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Minijob 2027: Wie viele Stunden bei 14,60 Euro in die Grenze passen

Im Minijob gibt es keine Stundenobergrenze, sondern eine Verdienstgrenze von 633 Euro im Monat. Bei 14,60 Euro Mindestlohn sind das rechnerisch rund 43 Stunden. Stand November 2026.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Im Minijob 2027 gibt es keine feste Stundenobergrenze, sondern eine Verdienstgrenze von 633 Euro im Monat. Bei 14,60 Euro Mindestlohn ergibt das rechnerisch rund 43 Stunden im Monat. Dieser Ratgeber zeigt, wie du auf diese Zahl kommst, warum sie fast gleich bleibt und was passiert, wenn du die Grenze überschreitest.

Kurz beantwortet: Ab 1. Januar 2027 liegt die Minijob-Grenze bei 633 Euro im Monat. Bei 14,60 Euro Mindestlohn sind das rechnerisch rund 43,4 Stunden im Monat (Rechnung: 633 Euro geteilt durch 14,60 Euro). Eine Stundenobergrenze gibt es nicht, es zählt der regelmäßige Verdienst. Die Grenze ergibt sich aus § 8 SGB IV. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entscheidend ist der regelmäßige Monatsverdienst, nicht die Stundenzahl selbst.
  • Bei 14,60 Euro ergeben 633 Euro rund 43 Stunden im Monat.
  • 2026 lag die Grenze bei 603 Euro und rechnerisch ebenfalls bei rund 43 Stunden, weil der Mindestlohn 13,90 Euro betrug.
  • Die Verdienstgrenze gilt regelmäßig. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nur in engen Grenzen zulässig.
  • Hast du mehrere Jobs, rechnest du die Verdienste zusammen.

Wie rechnest du die Stunden für deinen Minijob aus?

  1. Nimm die Verdienstgrenze des Jahres, 2027 also 633 Euro im Monat.
  2. Teile sie durch deinen Stundenlohn, mindestens 14,60 Euro.
  3. Das Ergebnis ist die Stundenzahl im Monat, bei der du die Grenze genau erreichst.
  4. Plane mit einem Puffer, damit du die Grenze auch bei Mehrarbeit nicht überschreitest.
StundenlohnVerdienstgrenze im MonatRechnerische Stunden im Monat
14,60 Euro (Mindestlohn 2027)633 Eurorund 43,4
15,00 Euro (Annahme)633 Eurorund 42,2
16,00 Euro (Annahme)633 Eurorund 39,6
13,90 Euro (Mindestlohn 2026)603 Eurorund 43,4

Die Zeilen mit 15 und 16 Euro sind Annahmen für einen höheren Stundenlohn. Alle Werte sind gerundet und gelten für die Verdienstgrenze im Monat, nicht für das Jahr.

Warum bleibt die Stundenzahl fast gleich?

Die Verdienstgrenze hängt am Mindestlohn. Nach § 8 Abs. 1a SGB IV ergibt sich die Grenze aus dem Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet. Die Stundenzahl ist damit rechnerisch 130 geteilt durch 3, also rund 43,3 Stunden im Monat. Das gilt unabhängig davon, wie hoch der Mindestlohn gerade ist. Nur die Rundung auf den vollen Euro verschiebt die Zahl leicht. Es handelt sich um eine Rechnung aus der Formel, nicht um einen amtlich festgelegten Stundenwert.

Was passiert, wenn du die Grenze überschreitest?

Ein kurzfristiges Überschreiten ist in engen Grenzen möglich. Nach § 8 Abs. 1b SGB IV ist ein unvorhersehbares Überschreiten in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr bis zur doppelten Grenze zulässig. Im Jahr 2027 liegt diese doppelte Grenze bei 1.266 Euro im Monat. Wer regelmäßig mehr verdient, überschreitet die Grenze dauerhaft. Dann gelten die allgemeinen Regeln für versicherungspflichtige Beschäftigung. Die Folgen im Einzelfall klärst du am besten mit der Minijob-Zentrale oder in einer persönlichen Beratung.

Was gilt für Werkstudierende?

Für Werkstudentinnen und Werkstudenten zählt nicht die Verdienstgrenze, sondern die Stundenzahl. Die Regel lautet 20 Stunden pro Woche. Innerhalb dieser Grenze bleiben sie in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. In der Rentenversicherung sind sie pflichtversichert. Arbeiten Minijob und Werkstudentenstelle nebeneinander, rechnet die Verwaltungspraxis die Beschäftigungen zusammen. Die Verwaltungspraxis dazu steht im Gemeinsamen Rundschreiben vom 23.11.2016.

Wie sieht ein Monatsplan für den Minijob aus?

Beispiel 1: Du verdienst 14,60 Euro und arbeitest 40 Stunden im Monat. Das ergibt 584 Euro brutto und liegt damit 49 Euro unter der Grenze von 633 Euro. Beispiel 2: Du verdienst 16 Euro und arbeitest 39 Stunden. Das ergibt 624 Euro, ebenfalls unter der Grenze. Beispiel 3: Du verdienst 14,60 Euro und arbeitest 45 Stunden. Das ergibt 657 Euro und liegt damit über der Grenze. Annahme für alle Beispiele: Die Stundenzahl ist im Monat gleichbleibend.

Im dritten Beispiel greift der Abschnitt zur Überschreitung. Wer regelmäßig über der Grenze liegt, sollte die Stunden vor Beginn des Monats neu planen, statt im Nachhinein zu korrigieren.

Wie planst du Stunden über das Semester?

Viele Studierende haben in Prüfungsphasen weniger Zeit und in der vorlesungsfreien Zeit mehr. Eine einfache Übersicht hilft dabei, die Monatsgrenze im Blick zu behalten:

  • Trage für jeden Monat die geplanten Stunden und den Stundenlohn ein.
  • Markiere die Monate, in denen eine Prüfungsphase liegt, und plane dort weniger Stunden ein.
  • Berechne den Puffer bis 633 Euro und halte ihn für Vertretungen oder Mehrarbeit frei.
  • Prüfe die Übersicht, sobald sich der Stundenlohn oder die Arbeitszeit ändert.

Was tun, wenn du die Grenze unerwartet überschreitest?

Plane den Monat neu, sobald sich die Stunden häufen. Melde dem Arbeitgeber rechtzeitig, dass du weniger Schichten übernehmen kannst. Eine unvorhersehbare Überschreitung ist nur in den engen Grenzen des § 8 Abs. 1b SGB IV möglich. Wer wiederholt darüber liegt, sollte die Lage mit der Minijob-Zentrale besprechen, bevor die nächste Gehaltsabrechnung erstellt wird.

Typische Stolperfallen bei der Stundenplanung

  • Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, auch wenn sie bei verschiedenen Arbeitgebern liegen.
  • Ein Stundenlohn über dem Mindestlohn verringert die Stundenzahl, die bis zur Grenze möglich ist.
  • Bei einem festen Monatsgehalt lohnt die Rückrechnung auf die Stunden, damit der Lohn nicht unbemerkt über die Grenze wächst.

Häufige Fragen

Gibt es im Minijob eine Stundenobergrenze?

Nein. Entscheidend ist der regelmäßige Monatsverdienst, der 2027 die Grenze von 633 Euro nicht übersteigen darf. Wer zu einem höheren Stundenlohn arbeitet, erreicht dieselbe Grenze mit weniger Stunden.

Wie viele Stunden sind 633 Euro bei 14,60 Euro?

Rechnerisch 43,4 Stunden im Monat, das entspricht etwa 10 Stunden pro Woche. Das ist eine Rechnung mit der Formel und keine feste Vorgabe, denn die Zahl der Arbeitstage schwankt von Monat zu Monat.

Gilt die Grenze auch in den Semesterferien?

Die Verdienstgrenze gilt jeden Monat. Für Werkstudierende kommt in der vorlesungsfreien Zeit eine eigene Regel zum Tragen, die von der Stundenzahl abhängt. Die Details erklärt der Ratgeber zur 20-Stunden-Regel.

Was ändert sich, wenn der Mindestlohn später wieder steigt?

Die Grenze steigt mit dem Mindestlohn mit. Die Stundenzahl bleibt dadurch ungefähr gleich, während der Monatsbetrag wächst.

So gehst du jetzt vor

  1. Berechne mit 633 Euro und deinem Stundenlohn deine Monatsobergrenze an Stunden.
  2. Trage deine geplanten Stunden in einen Monatsplan ein und prüfe ihn vor jedem Monat.
  3. Bei mehreren Jobs rechnest du die Verdienste zusammen, bevor du neue Stunden zusagst.
  4. Wird die Grenze absehbar überschritten, klärst du die Folgen mit der Minijob-Zentrale oder in einer Beratung.

Passend dazu

Quellen: Gemeinsames Rundschreiben vom 23.11.2016, Verwaltungspraxis zur Versicherungspflicht von Studierenden; § 8 SGB IV, gesetze-im-internet.de, Stand November 2026; Minijob-Grenze 2027, Minijob-Zentrale, Stand November 2026; Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5), Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Stand November 2026

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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