizinische Angaben abfragen, und stellen anschließend eine Bescheinigung aus. Davon zu unterscheiden ist die Videosprechstunde, bei der eine ärztliche Person die Patientin oder den Patienten sieht und spricht. Ob ein Fragebogen den künftigen Anforderungen genügt, hängt von der Regelung ab, die noch nicht vorliegt.

Der Unterschied ist für die Bewertung zentral. Ein Gespräch mit Untersuchung ist etwas anderes als eine Beantwortung von Fragen am Bildschirm. Deshalb trennen Medien und Politik zwischen Plattformen ohne Arztkontakt und der Videosprechstunde, die laut Gesundheitsministerium erhalten bleiben soll.

Was ist geplant und was ist beschlossen?

Im Koalitionsvertrag steht laut Ärzteblatt das Ziel, Missbrauch bei Krankschreibungen über Online-Plattformen einzuschränken. Die Ministerin hat sich laut Berichterstattung im Februar 2026 darauf bezogen. Die Pharmazeutische Zeitung und die Apotheken Umschau melden, Warken wolle Online-Atteste ohne Arztkontakt stoppen. Diese Meldungen beruhen auf Äußerungen, ein verabschiedeter Gesetzestext liegt nicht vor.

Parallel wird über eine höhere Strafdrohung diskutiert. Nach Berichten soll das unrichtige Ausstellen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stärker bestraft werden als bisher. Bisher drohen laut Berichterstattung bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Auch hier gilt: Das ist geplant und nicht beschlossen.

WegArztkontaktStand der Planung
PraxisbesuchJa, persönlichRegelweg, unverändert
VideosprechstundeJa, per VideoSoll nach Angaben des Gesundheitsministeriums erhalten bleiben
Online-FragebogenNeinEinschränkung im Koalitionsvertrag angekündigt, kein Gesetz
Telefonische KrankschreibungJa, per TelefonAbschaffung im Koalitionsprogramm festgelegt, kein Gesetz

Worauf du bei einer Krankschreibung achten solltest

  1. Prüfe, ob du für die Bescheinigung wirklich eine ärztliche Untersuchung brauchst. Bei unklaren Beschwerden ist eine Videosprechstunde oder ein Praxisbesuch sinnvoller als ein Fragebogen.
  2. Melde dich beim Arbeitgeber unverzüglich und nenne die voraussichtliche Dauer, unabhängig davon, wie die Bescheinigung entsteht.
  3. Achte darauf, dass die Bescheinigung von einer ärztlichen Person ausgestellt und vollständig ist. Frag im Zweifel vorher bei deinem Arbeitgeber nach, ob er das anerkennt.

Was zählt rechtlich als ärztliche Bescheinigung?

Die Entgeltfortzahlung knüpft an eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an. Entscheidend ist also, dass eine ärztliche Person die Arbeitsunfähigkeit feststellt und bescheinigt. Ob ein Fragebogen diese Anforderung erfüllt, ist eine Frage der künftigen Regelung und der Praxis im Einzelfall. Für dich als Studierende oder Berufseinsteiger heißt das: Im Zweifel ist die klare Lösung mit einem Arztkontakt die sicherere.

Auch die Kassen und der Arbeitgeber erwarten eine nachvollziehbare Bescheinigung. Wer eine Krankschreibung über eine Plattform erhält, sollte deshalb prüfen, ob sie vollständig ist, das Ausstellungsdatum trägt und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit nennt. Eine unvollständige Bescheinigung kann den Arbeitgeber zu Rückfragen veranlassen.

Warum die Debatte gerade jetzt läuft

Die Diskussion hängt eng mit der Frage zusammen, wie viele Krankheitstage entstehen und wie sie entstehen. Laut ZDFheute stiegen die erfassten Fehltage nach der elektronischen Übermittlung von rund 15 Kalendertagen im Jahr 2019 auf 20 im Jahr 2022 und blieben dort. Die Koalition sieht darin einen Anlass, Missbrauch einzudämmen. Die Arbeitgeberseite begrüßt die Pläne laut Berichterstattung, Ärzteverbände kritisieren sie.

Dieser Streit ist für die Frage nach Online-Attesten zentral. Die Befürworter einer Einschränkung betonen Missbrauch. Kritiker sehen die Frage anders und halten Missbrauch für begrenzt. Ein Gesetz muss diesen Spagat lösen, und die Ausgestaltung ist deshalb offen.

Welche Alternativen bleiben, wenn du krank bist?

Wenn du dich krank fühlst und nicht arbeiten kannst, bleibt der Weg über eine Praxis der sicherste. Die Terminvermittlung über die Nummer 116117 kann helfen, wenn der Termin dringend ist, und die Videosprechstunde ist eine Option, wenn der Körper keine Untersuchung vor Ort verlangt. Bei akuten Beschwerden oder Notfällen gilt die 112.

Für viele Studierende ist außerdem die Praxis des Hausarztes der einfachste Weg. Eine Bescheinigung lässt sich dort in der Regel nach einer kurzen Untersuchung ausstellen. Der Gang dorthin kostet Zeit, schafft aber Klarheit und schützt vor späteren Rückfragen des Arbeitgebers.

Häufige Fragen

Ist eine Online-Krankschreibung per Fragebogen schon verboten?

Nach dem Stand dieses Ratgebers nein. Der Koalitionsvertrag kündigt eine Einschränkung an, ein Gesetz ist nicht beschlossen. Medienberichte nennen ein Verbot als Ziel, der genaue Umfang ist aber offen.

Was ist der Unterschied zur Videosprechstunde?

Bei der Videosprechstunde sieht und hört eine ärztliche Person die Patientin oder den Patienten, und sie kann Fragen stellen und Beschwerden einordnen. Im Fragebogenmodell fehlt dieser Kontakt. Die Videosprechstunde soll nach Angaben des Gesundheitsministeriums erhalten bleiben.

Muss mein Arbeitgeber eine Online-Bescheinigung akzeptieren?

Entscheidend ist, ob die Bescheinigung nach den geltenden Regeln als ärztliche Bescheinigung gilt. Der Arbeitgeber darf nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes eine ärztliche Bescheinigung verlangen und die Vorlage auch früher fordern. Im Zweifel frag deinen Arbeitgeber, bevor du dich auf eine Online-Lösung verlässt.

Wo finde ich aktuelle Informationen?

Der Koalitionsvertrag, die Mitteilungen des Bundesgesundheitsministeriums und das Bundesgesetzblatt sind die verlässlichen Quellen. Deine Krankenkasse informiert zusätzlich über Änderungen, die sie betreffen.

Was ändert sich für Studierende mit Nebenjob?

Das hängt davon ab, welche Form der Krankschreibung genutzt wird und welche Regeln im Betrieb gelten. Für die Meldepflicht ändert sich durch die Pläne nichts. Wer einen Nebenjob hat, sollte die Meldewege früh klären.

So gehst du jetzt vor

  1. Nutze die Praxis oder die Videosprechstunde, wenn du unsicher bist, ob du untersucht werden musst.
  2. Melde dich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber und nenne die voraussichtliche Dauer.
  3. Verfolge das Gesetzgebungsverfahren, sobald ein Referentenentwurf vorliegt, und passe deine Wege an.

Passend dazu

Quellen: Ärzteblatt: Warken plant keine Abschaffung der telefonischen Krankschreibung (26.02.2026), Pharmazeutische Zeitung: Warken will Online-Krankschreibungen stoppen (ohne Datum), Apotheken Umschau: Krankschreibung per Fragebogen (ohne Datum).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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