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Friedrich-Naumann-Stiftung Studienstipendium: Auswahl und Förderung

Das Studienstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung fördert das Erststudium. Bewerbungsfenster, zweistufige Auswahl und die Studienkostenpauschale im Überblick.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Das Studienstipendium der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit richtet sich an Studierende im Erststudium, die liberales und gesellschaftliches Engagement zeigen. Die Stiftung nennt keine Altersgrenze. Entscheidend sind Studienstand, Fristen und das Auswahlgespräch.

Dieser Ratgeber erklärt, wer sich bewerben kann, wie die Auswahl abläuft und wie hoch die Förderung nach den Angaben der Stiftung und den Bundessätzen ausfällt.

Kurz beantwortet: Die Friedrich-Naumann-Stiftung fördert das Erststudium bis zum konsekutiven Master. Die Grundförderung orientiert sich am BAföG, dazu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat. Bewerbungen sind vom 1. bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober möglich. Das Oktoberfenster 2026 endet am 31. Oktober 2026. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderfähig ist das Erststudium aus Bachelor und konsekutivem Master. Zweitstudien, LL.M., MBA und Teilzeitstudien sind ausgeschlossen.
  • Bewerbungsfenster: 1. bis 30. April und 1. bis 31. Oktober, jeweils bis 23:59 Uhr. Die Stiftung nennt kein Jahr auf der Seite.
  • Auswahl in zwei Stufen: Vorauswahl anhand der Unterlagen, danach ein Auswahlgespräch mit dem Auswahlausschuss.
  • Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat, elternunabhängig. Der Grundbetrag ist angelehnt an das BAföG.
  • Mindestens zwei Semester oder drei Trimester Förderung. Deshalb solltest du spätestens im drittletzten Semester vor Studienende bewerben.

Wer kann sich bewerben?

Die Stiftung nennt keine Altersgrenze. Gefördert werden Erststudien, also Bachelor und konsekutiver Master zusammen. Du kannst dich als Abiturient, als Erstsemester oder in höheren Semestern bewerben, solange die Regeln unten eingehalten werden.

SituationLaut Stiftung
Erststudium: Bachelor und konsekutiver Masterförderfähig
Zweitstudium, LL.M., MBAnicht gefördert
Teilzeitstudiumnicht gefördert
Überschreitung der Regelstudienzeitschließt die Bewerbung aus
Fachwechsel nach dem 3. Fachsemesterin der Regel ausgeschlossen
Bachelorstudium für Nicht-EU-Bewerbendenicht gefördert

Wer als Studienanfängerin oder Studienanfänger mit ausländischer Staatsangehörigkeit startet, muss EU-Bürger sein oder nach § 8 BAföG förderberechtigt sein. Nicht-EU-Bewerbende werden laut Stiftung nur für Masterstudiengänge oder Vollzeit-Promotionen in Deutschland gefördert.

Wie läuft die Bewerbung ab?

Die Bewerbung erfolgt online. Du brauchst zwei Gutachten von Hochschullehrenden, die über einen individuellen Gutachtenlink eingereicht werden. Gutachten per E-Mail oder Post nimmt die Stiftung nicht an. Eine Verlängerung der Abgabefrist ist nicht möglich. Bewerbungsunterlagen und das Auswahlgespräch finden auf Deutsch statt, ein Sprachtest ist nicht nötig.

Wie läuft die Auswahl ab?

Die Auswahl hat zwei Stufen. Zuerst prüfen Mitarbeitende der Begabtenförderung zusammen mit Mitgliedern des Auswahlausschusses deine Unterlagen. Maßgeblich ist laut Stiftung das Gesamtbild aus liberalem und gesellschaftlichem Engagement, Persönlichkeit und fachlichen Leistungen. Wer weiterkommt, wird zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen. Dieses Gespräch entscheidet über die Vergabe.

Die Teilnahme am Auswahlgespräch ist Pflicht, Alternativtermine gibt es nicht, und Fahrt- und Übernachtungskosten erstattet die Stiftung nicht. Das Ergebnis erhältst du spätestens drei Wochen nach der Auswahltagung per E-Mail. Eine individuelle Begründung bei einer Absage gibt es nicht. Eine Information über die Einladung kommt bis zum 8. Februar beziehungsweise 8. August.

Wie hoch ist die Förderung?

Für deutsche Studierende orientiert sich der Grundbetrag am BAföG. Hinzu kommt eine Studienkostenpauschale von 300 Euro im Monat, unabhängig vom Einkommen deiner Eltern. Die Obergrenzen des Bundes für die Begabtenförderungswerke, Stand Oktober 2026, zeigt die folgende Tabelle.

LeistungBetragQuelle und Stand
Studienkostenpauschale300 Euro monatlich, elternunabhängigStiftungsseite, Abruf Oktober 2026
Höchstsatz im Studiumbis 855 Euro monatlich, einkommensabhängig nach BAföG-RegelnHeinrich-Böll-Stiftung, Stand Oktober 2026

Für internationale Bewerbende nennt die Stiftung eigene Sätze. Die Stiftungsseite ohne Datum enthält dazu Beträge, die wir hier nicht übernehmen, weil sie keinen gesicherten Stand haben.

Annahme: Du erhältst den Höchstsatz von 855 Euro und die Pauschale von 300 Euro. Dann liegt die Obergrenze bei 1.155 Euro im Monat. Der tatsächliche Grundbetrag ist einkommensabhängig und kann darunter liegen. Eine verbindliche Summe nennt dir nur die Stiftung.

Häufige Fragen

Muss ich zwei Gutachten einreichen?

Ja, die Stiftung verlangt zwei Gutachten von Hochschullehrenden. Sie werden über einen individuellen Link eingereicht, nicht per E-Mail oder Post. Plane dafür Zeit ein, bevor das Bewerbungsfenster schließt.

Wann muss ich spätestens bewerben, wenn ich schon ein paar Semester studiere?

Die Förderung umfasst mindestens zwei Semester oder drei Trimester. Deshalb solltest du spätestens im drittletzten Semester vor Studienende bewerben. Die Stiftung nennt diese Grenze ausdrücklich, eine Ausnahme ist nicht angegeben.

Was passiert bei einem Fachwechsel?

Nach dem dritten Fachsemester führt ein Fachwechsel laut Stiftung in der Regel zum Ausschluss. Wenn du überlegst, das Fach zu wechseln, kläre das vor einer Bewerbung mit der Stiftung.

Gibt es Geld für Auslandsaufenthalte?

Ja, Auslandsaufenthalte von bis zu zwölf Monaten sind möglich, aber nur im Zusammenhang mit dem Studium. Die Höhe der Zuschüsse prüft die Stiftung im Einzelfall. Eine Summe nennt die Seite nicht.

Wie erfahre ich, ob ich das Stipendium bekomme?

Die Stiftung informiert dich spätestens drei Wochen nach der Auswahltagung per E-Mail. Eine Begründung bei einer Absage gibt es nicht. Plane deshalb keine Finanzierung fest ein, bevor das Ergebnis vorliegt.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du im Erststudium bist und den Bachelor oder Master innerhalb der Regelstudienzeit abschließt.
  2. Bitte deine Gutachtenden früh um ihre Gutachten und gib ihnen den individuellen Link weiter.
  3. Reiche die Unterlagen online vor dem Fristende ein, am besten einige Tage früher.
  4. Halte dir nach der Einladung zwei Termine frei, weil das Auswahlgespräch Pflicht ist und Reisekosten nicht erstattet werden.

Passend dazu

Quellen: Friedrich-Naumann-Stiftung, Begabtenförderung (Abruf Oktober 2026), Heinrich-Böll-Stiftung, Stipendienhöhe der Begabtenförderungswerke (Stand Oktober 2026)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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