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Was ändert sich 2027? Der Gesamtüberblick mit allen Stichtagen

Was ändert sich 2027? Der Überblick zeigt die wichtigsten Stichtage, Mindestlohn, Minijob-Grenze und Altersvorsorgedepot, jeweils mit Status und Quelle.
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Inhalt

Für 2027 stehen mehrere Änderungen fest, andere sind erst geplant oder noch im Gesetzgebungsverfahren. Dieser Hub ordnet die wichtigsten Stichtage nach ihrem Status ein, damit du beschlossene Regeln von Entwürfen unterscheiden kannst. Die Einzelartikel führen nach Zielgruppe, Monat und Thema durch das Jahr.

Kurz beantwortet: Zu den wichtigsten Stichtagen 2027 zählen der Mindestlohn von 14,60 Euro brutto je Stunde und die Minijob-Grenze von 633 Euro im Monat, beide ab 1. Januar 2027 und amtlich (Stand: November 2026). Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und soll am 1. Januar 2027 starten. Grundfreibetrag und Kindergeld sind dagegen Teil eines Regierungsentwurfs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn steigt ab 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde (amtlich, Stand November 2026).
  • Die Minijob-Grenze liegt ab 1. Januar 2027 bei 633 Euro im Monat.
  • Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen. Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen.
  • Grundfreibetrag mit 12.564 Euro und Kindergeld mit 267 Euro pro Kind sind Regierungsentwurf und noch nicht beschlossen.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent ist eine Schätzung. Die amtliche Festsetzung steht aus.

Die wichtigsten Werte im Überblick

ThemaWertStatus (Stand November 2026)
Mindestlohn14,60 Euro brutto je StundeAmtlich, ab 1. Januar 2027
Minijob-Grenze633 Euro im MonatAmtlich, ab 1. Januar 2027
AltersvorsorgedepotStart 1. Januar 2027 (voraussichtlich)Beschlossen: Bundestag 27. März 2026, Bundesrat 8. Mai 2026
Grundfreibetrag12.564 Euro im JahrRegierungsentwurf, nicht beschlossen
Kindergeld267 Euro pro Kind und MonatRegierungsentwurf, nicht beschlossen
Zusatzbeitrag Krankenkassen2,9 Prozent im DurchschnittSchätzung, amtliche Festsetzung steht aus
BAföG-ReformErhöhungen ab 1. April 2027 vorgesehenIm Verfahren (Drucksache 21/8405)

Die Werte stammen aus den verlinkten Quellen und können sich im Verfahren noch ändern. Maßgeblich ist jeweils der veröffentlichte Gesetzestext. Wer eine finanzielle Entscheidung auf einen Termin stützt, sollte ihn vorab im Bundesgesetzblatt oder bei der zuständigen Stelle gegenprüfen, weil sich Verfahren kurzfristig verschieben können.

Beschlossen, im Verfahren oder geplant

Die Einordnung entscheidet darüber, wie verbindlich ein Termin ist. Beschlossen sind Regeln, die Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben. Im Verfahren befinden sich Vorhaben, die noch beraten werden. Geplant sind Vorhaben, die weder ein Kabinett noch ein Parlament abschließend behandelt hat. Ein Regierungsentwurf ist dabei kein fertiges Gesetz.

Mindestlohn und Minijob-Grenze

Beide Werte hängen zusammen. Die Minijob-Grenze ergibt sich aus dem Mindestlohn: Annahme: 130 Stunden im Monat. Rechnung: 14,60 Euro x 130 geteilt durch 3 ergibt 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Wer mit dem Mindestlohn rechnet, sollte deshalb beide Stichtage gemeinsam im Blick behalten.

Was beim Altersvorsorgedepot feststeht

Das Altersvorsorgedepot ist eine geförderte Anlageform für die private Altersvorsorge. Nach der Beschlusslage gibt es eine Grundzulage von 50 Cent je Euro Eigenbeitrag bis 360 Euro sowie 25 Cent je Euro für weitere Beiträge bis zu den Förderobergrenzen. Außerdem sind eine Kinderzulage und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus vorgesehen, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag abgeschlossen wird. Die Einzelheiten stehen in der Bundesratsdrucksache. Für die Praxis genügt es, die Förderobergrenzen und die Zulagen vor einem Vertragsabschluss mit dem Anbieter abzugleichen.

Warum Termine sich verschieben können

Im Gesetzgebungsverfahren können sich Inhalte und Zeitpunkte ändern. Auch Zahlen aus Entwürfen werden häufig noch angepasst, bevor sie in Kraft treten. Deshalb lohnt sich ein Blick auf den Stand kurz vor dem Stichtag.

Die Stichtage nach Themen

Die Einzelartikel behandeln je einen Ausschnitt des Jahres. Sie sind nach Zielgruppe, Monat und Thema gegliedert.

Nach Zielgruppe

Nach Monat

Nach Thema

Status prüfen

  • Was ist 2027 beschlossen und was nur geplant? Der Statuscheck

Häufige Fragen

Was ändert sich am 1. Januar 2027?

Zum Jahreswechsel steigen unter anderem der Mindestlohn und die Minijob-Grenze. Die Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 beschlossen, der Bundesrat muss noch zustimmen. Das Altersvorsorgedepot soll ebenfalls starten.

Was gilt als beschlossen?

Als beschlossen gelten Regeln, die Bundestag und Bundesrat verabschiedet haben und die im Bundesgesetzblatt verkündet sind oder dort verkündet werden. Entwürfe, Kabinettsbeschlüsse und Pläne sind gesondert zu prüfen. Der Statuscheck ordnet die Themen ein.

Wo finde ich verbindliche Termine?

Verbindlich sind Gesetze und Verordnungen im Bundesgesetzblatt sowie die Auskünfte der zuständigen Ministerien und Behörden. Die Ratgeber geben den Stand zum angegebenen Datum wieder.

Warum sind Zusatzbeiträge nicht überall gleich?

Der Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse selbst fest. Der Durchschnittswert von 2,9 Prozent ist eine Schätzung und kein Beitrag, den du zahlst. Maßgeblich ist der Satz deiner Krankenkasse.

Was bedeutet Regierungsentwurf?

Ein Regierungsentwurf ist ein Gesetzesvorschlag der Bundesregierung, den Bundestag und Bundesrat noch beraten müssen. Der Inhalt kann sich dabei ändern, deshalb gilt er bis zur Verabschiedung nicht als Recht.

Wie aktuell ist dieser Überblick?

Der Stand dieses Überblicks ist November 2026. Die amtliche Festsetzung des durchschnittlichen Zusatzbeitrags war für den 1. November 2026 angekündigt. Bis zu ihrer Veröffentlichung bleibt der Wert von 2,9 Prozent eine Schätzung. Bei neuen Entwicklungen werden die Einzelartikel angepasst, deshalb lohnt sich ein Blick auf das Datum oben in jedem Artikel.

Gelten die Stichtage auch für Verträge, die schon laufen?

Das hängt vom jeweiligen Thema ab. Bei Versicherungen und Verträgen kommt es häufig darauf an, was die Vertragsbedingungen oder das Gesetz für bestehende Verhältnisse vorsehen. Ob eine Änderung automatisch wirkt oder ob du selbst handeln musst, steht im Einzelartikel zum Thema. Im Zweifel lohnt die Rückfrage bei dem Anbieter oder der zuständigen Stelle.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere die Stichtage, die dich betreffen, und prüfe den Status jedes Eintrags.
  2. Ordne jeden Termin als beschlossen, im Verfahren oder geplant ein.
  3. Kläre Änderungen bei Arbeit, Versicherung und Geld mit den zuständigen Stellen, bevor du Entscheidungen triffst.
  4. Prüfe den Stand kurz vor dem Stichtag, weil sich Verfahren verschieben können.

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, BMAS (Stand 2026), Minijob-Grenze 2027, Minijob-Zentrale (Stand 2026), Bundesratsdrucksache 206/26, Altersvorsorgedepot (Stand Mai 2026), Drucksache 21/8405, BAföG-Reform (Stand Oktober 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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