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Glossar: Vorausleistung einfach erklärt

Eine BAföG-Vorausleistung wird gezahlt, wenn deine Eltern den angerechneten Unterhalt nicht zahlen. Wir erklären die Voraussetzungen nach § 36 BAföG und den Ablauf.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Eine Vorausleistung ist ein Sonderfall der BAföG-Förderung. Das Amt zahlt dir Geld, ohne den Unterhalt deiner Eltern anzurechnen, weil sie diesen Unterhalt nicht zahlen. Der Begriff stammt aus § 36 BAföG. Der Glossareintrag erklärt die Voraussetzungen, den Ablauf und die Begriffe, die dabei eine Rolle spielen.

Kurz beantwortet: Eine Vorausleistung nach § 36 BAföG wird gewährt, wenn deine Eltern den angerechneten Unterhalt nicht zahlen und die Ausbildung dadurch gefährdet ist. Du musst das glaubhaft machen. Der Antrag muss innerhalb des Bewilligungszeitraums gestellt werden, und der Unterhalt der Eltern wird dann nicht angerechnet (Stand: Oktober 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Vorausleistung ist eine BAföG-Zahlung ohne Anrechnung des Elternunterhalts.
  • Voraussetzung ist, dass deine Eltern den Unterhalt nicht zahlen und deine Ausbildung dadurch gefährdet ist.
  • Du musst die Voraussetzungen glaubhaft machen. Ein vollständiger Beweis ist nicht nötig.
  • Der Antrag muss im Bewilligungszeitraum gestellt werden. Später gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt.
  • Kindergeld, das weitergeleitet wird, wird bei der Vorausleistung nicht angerechnet.

Wann greift die Vorausleistung?

Die Vorausleistung ist an klare Voraussetzungen gebunden. Die wichtigste: Du machst glaubhaft, dass deine Eltern den angerechneten Unterhalt nicht zahlen und dass deine Ausbildung dadurch gefährdet ist. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass Eltern trotz Pflicht keine Auskünfte erteilen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick.

SituationFolge nach § 36 BAföG
Die Eltern zahlen den angerechneten Unterhalt nichtVorausleistung möglich, wenn die Ausbildung gefährdet ist
Die Eltern erteilen trotz Pflicht keine AuskunftVorausleistung möglich, wenn Bußgeld- und Zwangsverfahren erfolglos blieben oder rechtlich unzulässig sind
Die Eltern sind bereit, den Unterhalt zu zahlenKeine Vorausleistung
Kindergeld wird an dich weitergeleitetWird nicht auf die Vorausleistung angerechnet

Was bedeutet das für die Anrechnung?

Normalerweise rechnet das Amt den Unterhalt, den deine Eltern dir schulden, auf deine Förderung an. Bei einer Vorausleistung geschieht das nicht. Du erhältst die Förderung also ohne Anrechnung des Unterhaltsbetrags. Wie das Amt mit dem Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern danach verfährt, regelt das BAföG in weiteren Vorschriften. Frag dazu das zuständige Amt, bevor du den Antrag stellst.

Was heißt glaubhaft machen?

Glaubhaft machen bedeutet, dem Amt darzulegen, dass etwas sehr wahrscheinlich zutrifft. Du musst nicht lückenlos beweisen, dass deine Eltern nicht zahlen. Welche Nachweise das Amt verlangt, hängt vom Einzelfall ab. Eine Anhörung deiner Eltern kann bei einem wichtigen Grund entfallen (§ 36 Abs. 5 BAföG).

Häufige Fragen

Muss ich die Vorausleistung zurückzahlen?

Eine Vorausleistung ist Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Für den Förderbetrag gelten die allgemeinen Regeln, auch zur Rückzahlung des Darlehensanteils, der in der Regel die Hälfte der Förderung ausmacht. Welche Teile genau als Darlehen gelten, bestätigt dir das Amt im Bescheid.

Kann ich eine Vorausleistung auch mit eigenem Einkommen beantragen?

Die Vorausleistung setzt den Anspruch auf Förderung voraus. Dein eigenes Einkommen und Vermögen werden nach den allgemeinen Regeln berücksichtigt. Es kommt also darauf an, wie hoch dein Anspruch insgesamt ist.

Wie lange dauert die Entscheidung?

Das ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Damit dein Antrag berücksichtigt wird, sollte er innerhalb des Bewilligungszeitraums liegen. Frühzeitig einzureichen spart Nerven.

Was ist der Unterschied zum Elternunterhalt?

Der angerechnete Unterhalt ist der Betrag, den das BAföG aus dem Einkommen deiner Eltern berechnet und auf deine Förderung anrechnet. Zahlen deine Eltern diesen Betrag nicht, kann das Amt unter den Voraussetzungen des § 36 eine Vorausleistung gewähren.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob deine Eltern den angerechneten Unterhalt tatsächlich nicht zahlen, und sammle Nachweise wie Schriftverkehr oder Kontoauszüge.
  2. Notiere, warum deine Ausbildung dadurch gefährdet ist, zum Beispiel durch fehlende Mittel für Miete und Lebenshaltung.
  3. Stelle den Antrag innerhalb des Bewilligungszeitraums und benenne den Unterhalt, den du glaubhaft machen willst.
  4. Lass dir vom Amt den Bescheid erklären, insbesondere wie es mit dem Unterhaltsanspruch gegen deine Eltern umgeht.

Passend dazu

Quellen: Bundesministerium der Justiz, § 36 BAföG (Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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