Für das Working Holiday in Argentinien liegt eine ungewöhnlich klare amtliche Quelle vor: Das argentinische Außenministerium beschreibt die Bedingungen für deutsche Staatsangehörige mit Alter, Gebühr, Versicherungssumme und Unterlagenliste. Die Seite trägt allerdings kein Datum, deshalb bestätigst du die Werte vor dem Antrag bei der Botschaft. Hier die belegten Eckdaten und das, was offen bleibt.
Kurz beantwortet: Das argentinische Außenministerium nennt für das Working Holiday Visum für Deutsche ein Alter von 18 bis 30 Jahren, bis zu zwölf Monate ohne Verlängerung und eine Gebühr von 150 Euro. Verlangt werden eine Kranken- und Unfallversicherung über mindestens 30.000 Euro und Mittel von mindestens 2.500 Euro. Die Seite ist undatiert. Der Antrag läuft persönlich bei der Botschaft Argentiniens in Deutschland. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Antragsberechtigt sind Deutsche zwischen 18 und 30 Jahren, ein Kontingent gibt es laut Außenministerium nicht.
- Der Aufenthalt dauert bis zu zwölf Monate und ist nicht verlängerbar. Arbeit ist insgesamt auf sechs Monate begrenzt, Kurse ebenfalls auf sechs Monate.
- Die Visagebühr beträgt 150 Euro.
- Die Versicherung muss den gesamten Aufenthalt abdecken, mit Krankenhaus, Rücktransport und mindestens 30.000 Euro.
- Du musst mindestens 2.500 Euro nachweisen und den Antrag persönlich bei der argentinischen Botschaft in Deutschland stellen.
Wer kann das Working Holiday Visum für Argentinien beantragen?
Das Außenministerium nennt folgende Voraussetzungen für deutsche Staatsangehörige: Ein gültiger deutscher Reisepass, ein Alter von 18 bis 30 Jahren einschließlich, ein Führungszeugnis ohne Eintrag und keine frühere Teilnahme am Programm. Familienangehörige dürfen nur mitreisen, wenn sie ein eigenes Visum haben. Der Aufenthalt soll ein Urlaub sein, Arbeit ist nur ergänzend gedacht, um die Reisekasse aufzubessern. Auch bei erfüllten Voraussetzungen entscheidet die argentinische Regierung am Ende selbst, ein Anspruch auf das Visum besteht nicht.
Wie lange darfst du bleiben, und was darfst du arbeiten?
| Punkt | Angabe laut Cancillería | Stand |
|---|---|---|
| Aufenthalt | Bis zu zwölf Monate, nicht verlängerbar | undatiert, Abruf Oktober 2026 |
| Arbeit | Nur ergänzend zum Urlaub, insgesamt höchstens sechs Monate | undatiert, Abruf Oktober 2026 |
| Kurse und Studium | Ein oder mehrere Kurse, zusammen höchstens sechs Monate | undatiert, Abruf Oktober 2026 |
| Kontingent | Unbegrenzt | undatiert, Abruf Oktober 2026 |
| Wiederholung | Eine frühere Teilnahme schließt die erneute aus | undatiert, Abruf Oktober 2026 |
Die sechs Monate Arbeit beziehen sich nach der Seite auf den gesamten Aufenthalt, nicht auf einen einzelnen Arbeitgeber. Das ist strenger als in vielen anderen Ländern, plane deine Jobs entsprechend.
Was kostet das Visum, und welche Nachweise brauchst du?
Die Gebühr beträgt laut Außenministerium 150 Euro. Dazu kommen Nachweise und Unterlagen, die du vor dem Termin besorgst. Das Führungszeugnis deckt die letzten drei Jahre ab, Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen der letzten drei Monate dienen als Mittelnachweis. Rechenbeispiel (Annahme): Visum 150 Euro und eine Rücklage von 2.500 Euro als Nachweis ergeben 2.650 Euro, die du vor der Abreise verfügbar haben musst. Die Rücklage ist ein Nachweis und kein Ersatz für ein Reisebudget.
| Unterlage | Vorgabe laut Cancillería |
|---|---|
| Reisepass | Gültiger deutscher Pass mit mindestens einer freien Seite |
| Antragsformular | Ausgefüllt, im Original |
| Foto | Ein Foto 4 × 4 cm, Frontalansicht, weißer Hintergrund |
| Führungszeugnis | Deutsches Führungszeugnis der letzten drei Jahre und eidesstattliche Erklärung ohne Einträge in anderen Ländern |
| Rückflug | Nachweis eines Rückflugs nach Deutschland oder der Mittel dafür |
| Mittel | Mindestens 2.500 Euro, Nachweis über Kontoauszüge oder Kreditkartenabrechnungen der letzten drei Monate |
| Versicherung | Reservierung oder Kostenvoranschlag einer Kranken- und Unfallversicherung |
| Gebührenbeleg | Zahlungsnachweis über 150 Euro |
| Motivationsschreiben | Hauptzweck ist Urlaub, Arbeit ist begleitend |
Welche Krankenversicherung verlangt Argentinien?
Das Außenministerium verlangt eine Kranken- und Unfallversicherung für die gesamten zwölf Monate, die Krankenhausaufenthalt, Rücktransport bei Krankheit oder Tod sowie mindestens 30.000 Euro einschließlich der Überführung deckt. Für den Antrag genügt eine Reservierung oder ein Kostenvoranschlag, abschließen musst du die Police für den tatsächlichen Aufenthalt. Zusätzlich gilt: Deine gesetzliche Kasse erstattet in Argentinien nur in den gesetzlich geregelten Fällen, die Kostenerstattung im Ausland ist nach § 13 Abs. 4 SGB V auf EU, EWR und die Schweiz beschränkt. Prüfe bei Tarifen die Versicherungssumme, Rücktransport, Vorerkrankungen und Selbstbeteiligung. Richtwerte findest du im Ratgeber Auslandskrankenversicherung pro Monat.
Wie läuft der Antrag?
Der Antrag ist persönlich bei der argentinischen Botschaft in Deutschland zu stellen, mit Originalen und Kopien. Zu Terminen und Bearbeitungszeit macht die Seite keine Angaben, auch ein Aktualisierungsdatum steht dort nicht. Frage deshalb vor der Anreise, welche Fassung der Liste gerade gilt. Wie sich ein Jahr im Ausland auf Einschreibung und Versicherung auswirkt, klärst du mit Hochschule und Krankenkasse, siehe Krankenversicherung im Ausland: Was du als Student wissen musst.
Häufige Fragen
Kann ich das Visum verlängern?
Nach dem Außenministerium nicht, der Aufenthalt ist auf zwölf Monate begrenzt und nicht erneuerbar.
Darf ich ein zweites Mal teilnehmen?
Nein, eine frühere Teilnahme am Programm ist ein Ausschlussgrund.
Wie viel darf ich in Argentinien arbeiten?
Arbeit ist laut Seite nur ergänzend erlaubt und auf insgesamt sechs Monate begrenzt. Studium oder Kurse sind ebenfalls auf sechs Monate begrenzt.
Muss ich den Antrag persönlich stellen?
Ja, laut Außenministerium ist der Antrag persönlich bei der Botschaft Argentiniens in Deutschland zu stellen.
Garantiert die Erfüllung der Voraussetzungen das Visum?
Nein, die argentinische Regierung trifft die endgültige Entscheidung.
So gehst du jetzt vor
- Bestätige bei der argentinischen Botschaft in Deutschland, dass die Angaben der Cancillería noch gelten.
- Besorge Führungszeugnis, Kontoauszüge, Foto und Versicherungsangebot für den Termin.
- Kläre mit Hochschule und Krankenkasse die Folgen eines Jahres im Ausland.
- Buche den Flug erst nach der Visumserteilung und schließe die Versicherung für den tatsächlichen Zeitraum ab.
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Quellen: Argentinisches Außenministerium (Cancillería), Working Holiday für deutsche Staatsangehörige (undatiert, Abruf Oktober 2026) ; SGB V, § 13 Kostenerstattung (Stand Oktober 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.