Krankentagegeld ist ein Begriff aus der privaten Krankenversicherung. Gemeint ist eine Tagegeldversicherung, die bei krankheitsbedingtem Einkommensausfall zahlt. In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) heißt die vergleichbare Leistung Krankengeld. Für Werkstudentinnen und Werkstudenten sowie für Selbstständige stellt sich die Frage, ob und wie sie abgesichert sind.
Kurz beantwortet: In der GKV gibt es Krankengeld nur unter bestimmten Bedingungen. Eingeschriebene Studierende sind davon nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 SGB V in der Regel ausgeschlossen. Hauptberuflich Selbstständige erhalten es nur mit einer Wahlerklärung. Eine private Krankentagegeldversicherung ist eine eigene Entscheidung mit Gesundheitsprüfung und Vertrag. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Krankentagegeld ist der Begriff der privaten Tagegeldversicherung. In der GKV heißt die Leistung Krankengeld.
- Eingeschriebene Studierende haben nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 SGB V in der Regel keinen Anspruch auf Krankengeld.
- Hauptberuflich Selbstständige haben nur einen Anspruch, wenn sie eine Wahlerklärung abgeben (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V).
- Werkstudentinnen und Werkstudenten mit Arbeitsvertrag haben bei Krankheit zunächst einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
- Eine private Krankentagegeldversicherung ist ein eigener Vertrag mit Gesundheitsprüfung, Wartezeit und individuellem Beitrag.
Was ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld?
Das Krankentagegeld wird als Tagessatz nach einem privaten Vertrag gezahlt. Du legst die Höhe und die Wartezeit im Tarif fest. Das Krankengeld der GKV ist eine gesetzliche Leistung, deren Höhe sich nach dem beitragspflichtigen Einkommen richtet (§ 47 SGB V). Ein Anspruch besteht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Viele Menschen verwechseln beide Leistungen, weil sie beide Einkommen bei Krankheit ersetzen sollen. Der Unterschied liegt aber im Grund des Anspruchs: Gesetz oder Vertrag. Beim Krankengeld entscheidet dein Versicherungsstatus. Beim Krankentagegeld entscheidet dein Vertrag.
Wann gibt es Krankengeld als Studierende oder Werkstudent?
Wer als Studierende eingeschrieben und pflichtversichert ist, hat nach § 44 Abs. 2 Nr. 1 SGB V keinen Anspruch auf Krankengeld. Dieser Ausschluss gilt auch für Familienversicherte. Für Werkstudierende heißt das: Der Job ändert den Anspruch nicht automatisch, wenn der Studentenstatus besteht.
Anders liegt es, wenn du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versichert bist. Dann hast du bei Arbeitsunfähigkeit zunächst Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, bis zu sechs Wochen (§ 3 EFZG). Der Anspruch entsteht nach vier Wochen ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses (§ 3 Abs. 3 EFZG). Erst danach kann Krankengeld in Betracht kommen, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
| Status | Anspruch auf Krankengeld | Was du beachten solltest |
|---|---|---|
| Eingeschriebene Studierende (Pflichtversicherung) | In der Regel nein (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 SGB V) | Kein Krankengeld als Studierende, auch nicht durch den Job |
| Werkstudierende mit Arbeitsvertrag (als Arbeitnehmer versichert) | Zunächst Entgeltfortzahlung bis sechs Wochen, danach unter Umständen Krankengeld | Prüfe deinen genauen Versicherungsstatus bei der Kasse |
| Hauptberuflich Selbstständige | Nur mit Wahlerklärung (§ 44 Abs. 2 Nr. 2 SGB V) | Die Wahlerklärung wirkt erst nach einer laufenden Arbeitsunfähigkeit |
| Familienversicherte | In der Regel nein (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 SGB V) | Familienversicherung schließt Krankengeld aus |
Stand: Oktober 2026. Die Tabelle beruht auf dem Gesetzeswortlaut von § 44 SGB V. Die Einzelfälle klärt die Krankenkasse.
Was bedeutet die Wahlerklärung für Selbstständige?
Hauptberuflich Selbstständige sind vom Krankengeld ausgeschlossen, es sei denn, sie geben eine Wahlerklärung ab. Damit entscheiden sie sich bewusst für den Krankengeldanspruch und zahlen dafür einen höheren Beitrag. Wird die Wahlerklärung während einer laufenden Arbeitsunfähigkeit abgegeben, wirkt sie erst ab dem Tag nach deren Ende (§ 44 SGB V).
Die Mindestbindung für Wahltarife nach Absatz 1 und 6 des § 53 SGB V beträgt drei Jahre (§ 53 Abs. 8 SGB V). Einige Kassen bieten Krankengeld über solche Wahltarife an. Prüfe deren Bedingungen genau, bevor du dich bindest.
Wann lohnt sich eine private Krankentagegeldversicherung?
Eine private Krankentagegeldversicherung ist ein eigener Vertrag. Sie kann passen, wenn du als Selbstständige oder als Selbstständiger keinen gesetzlichen Krankengeldanspruch hast oder ihn nicht im benötigten Umfang absichern kannst. Sie passt weniger, wenn das Budget knapp ist oder ausreichend Rücklagen vorhanden sind.
Vor dem Abschluss prüfst du: Gesundheitsprüfung und Vorerkrankungen, Wartezeit bis zur ersten Zahlung, Höhe des Tagessatzes, Ausschlüsse und die Dauer der Leistung. Wer diese Punkte schriftlich geprüft hat, trifft eine fundierte Entscheidung.
Ein Beispiel mit Zahlen
Annahme: Du bist hauptberuflich selbstständig und hast im Monat Einnahmen von 1.500 Euro. Du willst bei Krankheit einen Tagessatz von 30 Euro absichern. Bei 30 Tagen ergeben sich 900 Euro im Monat, also 60 Prozent deiner Einnahmen. Den Rest musst du aus Rücklagen decken oder laufende Kosten anders absichern. Ob sich der Tarif lohnt, hängt von der Wartezeit, dem Beitrag und deinen Rücklagen ab.
Diese Rechnung ist eine Modellrechnung. Sie ersetzt keine Tarifprüfung durch deine Kasse oder einen Versicherungsvermittler, der die konkreten Angebote kennt.
Checkliste für das Gespräch mit der Krankenkasse
Ein kurzes Gespräch mit der Kasse klärt viele Punkte, bevor du Geld ausgibst. Bereite dir diese Fragen vorab auf.
- Bin ich als Studierende, Arbeitnehmer oder Selbstständige pflichtversichert, und seit wann?
- Habe ich bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld, und ab welchem Tag?
- Gibt es für mich eine Wahlerklärung oder einen Wahltarif mit Krankengeld, und welche Bindungsfrist gilt?
- Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich eine Krankmeldung einreiche?
Notiere dir Datum, Gesprächspartner und die Antworten, samt Aktenzeichen, falls die Kasse eines vergibt. Frag außerdem nach, bis wann die Kasse dir antwortet, und bestehe bei wichtigen Punkten auf einem schriftlichen Bescheid. Eine schriftliche Bestätigung ist im Streitfall deutlich mehr wert als eine mündliche Auskunft.
Häufige Fragen
Bekomme ich als Werkstudentin Krankengeld?
Als eingeschriebene Studentin bist du in der Regel vom Krankengeld ausgeschlossen (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 SGB V). Werkstudierende mit Arbeitsvertrag erhalten zunächst Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Ob danach Krankengeld zahlbar ist, prüft die Kasse anhand deines Status.
Kann ich mir Krankengeld nachträglich sichern?
Für Selbstständige ist das nur über die Wahlerklärung möglich, und sie wirkt nicht rückwirkend für eine laufende Arbeitsunfähigkeit. Sichere dich deshalb rechtzeitig ab, bevor eine Krankheit eintritt. Zum Thema Krankengeld im Studium gibt es einen eigenen Ratgeber: Krankengeld für Studierende: Gibt es das?.
Ist eine private Krankentagegeldversicherung immer nötig?
Nein. Ob sie nötig ist, hängt von deinem Einkommen, deinen Rücklagen und deinem Versicherungsstatus ab. Eine ehrliche Bestandsaufnahme vor dem Abschluss zeigt dir, ob eine Lücke besteht.
Was passiert nach sechs Wochen Krankheit?
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist auf sechs Wochen begrenzt (§ 3 Abs. 1 EFZG). Danach kann Krankengeld in Betracht kommen, wenn du als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer versichert bist. Als eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student erhältst du es nicht (§ 44 Abs. 2 Nr. 1 SGB V).
Lohnt sich ein Krankentagegeld für eingeschriebene Studierende?
Weil in der GKV für eingeschriebene Studierende in der Regel kein Krankengeld vorgesehen ist, stellt sich diese Frage ernsthaft. Ob ein privater Tarif sinnvoll ist, hängt von deinem Budget, deinen Rücklagen und deinen Plänen nach dem Studium ab.
So gehst du jetzt vor
- Kläre bei deiner Krankenkasse, ob du als Studierende, Arbeitnehmer oder Selbstständige versichert bist.
- Prüfe, ob der Arbeitgeber Entgeltfortzahlung zahlt und wie lange sie gilt.
- Wenn du selbstständig bist, prüfe Wahlerklärung und Wahltarife mit ihren Bindungsfristen.
- Vergleiche eine private Krankentagegeldversicherung mit Gesundheitsprüfung, Wartezeit und Tagessatz schriftlich.
Passend dazu
- Krankengeld für Studierende: Gibt es das?
- PKV für Werkstudenten: Das gilt bei Versicherung und Beitrag
- Selbstständig im Studium: Gewerbe, Steuern und Krankenversicherung
- Werkstudent und Krankenversicherung: Kosten und Grenzen
Quellen: § 44 SGB V, Krankengeld (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026) | § 53 SGB V, Wahltarife (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026) | § 3 EFZG, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.