Ab dem 1. Juli 2026 beträgt der Grundbetrag der Pfändungsfreigrenze 1.587,40 Euro im Monat. Er bleibt dir auch dann, wenn ein Gläubiger dein Konto pfändet. Für unterhaltsberechtigte Personen gelten eigene Freibeträge. Dieser Ratgeber erklärt, was geschützt bleibt und wie du Schritt für Schritt vorgehst.
Kurz beantwortet: Ab 1. Juli 2026 beträgt der Grundfreibetrag monatlich 1.587,40 Euro (§ 850c Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Für die erste unterhaltsberechtigte Person gelten 597,42 Euro, für jede weitere 332,83 Euro (Abs. 2). Die Beträge stammen aus der amtlichen Bekanntmachung, Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundbetrag liegt seit 1. Juli 2026 bei 1.587,40 Euro im Monat.
- Für die erste unterhaltsberechtigte Person gelten 597,42 Euro zusätzlich.
- Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person gelten 332,83 Euro.
- Die Pfändungstabelle bestimmt, wie viel oberhalb dieser Grenzen gepfändet werden darf.
- Ein P-Konto ist die Kontoform, mit der dieser Schutz im Alltag umgesetzt wird.
Was ist die Pfändungsfreigrenze?
Die Pfändungsfreigrenze ist der Betrag, den ein Gläubiger vom Arbeitseinkommen nicht pfänden darf. Sie steht im Zivilprozessrecht, und zwar in § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO). Die Bekanntmachung der aktuellen Beträge gilt ab dem jeweiligen Stichtag und bildet die Grundlage für die Pfändungstabelle.
Welche Beträge gelten ab 1. Juli 2026?
| Personenkreis | Freibetrag monatlich | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Grundbetrag ohne unterhaltsberechtigte Personen | 1.587,40 Euro | § 850c Abs. 1 Nr. 1 ZPO |
| Erste unterhaltsberechtigte Person | 597,42 Euro | § 850c Abs. 2 Satz 1 ZPO |
| Jede weitere unterhaltsberechtigte Person | 332,83 Euro | § 850c Abs. 2 Satz 2 ZPO |
Die Beträge gelten seit dem 1. Juli 2026. Die Bekanntmachung nennt diesen Stichtag ausdrücklich. Ältere Werte aus früheren Jahren sind nicht mehr maßgeblich.
Wie wirkt die Grenze in der Praxis?
Die Pfändung betrifft nicht das gesamte Konto, sondern den Teil deines Einkommens oberhalb der Freibeträge. Wie viel tatsächlich gepfändet werden darf, bestimmt die Pfändungstabelle in Abhängigkeit von deinem Einkommen und deinen Unterhaltspflichten. Eine Faustformel gibt es nicht, deshalb solltest du die Tabelle zur aktuellen Bekanntmachung heranziehen.
Annahme: Du bist ledig, hast keine unterhaltsberechtigten Personen, und dein monatliches Einkommen liegt bei 1.800 Euro. Der Grundbetrag von 1.587,40 Euro ist dir geschützt. Nur der Teil darüber kann nach der Tabelle gepfändet werden. Die genaue Höhe ergibt sich aus der Tabelle und nicht aus einer einfachen Differenzrechnung.
Was bedeutet das für dein Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist die gängige Kontoform, mit der dieser Schutz im Alltag umgesetzt wird. Du richtest es bei deiner Bank ein. Wie der Schutz im Einzelnen funktioniert, erfährst du bei der Bank und im Ratgeber zum P-Konto. Wichtig ist, dass du die Einrichtung nicht bis zur Pfändung aufschiebst.
Unterhalt und zusätzliche Freibeträge
Wer Kinder oder andere Angehörige unterhält, hat nach § 850c Abs. 2 ZPO eigene Freibeträge. Für die erste unterhaltsberechtigte Person sind 597,42 Euro vorgesehen, für jede weitere Person 332,83 Euro im Monat. Welche Personen zählen und wie du das nachweist, klärst du mit dem zuständigen Vollstreckungsgericht oder einer Schuldnerberatung.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn der Gerichtsvollzieher kommt?
Nimm die Post des Gerichtsvollziehers ernst und beachte Fristen. Den Ablauf bei einer Kontopfändung erklärt der Ratgeber zum Gerichtsvollzieher, den du weiter unten findest. Prüfe, welche Forderung gepfändet werden soll und ob du sie anerkennst.
Gilt die Grenze auch für Minijobs und Werkstudententätigkeiten?
Die Grenze gilt für Arbeitseinkommen allgemein. Wie sich einzelne Einkünfte auswirken, hängt von der Art des Einkommens ab. Bei Unsicherheit hilft eine Schuldnerberatung, die dein Einkommen gemeinsam mit dir durchgeht.
Ändern sich die Beträge?
Ja, die Beträge werden angepasst und in neuen Bekanntmachungen veröffentlicht. Den jeweils geltenden Betrag findest du immer in der aktuellen Bekanntmachung. Prüfe bei jeder Pfändung, welcher Stichtag gilt.
Wo bekomme ich Rat bei einer konkreten Pfändung?
Erste Anlaufstellen sind das zuständige Vollstreckungsgericht und Schuldnerberatungsstellen. Sie kennen die Verfahren und können deine Unterlagen prüfen. Ein Termin vor Ablauf der Fristen ist deutlich wirksamer als eine spätere Klärung.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob der Betrag auf deinem Konto mit dem Grundbetrag und den Unterhaltsfreibeträgen übereinstimmt.
- Richte ein P-Konto bei deiner Bank ein, bevor eine Pfändung droht.
- Dokumentiere deine Unterhaltspflichten mit Nachweisen.
- Prüfe Fristen und Forderungen bei jedem Schreiben des Gerichtsvollziehers.
Was ist ein P-Konto genau?
Ein P-Konto ist ein Girokonto, auf dem der pfändungsfreie Betrag bei einer Kontopfändung automatisch geschützt wird. Die Bank hält den geschützten Betrag im Konto verfügbar und verwaltet ihn für dich. Dadurch kannst du Miete, Versicherungen und Lebenshaltung weiter bezahlen, solange der geschützte Betrag verfügbar bleibt. Die Einrichtung ist bei den meisten Banken möglich und sollte rechtzeitig erfolgen.
Welche Unterlagen helfen bei der Berechnung?
Für eine Einschätzung brauchst du Unterlagen, die dein Einkommen und deine Unterhaltspflichten belegen. Ohne diese Nachweise lässt sich der pfändbare Betrag schwer prüfen. Sammle die Unterlagen frühzeitig, dann kannst du bei einer Pfändung schneller reagieren.
- Gehaltsabrechnungen der letzten Monate.
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Unterhaltspflichten.
- Kontoauszüge mit den Zahlungseingängen.
- Bescheide über Leistungen, die auf dein Konto eingehen.
Gerichtsvollzieher und Fristen: Was du wissen solltest
Ein Gerichtsvollzieher kündigt sich nicht immer an. Die Schreiben enthalten Fristen, die du ernst nehmen solltest. Verstreicht eine Frist ungenutzt, können Entscheidungen ohne deine Einflussnahme getroffen werden. Prüfe deshalb jedes Schreiben sorgfältig und frage bei Unklarheiten zeitnah bei einer Schuldnerberatung nach.
Kann ich das Konto während einer Pfändung weiter nutzen?
Ja, auf einem P-Konto kannst du in der Regel weiter über den geschützten Betrag verfügen. Andere Beträge auf dem Konto können dagegen gepfändet sein. Welche Beträge tatsächlich betroffen sind, zeigt die Bank in der Kontoübersicht und das Vollstreckungsgericht im Verfahren.
Welche Beträge gelten bei Unterhaltspflichten im Detail?
Ob du Unterhalt zahlst, entscheidet nicht allein deine Absicht, sondern die rechtliche Verpflichtung. Die Freibeträge aus § 850c Abs. 2 ZPO gelten für Personen, denen du gesetzlich Unterhalt schuldest. Wer freiwillig zahlt, ohne dazu verpflichtet zu sein, kann sich nicht ohne Weiteres auf diese Freibeträge berufen.
Wie du mit einer Schuldnerberatung arbeitest
Eine Schuldnerberatung prüft deine Lage, sortiert Forderungen und hilft beim Kontakt mit Gläubigern. Bringe dazu die Unterlagen zu Einkommen, Unterhalt und Forderungen mit. Die Beratung setzt auf gemeinsame Lösungen und kann dir helfen, Fristen einzuhalten, bevor sie wirksam werden.
Warum sich eine frühe Vorbereitung lohnt
Eine Pfändung trifft selten ohne Vorlauf ein. Oft gibt es zuerst ein Mahnverfahren oder Schreiben, bevor der Gerichtsvollzieher erscheint. Wer in dieser Phase seine Unterlagen ordnet, ein P-Konto beantragt und Fristen notiert, verliert weniger Geld und behält mehr Handlungsspielraum. Ein Termin bei einer Schuldnerberatung ist in dieser Lage oft die wirksamste erste Maßnahme.
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Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.