Elternunabhängiges BAföG bedeutet, dass das Einkommen deiner Eltern bei deiner Förderung nicht angerechnet wird. Das Gesetz nennt dafür bestimmte Fallgruppen in § 11 Abs. 3 BAföG. Ob du eine davon erfüllst, entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung im Einzelfall. Dieser Glossareintrag erklärt die Begriffe und Werte, die im Oktober 2026 gelten.
Kurz beantwortet: Elternunabhängiges BAföG gilt nach § 11 Abs. 3 BAföG zum Beispiel, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hast oder nach dem 18. Lebensjahr fünf Jahre erwerbstätig warst. Dann bleibt das Einkommen deiner Eltern außen vor. Dein eigenes Einkommen und Vermögen werden trotzdem geprüft (Stand: Oktober 2026).
Das Wichtigste in Kürze
- Elternunabhängig heißt: Das Einkommen deiner Eltern wird nicht angerechnet.
- Das Gesetz nennt vier Fallgruppen, darunter das Alter ab 30 Jahren und längere Erwerbstätigkeit.
- Dein eigenes Einkommen und Vermögen bleiben Prüfungspunkte.
- Der Vermögensfreibetrag liegt bei 15.000 Euro unter 30 Jahren und 45.000 Euro ab 30 Jahren (§ 29 BAföG).
- Die Hälfte der Förderung ist ein zinsloses Darlehen, die Reform 2027 ist bislang nur ein Entwurf.
Welche Fallgruppen gibt es?
Die Fallgruppen stehen in § 11 Abs. 3 BAföG. Sie unterscheiden sich in den Voraussetzungen, aber alle führen dazu, dass das Einkommen deiner Eltern nicht berücksichtigt wird.
| Fallgruppe nach § 11 Abs. 3 BAföG | Voraussetzung |
|---|---|
| Nr. 1 | Du besuchst ein Abendgymnasium oder Kolleg. |
| Nr. 2 | Du hast bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet. |
| Nr. 3 | Du warst nach Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn des Ausbildungsabschnitts fünf Jahre erwerbstätig. |
| Nr. 4 | Du hast eine mindestens dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen und danach drei Jahre erwerbstätig gewesen. Bei kürzerer Ausbildung dauert die Erwerbstätigkeit entsprechend länger. |
Bei Nr. 3 und 4 kommt es zusätzlich darauf an, dass du in den Jahren deiner Erwerbstätigkeit in der Lage warst, dich aus deren Ertrag selbst zu unterhalten (§ 11 Abs. 3 Satz 2 BAföG).
Wie sieht ein Rechenbeispiel aus?
Annahme: Du hast eine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen und danach drei Jahre Vollzeit gearbeitet, mit einem Einkommen, von dem du dich selbst versorgen konntest. Dann greift Nr. 4, und das Einkommen deiner Eltern bleibt unberücksichtigt. Hast du nur zwei Jahre gearbeitet, greift diese Fallgruppe nicht.
Welche Bedarfssätze gelten für 2026?
Der Bedarf für Studierende setzt sich aus Grundbedarf und Wohnzuschlag zusammen. Für auswärts wohnende Studierende gelten nach § 13 BAföG 475 Euro Grundbedarf und 380 Euro Wohnpauschale, zusammen 855 Euro im Monat. Die Höchstsätze mit Zuschlägen zur Kranken- und Pflegeversicherung zeigt die Tabelle (Stand: Januar 2026, Studierendenwerke).
| Alter (auswärts wohnend) | Höchstsatz pro Monat |
|---|---|
| bis 24 Jahre (familienversichert, kein Zuschlag) | 855 Euro |
| 25 bis 29 Jahre (Pflichtversicherung in der KVdS) | 992 Euro |
| ab 30 Jahren (freiwillig versichert) | bis 1.088 Euro |
Die Zuschläge nach § 13a BAföG hängen von deiner eigenen Versicherung ab, nicht vom Alter allein. Pflichtversicherte in der studentischen Krankenversicherung erhalten 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung, also 855 + 102 + 35 = 992 Euro. Freiwillig Versicherte erhalten 185 und 48 Euro, also 855 + 185 + 48 = 1.088 Euro. Familienversicherte erhalten keinen Zuschlag, das betrifft häufig Studierende bis 24 Jahre. Die Höchstsätze sind Obergrenzen, der tatsächliche Betrag hängt von deinen Einkünften und deinem Vermögen ab.
Was ändert die Reform 2027?
Der Regierungsentwurf zum 30. BAföG-Änderungsgesetz (Drucksache 21/8405) sieht vor, dass die Wohnpauschale für auswärts wohnende Studierende ab dem 1. April 2027 von 380 auf 440 Euro steigt. Künftig soll es außerdem eine einheitliche Altersgrenze von 45 Jahren geben. Das ist noch kein geltendes Recht. Bis zur Verkündung gelten die bisherigen Sätze.
Häufige Fragen
Bekomme ich elternunabhängiges BAföG, wenn meine Eltern gut verdienen?
Wenn eine der Fallgruppen zutrifft, wird das Einkommen deiner Eltern nicht berücksichtigt. Dein eigenes Einkommen und Vermögen bleiben aber Prüfungspunkte, dazu kommen die Freibeträge nach §§ 23 und 29 BAföG.
Muss ich die Hälfte der Förderung zurückzahlen?
Die Hälfte der BAföG-Förderung ist ein zinsloses Darlehen. Die Rückzahlung ist bei Darlehen mit Förderbeginn ab dem 1. September 2019 auf 10.010 Euro begrenzt (Stand: Juli 2024 laut bafög.de). Mehr dazu im Beitrag BAföG zurückzahlen.
Zählt das Alter bei Studienbeginn oder bei Beginn des Ausbildungsabschnitts?
Maßgeblich ist das Alter bei Beginn des jeweiligen Ausbildungsabschnitts (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 BAföG).
Gibt es eine Altersgrenze für die Förderung?
Ja. Förderung gibt es nur, wenn der Ausbildungsabschnitt vor Vollendung des 45. Lebensjahres beginnt (§ 10 Abs. 3 BAföG, geltendes Recht, Stand Oktober 2026).
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob eine der vier Fallgruppen nach § 11 Abs. 3 BAföG auf dich zutrifft, und sammle die Nachweise, etwa Arbeitszeugnisse und Lohnnachweise.
- Rechne dein eigenes Einkommen und Vermögen gegen die Freibeträge, bevor du den Antrag stellst.
- Stelle den Antrag beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, möglichst rechtzeitig vor Beginn des Semesters.
- Verfolge den Reformentwurf, weil die Sätze ab April 2027 steigen könnten.
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Quellen: Bundesministerium der Justiz, § 11 BAföG (Abruf Oktober 2026), Bundesministerium der Justiz, § 13 BAföG (Abruf Oktober 2026), Bundesministerium der Justiz, § 13a BAföG (Abruf Oktober 2026), Deutsches Studierendenwerk, FAQ zum BAföG (Stand Januar 2026), Deutscher Bundestag, Drucksache 21/8405 (Stand Oktober 2026, Entwurf).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.