Die Rürup-Rente ist eine Basisrente, also eine lebenslange Altersrente, deren Beiträge du steuerlich absetzen kannst. Für Selbstständige und Akademiker mit hohem Einkommen gehört sie zu den wenigen Altersvorsorgeformen, bei denen die Steuerersparnis direkt im Jahr der Einzahlung wirkt. Ob sie zu dir passt, hängt weniger vom Produkt ab als von deinem Einkommen, deinen Pflichtbeiträgen und deinem Bedarf an flexiblem Geld.
Kurz beantwortet: Für 2026 können Beiträge zur Rürup-Rente bis zu 30.826 Euro im Jahr (Einzelveranlagung) als Vorsorgeaufwand abgezogen werden, und zwar zu 100 Prozent. Die spätere Rente ist nachgelagert zu versteuern, bei Rentenbeginn 2026 zu 84 Prozent. Der Vorteil wächst mit deinem persönlichen Steuersatz. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Rürup-Rente ist eine Basisrente. Sie wird lebenslang ausgezahlt und steht nicht als Kapital zur Verfügung.
- Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Alleinstehende und bei 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung (Stand: Oktober 2026).
- Der Abzug wirkt auf die Einkommensteuer. Er bringt nur dann etwas, wenn dein Einkommen spürbar über dem Grundfreibetrag liegt.
- Die Rente ist nachgelagert besteuert. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig.
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen auf denselben Höchstbetrag. Angestellte haben deshalb oft weniger Spielraum.
Was eine Rürup-Rente eigentlich ist
Die Rürup-Rente gehört zu den Basisrenten im Sinne von § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, damit auch Menschen ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen können. Du zahlst Beiträge an einen Anbieter, der dir ab einem vereinbarten Zeitpunkt eine monatliche Rente zahlt, in der Regel bis zum Lebensende.
Entscheidend ist die Auszahlungsform. Eine Kapitalauszahlung oder ein Rückkauf wie bei manchen anderen Verträgen ist bei der Basisrente nicht vorgesehen. Die Auszahlung beginnt frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Wer vorher Geld braucht, muss dafür andere Mittel einplanen. Genau hier liegt der wichtigste Unterschied zu einem ETF-Sparplan, bei dem du jederzeit verkaufen kannst.
Wie viel du absetzen kannst
Die Beiträge zur Basisrente gehören zu den Altersvorsorgeaufwendungen. Für diese gibt es einen gemeinsamen Höchstbetrag. Darin zählen auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die du als Angestellter zahlst, sowie Beiträge zu anderen Basisversorgungen wie einem Versorgungswerk. Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 Euro für Alleinstehende und bei 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung. Innerhalb dieses Rahmens sind die Beiträge für 2026 zu 100 Prozent absetzbar. Maßgeblich ist § 10 Abs. 3 EStG, Stand Oktober 2026.
Was der Abzug in Euro bringt
Annahme für das folgende Beispiel: Du bist selbstständig und nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dein persönlicher Grenzsteuersatz liegt bei 35 Prozent, andere Vorsorgeaufwendungen fallen kaum an. Dann ergibt sich die jährliche Steuerersparnis aus dem Beitrag mal dem Grenzsteuersatz. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer sind nicht berücksichtigt.
| Beitrag pro Monat | Beitrag pro Jahr | Steuerersparnis bei 35 Prozent (Annahme) |
|---|---|---|
| 100 Euro | 1.200 Euro | 420 Euro |
| 300 Euro | 3.600 Euro | 1.260 Euro |
| 500 Euro | 6.000 Euro | 2.100 Euro |
Die Ersparnis fällt im Jahr der Einzahlung an, die Rente wird erst später versteuert. Ob sich der Vorteil am Ende auszahlt, hängt davon ab, wie hoch dein Steuersatz im Alter ist. Eine verlässliche Aussage dazu kann heute niemand treffen. Mit Annahmen lässt sich die Rechnung aber gut vorbereiten und später anpassen.
Nachgelagerte Besteuerung: Was im Alter ankommt
Die Rente ist nicht insgesamt steuerfrei. Bei Rentenbeginn 2026 sind 84 Prozent der Rente steuerpflichtig, der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns (§ 22 EStG). Annahme: Deine Basisrente beträgt 1.000 Euro im Monat. Dann sind davon 840 Euro steuerpflichtig, der Rest bleibt außen vor. Wie viel Einkommensteuer darauf anfällt, hängt von deinen übrigen Einkünften im Alter ab. Auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können auf die Rente anfallen. Diese Posten gehören in deine Gesamtplanung.
Für wen die Rürup-Rente in der Regel passt
- Du bist selbstständig oder freiberuflich tätig und zahlst keine Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung.
- Dein zu versteuerndes Einkommen liegt deutlich über dem Grundfreibetrag, sodass der Abzug steuerlich ins Gewicht fällt.
- Du willst einen Teil deiner Altersvorsorge als lebenslange Rente absichern und kannst die Beiträge über viele Jahre tragen.
- Du hast bereits Rücklagen für Notfälle und brauchst das Geld nicht vor dem Rentenalter.
Für wen sie oft nicht passt
- Dein Einkommen ist niedrig. Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026, § 32a EStG) wird nicht besteuert, dort bringt ein Abzug keine Ersparnis.
- Du brauchst Flexibilität und willst das Geld vor dem Rentenalter einsetzen können.
- Du zahlst bereits hohe Pflichtbeiträge, etwa in die gesetzliche Rentenversicherung oder an ein Versorgungswerk. Der Höchstbetrag ist dann schneller ausgeschöpft.
- Dir fehlt ein Notgroschen. Er gehört vor jede langfristige Bindung auf ein flexibles Konto, mehr dazu im Ratgeber Notgroschen im Studium.
Worauf du beim Vertrag achtest
Ein Vertrag ist mehr als der Monatsbeitrag. Vergleiche die Gesamtkosten über die Laufzeit, die garantierten Werte, die Rentenformel und den Hinterbliebenenschutz. Achte außerdem darauf, wie der Anbieter Beitragsanpassungen und die Dynamik der Rente regelt.
- Abschluss- und Verwaltungskosten, die in den ersten Jahren besonders stark ins Gewicht fallen können
- garantierter Rentenfaktor und mögliche Überschussbeteiligung
- Regeln für Beitragsfreistellung und Kündigung
- Hinterbliebenenleistungen und optionale Zusatzbausteine
Die Basisrente ist keine Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt im Alter, nicht bei Berufsunfähigkeit. Wenn du deine Arbeitskraft absichern willst, brauchst du eine eigene Lösung. Ein Überblick steht im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung für Akademiker.
Häufige Fragen
Kann ich eine Rürup-Rente als Student abschließen?
Ja, auch Studierende können eine Basisrente abschließen. Der steuerliche Abzug bringt aber nur etwas, wenn du steuerpflichtiges Einkommen hast. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), fällt keine Steuer an, die du durch den Abzug senken könntest. Für Studierende ist die Basisrente deshalb meist nicht der erste Schritt.
Kann ich Rürup-Beiträge später als Kapital zurückholen?
Nein. Die Basisrente ist auf eine lebenslange Rente angelegt, eine Auszahlung als Kapital ist nicht vorgesehen. Was bei Kündigung oder Beitragsfreistellung passiert, legen die Vertragsbedingungen des Anbieters fest. Lies diese Regeln vor dem Abschluss genau.
Ist die Rürup-Rente besser als ein ETF-Sparplan?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Basisrente bietet einen Steuerabzug und eine lebenslange Rente, dafür sind Flexibilität und Kostenstruktur meist schwächer. Ein ETF-Sparplan ist flexibler und ohne Auszahlungsbindung, bietet aber keinen Steuerabzug. Beide Wege lassen sich mit einer Rechnung über dein Einkommen und deine Ziele gegeneinander stellen. Einen Vergleich findest du im Ratgeber Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.
Muss ich die Rürup-Rente versteuern?
Ja, die Rente ist steuerpflichtig, allerdings nur mit dem Anteil, der dem Besteuerungsanteil entspricht. Bei Rentenbeginn 2026 sind das 84 Prozent. Die Rente wird im Rahmen deiner Einkommensteuer berücksichtigt. Wie hoch die Steuer dann ausfällt, hängt von deinen übrigen Einkünften im Alter ab.
Ersetzt die Rürup-Rente eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Nein. Die Rürup-Rente zahlt im Alter. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet dagegen, wenn du während des Berufslebens gesundheitsbedingt nicht mehr arbeiten kannst. Manche Basisrenten bieten einen Zusatz an, der die Absicherung ergänzt, aber nicht in jedem Fall ersetzt. Prüfe deshalb, ob du eine eigenständige Absicherung brauchst.
So gehst du jetzt vor
- Ermittle dein zu versteuerndes Einkommen für das laufende Jahr und deinen Grenzsteuersatz.
- Prüfe, wie viel vom Höchstbetrag bereits durch Pflichtbeiträge belegt ist.
- Vergleiche Angebote über Gesamtkosten, garantierte Werte, Rentenformel und Hinterbliebenenschutz, nicht nur über den Monatsbeitrag.
- Lass die Rechnung mit deiner Steuerberatung prüfen, bevor du unterschreibst. Eine persönliche Beratung bei Academycon findest du unter So arbeiten wir.
Passend dazu
- Altersvorsorge im Studium: Womit du mit 25 Euro im Monat anfängst
- Altersvorsorge für Akademiker: Die richtige Reihenfolge
- Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Der Vergleich für Berufsstarter
- Werkstudent und Rentenversicherung: Beiträge und Ansprüche
- Selbstständig nach dem Studium: Krankenversicherung und Rente
Quellen: Einkommensteuergesetz, § 10 (Basisrente, Höchstbetrag), Stand Oktober 2026; Einkommensteuergesetz, § 22 (Besteuerungsanteil), Stand Oktober 2026; Einkommensteuergesetz, § 32a (Grundfreibetrag 2026), Stand Oktober 2026.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.