More info

Wohngeld mit Minijob: Einkommen prüfen, Schritt für Schritt

Ein Minijob zählt beim Wohngeld als Einkommen. Hier erfährst du, welche Grenzen 2026 und 2027 gelten, welche Angaben die Stelle braucht und wie du prüfst.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Wer neben dem Studium im Minijob arbeitet und Wohngeld beantragen möchte, fragt sich meist zuerst, ob der Verdienst das Ergebnis verschiebt. Dieser Ratgeber zeigt dir, wie du deinen Fall Schritt für Schritt prüfst, welche Grenzen für 2026 und 2027 gelten und welche Angaben die Wohngeldstelle braucht.

Kurz beantwortet: Ein Minijob zählt beim Wohngeld als Einkommen. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat und 2027 bei 633 Euro. Ob du überhaupt Wohngeld erhältst, entscheidet vorab der BAföG-Ausschluss, danach Haushalt, Einkommen und Miete. Eine verbindliche Berechnung macht nur die Wohngeldstelle. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Prüfe zuerst den Ausschluss: Wer dem Grunde nach BAföG-förderungsfähig ist, bekommt in der Regel kein Wohngeld (vgl. Wohngeld für Studenten).
  • Die Minijob-Grenze beträgt 2026 monatlich 603 Euro, 2027 monatlich 633 Euro (Quelle: Minijob-Zentrale, Stand Oktober 2026).
  • Dein Verdienst fließt in die Berechnung ein. Die Abzüge regelt das Wohngeldgesetz, nicht ein Faustwert.
  • Alle Personen, die mit dir im Haushalt leben, zählen mit, auch mit ihren Einnahmen.
  • Änderungen beim Verdienst meldest du der Wohngeldstelle zeitnah.

Warum der Minijob beim Wohngeld eine Rolle spielt

Wohngeld richtet sich nach dem Einkommen aller Haushaltsmitglieder und nach der Miete. Ein Minijob ist Einkommen und wird daher berücksichtigt, anders als eine Ausbildungsförderung, die bei Studierenden vorrangig ist. Die Minijob-Grenze bestimmt, bis zu welchem Verdienst ein Minijob sozialversicherungsfrei bleibt. Sie ist aber nicht die Wohngeldgrenze. Beides sollte man getrennt betrachten.

Wichtig ist deshalb die Unterscheidung: Die Minijob-Grenze ist eine Regel des Sozialversicherungsrechts, die Einkommensgrenzen für das Wohngeld stehen im Wohngeldgesetz. Die Grenzen im Überblick findest du in der folgenden Tabelle.

Grenze20262027Quelle
Minijob, monatlich603 Euro633 EuroMinijob-Zentrale, § 8 SGB IV
Minijob, jährlich (aus dem Monatswert gerechnet)7.236 Euro7.596 EuroMinijob-Zentrale, eigene Umrechnung
Midijob, Übergangsbereich bis2.000 Euro im Monat2.000 Euro im Monat§ 20 Abs. 2 SGB IV

So prüfst du deinen Fall Schritt für Schritt

  1. Ausschluss klären: Kläre, ob dein Studium und dein BAföG-Anspruch dem Grunde nach einen Ausschluss begründen. Erst danach lohnt sich die Rechnung.
  2. Haushalt festlegen: Notiere alle Personen, die mit dir in der Wohnung leben, und ob sie eigenes Einkommen haben.
  3. Einkommen erfassen: Trage den Verdienst aus dem Minijob und aus anderen Einkommensarten ein. Nimm Lohnabrechnungen der letzten Monate als Beleg.
  4. Miete prüfen: Lege Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung bereit. Berücksichtigt wird die Miete nur innerhalb der Vorgaben des Wohngeldgesetzes.
  5. Antrag stellen: Reiche den Antrag bei der zuständigen Wohngeldstelle ein und bewahre eine Kopie aller Unterlagen auf.

Rechenbeispiel mit Annahmen

Annahme: Du arbeitest im Minijob und verdienst 500 Euro brutto im Monat. Das liegt unter der Minijob-Grenze von 603 Euro für 2026. Für dich bedeutet das: Der Minijob bleibt sozialversicherungsfrei, aber er fließt trotzdem als Einkommen in die Wohngeldberechnung ein.

Annahme: Im Haushalt lebst du allein, und deine Miete liegt über dem Betrag, der berücksichtigt werden kann. In diesem Fall entscheidet die Wohngeldstelle, welcher Höchstbetrag gilt. Eine Zahl für deinen Anspruch nennen wir hier bewusst nicht, weil sie von Mietstufe, Einkommen und Haushaltsgröße abhängt.

Ein hilfreicher Schritt vor dem Termin: Schreibe alle Einnahmen und Ausgaben der letzten drei Monate in eine einfache Liste. Trage daneben die Belege ein, die du hast. So erkennst du Lücken früh und kannst sie vor dem Gespräch mit der Stelle schließen. Diese Liste ersetzt keinen Bescheid, sie macht das Gespräch aber deutlich kürzer.

Welche Angaben die Wohngeldstelle braucht

Vollständige Angaben sparen Zeit. Die Stelle fragt in der Regel nach folgenden Punkten:

  • Anschrift, Mietvertrag und Höhe der Miete sowie der Nebenkosten
  • Angaben zu allen Haushaltsmitgliedern mit Geburtsdatum und Einkommen
  • Lohnabrechnungen oder Verdienstbescheinigungen für den Minijob
  • Nachweise zur Ausbildung, zum Beispiel die Immatrikulationsbescheinigung
  • Bescheide der BAföG-Stelle, auch Ablehnungen

Was ein Online-Rechner leisten kann und was nicht

Online-Rechner zum Wohngeld geben eine Orientierung. Sie ersetzen aber nicht den Bescheid, weil sie Besonderheiten deines Haushalts nicht vollständig erfassen. Ob und wo das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen einen Rechner bereitstellt, findest du auf der Website des BMWSB. Nutze das Ergebnis als Anhaltspunkt und prüfe es danach mit der Wohngeldstelle.

Wichtig ist außerdem der Blick nach vorn. Die Minijob-Grenze steigt 2027 auf 633 Euro. Welche Änderungen beim Wohngeld selbst kommen, erklärt unser Ratgeber zu Wohngeld 2027.

Typische Stolpersteine bei Minijob und Wohngeld

In der Praxis hängen Anträge oft an wenigen Punkten. Diese vier Stolpersteine solltest du vorher kennen:

  • Mehrere Minijobs: Mehrere geringfügige Beschäftigungen werden für die Minijob-Grenze zusammengerechnet (§ 8 SGB IV). Für den Antrag zählen alle Einnahmen, nicht nur der größte Job.
  • Schwankender Verdienst: Wer in manchen Monaten mehr arbeitet, sollte den Durchschnitt über einen längeren Zeitraum mit der Stelle abstimmen, statt nur einen guten Monat anzugeben.
  • Fehlende Abrechnungen: Ohne Lohnabrechnungen oder Verdienstbescheinigung kann die Stelle das Einkommen nicht prüfen, und das Verfahren verzögert sich.
  • Miete ohne Nachweis: Eine mündliche Angabe zur Miete reicht selten. Lege den Mietvertrag bei und halte die letzte Nebenkostenabrechnung bereit.

Häufige Fragen

Zählt ein Minijob beim Wohngeld voll?

Der Verdienst fließt grundsätzlich in die Berechnung ein. Welche Abzüge berücksichtigt werden, regelt das Wohngeldgesetz. Eine genaue Zahl nennt dir die Wohngeldstelle, nicht die Minijob-Grenze.

Was ändert sich 2027 für Minijobber?

Die Minijob-Grenze steigt auf 633 Euro im Monat. Was sich beim Wohngeld selbst ändern soll, hängt vom Gesetz ab, das noch nicht verkündet ist. Verlass dich bei Planungen deshalb nicht auf Presseberichte.

Reicht ein Online-Rechner als Nachweis?

Nein. Ein Rechner ist eine Orientierung. Der verbindliche Nachweis ist der Bescheid der Wohngeldstelle, den du mit deinem Antrag erhältst.

Was gilt, wenn ich zwei Minijobs gleichzeitig habe?

Mehrere Minijobs werden für die Minijob-Grenze zusammengerechnet. Für den Wohngeldantrag gibst du alle Einnahmen an. Die Wohngeldstelle entscheidet dann, wie die Summe in die Berechnung eingeht.

Muss ich schwankende Minijob-Einnahmen angeben?

Ja, Einnahmen musst du vollständig angeben. Schwankt dein Verdienst stark, kläre mit der Wohngeldstelle, wie ein Durchschnitt gebildet wird, und halte die Belege bereit.

Was passiert, wenn ich mehr verdiene als geplant?

Melde wesentliche Veränderungen der Wohngeldstelle zeitnah und schriftlich. Wer Änderungen nicht mitteilt, riskiert, dass zu viel gezahltes Wohngeld zurückgefordert wird.

So gehst du jetzt vor

  1. Kläre den BAföG-Ausschluss, bevor du Zahlen zusammenträgst.
  2. Sammle Lohnabrechnungen der letzten Monate und die Mietunterlagen.
  3. Nutze den Online-Rechner des Bundesministeriums als Orientierung, sofern er verfügbar ist.
  4. Frag die Wohngeldstelle, wie dein Verdienst für 2026 und 2027 berücksichtigt wird.

Passend dazu

Quellen: Wohngeldgesetz (WoGG) (Stand: Oktober 2026); § 8 SGB IV, geringfügige Beschäftigung (Stand: Oktober 2026); § 20 SGB IV, Übergangsbereich (Stand: Oktober 2026); Minijob-Zentrale, Minijob-Grenze 2027 (Stand: Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Karenztag: Was Beschäftigte am ersten Krankheitstag verlieren würden

Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Reisepass verloren im Ausland: Was jetzt zu tun ist

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Freistellung für Ehrenamt: Anspruch gegen den Arbeitgeber