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Glossar: Unterhaltsbeihilfe einfach erklärt

Unterhaltsbeihilfe ist eine Zahlung im Vorbereitungsdienst, wenn keine Anwärterbezüge gezahlt werden. Das Glossar erklärt den Begriff und nennt einen belegten Betrag mit Stand.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Unterhaltsbeihilfe ist eine monatliche Zahlung an Referendarinnen und Referendare, die in einzelnen Ländern und Ausbildungen anstelle von Anwärterbezügen gezahlt wird, vor allem im Rechtsreferendariat. Der Begriff klingt nach Unterhalt, meint aber eine eigene Leistung mit eigener Rechtsgrundlage. Dieser Beitrag erklärt, wo sie vorkommt und wie du den Betrag für dich prüfst.

Kurz beantwortet: Unterhaltsbeihilfe ist eine monatliche Zahlung im Vorbereitungsdienst für Personen, die keine Anwärterbezüge erhalten. Sie beruht auf Landesrecht und ist je Land und Ausbildung verschieden. Für Nordrhein-Westfalen nennt die Verordnung einen Grundbetrag von 1.585,17 Euro (Stand 01.04.2026), zuzüglich Familienzuschlag. Für andere Länder erfragst du die Höhe bei der zuständigen Stelle.

Das Wichtigste in Kürze

  • Unterhaltsbeihilfe wird im Vorbereitungsdienst gezahlt, wenn keine Anwärterbezüge vorgesehen sind.
  • Sie ist eine eigene Leistung mit eigener Rechtsgrundlage, meist einer Landesverordnung.
  • Für Nordrhein-Westfalen ist der Grundbetrag mit 1.585,17 Euro (Stand 01.04.2026) belegt.
  • Für die übrigen Länder nennt dieser Beitrag keine Zahl. Die zuständige Stelle gibt sie dir.
  • Familienzuschläge kommen in Nordrhein-Westfalen hinzu, die Verordnung nennt die Regeln.

Was ist der Unterschied zu Anwärterbezügen?

Anwärterbezüge sind Besoldung, die Beamtinnen und Beamte auf Widerruf für ihren Vorbereitungsdienst erhalten. Unterhaltsbeihilfe ist dagegen eine Unterstützung zum Lebensunterhalt, die auf einer eigenen Rechtsgrundlage beruht. Ob du das eine oder das andere erhältst, entscheidet die Regelung deines Landes für deine Ausbildung.

Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe?

Eine feste Zahl lässt sich nur nennen, wenn eine amtliche Regelung vorliegt. Für Nordrhein-Westfalen gilt laut Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe ein Grundbetrag von 1.585,17 Euro, Stand 01.04.2026. Dazu kommt der Familienzuschlag, sofern er für dich gilt. Die Verordnung ist laut Fassung bis 28.02.2027 befristet, danach gilt die jeweils aktuelle Fassung.

Annahme: Du erhältst in Nordrhein-Westfalen nur den Grundbetrag ohne Zuschläge. Dann ergibt sich ein Betrag von 1.585,17 Euro im Monat. Ob und wie dieser Betrag steuerlich behandelt wird, klärst du mit dem Finanzamt.

Für wen gilt die Unterhaltsbeihilfe?

Sie betrifft vor allem Referendarinnen und Referendare, deren Ausbildung nicht über Anwärterbezüge läuft. Im Rechtsreferendariat ist das in einigen Ländern der Fall. Ob du dazu zählst, entscheidet die Verordnung deines Landes und die Stelle, die deine Ausbildung betreut. Wer unsicher ist, fragt schriftlich nach.

Wie hängt sie mit der Krankenversicherung zusammen?

Unterhaltsbeihilfe ist Geld zum Leben. Beihilfe dagegen ist ein Zuschuss zu Krankheitskosten. Beide Leistungen werden getrennt geregelt, auch wenn sie im Alltag oft zusammen genannt werden. Für die Krankenversicherung gelten eigene Regeln, die im Beitrag Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag erklärt werden.

Wo findest du die verbindliche Zahl?

Verbindlich ist die Verordnung oder das Gesetz deines Landes in der jeweils gültigen Fassung. Eine Zusammenfassung ist nur ein Einstieg. Welche Stelle zuständig ist, regelt das Landesrecht. In Nordrhein-Westfalen zahlt das Landesamt für Besoldung und Versorgung und entscheidet über die Gewährung (§§ 1 und 7 der Verordnung). Der Präsident des Oberlandesgerichts kann den Grundbetrag unter bestimmten Voraussetzungen herabsetzen (§ 5). In anderen Ländern erfährst du die zuständige Stelle bei deinem Oberlandesgericht oder auf der Website des Landesjustizministeriums.

Häufige Fragen

Ist Unterhaltsbeihilfe steuerpflichtig?

Das hängt von deiner Situation und der Rechtsgrundlage ab. Eine Einschätzung ist mit dem Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen möglich, eine verbindliche Auskunft gibt dein Finanzamt.

Kann ich Unterhaltsbeihilfe und Anwärterbezüge gleichzeitig bekommen?

Das regelt das Landesrecht. Geh nicht einfach davon aus, sondern lass dir die Frage schriftlich beantworten, bevor du damit planst.

Gibt es Unterhaltsbeihilfe in jedem Bundesland?

Nein. Die Regelungen unterscheiden sich, und jedes Land muss einzeln geprüft werden. Werte aus Nordrhein-Westfalen gelten nicht für andere Länder.

Muss ich die Beihilfe selbst beantragen?

Ob und wie du einen Antrag stellst, steht in der Verordnung deines Landes. Bei Unsicherheit hilft die Ausbildungsbehörde. Reiche Nachweise möglichst vollständig ein und bewahre Kopien auf.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe in deinem Bescheid oder Vertrag, ob du Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfe erhältst.
  2. Suche die Rechtsgrundlage für dein Land und deine Ausbildung.
  3. Frag bei der zuständigen Stelle nach der aktuellen Fassung und dem Stand der Zahl.
  4. Plane deine Finanzen erst mit dem schriftlich bestätigten Betrag, nicht mit einer Schätzung.

Passend dazu

Quellen: Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe, Nordrhein-Westfalen (Stand 01.04.2026), Abgabenrechner des Bundesministeriums der Finanzen (abgerufen Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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