Wer im Referendariat wissen will, was er verdient, stößt auf sehr unterschiedliche Zahlen. Dieser Ratgeber vergleicht die Anwärterbezüge im Lehramt mit der Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat und erklärt, warum Medizin hier eine Sonderrolle hat. Die Werte stammen aus Besoldungstabellen und Verordnungen und gelten je Land.
Kurz beantwortet: Im Lehramtsreferendariat liegt der Grundbetrag für Anwärterinnen und Anwärter nach A 13 je nach Bundesland grob zwischen 1.708 und 1.869 Euro brutto im Monat, ohne Familienzuschlag, Stand 2026. Im Rechtsreferendariat zahlt NRW ab 01.04.2026 eine Unterhaltsbeihilfe von 1.585,17 Euro, für andere Länder fehlt eine belegte Zahl. Medizin kennt kein Referendariat.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Anwärterbezüge im Lehramt unterscheiden sich je Bundesland, teils um mehr als 100 Euro im Monat.
- Die Werte sind Grundbeträge brutto ohne Familienzuschlag. Ob Familienzuschlag, Stufen oder Zulagen dazukommen, hängt vom Land ab.
- Im Rechtsreferendariat heißt die Zahlung je nach Land Anwärterbezüge oder Unterhaltsbeihilfe. Belegt ist derzeit nur die Höhe für Nordrhein-Westfalen.
- Medizin hat nach dem Studium das Praktische Jahr und danach die Weiterbildung. Eine Gehaltsvergleichbarkeit mit dem Referendariat besteht so nicht.
- Netto-Beträge hängen von Steuerklasse, Familienstand und Krankenversicherung ab. Dafür verweisen wir auf den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums.
Wie viel verdient man im Lehramtsreferendariat?
Anwärterinnen und Anwärter im Lehramt sind je nach Land Beamtinnen und Beamte auf Widerruf oder stehen in einem Ausbildungsverhältnis. Ihre Bezüge richten sich nach dem Grundbetrag der Besoldungsgruppe A 13. Die folgende Übersicht nennt den Grundbetrag brutto je Land. Die Zahlen stammen aus der Besoldungstabelle des dbb, Stand des jeweiligen Datums, vorbehaltlich der Verkündung im Gesetzblatt. Wo eine amtliche Quelle vorliegt, ist das gekennzeichnet.
| Bundesland | Grundbetrag A 13 (brutto) | Stand | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 1.786,46 Euro | 01.04.2026 | dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung |
| Bayern | 1.795,21 Euro | 01.10.2026 | Gilt erst ab 01.10.2026 |
| Berlin | 1.807,47 Euro | 01.04.2026 | dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung |
| Bremen | 1.790,97 Euro | 01.04.2026 | dbb-Tabelle, als vorläufig gekennzeichnet |
| Hessen | 1.868,96 Euro | 01.07.2026 | Neuverbeamtung laut dbb-Tabelle |
| Mecklenburg-Vorpommern | 1.772,80 Euro | 01.04.2026 | dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung |
| Niedersachsen | 1.722,66 Euro | 01.04.2026 | dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung |
| Nordrhein-Westfalen | 1.793,28 Euro | 01.04.2026 | Für Grundschule und Sek I ab 01.08.2026 Anhebung angekündigt, Beträge nicht genannt |
| Saarland | 1.707,82 Euro | 01.04.2026 | Amtliches Gesetz, Amtsblatt Nr. 24 vom 25.06.2026 |
| Sachsen-Anhalt | 1.744,00 Euro | 01.04.2026 | dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung |
| Schleswig-Holstein | 1.806,53 Euro | 01.04.2026 | dbb-Tabelle, vorbehaltlich der Verkündung |
| Thüringen | 1.803,92 Euro | 01.04.2026 | Gesetzentwurf, Verkündung nicht belegt |
Nicht aufgeführt sind Brandenburg, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Sachsen, weil dort keine verlässliche Zahl belegt ist. Auch für Grundschullehrkräfte kann die Einstufung von A 13 abweichen, wenn die Ausbildung in A 12 eingruppiert ist. Frag in diesem Fall bei der Bezügestelle nach. Hamburg und andere Länder haben eigene Detailseiten, etwa zum Lehramtsreferendariat in Hamburg.
Beispiel zur Einordnung: Annahme: Ein Grundbetrag von 1.800 Euro brutto liegt in der Größenordnung der Tabelle. Mit Familienzuschlag, Zulagen oder Abzügen fällt das ausgezahlte Netto deutlich anders aus. Für eine genaue Rechnung nutze den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums, denn hier werden keine Steuern selbst berechnet.
Wie hoch ist die Unterhaltsbeihilfe im Rechtsreferendariat?
Der juristische Vorbereitungsdienst dauert nach § 5b des Deutschen Richtergesetzes zwei Jahre. Wie die Zahlung heißt und wie sie organisiert ist, regelt das Landesrecht. In manchen Ländern ist die Ausbildung ein Beamtenverhältnis auf Widerruf, in anderen ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, das Unterhaltsbeihilfe zahlt. Das Land Hessen nennt im Merkblatt beide Varianten und sieht bei gleichen Voraussetzungen eine gleich hohe Unterhaltsbeihilfe vor.
Für Nordrhein-Westfalen ist die Höhe belegt. Die Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe nennt einen Grundbetrag von 1.585,17 Euro, gültig ab 01.04.2026 bis zum 28.02.2027, zuzüglich Familienzuschlag. Danach folgen die vorgesehenen Stufen am 01.03.2027 und am 01.01.2028, die dort geregelt sind.
Für alle anderen Länder gilt: Ohne belegte Zahl nennen wir keinen Betrag. Die Höhe erfährst du verbindlich beim zuständigen Oberlandesgericht oder beim Landesjustizprüfungsamt.
Was ist mit Medizin?
Ein Referendariat wie bei Lehrkräften und Juristinnen und Juristen gibt es im Medizinstudium nicht. Nach dem Examen folgt das Praktische Jahr, das Teil der Ausbildung ist. Die Vergütung dafür richtet sich nach der jeweiligen Klinik und ist deshalb nicht als Besoldung vergleichbar. Erst danach beginnt die Weiterbildung, deren Vergütung in Tarifverträgen geregelt ist.
Deshalb vergleichen wir hier nur Lehramt und Rechtsreferendariat. Wie sich ärztliches Einstiegsgehalt entwickelt, zeigt unser Beitrag zum Assistenzarzt-Gehalt mit Tarif und Stufen. Zur Lage während der Weiterbildung lies auch den Beitrag zu PKV, Versorgungswerk und BU in der Weiterbildung.
Wie kommt man vom Referendariat zum ersten Gehalt?
Nach dem Referendariat folgt in der Regel die Einstellung im öffentlichen Dienst. Dann richtet sich die Bezahlung nach der Einstufung, zum Beispiel nach A 13 oder E 13. Welche Einstufung für dich gilt, erklärt unser Beitrag zum Einstieg im öffentlichen Dienst.
Für die Ausbildung selbst gilt: Der Grundbetrag ist die Basis, nicht das Endgehalt. Wer später die Einstufung wechselt oder Zulagen erhält, sieht andere Beträge. Rechne deshalb nicht mit der Anwärterzahl als Dauerwert.
Häufige Fragen
Warum unterscheiden sich die Zahlen so stark?
Jedes Bundesland setzt seine Besoldung im eigenen Gesetz fest. Dazu kommen unterschiedliche Stufen, Termine und Anpassungen. Deshalb sind Vergleiche nur auf Grundbeträgen mit demselben Stand sinnvoll.
Ist der Anwärtergrundbetrag mein späteres Gehalt?
Nein. Der Anwärtergrundbetrag ist die Ausbildungsbezahlung. Das spätere Gehalt richtet sich nach der Einstellung, der Stufe und dem Familienstand. Die Anwärterzahl gilt nur für die Zeit des Referendariats.
Warum heißt die Zahlung im Jura-Referendariat Unterhaltsbeihilfe?
Weil die Ausbildung in vielen Ländern als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis organisiert ist. Die Verordnung nennt den Betrag dann Unterhaltsbeihilfe. Ob du Beamtin oder Beamter auf Widerruf bist, prüfst du mit dem Land im Einzelfall.
Wie aktuell sind die Zahlen?
Die Angaben stammen aus Tabellen mit Stand zwischen April und Oktober 2026. Mehrere Quellen sind Entwürfe oder vorläufig. Bei Anpassungen oder der Verkündung ändern sich die Beträge, deshalb prüfe vor einer Entscheidung die aktuelle Fassung.
Achte bei jedem Vergleich auf drei Dinge: Den Stichtag, die Bruttoangabe und den Bezugspunkt. Ist es nur der Grundbetrag, ohne Familienzuschlag und Zulagen, oder die Gesamtbezahlung? Ein Vergleich nur mit Grundbeträgen ist ehrlich, ein Vergleich von Gesamtbeträgen mit Grundbeträgen führt dagegen schnell in die Irre.
So gehst du jetzt vor
- Schlage die Zahl für dein Bundesland in der Tabelle nach und prüfe den Stand.
- Frag bei der Bezügestelle oder dem zuständigen Oberlandesgericht nach dem aktuellen Betrag und der Rechtsform.
- Rechne Netto mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums, mit deiner Steuerklasse und deinem Familienstand.
- Vergleiche danach die Einstiegsstufe, die dich nach dem Referendariat erwartet.
Passend dazu
- Lehramtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen 2026/27: Anwärterbezüge und Beihilfe.
- Rechtsreferendariat in Nordrhein-Westfalen: Unterhaltsbeihilfe und Krankenversicherung.
- Lehramtsreferendariat in Hamburg 2026/27: Anwärterbezüge und Beihilfe.
- Einstieg im öffentlichen Dienst: E 13 oder A 13.
- Großer Ratgeber für angehende Juristen.
Quellen: Verordnung über die Gewährung einer monatlichen Unterhaltsbeihilfe NRW (Stand 01.04.2026); Saarländisches Besoldungsgesetz, Amtsblatt Saarland Teil I Nr. 24 (25.06.2026); § 5b DRiG, gesetze-im-internet.de; Merkblatt zur Einstellung im juristischen Vorbereitungsdienst Hessen (16.04.2026); dbb-Besoldungstabelle NRW (Stand April 2026, Gewerkschaftsdokument).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.