Das Einstiegsgehalt im öffentlichen Dienst hängt an zwei Systemen. Angestellte werden nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) in Entgeltgruppen eingestuft, Beamtinnen und Beamte nach einer Besoldungsgruppe wie A 13. Dieser Ratgeber zeigt die Zahlen für 2026 und erklärt, warum sich E 13 und A 13 nicht einfach gegeneinander aufrechnen lassen.
Kurz beantwortet: Nach dem TV-L (Länder, gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027) erhält eine Angestellte mit E 13 in Stufe 1 monatlich 4.759,37 Euro brutto. Für A 13 in Stufe 1 nennt der Entwurf der Bundesbesoldung (Stand 26. Mai 2026) 5.343,23 Euro brutto. Die Länder setzen ihre Besoldung eigenständig fest, die Werte sind daher Beispiele.
Das Wichtigste in Kürze
- E 13 ist eine Entgeltgruppe für Angestellte, A 13 eine Besoldungsgruppe für Beamte.
- E 13 liegt in Stufe 1 nach dem TV-L bei 4.759,37 Euro brutto pro Monat (gültig bis 28. Februar 2027).
- A 13 liegt in Stufe 1 im Bundesentwurf bei 5.343,23 Euro brutto pro Monat. Die Länder können abweichen.
- Beamte zahlen in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung und sind nicht über die gesetzliche Krankenkasse versichert, sondern erhalten Beihilfe.
- Ein fairer Vergleich braucht Netto, Sonderzahlungen und Altersversorgung.
Was bedeuten E 13 und A 13?
E steht für Entgeltgruppe. Sie gilt für Beschäftigte der Länder, die nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt werden. A steht für Besoldung und gilt für Beamtinnen und Beamte. Die Zahl 13 bezeichnet die Höhe der Gruppe. Für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen gilt meist der TVöD, dessen Tabelle hier nicht ausgewertet ist. Welche Gruppe für dich gilt, steht im Ausschreibungstext. Die Einstufung richtet sich nach der Tätigkeit, nicht allein nach dem Abschluss.
Welche Beträge gelten 2026?
Die Tabelle zeigt die monatlichen Grundbeträge brutto. Familienzuschlag, Sonderzahlungen und Zulagen sind nicht enthalten.
| Stufe | E 13, TV-L (Länder), Tabellenentgelt | A 13, Bund (Entwurf), Grundgehalt |
|---|---|---|
| 1 | 4.759,37 Euro | 5.343,23 Euro |
| 2 | 5.106,09 Euro | 5.598,03 Euro |
| 3 | 5.366,89 Euro | 5.851,33 Euro |
| 4 | 5.873,56 Euro | 6.106,15 Euro |
| 5 | 6.573,97 Euro | nicht ermittelt |
| 6 | 6.764,69 Euro | nicht ermittelt |
Stand und Quellen: E 13 aus der Entgelttabelle TV-L, Anlage B, gültig vom 1. April 2026 bis 28. Februar 2027, als PDF des dbb mit Abdruck der Tabelle. A 13 aus dem Entwurf der Besoldungstabelle des Bundes, Stand 26. Mai 2026, vorgesehen ab 1. Mai 2026 unter dem Vorbehalt der Verkündung. Der Entwurf ist noch kein geltendes Recht. Prüfe vor einer Bewerbung die Tabelle des jeweiligen Arbeitgebers.
Wie unterscheiden sich Angestellte und Beamte bei Abgaben und Absicherung?
Die Bruttozahl sagt wenig, solange die Abzüge verschieden sind. Die wichtigsten Unterschiede:
- Angestellte zahlen Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitgeber trägt den übrigen Anteil.
- Beamte zahlen in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung. Ihre Altersversorgung läuft über die Pension.
- Im Krankheitsfall gibt es für Beamte in der Regel Beihilfe, die meist durch eine private Krankenversicherung ergänzt wird. Die Beihilfesätze unterscheiden sich je nach Dienstherr.
- Die Verbeamtung hängt an Voraussetzungen, die der Dienstherr prüft, etwa an der gesundheitlichen Eignung.
Wie die Absicherung in der Ausbildungszeit geregelt ist, zeigt der Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe.
Rechenbeispiel: Monatsdifferenz im Einstieg
Annahme: Beide Stellen in Stufe 1, A 13 nach dem Bundesentwurf, E 13 nach dem TV-L. Die Zahlen stammen von verschiedenen Arbeitgebern, der Vergleich zeigt daher nur eine Größenordnung. Sonderzahlungen und Versorgung sind nicht eingerechnet.
- Monatsdifferenz brutto: 5.343,23 minus 4.759,37 ergibt 583,86 Euro.
- Jahresdifferenz bei zwölf Monatsgehältern: 583,86 mal 12 ergibt 7.006,32 Euro brutto.
- Jahresbrutto E 13 in Stufe 1: 4.759,37 mal 12 ergibt 57.112,44 Euro.
- Jahresbrutto A 13 in Stufe 1 (Entwurf): 5.343,23 mal 12 ergibt 64.118,76 Euro.
Ob diese Differenz für dich zählt, hängt von Abzügen, Altersversorgung, Krankenversicherung und Familienzuschlag ab. Ein Netto-Vergleich braucht deshalb deinen konkreten Fall.
Wie kommst du in E 13 oder A 13?
Die Stellenausschreibung nennt die Entgelt- oder Besoldungsgruppe. Der Einstieg erfolgt in der Regel in Stufe 1. Die Stufen steigen mit Erfahrungszeiten nach den Regeln des Tarifvertrags (§ 16 TV-L) bzw. des Besoldungsrechts. Frage in der Personalstelle, ob und welche Vorerfahrung angerechnet wird, denn die Anrechnung kann die Stufe verändern.
Welcher Weg passt zu deiner Lebensplanung?
Die Entscheidung zwischen Angestelltenverhältnis und Verbeamtung hängt weniger am Monatsbetrag als an deiner Lebensplanung. Beide Wege haben feste Eigenheiten, die du gegeneinander abwägen solltest:
- Angestellt: Die Bezahlung folgt dem Tarifvertrag, die Beiträge zur Sozialversicherung laufen mit. Ein Wechsel in andere Bereiche ist nach den Regeln des Tarifs oft leichter möglich.
- Verbeamtet: Die Besoldung folgt dem Besoldungsrecht des Dienstherrn. Die Absicherung im Alter und bei Dienstunfähigkeit läuft über die Versorgung, die Krankenversorgung über Beihilfe und ergänzende Versicherung.
- Familie: Familienzuschläge und Kinderregelungen unterscheiden sich zwischen Tarif und Besoldung. Rechne den konkreten Fall mit deinen Angaben durch.
- Dauer: Im Tarif hängt die Befristung vom Vertrag ab. Eine Verbeamtung auf Lebenszeit ist an Voraussetzungen und ein Auswahlverfahren gebunden.
Wer den Weg in den öffentlichen Dienst erst prüft, sollte beide Varianten mit Netto, Versorgung und Familiensituation durchrechnen, bevor er sich bewirbt. Die Personalstelle des Arbeitgebers erklärt die konkreten Regeln für die ausgeschriebene Stelle. Frage dort auch nach, wie Probezeit, Probezeitbeurteilung und Übernahme geregelt sind, denn das betrifft deinen Start unmittelbar.
Häufige Fragen
Sind E 13 und A 13 dasselbe?
Nein. E 13 ist eine Entgeltgruppe im Tarifvertrag für Angestellte, A 13 eine Besoldungsgruppe für Beamte. Beide Beträge sind Monatswerte, stammen aber aus unterschiedlichen Rechtssystemen. Aussagekräftig wird der Vergleich erst mit Netto und allen Abzügen.
Wer entscheidet über die Eingruppierung?
Der Arbeitgeber entscheidet nach der Tätigkeit und dem anwendbaren Tarif oder Besoldungsrecht. Ansprechpartnerin ist die Personalstelle, die die Stelle ausgeschrieben hat.
Gibt es zusätzlich Sonderzahlungen?
Der TV-L sieht eine Jahressonderzahlung vor. Ihre Höhe hängt von Stufe und Entgeltgruppe ab und ist in den geprüften Quellen nicht beziffert. Auch Beamte erhalten je nach Land Sonderzahlungen, deren Höhe das jeweilige Besoldungsrecht regelt.
Gilt die Tabelle in jedem Bundesland?
Nein. Der TV-L gilt für die Länder, die ihn anwenden. Bei Beamten setzt jedes Land seine Besoldung über eigene Gesetze fest. Die Zahlen in diesem Ratgeber sind deshalb Beispiele, keine verbindlichen Werte für eine konkrete Stelle.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe im Ausschreibungstext die Entgeltgruppe oder Besoldungsgruppe.
- Rufe die aktuelle Tabelle des jeweiligen Landes oder Bundes ab, nicht die eines anderen Arbeitgebers.
- Rechne Brutto mit allen Abzügen auf Netto um und plane Beihilfe oder Krankenversicherung als eigenen Posten ein.
- Frage nach Stufe, Anrechnung von Vorerfahrung und Sonderzahlungen.
Passend dazu
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Quellen: Entgelttabelle TV-L, Anlage B (gültig 1. April 2026 bis 28. Februar 2027, Abdruck dbb); Besoldungstabelle des Bundes, Entwurf (Stand 26. Mai 2026, Abdruck dbb).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.