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Barmer oder KKH als Student: Wahltarife, Bonus und Kassenwahl

Der Grundbeitrag ist bei Barmer und KKH gleich. Unterschiede liegen bei Wahltarifen, Krankengeldtarifen, Bonusfristen und Zusatzbeitrag. So vergleichst du sie.
Student vergleicht am Schreibtisch zwei Versichertenkarten

Inhalt

Barmer oder KKH als Student: Beide Kassen bieten Wahltarife mit Selbstbehalt und Prämien sowie Bonusprogramme an, unterscheiden sich aber in den Details. Wer zwischen Barmer und KKH schwankt, sollte Mindestlaufzeiten, Krankengeldtarife und Bonusfristen vergleichen. Dieser Ratgeber bewertet keine der beiden Kassen.

Kurz beantwortet: Der Grundbeitrag für Studierende ist bei Barmer und KKH gleich: 87,38 Euro pro Monat (Stand 1. Januar 2026). Der Zusatzbeitrag weicht je nach Kasse ab. Beide Satzungen sehen Selbstbehalttarife, Prämien und Bonusprogramme vor. Entscheidend sind Mindestlaufzeiten, Nachweise und Fristen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundbeitrag ist bei Barmer und KKH gleich. Der Zusatzbeitrag steht auf der Website der jeweiligen Kasse.
  • Die Barmer-Satzung regelt Selbstbehalttarife (§ 23), Prämien ohne Leistungsinanspruchnahme (§ 24) und Bonusprogramme (§§ 37 bis 39).
  • Die KKH-Satzung regelt Selbstbehalt (§ 29f), Prämie bei Leistungsfreiheit (§ 29c) und Bonus (§ 24a).
  • Krankengeldtarife haben in beiden Satzungen eigene Voraussetzungen. Frag vor einer Wahl nach, ob du als Studierender infrage kommst.
  • Ein Wechsel ist nach zwölf Monaten Bindung zum Ende des übernächsten Kalendermonats möglich (§ 175 SGB V).

Was zahlst du als Studierender bei der Barmer oder der KKH?

Studierende zahlen 10,22 Prozent auf eine Bemessungsgrundlage von 855 Euro, also 87,38 Euro im Monat ohne Zusatzbeitrag (Stand 1. Januar 2026, GKV-Spitzenverband). Der Zusatzbeitrag kommt hinzu und ist bei beiden Kassen individuell. Für Vergleiche mit anderen Kassen hilft der Ratgeber KKH oder TK für Studierende 2026.

BausteinRechenwegBetrag im Monat
Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag855 Euro × 10,22 Prozent87,38 Euro
Zusatzbeitrag der Kasse (Annahme: 2,8 Prozent)855 Euro × 2,8 Prozent23,94 Euro
Pflegeversicherung (ohne Kinderlosenzuschlag)855 Euro × 3,6 Prozent30,78 Euro
Beispiel gesamtSumme der Bausteine142,10 Euro

Annahme: 2,8 Prozent ist ein Rechenwert und keine Angabe der Barmer oder der KKH. Der bundesweite Durchschnitt lag 2026 bei 2,9 Prozent (Bundesgesundheitsministerium, Stand 2026). Mit diesem Wert ergäbe sich ein Zusatzbeitrag von 24,80 Euro und eine Summe von 142,96 Euro. Ab dem Monat nach dem 23. Geburtstag kommt in der Pflegeversicherung der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Beitragssatzpunkten dazu, also 35,91 Euro im Monat (Stand 1. Januar 2026).

Welche Wahltarife bieten Barmer und KKH?

Beide Satzungen unterscheiden zwischen Tarifen mit Selbstbehalt, Prämien für Leistungsfreiheit und Krankengeldtarifen. Die Tabelle stellt die Paragraphen gegenüber. Sie zeigt nur die Struktur, die Höhe der Prämien regelt die jeweilige Satzung.

WahltarifBarmer (Satzung, konsolidierte Fassung)KKH (Satzung, Stand Februar 2026)
SelbstbehaltSelbstbehalttarife mit Bindungsfrist und Prämie (§ 23)Selbstbehalt, Prämie abhängig von den Einnahmen, gilt pro Kalenderjahr (§ 29f)
Prämie ohne LeistungsinanspruchnahmePrämienzahlung bei Nichtinanspruchnahme (§ 24)Prämie bei Leistungsfreiheit, Bindung ein Jahr, Wahl vor Beginn des Zeitraums (§ 29c)
KrankengeldKrankengeldwahltarife (§ 27)Krankengeld ab dem 22. Tag bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit (§ 28b)
MindestlaufzeitLaut Tarif, mit BindungsfristKrankengeldtarife frühestens nach drei Jahren kündbar, Kündigung mit zwei Monaten Frist (§ 28d)

Ein Krankengeldtarif richtet sich nach der Satzung an bestimmte Versichertengruppen. Ob du als Studierender einen solchen Tarif wählen kannst, klärst du am besten schriftlich, bevor du dich für eine Kasse entscheidest.

Wie unterscheiden sich die Bonusprogramme?

BonusBarmerKKH
GrundregelBonus für gesundheitsbewusstes Verhalten mit Zuschussoption (§ 37)Bonus für nachgewiesene Maßnahmen, bei Erstteilnahme ab 16 Jahren einmalig bis 100 Euro (§ 24a)
BeträgeLaut Satzung in den Anlagen10 Euro für die erste und zweite Maßnahme, 5 Euro für jede weitere pro Jahr (§ 24a Abs. 3)
FristLaut SatzungAntrag und Nachweise bis 31. März des Folgejahres (§ 24a Abs. 6)
EndeLaut SatzungEndet mit der Versicherung oder nach zwei Jahren ohne Nachweise (§ 24a Abs. 9)

Die Barmer-Satzung nennt zusätzlich einen Erfolgsbonus für Erwachsene (§ 38) und einen Bonus für betriebliche Gesundheitsförderung (§ 39). Beträge und Fristen der Barmer prüfst du in der aktuellen Satzung.

Wann lohnt sich ein Selbstbehalttarif?

Ein Selbstbehalttarif passt vor allem dann in die Überlegung, wenn du deine Gesundheitsausgaben realistisch einschätzen kannst und den Selbstbehalt im Ernstfall tragen könntest. Die Prämie ist an Bedingungen geknüpft. Bei der KKH hängen Selbstbehalt und Prämie zusätzlich von den Einnahmen ab (§ 29f). Lies die Bedingungen in der jeweiligen Satzung, bevor du dich festlegst.

Häufige Fragen

Kann ich bei Barmer und KKH denselben Krankengeldtarif wählen?

Die Satzungen regeln Krankengeldtarife unterschiedlich. Die KKH verweist auf bestimmte Versichertengruppen. Frag bei beiden Kassen schriftlich nach, ob ein Studierender infrage kommt.

Was ist ein Selbstbehalttarif?

Du übernimmst einen Teil der Kosten selbst und erhältst dafür eine Prämie. Die Höhe hängt von der Satzung ab. Bei der KKH richtet sie sich zusätzlich nach deinen Einnahmen.

Wie lange bin ich an einen Wahltarif gebunden?

Das ist tarifabhängig. Bei der KKH sind Krankengeldtarife mindestens drei Jahre gebunden (§ 28d). Die Prämie bei Leistungsfreiheit gilt für ein Jahr (§ 29c). Bei der Barmer richtet sich die Bindung nach dem jeweiligen Tarif.

Gilt die Kassenbindung zusätzlich?

Ja. Die Mitgliedschaft bindet nach § 175 Abs. 4 SGB V zwölf Monate. Die Bindung im Wahltarif kommt dazu. Beide Regeln prüfst du getrennt.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege den aktuellen Zusatzbeitrag beider Kassen von ihren Websites fest.
  2. Vergleiche die Wahltarife nach Bindungsdauer, Prämie und Krankengeld, bevor du dich festlegst.
  3. Prüfe die Bonusfristen und die Nachweise, die du tatsächlich einreichen kannst.
  4. Kläre das Wahlrecht für Studierende schriftlich, bevor du wechselst, und halte die Fristen nach § 175 SGB V ein.

Passend dazu

Quellen: Barmer, konsolidierte Satzung (Stand 21. Juli 2026 laut Dokument), KKH, Satzung (Stand Februar 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1. Januar 2026), Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV (Stand 2026), § 175 SGB V (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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