More info

Was ändert sich im Januar 2027? Die Neuerungen im Überblick

Am 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze. Der Überblick zeigt, was zum Jahreswechsel gilt, was nur erwartet wird und welche Fristen zählen.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Was ändert sich im Januar 2027? Am 1. Januar 2027 treten mehrere Neuerungen gleichzeitig in Kraft. Die wichtigsten betreffen Lohn und Minijob, dazu kommen die Altersvorsorge und die Beiträge der Krankenkassen. Dieser Überblick zeigt, was zum Jahreswechsel tatsächlich gilt und was nur voraussichtlich gilt.

Kurz beantwortet: Am 1. Januar 2027 steigt der Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Stunde und die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Das Altersvorsorgedepot soll voraussichtlich ebenfalls zu diesem Termin starten. Der Zusatzbeitrag der Krankenkassen für 2027 ist eine Schätzung. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro brutto je Stunde, von 13,90 Euro im Jahr 2026.
  • Die Minijob-Grenze liegt ab Januar 2027 bei 633 Euro im Monat, 2026 waren es 603 Euro.
  • Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und soll voraussichtlich am 1. Januar 2027 starten.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 ist eine Schätzung von 2,9 Prozent. Die Festsetzung ist für Anfang November 2026 angekündigt.
  • Die BAföG-Reform gilt im Januar noch nicht, weil sie ein Regierungsentwurf ist.

Was gilt im Januar 2027 beim Lohn?

Der Mindestlohn gilt für jede Arbeitsstunde. Ab dem 1. Januar 2027 beträgt er 14,60 Euro brutto je Stunde. Die Verordnung zur Anpassung ist beschlossen und im Bundesministerium für Arbeit und Soziales dokumentiert.

Merkmalbis 31. Dezember 2026ab 1. Januar 2027
Mindestlohn je Stunde13,90 Euro14,60 Euro
Minijob-Grenze je Monat603 Euro633 Euro
Höchste Stundenzahl im Minijob je Monat (Rechenwert)rund 43,4rund 43,4

Annahme: Du arbeitest im Januar 2027 zu 14,60 Euro. Bei 43 Stunden verdienst du 627,80 Euro und bleibst unter der Grenze. Bei 44 Stunden verdienst du 642,40 Euro und überschreitest sie. Die Grenze gilt je Kalendermonat.

Wie wirkt die Minijob-Grenze zum Jahreswechsel?

Die Minijob-Grenze folgt aus dem Mindestlohn. Sie wird nach der Formel des § 8 SGB IV berechnet: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro. Daraus ergeben sich für 2027 633 Euro im Monat und 7.596 Euro im Jahr.

Wer im Dezember 2026 noch mit einer Verdienstgrenze von 603 Euro rechnet, sollte seine Planung für Januar umstellen. Eine unvorhersehbare Überschreitung ist nur unter den Bedingungen des § 8 Abs. 1b SGB IV möglich, nämlich höchstens zweimal im Zeitjahr und bis zur doppelten Grenze.

Für Arbeitgeber bedeutet die Anpassung, dass Entgelte ab Januar 2027 nicht mehr unter dem neuen Mindestlohn liegen dürfen. Wer mit Stundenlohn und festen Stunden arbeitet, sollte die Rechnung im Januar mit dem neuen Satz neu aufstellen, weil ein Vertrag mit altem Stundenlohn ab dem Stichtag nicht mehr trägt.

Was ändert sich zum Jahreswechsel bei der Altersvorsorge?

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen. Der Bundestag hat die Reform am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, der Termin gilt als voraussichtlich.

Für die Grundzulage gilt nach der beschlossenen Reform: 50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro für die weiteren 1.440 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr. Eine Umstellung bestehender Verträge klärst du mit deinem Anbieter. Die Angaben stammen aus der Bundesratsdrucksache 206/26.

Was gilt im Januar bei der Krankenversicherung?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 liegt rechnerisch bei 2,9 Prozent. Diese Zahl ist eine Schätzung des Schätzerkreises vom Oktober 2026. Die amtliche Festsetzung durch das Bundesgesundheitsministerium ist für Anfang November 2026 angekündigt. Der Satz deiner Krankenkasse kann abweichen und steht in der Mitteilung der Kasse.

Wird der Zusatzbeitrag erhöht, besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des Monats, ab dem die Erhöhung gilt (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V). Wer den neuen Beitrag im Januar zum ersten Mal zahlt, sollte die Mitteilung also vorher prüfen. Die Übersicht Krankenkasse 2027: Was sich für Versicherte und Studierende ändert ordnet die Beiträge ein.

Welche Fristen laufen im Januar?

Ein allgemeiner Kündigungstermin am Jahresbeginn ergibt sich aus diesem Überblick nicht. Für Verträge gilt, was im Vertrag steht. Die Frist für eine Sonderkündigung der Krankenkasse richtet sich nach dem Monat, ab dem der Zusatzbeitrag erhöht wird.

Für Berufseinsteiger ist die Probezeit ein wichtiger Stichtag. Die Fristen im Einzelnen stehen im Beitrag Stichtage im Berufseinstieg.

Häufige Fragen

Gilt die neue Minijob-Grenze schon am 1. Januar 2027?

Ja, die Grenze von 633 Euro gilt für Entgelte, die ab dem Kalendermonat Januar 2027 anfallen. Sie folgt aus dem Mindestlohn von 14,60 Euro je Stunde nach § 8 SGB IV.

Muss ich im Januar 2027 etwas tun?

Für den Minijob ist vor allem wichtig, dass dein Verdienst die Grenze einhält. Bei der Krankenkasse prüfst du die Mitteilung über den Zusatzbeitrag. Ein gesetzlicher Antrag zum Jahreswechsel ist aus diesem Überblick nicht ableitbar.

Ändert sich das BAföG im Januar?

Nein, nach dem Stand im November 2026 nicht. Die BAföG-Reform ist ein Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/8405). Bis zur Verkündung gelten die bisherigen Sätze, die für deinen Antrag maßgeblich sind.

Was ist mit dem Deutschlandticket im Januar?

Den Preis für das Deutschlandticket 2027 nennt der Verkehrsverbund deiner Region. Vergleiche ihn mit deinem Semesterticket, bevor du einen Vertrag änderst. Eine Gegenüberstellung findest du im Beitrag zu Semesterticket und Deutschlandticket.

Gilt die Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob auch im Januar?

Die Befreiung kann seit dem 1. Juli 2026 einmalig widerrufen werden. Ob sie für dich sinnvoll ist, hängt von deiner Altersvorsorge ab. Mehr dazu steht im Beitrag zu Rente 2027 für junge Jahrgänge.

Was passiert, wenn der Lohn im Dezember noch unter 14,60 Euro liegt?

Ab dem 1. Januar 2027 darf die Vergütung nicht unter 14,60 Euro je Stunde liegen. Die Anpassung muss deshalb mit dem Entgelt des Januars ankommen. Bei Fragen wendest du dich an deinen Arbeitgeber. Für die Kontrolle des Mindestlohns ist in Deutschland die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls zuständig. Das gilt unabhängig davon, ob dein Vertrag Voll- oder Teilzeit vorsieht.

So gehst du jetzt vor

  1. Trage die Grenze von 633 Euro und den Mindestlohn von 14,60 Euro in deine Planung für Januar ein.
  2. Prüfe deine Monatsabrechnung im Januar gegen die Grenze, damit du sie nicht überschreitest.
  3. Warte die Festsetzung des Zusatzbeitrags ab und vergleiche sie mit der Mitteilung deiner Kasse.
  4. Kläre die Konditionen eines Altersvorsorgedepots, bevor du im Januar einen Vertrag abschließt.

Passend dazu

Quellen: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand: 2026); § 8 SGB IV (geltende Fassung); Bundesratsdrucksache 206/26, Altersvorsorge (Stand: 2026); Bundesamt für Soziale Sicherung, Schätzerkreis 2026 und 2027 (Stand: Oktober 2026); § 175 SGB V (geltende Fassung).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Bewerbung ohne Berufserfahrung: Diese Unterlagen zählen

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

ADHS im Studium: Nachteilsausgleich beantragen

Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Hundehaftpflicht Kosten: Was den Beitrag bestimmt und was sie zahlt