Der Sparerpauschbetrag ist der jährliche Freibetrag für Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Ledige können 1.000 Euro im Jahr steuerfrei einnehmen, zusammen veranlagte Ehegatten 2.000 Euro. Der Betrag steht im Einkommensteuergesetz und gilt pro Person.
Kurz beantwortet: Der Sparerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehegatten im Jahr (§ 20 Abs. 9 EStG). Kapitalerträge bis zu dieser Höhe bleiben steuerfrei, wenn du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilst oder in der Steuererklärung ansetzt. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro für Ledige und bei 2.000 Euro für Zusammenveranlagte.
- Tatsächliche Werbungskosten für Kapitalerträge kannst du nicht absetzen, der Pauschbetrag ersetzt sie.
- Der Betrag gilt pro Person und nicht pro Konto.
- Ohne Freistellungsauftrag behält die Bank die Abgeltungsteuer ein.
- Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen.
Was zählt zu den Kapitalerträgen?
Dazu gehören etwa Zinsen auf Sparkonten und Festgelder, Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren. Der Pauschbetrag wird von den Erträgen abgezogen, bevor eine Steuer anfällt. Der Abzug tatsächlicher Werbungskosten, etwa Depotgebühren, ist nach dem Gesetz ausgeschlossen.
Wie wirkt der Pauschbetrag in der Praxis?
Die folgende Tabelle zeigt ein vereinfachtes Beispiel für eine ledige Person ohne Verluste.
| Kapitalerträge im Jahr | Davon steuerfrei | Steuerpflichtig (Annahme, ledig) |
|---|---|---|
| 500 Euro | 500 Euro | 0 Euro |
| 1.000 Euro | 1.000 Euro | 0 Euro |
| 1.500 Euro | 1.000 Euro | 500 Euro |
| 2.500 Euro | 1.000 Euro | 1.500 Euro |
Annahme: Du hast 1.500 Euro Zinsen und Dividenden, keine Verluste und bist ledig. 1.000 Euro bleiben frei, die übrigen 500 Euro unterliegen der Abgeltungsteuer. Ob und wie viel Steuer anfällt, hängt von weiteren Faktoren ab, etwa von der Kirchensteuer.
Wie beantragst du den Freibetrag bei der Bank?
Mit einem Freistellungsauftrag teilst du deiner Bank mit, bis zu welcher Höhe sie keine Abgeltungsteuer einbehalten soll. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den Pauschbetrag nicht übersteigen. Hast du mehrere Konten bei verschiedenen Banken, verteilst du den Betrag und bleibst insgesamt unter der Grenze. Einen Rest, der nicht abgedeckt ist, kannst du in der Steuererklärung ansetzen.
Gilt der Pauschbetrag auch für Studierende?
Ja, sofern du Kapitalerträge hast. Der Freibetrag ist personenbezogen und hängt nicht davon ab, ob du studierst. Ob Kapitalerträge bei Kindergeld oder BAföG eine Rolle spielen, klärst du mit dem zuständigen Amt. Dort wird geprüft, welche Einkünfte und welches Vermögen berücksichtigt werden.
Häufige Fragen
Zählt Geld auf dem Tagesgeldkonto zum Pauschbetrag?
Ja. Zinsen auf Tagesgeld- und Festgeldkonten sind Kapitalerträge. Sie fließen in dieselbe Summe wie Dividenden und Kursgewinne ein, bis der Pauschbetrag erreicht ist.
Gilt der Pauschbetrag auch bei Verlusten?
Verluste aus Wertpapieren werden mit Gewinnen verrechnet, bevor der Pauschbetrag greift. Die genauen Regeln zur Verlustverrechnung sind im Einkommensteuergesetz geregelt. Bei größeren Verlusten lohnt sich eine Prüfung in der Steuererklärung.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Der übersteigende Teil unterliegt der Abgeltungsteuer. Die Bank führt sie ab, soweit kein Freistellungsauftrag ausreicht. Sind die Erträge höher als der Pauschbetrag, lohnt sich ein Blick auf die Steuererklärung.
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Quellen: § 20 EStG: Einkünfte aus Kapitalvermögen (Stand: Abruf Oktober 2026), § 44a EStG: Abstandnahme vom Steuerabzug (Stand: Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.