Der Bemessungssatz der Beihilfe legt fest, welcher Anteil deiner beihilfefähigen Krankheitskosten vom Dienstherrn übernommen wird. Im Referendariat und im Vorbereitungsdienst betrifft dich der Begriff direkt, denn der übrige Anteil muss privat abgesichert oder selbst getragen werden.
Kurz beantwortet: Der Bemessungssatz ist der Prozentsatz, zu dem die Beihilfe beihilfefähige Kosten übernimmt. Als Regelsatz gilt für Beamte ohne Kinder 50 Prozent, maßgeblich ist aber das Landesrecht. In Hessen liegt der Satz für Anwärter laut Merkblatt des Regierungspräsidiums Kassel bei 70 Prozent ambulant und 85 Prozent stationär (Stand: Mai 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bemessungssatz ist der Anteil der beihilfefähigen Kosten, den die Beihilfe übernimmt.
- Als Regel gilt ein Satz von 50 Prozent für Beamte ohne Kinder. Die Länder weichen aber ab.
- Den Rest musst du über eine private Krankenversicherung absichern oder selbst tragen.
- In Hessen gelten für Anwärter 70 Prozent ambulant und 85 Prozent stationär.
- Maßgeblich sind immer die Beihilfeverordnung deines Dienstherrn und der Bescheid der Beihilfestelle.
Was bedeutet der Bemessungssatz genau?
Die Beihilfe ist keine Versicherung. Der Dienstherr zahlt nur einen Teil der Kosten, und zwar ausschließlich für Leistungen, die als beihilfefähig gelten. Der Bemessungssatz gibt an, zu welchem Prozentsatz diese Kosten erstattet werden. Wie das Verfahren insgesamt aussieht, erklärt der Ratgeber Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag.
Welcher Satz gilt für dich?
Die Beihilfeverordnung deines Landes legt fest, ob für dich als Anwärter oder Beamter auf Widerruf der Regelsatz oder ein abweichender Satz gilt. Im Bund steht der Bemessungssatz in der Bundesbeihilfeverordnung, unter anderem in § 46 und § 47 BBhV. Die Tabelle zeigt, was die Sätze bei einer Rechnung von 1.000 Euro bedeuten.
Annahme: Rechnung über 1.000 Euro, vollständig beihilfefähig.
| Bemessungssatz | Beihilfe | Rest für dich oder deine Versicherung |
|---|---|---|
| 50 Prozent (Regelsatz ohne Kinder) | 500 Euro | 500 Euro |
| 70 Prozent (Hessen, ambulant) | 700 Euro | 300 Euro |
| 85 Prozent (Hessen, stationär) | 850 Euro | 150 Euro |
Wie rechnest du den Eigenanteil aus?
Die Rechnung ist einfach: Beihilfefähiger Betrag mal Bemessungssatz ergibt die Beihilfe, der Rest bleibt bei dir oder bei deiner Versicherung. Entscheidend ist der beihilfefähige Betrag, nicht die Summe auf der Rechnung. Nicht jede Position wird voll anerkannt, und Höchstbeträge oder Ausschlüsse kürzen den Betrag weiter.
Annahme: Ambulante Rechnung über 400 Euro in Hessen, vollständig beihilfefähig, Satz 70 Prozent. Dann zahlt die Beihilfe 280 Euro, und 120 Euro bleiben offen.
Warum unterscheiden sich die Sätze zwischen den Ländern?
Beihilfe ist Sache des Bundes und der Länder. Jedes Land hat eine eigene Beihilfeverordnung, die Bemessungssätze, Familienzuschläge und Ausnahmen festlegt. Deshalb reicht es nicht, eine Zahl aus einem Ratgeber zu übernehmen. Länderspezifische Regeln erklären wir auf eigenen Seiten, etwa für Hessen und Nordrhein-Westfalen.
Was ändert sich mit Kindern oder einem Statuswechsel?
Familienstand und Zahl der Kinder können den Satz verändern. In manchen Konstellationen liegt er höher, in anderen gilt weiter der Regelsatz. Beim Wechsel vom Anwärter zum Beamten auf Probe oder bei einer neuen Familiensituation sollte der Satz neu geprüft werden. Melde Änderungen der Beihilfestelle, damit die Erstattung stimmt. Welche Zahl gilt, steht in der Landesverordnung und nicht in diesem Glossar.
Häufige Fragen
Gilt der Bemessungssatz automatisch für alle Kosten?
Nein. Die Beihilfe rechnet nur beihilfefähige Kosten ab. Leistungen außerhalb des Katalogs oder über Höchstbeträgen werden nicht oder nur teilweise erstattet. Auf dem Beihilfebescheid siehst du, welche Beträge anerkannt wurden. Bei Fragen zu einzelnen Positionen hilft die Beihilfestelle.
Kann ich den Bemessungssatz selbst wählen?
Nein. Der Satz ergibt sich aus Landes- oder Bundesrecht und aus deinem Status. Eine Wahl besteht nur dort, wo das Landesrecht selbst eine Alternative vorsieht, etwa die pauschale Beihilfe. Ob das für dich gilt, klärt die Stelle deines Landes.
Muss ich den Rest privat versichern?
Viele Beamte auf Widerruf sichern den Anteil, den die Beihilfe nicht übernimmt, über eine private Krankenversicherung ab. Ob und in welchem Umfang das verpflichtend ist, regelt das Landesrecht. Wie das im Alltag aussieht, erklärt Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe. Eine persönliche Einordnung bietet Academycon an, siehe so arbeiten wir.
Wo finde ich den Satz für mein Bundesland?
In der Beihilfeverordnung deines Landes, auf der Seite deines Dienstherrn oder bei der zuständigen Beihilfestelle. Eine Zahl aus einem Ratgeber ersetzt diesen Blick nicht, weil Verordnungen geändert werden.
So gehst du jetzt vor
- Kläre deinen Status: Anwärter, Beamter auf Widerruf oder bereits Beamter auf Probe.
- Suche in der Beihilfeverordnung deines Landes den Bemessungssatz für deinen Status und deine Familiensituation.
- Rechne eine typische Rechnung durch und ermittle den Restbetrag, den du absichern musst.
- Vergleiche Restkostenabsicherungen nur mit Zahlen, die du selbst geprüft hast, und hole bei Bedarf eine Beratung ein.
Passend dazu
- Glossar: Beihilfe mit den Grundbegriffen
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Beihilfe in Hessen: Bemessungssätze, Eigenanteil und passende PKV für Beamte
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
Quellen: Merkblatt zur Hessischen Beihilfenverordnung, Regierungspräsidium Kassel (Stand: Mai 2026) · Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), gesetze-im-internet.de (abgerufen Oktober 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.