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Audi BKK oder TK als Student: Prämientarif und Kassenwahl prüfen

Der Grundbeitrag ist bei Audi BKK und TK gleich. Entscheidend sind Zusatzbeitrag, Satzung und der Prämientarif mit seinen Bedingungen. So prüfst du sie.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

Audi BKK oder TK als Student: Beide Kassen bieten gesetzlichen Schutz nach dem SGB V. Die Unterschiede liegen im Zusatzbeitrag, in den Satzungsleistungen und bei den Wahltarifen, zum Beispiel beim Prämientarif der Audi BKK. Dieser Ratgeber erklärt, worauf du achten solltest, und bewertet keine der beiden Kassen.

Kurz beantwortet: Studierende zahlen bei der Audi BKK und bei der TK denselben Grundbeitrag von 87,38 Euro pro Monat (Stand 1. Januar 2026). Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest. Die Audi BKK bietet einen Wahltarif mit Prämienzahlung an, dessen Bedingungen du vor einer Wahl genau prüfen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundbeitrag ist bei beiden Kassen gleich. Entscheidend ist der Zusatzbeitrag, den die Kasse auf ihrer Website nennt.
  • Der Prämientarif der Audi BKK verlangt, dass du im Kalenderjahr keine der im Flyer genannten Leistungen in Anspruch nimmst.
  • Die Bindung im Prämientarif beträgt ein Jahr und verlängert sich automatisch, wenn du nicht rechtzeitig kündigst.
  • Der Flyer nennt zwei verschiedene Regeln zur Prämienhöhe. Kläre diesen Punkt schriftlich mit der Kasse.
  • Die TK kennt mit PrämieXtra einen ähnlichen Wahltarif, der aber nach eigenen Regeln berechnet wird.

Was zahlst du als Studierender bei der Audi BKK oder der TK?

Studierende zahlen 10,22 Prozent auf eine Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat. Das ergibt 87,38 Euro ohne Zusatzbeitrag (Stand 1. Januar 2026, GKV-Spitzenverband). Hinzu kommt der Zusatzbeitrag der jeweiligen Kasse. Wie dein Beitrag insgesamt aussieht, zeigt die Rechnung unten. Einen Überblick über den Wechsel von einer Kasse zur anderen findest du auch bei KKH oder TK für Studierende 2026.

BausteinRechenwegBetrag im Monat
Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag855 Euro × 10,22 Prozent87,38 Euro
Zusatzbeitrag der Kasse (Annahme: 2,2 Prozent)855 Euro × 2,2 Prozent18,81 Euro
Pflegeversicherung (ohne Kinderlosenzuschlag)855 Euro × 3,6 Prozent30,78 Euro
Beispiel gesamtSumme der Bausteine136,97 Euro

Annahme: 2,2 Prozent ist ein Rechenwert, kein Satz der Audi BKK oder der TK. Der bundesweite Durchschnitt lag 2026 bei 2,9 Prozent (Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026). Die Pflegeversicherung beträgt für Studierende ohne Kinder und bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres 30,78 Euro im Monat (Stand 1. Januar 2026).

Wie funktioniert der Prämientarif der Audi BKK?

Die Audi BKK bietet einen Wahltarif zur Prämienzahlung an. Laut Flyer (Stand Dezember 2025) ist die Prämie für Mitglieder gedacht, die selbst Beiträge zahlen. Sie setzt voraus, dass im Kalenderjahr keine der folgenden Leistungen anfällt: Eine ärztliche Behandlung, ein Rezept oder eine stationäre Behandlung. Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bleiben außen vor. Mitversicherte Angehörige ab 18 Jahren zählen mit.

  • Bindung: Ein Jahr ab dem Ende des Monats, in dem du beitrittst. Der Tarif endet nach drei Jahren.
  • Kündigung: Spätestens einen Monat vor Ablauf der Bindungsfrist. Sonst verlängert sich die Laufzeit um ein Jahr.
  • Ausschluss: Eine Prämie aus diesem Tarif gibt es nicht zusammen mit dem Bonusprogramm AktivFit oder der Leistung GesundheitExtra.
  • Anteilige Berechnung: Bei Beginn oder Unterbrechung der Mitgliedschaft wird die Prämie anteilig ermittelt.

Bei der Höhe widerspricht sich der Flyer. Einmal heißt es, die Prämie entspreche einem Anteil von 1/24 der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge. An anderer Stelle wird sie „je nach Höhe Ihres Einkommens“ erstattet. Der Flyer nennt keine Eurobeträge und keine Staffel. Frag die Kasse schriftlich, welche Regel gilt, bevor du dich bindest.

Wie sieht der Vergleich mit dem TK-Wahltarif PrämieXtra aus?

Die TK-Satzung (Stand 17. April 2026) regelt den Tarif PrämieXtra in § 30. Danach beträgt die Prämie ein Zwölftel der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, begrenzt durch die Obergrenzen des § 53 SGB V. Die Teilnahme beginnt am Ersten des Folgemonats nach Eingang der Erklärung. Die Tabelle stellt beide Tarife nebeneinander, ohne eine Bewertung.

MerkmalAudi BKK (Flyer, Dezember 2025)TK PrämieXtra (Satzung, April 2026)
VoraussetzungKein Arzt, kein Rezept und keine stationäre Behandlung im KalenderjahrKeine in Anspruch genommenen Leistungen zulasten der TK
MindestlaufzeitEin Jahr, danach automatische Verlängerung, Ende nach drei JahrenEin Jahr, automatische Verlängerung, Ende spätestens nach drei Jahren
PrämienhöheLaut Flyer 1/24 der gezahlten Beiträge, zugleich Hinweis auf das EinkommenEin Zwölftel der gezahlten Beiträge, Obergrenzen nach § 53 SGB V
KombinationNicht mit AktivFit oder GesundheitExtraLaut Satzung nicht mit bestimmten anderen TK-Tarifen

Die TK-Satzung nennt außerdem ein Bonusprogramm (§ 26) und Leistungen wie Osteopathie (§ 27b). Welche davon dich betreffen, hängt davon ab, welche Angebote du nutzt.

Welche Fragen solltest du der Audi BKK stellen?

Bevor du dich an den Tarif bindest, lohnt sich eine schriftliche Anfrage. Diese vier Punkte klären die wichtigsten Fragen:

  • Wie wird die Prämie berechnet: Nach dem Anteil der gezahlten Beiträge oder abhängig vom Einkommen?
  • Wie wirkt sich eine einzelne ärztliche Behandlung auf die Prämie im laufenden Jahr aus?
  • Ab welchem Datum beginnt und endet die Bindung, wenn ich zum Monatsende beitrete?
  • Gilt der Tarif auch für Studierende mit eigener Mitgliedschaft?

Häufige Fragen

Zahle ich bei der Audi BKK und der TK unterschiedlich viel?

Der Grundbeitrag ist gleich. Der Zusatzbeitrag kann abweichen. Rechne mit dem Satz, den die Kasse auf ihrer Website veröffentlicht, nicht mit dem Beispiel in diesem Ratgeber.

Was passiert, wenn ich im Prämientarif einmal zum Arzt muss?

Der Flyer knüpft die Prämie daran, dass im Kalenderjahr keine der genannten Leistungen anfällt. Die Prämie fällt dann für dieses Jahr weg. Wie sich eine einzelne Behandlung auswirkt, sollte die Kasse schriftlich bestätigen.

Muss ich einen Wahltarif wählen?

Nein. Wahltarife sind freiwillig. Die gesetzlichen Leistungen erhältst du auch ohne Wahltarif.

Gelten die Kassenbindung und die Tarifbindung gleichzeitig?

Ja. Die Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse bindet nach § 175 Abs. 4 SGB V zwölf Monate. Der Wahltarif hat eigene Fristen. Beide Regeln musst du getrennt prüfen, bevor du wechselst.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre bei der Audi BKK schriftlich, nach welcher Regel die Prämie berechnet wird, und frag nach dem aktuellen Zusatzbeitrag.
  2. Prüfe, ob du in den nächsten Jahren wahrscheinlich ärztliche Leistungen, Rezepte oder Krankenhausaufenthalte brauchst.
  3. Lies bei der TK die Satzung zu PrämieXtra (§ 30) und zum Bonusprogramm (§ 26).
  4. Kläre die Fristen nach § 175 SGB V, bevor du kündigst. Die Anmeldung bei der neuen Kasse ersetzt die Kündigung bei der alten.

Passend dazu

Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026), Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV (Stand 2026), Audi BKK, Flyer Wahltarif Prämienzahlung (Stand Dezember 2025), TK, Satzung (Stand 17. April 2026), § 175 SGB V (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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