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Was ändert sich 2027 für Studierende? Der Überblick mit Stichtagen

Ab 1. Januar 2027 steigen Mindestlohn und Minijob-Grenze. Der Überblick zeigt, was beschlossen ist, was im Verfahren steckt und welche Stichtage für Studierende zählen.
Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Inhalt

Was ändert sich 2027 für Studierende? Die wichtigsten Neuerungen gelten ab dem 1. Januar 2027 und teilweise erst später im Jahr. Für Studierende betreffen sie vor allem den Minijob, das BAföG, die Krankenversicherung und die Altersvorsorge. Dieser Überblick trennt, was beschlossen ist, was im Verfahren steckt und welche Stichtage für dich zählen.

Kurz beantwortet: Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Stunde, die Minijob-Grenze auf 633 Euro im Monat. Die BAföG-Reform ist ein Regierungsentwurf (Bundestagsdrucksache 21/8405) und noch kein Gesetz. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2027 von 13,90 auf 14,60 Euro brutto je Stunde.
  • Die Minijob-Grenze steigt von 603 auf 633 Euro im Monat, weil sie aus dem Mindestlohn berechnet wird.
  • Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und soll voraussichtlich am 1. Januar 2027 starten.
  • Die BAföG-Reform ist ein Regierungsentwurf im Bundestag. Ihre neuen Sätze gelten erst nach Verkündung.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 ist eine Schätzung von 2,9 Prozent. Maßgeblich ist der Satz deiner Krankenkasse.
  • Eine Pflicht zur Elementarschadenversicherung wird diskutiert. Ein Gesetz gibt es nicht.

Wie viel darfst du als Studierender im Minijob verdienen?

Die Minijob-Grenze ist die monatliche Verdienstgrenze für geringfügige Beschäftigung. Sie wird nicht separat festgesetzt, sondern aus dem Mindestlohn abgeleitet: Mindestlohn mal 130, geteilt durch 3, aufgerundet auf volle Euro (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Damit folgt die Grenze jeder Anhebung des Mindestlohns.

Für 2027 ergibt sich daraus 14,60 Euro mal 130, geteilt durch 3, also 632,67 Euro, aufgerundet 633 Euro. Die Jahresgrenze liegt bei 7.596 Euro (633 Euro mal 12).

Merkmal2026ab 1. Januar 2027
Mindestlohn je Stunde13,90 Euro14,60 Euro
Minijob-Grenze je Monat603 Euro633 Euro
Minijob-Grenze je Jahr7.236 Euro7.596 Euro
Stunden im Monat bis zur Grenze (Grenze geteilt durch Mindestlohn)rund 43,4rund 43,4

Annahme: Du arbeitest im Januar 2027 zu 14,60 Euro und kommst auf 43 Stunden im Monat. Dann verdienst du 627,80 Euro und bleibst unter der Grenze. Eine unvorhersehbare Überschreitung ist nach § 8 Abs. 1b SGB IV nur in höchstens zwei Kalendermonaten je Zeitjahr und bis zur doppelten Grenze zulässig.

Wie sich der Mindestlohn auf andere Arbeitsverhältnisse auswirkt, zeigt der Beitrag Was ändert sich 2027 bei Arbeit und Lohn?.

Was ändert sich beim BAföG im Jahr 2027?

Die geplante BAföG-Reform ist das 30. BAföG-Änderungsgesetz. Der Regierungsentwurf liegt als Bundestagsdrucksache 21/8405 vom 7. Oktober 2026 vor. Die erste Lesung fand am 15. Oktober 2026 statt. Zweite und dritte Lesung sowie die Befassung im Bundesrat stehen noch aus. Bis zur Verkündung gelten die bisherigen Sätze.

Der Entwurf sieht unter anderem einen höheren Zuschlag zur Krankenversicherung für BAföG-Empfänger vor, der in Stufen steigen soll. Die Beträge stehen im Entwurf und sind nicht beschlossen.

Zuschlag Krankenversicherung, MonatsbetragGeltendes RechtEntwurf ab 1. April 2027Entwurf ab 1. August 2027
Krankenversicherung (Pflichtversicherte)102 Euro121 Euro124 Euro
Pflegeversicherung (Pflichtversicherte)35 Euro39 Euro40 Euro

Quelle der Entwurfswerte ist die Bundestagsdrucksache 21/8405. Eine weitere Stufe ab 2029 ist im Entwurf ebenfalls enthalten, gilt aber erst später.

Ändert sich die Krankenversicherung für Studierende 2027?

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2027 liegt laut Schätzerkreis vom 13. und 14. Oktober 2026 rechnerisch bei 2,9 Prozent. Die amtliche Festsetzung durch das Bundesgesundheitsministerium ist für Anfang November 2026 angekündigt. Der Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse kann vom Durchschnitt abweichen.

Der Beitrag für Studierende bemisst sich am Betrag von 855 Euro monatlich (§ 236 SGB V). Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent, für Studierende gilt davon 7/10, also effektiv 10,22 Prozent (§ 245 SGB V). Der Zusatzbeitrag der Kasse kommt zusätzlich hinzu.

Bestandteil (Rechenbeispiel mit Durchschnittswert)Betrag 2026Hinweis
Beitrag ohne Zusatzbeitrag87,38 EuroAmtlich, GKV-Spitzenverband
Zusatzbeitrag bei 2,9 Prozent24,80 EuroDurchschnittswert, Annahme
Summe Krankenversicherung112,18 EuroRechenwert, nicht kassenindividuell

Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags gibt es ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der Zusatzbeitrag erstmals erhoben oder erhöht wird. Dann gilt die zwölfmonatige Bindungsfrist nicht (§ 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V). Die Übersicht zur Krankenkasse 2027 ordnet die Beitragsfragen ein.

Was ist 2027 beschlossen und was nur geplant?

Die folgende Tabelle trennt die Punkte nach Verfahrensstand. Maßgeblich ist jeweils der Stand im November 2026.

ThemaStatusStand
Mindestlohn 14,60 EuroBeschlossen (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung)November 2026
Minijob-Grenze 633 EuroFolgt aus dem Mindestlohn (§ 8 SGB IV)ab 1. Januar 2027
AltersvorsorgedepotBeschlossen, Start voraussichtlich 1. Januar 2027November 2026
BAföG-ReformRegierungsentwurf im Bundestag, noch nicht verabschiedetNovember 2026
Zusatzbeitrag 2027Schätzung 2,9 Prozent, Festsetzung angekündigtNovember 2026
ElementarschadenversicherungDiskutiert, kein GesetzentwurfNovember 2026

Was gilt beim Altersvorsorgedepot für Studierende?

Das Altersvorsorgedepot ist eine neue staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Der Bundestag hat es am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Der Start ist für den 1. Januar 2027 vorgesehen, gilt aber als voraussichtlich.

ZulageRiester, geltendes RechtAltersvorsorgedepot, beschlossen
Grundzulage je Jahr, höchstens175 Euro (§ 84 EStG)540 Euro
Berechnung der GrundzulageFestbetrag50 Cent je Euro bis 360 Euro Eigenbeitrag, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro

Annahme: Du zahlst im Jahr 1.200 Euro ein. Dann ergeben sich 180 Euro (50 Prozent von 360 Euro) und 210 Euro (25 Prozent von 840 Euro), zusammen 390 Euro Grundzulage.

Ob sich ein Vertrag für dich lohnt, hängt von deinem Einkommen, deinem Minijob und deinen Zielen ab. Eine persönliche Einschätzung kannst du bei Academycon einholen, dazu siehe So arbeiten wir.

Häufige Fragen

Gilt die höhere Minijob-Grenze schon im Januar 2027?

Ja, die Grenze von 633 Euro gilt ab dem 1. Januar 2027, weil der Mindestlohn zu diesem Datum auf 14,60 Euro steigt. Die Berechnung folgt aus § 8 SGB IV. Für die Praxis zählt das Entgelt im jeweiligen Kalendermonat.

Bleibt die BAföG-Reform 2027 offen?

Ja. Der Regierungsentwurf ist noch kein Gesetz. Änderungen gelten erst nach Beschluss und Verkündung. Bis dahin bleiben die geltenden Sätze maßgeblich. Für deinen Antrag ist das BAföG-Amt deines Studierendenwerks zuständig.

Wie wirkt sich der Zusatzbeitrag 2027 auf meinen Krankenkassenbeitrag aus?

Der Zusatzbeitrag richtet sich nach dem Satz deiner Krankenkasse. Die Schätzung von 2,9 Prozent ist ein Durchschnittswert. Ob und wie deine Kasse ihren Satz ändert, zeigt die Mitteilung der Kasse.

Muss ich mich wegen des Altersvorsorgedepots jetzt entscheiden?

Nein, aus dem Stand der Reform ergibt sich keine Frist für dich persönlich. Ob sich ein Vertrag lohnt, hängt von deiner Situation ab. Vergleiche Kosten, Anlageformen und Garantien, bevor du einen Vertrag abschließt.

Was passiert, wenn die Minijob-Grenze überschritten wird?

Wird die Grenze regelmäßig überschritten, liegt keine geringfügige Beschäftigung mehr vor und es fallen Sozialversicherungsbeiträge an. Unvorhersehbare Überschreitungen sind nach § 8 Abs. 1b SGB IV nur in den dort genannten Grenzen möglich.

Gilt die Pflicht zur Elementarschadenversicherung bereits?

Nein. Eine solche Pflicht wird diskutiert. Ein Gesetz gibt es nicht. Zuständig für die Gesetzgebung sind das Bundesjustizministerium und das Bundesfinanzministerium. Den Zeitplan entnimmst du den Mitteilungen dieser Häuser.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deinen Minijob-Vertrag und dein Entgelt ab Januar 2027 gegen die Grenze von 633 Euro.
  2. Verfolge den Stand der BAföG-Reform im Bundestag, bis die zweite und dritte Lesung stattfinden.
  3. Kontrolliere nach der Festsetzung den Zusatzbeitrag deiner Krankenkasse, bevor du Verträge änderst.
  4. Vergleiche vor einem Altersvorsorgedepot Kosten und Anbieter und hole dir gegebenenfalls eine Beratung.

Passend dazu

Quellen: § 8 SGB IV, geringfügige Beschäftigung (Stand: Oktober 2026); Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung, Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand: 2026); Bundestagsdrucksache 21/8405, 30. BAföG-Änderungsgesetz (Stand: 7. Oktober 2026); Bundesratsdrucksache 206/26, Altersvorsorge (Stand: 2026); § 175 SGB V (geltende Fassung).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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