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Verbeamtung auf Lebenszeit und Beihilfe: Was sich bei der KV ändert

Mit der Verbeamtung endet die Pflicht zur gesetzlichen Kasse, sofern Beihilfe besteht. Was der Beihilfesatz bedeutet und worauf du beim Übergang achten musst.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Mit der Verbeamtung auf Lebenszeit ändert sich die Krankenversicherung grundlegend. Aus der gesetzlichen Versicherungspflicht wird ein System aus Beihilfe und ergänzender Absicherung, und der Übergang hat Fristen, Kosten und Gesundheitsfragen, die du kennen solltest. Dieser Ratgeber zeigt, was sich ändert, und wo du im Vorfeld nachprüfen musst.

Kurz beantwortet: Beamte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V von der gesetzlichen Krankenversicherung befreit, wenn sie Anspruch auf Bezügefortzahlung und Beihilfe haben. Die Beihilfe übernimmt nur einen Teil der Kosten. Als Regel gilt für Beamte auf Widerruf ohne Kinder ein Satz von 50 Prozent. Die Landesbeihilfeverordnung regelt Abweichungen, in Hessen liegt der Satz für Anwärterbezüge bei 70 bzw. 85 Prozent. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Beamtenstatus endet die gesetzliche Versicherungspflicht, soweit Beihilfe besteht (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
  • Die Beihilfe ist eine Teilkostenerstattung. Den übrigen Anteil deckt in der Regel eine private Krankenversicherung ab.
  • Der Beihilfesatz hängt von Status, Familienstand und dem Landesrecht ab. Als Regel für Beamte auf Widerruf ohne Kinder gelten 50 Prozent.
  • Für die private Absicherung werden Gesundheitsfragen gestellt, deren Beantwortung nach § 19 VVG vollständig sein muss.
  • Beim Wechsel vom Anwärter zum Beamten auf Lebenszeit kann sich der Beihilfesatz ändern. Prüfe das vor dem Abschluss eines Tarifs.

Was ändert sich bei der Verbeamtung für die gesetzliche Krankenversicherung?

Solange du als Angestellter arbeitest, gilt für dich in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Mit der Verbeamtung wirst du nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei, wenn du Anspruch auf Bezügefortzahlung und Beihilfe hast. Das gilt auch für Beamte auf Probe, die während der Probezeit die Beihilfe erhalten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, prüft die zuständige Stelle deines Dienstherrn.

Die Versicherungsfreiheit ist die rechtliche Grundlage für den Wechsel. Praktisch heißt das: Der Arbeitgeber meldet dich nicht mehr als Pflichtversicherten an, und die Beiträge zur gesetzlichen Kasse entfallen. Wer bisher freiwillig gesetzlich versichert war, sollte die Meldung und das Ende der Mitgliedschaft mit der Kasse abstimmen, damit keine Lücke entsteht.

Wie funktioniert die Beihilfe im Beamtenverhältnis?

Die Beihilfe ist kein Versicherungsprodukt, sondern eine Leistung des Dienstherrn. Sie übernimmt einen festen Anteil der beihilfefähigen Aufwendungen, den Rest musst du selbst tragen oder über eine ergänzende Krankenversicherung absichern. Der Satz wird im Landesrecht geregelt, in der Landesbeihilfeverordnung. Die Erstattung erfolgt auf Antrag mit Rechnungen, die die Kosten nachvollziehbar machen, und ist daher nur so gut wie deine Belegführung.

Für Beamte auf Widerruf ohne Kinder gilt als Regel ein Satz von 50 Prozent. Abweichungen gibt es je nach Land und Status. Im hessischen Merkblatt zur Beihilfeverordnung des Regierungspräsidiums Kassel ist für Empfänger von Anwärterbezügen ein Satz von 70 Prozent bei ambulanten und zahnärztlichen Leistungen sowie 85 Prozent bei stationären Leistungen genannt, unabhängig vom Familienstand. Diese Werte gelten nur für Hessen.

Beihilfesatz (Beispiel)Beihilfe bei 1.000 Euro RechnungRest für Versicherung oder Eigenanteil
50 Prozent (Regel)500 Euro500 Euro
70 Prozent (Hessen, ambulant)700 Euro300 Euro
85 Prozent (Hessen, stationär)850 Euro150 Euro

Rechenbeispiel. Annahme: Beihilfefähige Rechnung von 1.000 Euro, Beihilfe nach dem jeweils genannten Satz, keine Höchstgrenzen oder Ausschlüsse. Reale Erstattungen hängen vom Einzelfall ab.

Wann lohnt sich der Blick auf die private Krankenversicherung?

Viele Beamte ergänzen die Beihilfe durch eine private Krankenversicherung, um den verbleibenden Anteil abzusichern. Ob ein Tarif passt, hängt von deiner Gesundheit, deinem Familienstand, dem Beihilfesatz und deinem Anspruch an Leistungen ab. Ein Tarif, der bei Anwärterbezügen passt, muss nach der Verbeamtung nicht ohne Weiteres passen, wenn sich der Satz verändert.

Für den Antrag gilt: Die Gesundheitsfragen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Nach § 19 Abs. 1 VVG musst du erhebliche Umstände anzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Verschwiegene Vorerkrankungen können den Versicherungsschutz gefährden.

Bei der Tarifwahl zählen vor allem die Leistungen im Bereich Krankenhaus, Zahnersatz und Hilfsmittel, weil dort der verbleibende Eigenanteil am größten ausfallen kann. Vergleiche auf Basis deines tatsächlichen Beihilfesatzes und deiner Gesundheitssituation und nicht nach dem niedrigsten Beitrag.

Ob eine Absicherung sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Eine persönliche Einschätzung ist bei unterschiedlichen Ausgangslagen oft hilfreich, etwa bei Familie oder einer bestehenden Vorerkrankung.

Was passiert beim Übergang vom Referendariat in die Verbeamtung?

Im Vorbereitungsdienst bist du je nach Land Beamter auf Widerruf oder stehst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Die Beihilfe- und Krankenversicherungsregeln unterscheiden sich dort je nach Land. Wer den Übergang plant, sollte den Stichtag der Verbeamtung, die Beihilfeberechtigung ab diesem Datum und die Fristen zur Tarifwahl früh klären. Eine Lücke zwischen dem Ende des bisherigen Versicherungsschutzes und dem Beginn der neuen Absicherung wäre unnötig riskant.

Einige Länder bieten eine pauschale Beihilfe an, die anstelle der individuellen Beihilfe gewählt werden kann. Ob dein Land das vorsieht, welche Wahlfristen gelten und was die Wahl bindet, erfährst du bei der Beihilfestelle deines Landes.

Häufige Fragen

Muss ich nach der Verbeamtung in die gesetzliche Krankenkasse zurück?

Nein. Mit Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V besteht keine Pflicht zur gesetzlichen Versicherung, solange die Voraussetzungen vorliegen. Die Beihilfe und die ergänzende Absicherung bilden dann die Grundlage.

Bleibt die Beihilfe nach der Verbeamtung gleich?

Nicht zwingend. Der Satz kann sich mit dem Status, dem Familienstand und Änderungen der Landesbeihilfeverordnung verändern. Halte deshalb Nachweise über Familienstand und Kinder aktuell und lass dir den Satz von der Beihilfestelle bestätigen.

Gilt die Beihilfe auch für den Ehepartner?

Das hängt vom Landesrecht und den Einkommensverhältnissen des Partners ab. Eine allgemeine Aussage ist hier nicht möglich. Die Beihilfestelle deines Landes gibt die verbindliche Auskunft.

Was muss ich bei einem Tarifwechsel in der PKV beachten?

Ein Wechsel ist an Vertragsbedingungen und Fristen gebunden. Achte darauf, dass Vorerkrankungen und Gesundheitsangaben korrekt übertragen sind. Vor einem Wechsel lohnt es sich, die Leistungen mit dem bisherigen Tarif zu vergleichen.

Kann ich mit der Verbeamtung auch sofort eine PKV ohne Gesundheitsprüfung abschließen?

Eine Gesundheitsprüfung ist bei der privaten Krankenversicherung üblich, weil Versicherer nach dem Gesundheitszustand fragen. Ob und mit welchen Zuschlägen oder Ausschlüssen ein Tarif angeboten wird, entscheidet der Versicherer im Einzelfall.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre mit der Beihilfestelle deines Landes den Beihilfesatz für deinen Status und deine Familie.
  2. Lege die Termine fest: Ende des Vorbereitungsdienstes, Verbeamtung und mögliche Fristen für die Tarifwahl.
  3. Stelle deine Gesundheitsangaben zusammen und prüfe Vorerkrankungen, bevor du einen Antrag stellst.
  4. Vergleiche die Tarife auf Basis des tatsächlichen Beihilfesatzes. Eine persönliche Beratung zu deiner Lage bietet Academycon unter https://academycon.de/so-arbeiten-wir/.

Passend dazu

Quellen: § 6 SGB V (Abruf Oktober 2026), § 19 VVG (Abruf Oktober 2026), Merkblatt zur Hessischen Beihilfeverordnung, Regierungspräsidium Kassel (Stand Mai 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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