More info

PKV für Studierende aus Nicht-EU-Ländern: Wann sie zulässig ist

Wann dürfen Studierende aus Nicht-EU-Ländern privat krankenversichert sein? Befreiung nach § 8 SGB V, Fristen und aufenthaltsrechtliche Prüfung.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Viele Studierende aus Nicht-EU-Ländern fragen sich, ob sie statt der studentischen Krankenversicherung eine private Versicherung abschließen dürfen. Die Antwort hängt von der Versicherungspflicht, einem Befreiungsantrag und dem Aufenthaltsrecht ab. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine private Krankenversicherung zulässig ist und welche Fristen gelten.

Kurz beantwortet: Eine private Krankenversicherung ist für Studierende aus Nicht-EU-Ländern nur dann zulässig, wenn sie sich von der studentischen Pflichtversicherung befreien lassen. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden, die Befreiung ist nicht widerrufbar (§ 8 SGB V). Ohne Antrag bleibst du in der studentischen Krankenversicherung. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen sind bis zum 30. Lebensjahr in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).
  • Eine private Versicherung setzt in der Regel eine Befreiung nach § 8 SGB V voraus. Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht zu stellen.
  • Die Befreiung wirkt nur, wenn du einen anderweitigen Krankheitsschutz nachweist (§ 8 Abs. 2 SGB V). Laut Barmer gilt sie für das gesamte Studium.
  • Der private Schutz muss nach Angaben der Barmer auch aufenthaltsrechtlich ausreichen. Prüfe deshalb Laufzeit und Leistungsumfang des Tarifs.
  • Eine Befreiung ist nicht rückgängig zu machen. Die Entscheidung solltest du deshalb vorher mit Blick auf Visum und Studium durchdenken.

Wann ist eine private Krankenversicherung überhaupt zulässig?

Eine private Versicherung ist kein Wahlrecht, das du einfach ausübst. Für Studierende gilt zunächst die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn du an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben bist und das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Die Staatsangehörigkeit ist für diese Pflicht nicht entscheidend.

Die Ausnahme läuft über die Befreiung nach § 8 SGB V. Wer sie erhält, ist nicht in der studentischen Krankenversicherung versichert und kann sich privat absichern. Ohne Befreiung bleibt die gesetzliche Versicherung bestehen. Nach Barmer kommt eine private Versicherung außerdem in Betracht, wenn keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht. Ob das für dich zutrifft, klärt deine gesetzliche Krankenkasse anhand deiner Unterlagen.

SituationWas nach dem Gesetz gilt
Studium in Deutschland, unter 30, keine BefreiungPflicht zur studentischen Krankenversicherung (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)
Befreiung beantragt innerhalb von drei Monaten, Nachweis des anderweitigen Schutzes liegt vorBefreiung wirkt, private Versicherung ist möglich (§ 8 Abs. 2 SGB V)
Frist verpasstKeine Befreiung, Pflicht in der studentischen Krankenversicherung bleibt
Keine gesetzliche VersicherungspflichtPrivate Versicherung ohne Befreiung, Auskunft durch die Krankenkasse (laut Barmer)

Die Befreiung nach § 8 SGB V: Fristen und Folgen

Der Antrag auf Befreiung ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse zu stellen. Er muss innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht eingehen (§ 8 Abs. 2 S. 1 SGB V). Die Befreiung wirkt ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn du noch keine Leistungen in Anspruch genommen hast. Andernfalls wirkt sie ab dem Kalendermonat nach der Antragstellung.

Die Befreiung ist nicht widerrufbar (§ 8 Abs. 2 S. 3 SGB V). Sie wird außerdem nur wirksam, wenn ein anderweitiger Krankheitsschutz nachgewiesen wird (§ 8 Abs. 2 S. 4 SGB V). Erst dann beginnt der private Vertrag, und du solltest seine Laufzeit und seine Bedingungen vorab prüfen.

Was der private Schutz aufenthaltsrechtlich leisten muss

Für Studierende aus Nicht-EU-Ländern kommt ein zweiter Prüfpunkt hinzu: Das Aufenthaltsrecht. Nach § 16b AufenthG erhält eine Aufenthaltserlaubnis, wer zu einem Vollzeitstudium an einer staatlichen oder anerkannten Hochschule zugelassen ist (§ 16b Abs. 1 AufenthG). Die Erlaubnis gilt in der Regel für zwei Jahre (§ 16b Abs. 2 AufenthG). Welcher Versicherungsschutz für Visum und Verlängerung ausreicht, entscheiden die Ausländerbehörde und die zuständige Auslandsvertretung.

Achte deshalb bei Incoming-Tarifen besonders auf Laufzeit, Leistungsumfang und Bescheinigungen für die Behörde. Die Vertragsbedingungen sollten so gestaltet sein, dass du die Nachweise auch bei einer Verlängerung des Aufenthaltstitels vorlegen kannst.

Vor- und Nachteile im Überblick

Eine private Versicherung kann andere Leistungen bieten als die gesetzliche Krankenversicherung. Gleichzeitig hängen Beiträge und Konditionen vom Tarif, vom Alter und vom Gesundheitszustand ab. Die folgende Tabelle stellt die Grundlinien gegenüber, ohne eine Entscheidung vorwegzunehmen.

PunktStudentische KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung nach Befreiung
GrundlageGesetzliche Pflicht bis 30 (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V)Befreiung nach § 8 SGB V, nicht widerrufbar
BeitragEinkommensabhängig, für 2026 rund 143 Euro monatlich ohne Kinderlosenzuschlag (Annahme)Tarifabhängig, ohne Zahl in diesem Ratgeber
LeistungenGesetzlicher LeistungskatalogAbhängig vom gewählten Tarif, Laufzeit und Selbstbeteiligung
AufenthaltNachweis durch die Kasse an die HochschuleNachweis muss für die Behörde ausreichen

Die Beitragsangabe für die gesetzliche Seite stammt aus den Rechengrößen des GKV-Spitzenverbands für 2026. Konkrete Beitragshöhen privater Tarife gibt es in diesem Ratgeber bewusst nicht, weil sie je nach Anbieter, Tarif und Gesundheitsprüfung unterschiedlich ausfallen.

Häufige Fragen

Kann ich mich privat versichern, ohne eine Befreiung zu beantragen?

Wenn du gesetzlich versicherungspflichtig bist, reicht ein privater Vertrag allein nicht aus, denn ohne Befreiung bleibt die studentische Krankenversicherung bestehen. Nur wenn für dich nach Prüfung keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht, gilt etwas anderes. Lass dir den Status von der Krankenkasse bestätigen.

Wie lange gilt die Befreiung?

Laut Barmer gilt die Entscheidung für das gesamte Studium. Nach dem Gesetz ist sie nicht widerrufbar (§ 8 Abs. 2 S. 3 SGB V). Plane deshalb die Zeit nach dem Studium gleich mit ein.

Was passiert, wenn ich die Dreimonatsfrist verpasse?

Dann gibt es keine Befreiung nach § 8 SGB V, und du bleibst in der studentischen Krankenversicherung. Der Antrag muss bis zum Ablauf der Frist bei der Krankenkasse eingegangen sein. Notiere das Datum direkt nach der Immatrikulation.

Gilt die Befreiung auch bei einem Nebenjob?

Wer neben dem Studium arbeitet, kann aufgrund dieser Beschäftigung anderweitig pflichtversichert sein. Dann greift die studentische Pflichtversicherung nicht mehr (§ 5 Abs. 7 SGB V). Die Befreiung ist dafür kein Instrument, ob und wie die Beschäftigung wirkt, prüft die Krankenkasse. Für Nicht-EU-Studierende kommen die Grenzen des Aufenthaltstitels hinzu, etwa bis zu 140 Arbeitstage im Jahr nach § 16b Abs. 3 AufenthG.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere den Beginn deiner Versicherungspflicht und die Dreimonatsfrist für den Befreiungsantrag.
  2. Kläre bei deiner gesetzlichen Krankenkasse, ob eine Befreiung für dich in Frage kommt und welche Nachweise sie braucht.
  3. Prüfe Tarife, Laufzeit und Leistungsumfang, bevor du einen privaten Vertrag abschließt.
  4. Kläre mit der Ausländerbehörde oder der zuständigen Auslandsvertretung, ob der Schutz für dein Visum und deinen Aufenthalt ausreicht.
  5. Stelle den Antrag fristgerecht, damit du ohne Lücke versichert bleibst.

Passend dazu

Quellen: § 5 SGB V, Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de, Oktober 2026); § 8 SGB V, Befreiung (gesetze-im-internet.de, Oktober 2026); § 16b AufenthG, Studium (gesetze-im-internet.de, Oktober 2026); GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen (Stand 01.01.2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber