Viele Studierende und Berufseinsteiger fragen sich, ob sie bei einer Erkrankung sofort einen Arzt aufsuchen müssen. Die Antwort hängt davon ab, wie lange die Arbeitsunfähigkeit dauert und was der Arbeitgeber verlangt. Heute gilt dafür eine klare gesetzliche Regel, die Koalition plant aber eine Änderung. Dieser Ratgeber trennt die geltende Rechtslage von dem, was im Gespräch ist.
Kurz beantwortet: Nein, nicht sofort. Nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes musst du bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen spätestens am darauffolgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen. Eine Pflicht ab dem ersten Krankheitstag ist im Koalitionsprogramm vorgesehen, aber noch nicht beschlossen. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Heute ist eine ärztliche Bescheinigung erst dann fällig, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert.
- Der Arbeitgeber darf die Vorlage früher verlangen, also auch schon ab dem ersten Tag.
- Eine Krankschreibung ab Tag 1 ist im Koalitionsprogramm angekündigt. Ein Gesetz dazu liegt nicht vor.
- Unabhängig von der Bescheinigung musst du deine Arbeitsunfähigkeit dem Arbeitgeber unverzüglich anzeigen.
- Den Zeitplan der geplanten Änderung kennt derzeit niemand verbindlich, deshalb lohnt sich der Blick in die betrieblichen Regeln.
Was sagt das Gesetz heute?
Die Regeln für die Entgeltfortzahlung stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz. Nach § 5 Abs. 1 musst du dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich mitteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, musst du eine ärztliche Bescheinigung spätestens am darauffolgenden Arbeitstag vorlegen. Der Arbeitgeber darf die Vorlage früher verlangen. Diese Dreiteilung macht den Unterschied zwischen einer Anzeige und einem Nachweis deutlich.
| Situation | Pflicht | Frist |
|---|---|---|
| Jede Arbeitsunfähigkeit | Anzeige beim Arbeitgeber mit voraussichtlicher Dauer | Unverzüglich |
| Dauer länger als drei Kalendertage | Ärztliche Bescheinigung | Spätestens am darauffolgenden Arbeitstag |
| Arbeitgeber verlangt den Nachweis früher | Bescheinigung in der verlangten Form | Zu dem vom Arbeitgeber genannten Zeitpunkt |
Gerade der letzte Punkt wird oft unterschätzt. Das Gesetz schreibt keine Pflicht ab Tag 1 vor, erlaubt dem Arbeitgeber aber, früher nach einem Nachweis zu fragen. Ob das in deinem Betrieb geschieht, steht im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in internen Regeln.
Was ist für den Attest ab Tag 1 geplant?
Nach Berichten wollen Union und SPD eine verpflichtende Vorlage der Bescheinigung ab dem ersten Krankheitstag einführen. Bundeskanzler Merz hat laut Berichterstattung angekündigt, dass Betriebe einzel- oder tarifvertraglich sowie per Betriebsvereinbarung davon abweichen können. Offen ist, wie Patientinnen und Patienten am ersten Tag ohne Praxisbesuch an eine Bescheinigung kommen. Die Regierung hat diesen Punkt laut Berichterstattung nicht konkretisiert.
Die Attestregeln stehen im Entgeltfortzahlungsgesetz und müssten dort geändert werden. Ein Gesetzentwurf mit festem Zeitplan liegt nicht vor. Bis dahin gilt die bestehende Dreitagesregel, ergänzt um das Recht des Arbeitgebers, früher zu fragen.
Wie wirkt sich eine Pflicht ab Tag 1 auf den Alltag aus?
Eine Pflicht ab dem ersten Tag würde vor allem bei kurzen Erkrankungen Folgen haben. Wer heute mit einem Infekt zu Hause bleibt und nach zwei Tagen wieder fit ist, käme ohne Praxisbesuch aus. Künftig könnte das anders sein. Wie groß der Aufwand für Studierende mit Nebenjob oder Minijob wäre, hängt davon ab, wie die Bescheinigung ausgestellt wird und welche Wege dafür offenstehen.
| Fall | Heute | Bei einer Pflicht ab Tag 1 (geplant) |
|---|---|---|
| Erkältung über zwei Tage | Keine Bescheinigung nötig, Anzeige genügt | Bescheinigung wäre ab dem ersten Tag verlangt |
| Krankheit über fünf Tage | Bescheinigung am darauffolgenden Arbeitstag nach Ablauf der Dreitagesfrist | Bescheinigung schon ab dem ersten Tag |
| Arbeitgeber fragt früher | Erlaubt | Erlaubt, zusätzlich zur Pflicht |
Warum das Thema für Studierende praktisch wichtig ist
Wer neben dem Studium jobbt oder ein Praktikum macht, erlebt Krankheitstage oft in einem Umfeld mit kurzen Fristen. Für Studierende ist außerdem entscheidend, wie die Krankenkasse eine Arbeitsunfähigkeit behandelt, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber ist dabei der wichtigere Punkt im Alltag, weil sie direkt das Gehalt betrifft.
Ein Praktikum oder eine Werkstudententätigkeit fällt nicht automatisch unter andere Regeln. Entscheidend ist, ob ein Arbeitsverhältnis besteht und wie der Vertrag die Meldung regelt. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich deshalb, bevor der erste Krankheitstag kommt.
Rechenbeispiel: Wann wird der Nachweis fällig?
Annahme: Du bist von Montag bis einschließlich Donnerstag krank, also vier Kalendertage. Die Arbeitsunfähigkeit dauert damit länger als drei Kalendertage, und die Bescheinigung ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag fällig. Wäre die Erkrankung nur zwei Tage gedauert, hättest du keine Bescheinigung vorlegen müssen, sofern der Arbeitgeber nicht früher verlangt.
Annahme: Dein Arbeitgeber verlangt schon am ersten Krankheitstag eine Bescheinigung. Dann gilt diese Anforderung, weil er die Vorlage früher verlangen darf. Das ist eine Einzelregel im Betrieb und keine allgemeine Pflicht ab Tag 1, die erst geplant ist.
Wichtig ist außerdem der Unterschied zwischen Arbeitsunfähigkeit und Attest. Die Arbeitsunfähigkeit stellt die Ärztin oder der Arzt fest, die Anzeige gegenüber dem Arbeitgeber machst du selbst. Das Attest ist der Nachweis darüber. Wer diese drei Ebenen auseinanderhält, versteht schneller, wann er handeln muss und wann die Anforderung des Betriebs nur eine Formalie ist.
Häufige Fragen
Muss ich bei einer Erkältung sofort zum Arzt?
Nach der geltenden Regel nicht, solange die Erkältung nicht länger als drei Kalendertage dauert. Du musst deinem Arbeitgeber aber sofort Bescheid geben und die voraussichtliche Dauer nennen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, ist die Bescheinigung fällig.
Darf der Arbeitgeber schon am ersten Tag ein Attest verlangen?
Ja, nach § 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes darf er die Vorlage der Bescheinigung früher verlangen. Eine generelle Pflicht ab dem ersten Tag ist damit aber nicht eingeführt. Im Einzelfall sollte man die betriebliche Regelung kennen.
Gilt die Pflicht ab Tag 1 schon?
Nein. Die Pflicht ab dem ersten Krankheitstag ist im Koalitionsprogramm angekündigt, ein Gesetz dazu ist nicht beschlossen. Sobald sich daran etwas ändert, ist es in den Gesetzesverfahren nachzulesen.
Kann ich eine Bescheinigung ohne Arztbesuch bekommen?
Das ist ein eigenes Thema, das in einem separaten Beitrag behandelt wird: Online-Krankschreibung per Fragebogen. Dort geht es um den Fragebogen ohne ärztlichen Kontakt, der nach Berichten eingeschränkt werden soll.
Wo finde ich den aktuellen Stand?
Am verlässlichsten sind das Bundesgesetzblatt, die Seiten des Bundesgesundheitsministeriums und die Angaben deiner Krankenkasse. Medienberichte sind hilfreich, ersetzen aber nicht den Gesetzestext.
So gehst du jetzt vor
- Melde dich am ersten Krankheitstag beim Arbeitgeber und nenne die voraussichtliche Dauer.
- Prüfe im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung, ob dein Arbeitgeber schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung verlangt.
- Lass dir bei einer Dauer von mehr als drei Kalendertagen eine Bescheinigung ausstellen und gib sie spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ab.
- Behalte das Gesetzgebungsverfahren im Blick, damit du eine Änderung rechtzeitig kennst.
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Quellen: § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz, gesetze-im-internet.de, ZDFheute: Überblick zur Reform der Krankschreibung (ohne Datum).
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.