W-Besoldung Professur ist das Gehaltssystem für Professorinnen und Professoren an Hochschulen in Deutschland. Die Gruppen W1, W2 und W3 sagen viel über die Position aus, aber wenig über das tatsächliche Einkommen, denn Zulagen und Verhandlungen kommen dazu. Dieser Ratgeber erklärt die Systematik, zeigt, wo die Werte stehen, und hilft dir, ein Berufungsangebot einzuordnen.
Kurz beantwortet: Die Besoldungsordnung W gliedert Professuren in die Gruppen W1, W2 und W3. W1 steht in der Regel für Juniorprofessuren, W2 und W3 für Professuren. Der Bund und jedes Land regeln die Beträge in eigenen Gesetzen. Ein Entwurf der Bundestabelle des dbb (Stand Mai 2026) weist W1 mit einem einheitlichen Betrag aus, W2 und W3 mit mehreren Stufen. Maßgeblich ist immer das amtliche Gesetz.
Das Wichtigste in Kürze
- W1, W2 und W3 sind Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung W. W1 steht in der Regel für Juniorprofessuren, W2 und W3 für Professuren.
- Das Grundgehalt ist nur ein Teil des Einkommens. Leistungsbezüge und Zulagen können in Verhandlungen vereinbart werden.
- Bund und Länder haben eigene Besoldungsgesetze. Gleiche Gruppen bedeuten deshalb nicht überall gleiche Beträge.
- Aktuelle Beträge stehen im amtlichen Gesetz oder im Gesetzblatt. Entwürfe und Tabellen von Verbänden dienen nur der Orientierung.
- Vor jeder Zusage solltest du Grundgehalt, Zulagen, Ausstattung und Befristung schriftlich prüfen.
Was bedeuten W1, W2 und W3?
Die W-Besoldung ist das Besoldungssystem für Professuren. Die Gruppen unterscheiden sich vor allem nach Position und Aufgabe. W1 steht in der Regel für Juniorprofessuren, die eigenständige Lehre und Forschung mit einer befristeten Stelle verbinden. W2 und W3 gelten für Professuren, die in der Regel auf Lebenszeit angelegt sind. Welche Gruppe konkret gilt, steht in der Ausschreibung und im Angebot der Hochschule.
| Gruppe | Typische Position | Besoldungsform laut Entwurf des dbb (Mai 2026) |
|---|---|---|
| W1 | Juniorprofessur | Einheitlicher Betrag ohne Stufen |
| W2 | Professur | Mehrere Stufen |
| W3 | Professur | Mehrere Stufen |
Die Tabelle beruht auf einem Entwurf der Bundestabelle. Ein Entwurf ist kein Gesetz, und die Angaben zeigen nur die Struktur. Die Beträge selbst werden hier bewusst nicht genannt, weil sie sich mit jeder Besoldungsanpassung ändern und zwischen Bund und Ländern abweichen können.
Wo stehen die aktuellen Grundgehälter?
Die Grundgehälter stehen im Bundesbesoldungsgesetz mit der Bundesbesoldungsordnung W. Den Gesetzestext findest du auf gesetze-im-internet.de. Für ein Bundesland musst du das jeweilige Landesbesoldungsgesetz oder die amtliche Besoldungstabelle des Landes abrufen, denn die Länder regeln ihre Besoldung selbst.
Der Entwurf der Bundestabelle, den der dbb beamtenbund und tarifunion veröffentlicht hat, sieht eine Gültigkeit ab dem 1. Mai 2026 vor und steht unter dem Vorbehalt der Verkündung im Gesetzblatt. Eine Zahl aus einem Entwurf solltest du deshalb nicht als endgültig zitieren, sondern am Gesetzblatt prüfen.
Was gehört außer dem Grundgehalt zum Einkommen?
Das Grundgehalt ist die feste Größe, aber nicht das gesamte Einkommen. Bei Professuren können Leistungsbezüge vereinbart oder vergeben werden, etwa im Rahmen von Berufungs- oder Bleibeverhandlungen. Dazu können Zulagen für Funktionen, Forschung oder Lehre kommen, je nach Landesrecht. Ob und in welcher Höhe sie gezahlt werden, steht im Angebot der Hochschule und nicht in der Tabelle.
| Bestandteil | Was es ist | Worauf du achten solltest |
|---|---|---|
| Grundgehalt | Festgelegt durch die Besoldungsgruppe | Ob die Gruppe im Angebot eindeutig benannt ist |
| Leistungsbezüge | Zusatzbeträge, die die Hochschule vergibt oder vereinbart | Bedingungen, Laufzeit und ob sie im Vertrag stehen |
| Ausstattung | Personal, Mittel und Räume | Alles schriftlich festhalten |
| Befristung | Dauer des Dienstverhältnisses | Verlängerungsregeln und Anschlussperspektive |
Wie prüfst du ein Berufungsangebot?
Ein Angebot lässt sich nur sinnvoll einordnen, wenn du es in seine Bestandteile zerlegst. Die folgenden Schritte helfen dabei und ersetzen keine rechtliche Prüfung.
- Notiere die Besoldungsgruppe aus Ausschreibung und Angebot und prüfe, ob beide Angaben übereinstimmen.
- Schlag das Besoldungsgesetz des Landes in der aktuell geltenden Fassung nach.
- Frag nach allen Zulagen, Laufzeiten und Bedingungen und lass sie im Angebot festhalten.
- Vergleiche das Gesamtpaket aus Gehalt, Ausstattung, Befristung und Perspektive, nicht nur die Zahl.
- Lass wichtige Punkte vor der Unterschrift von der Personalvertretung oder einer Rechtsberatung prüfen.
Checkliste für das Berufungsgespräch
- Welche Besoldungsgruppe gilt, und welche Stufe wird zu Beginn angesetzt?
- Welche Leistungsbezüge sind vorgesehen, und welche Bedingungen gelten für sie?
- Wie ist die Ausstattung mit Personal, Mitteln und Räumen geregelt?
- Wie lange läuft die Stelle, und wie sieht die Perspektive danach aus?
- Welche Lehrverpflichtung ist vorgesehen, und wie ist die Familienfreundlichkeit geregelt?
Häufige Fragen
Ist W1 immer eine Juniorprofessur?
In der Regel ja. Maßgeblich ist aber die Angabe in der Ausschreibung und im Angebot der Hochschule. Wenn dort etwas anderes steht, gilt die konkrete Zusage, nicht diese allgemeine Einordnung.
Kann ich mein Gehalt in einer Berufung verhandeln?
Ja, Berufungsverhandlungen sind genau dafür da. Die Hochschule kann Leistungsbezüge oder Ausstattung anbieten, der Rahmen ergibt sich aus dem Landesrecht. Bereite deine Forderungen mit Begründung und Zahlen vor.
Gilt das in allen Bundesländern gleich?
Nein. Der Bund und die Länder haben eigene Besoldungsgesetze. Gleiche Gruppen bedeuten deshalb nicht überall gleiche Beträge. Prüfe das Gesetz des Landes, in dem die Hochschule liegt.
Wie hängen W-Besoldung und Habilitation zusammen?
Die Habilitation ist eine Qualifikation, die zu einer Berufung führen kann. Die Besoldungsgruppe ist davon getrennt und richtet sich nach der Stelle. Einen Überblick zu den Wegen findest du im Ratgeber Habilitation oder Juniorprofessur: Karrierewege im Vergleich.
Was ändert sich bei einer Befristung?
Eine befristete Stelle hat eigene Regeln, etwa zur Verlängerung und zur Anschlussperspektive. Wenn die Stelle der wissenschaftlichen Qualifizierung dient, gilt das WissZeitVG. Die Fristen erklärt der Ratgeber WissZeitVG 2026: Befristung und Höchstdauer für Doktoranden.
Häufige Missverständnisse
Ein verbreiteter Irrtum ist, dass die Besoldungsgruppe das Gehalt vollständig festlegt. Tatsächlich bestimmt sie nur den Grundbetrag, und die Zulagen entscheiden oft über den Unterschied zwischen zwei Angeboten derselben Gruppe. Ein zweiter Irrtum betrifft die Hochschulart. Eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften und eine an einer Universität können zwar der gleichen Besoldungsordnung folgen, unterscheiden sich aber in Aufgaben, Forschungsmitteln und Erwartungen.
Ein dritter Irrtum ist die Annahme, dass ein Angebot nach der Zusage nicht mehr verhandelbar ist. Solange der Vertrag nicht unterschrieben ist, lassen sich Punkte wie Ausstattung, Zulagen oder Laufzeit noch klären. Schreib deine Fragen auf und lass dir die Antworten schriftlich geben.
So gehst du jetzt vor
- Lies die Ausschreibung und notiere Besoldungsgruppe, Befristung und Tenure-Track-Option.
- Schlag das Besoldungsgesetz deines Landes nach und prüfe die aktuelle Tabelle im Gesetzblatt.
- Stell alle Fragen zu Zulagen und Ausstattung schriftlich.
- Vergleiche Angebote über die gesamte Laufzeit, nicht nur über das erste Gehalt.
- Lass wichtige Punkte vor der Unterschrift prüfen.
Passend dazu
- Habilitation oder Juniorprofessur: Karrierewege im Vergleich
- Postdoc: Gehalt, Befristung und Krankenversicherung
- Doktorand Gehalt E13 2026: Stufen, Teilzeit und Familienzuschlag
- Gehalt nach der Promotion: Industrie oder Wissenschaft
- WissZeitVG 2026: Befristung und Höchstdauer für Doktoranden
Quellen: Bundesbesoldungsgesetz mit Besoldungsordnung W, Gesetzestext (Abruf Oktober 2026), gesetze-im-internet.de; dbb beamtenbund und tarifunion, Besoldungstabelle Bund (Entwurf, Stand Mai 2026, gültig ab 01.05.2026 vorbehaltlich der Verkündung), PDF.
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.