Im Saarland entscheidet die gesundheitliche Eignung mit darüber, ob du verbeamtet wirst. Dieser Ratgeber zeigt, wie die amtsärztliche Untersuchung aufgebaut ist, welche Anwärterbezüge das Saarländische Besoldungsgesetz festlegt und wie du die Krankenversicherung mit der Beihilfe verbindest. Die Zahlen stammen aus der amtlichen Veröffentlichung, soweit nicht anders angegeben.
Kurz beantwortet: Vor der Ernennung im Saarland prüft der Dienstherr die gesundheitliche Eignung, meist mit einem amtsärztlichen Gutachten. Der Tabellenwert A 13 für Anwärter liegt nach dem Gesetz Nr. 2204 bei 1.707,82 Euro (Stand 1. April 2026). Für Beamte auf Widerruf ohne Kinder nennt eine Sekundärquelle 50 Prozent Beihilfe, eine pauschale Beihilfe ist laut Sekundärquelle nicht verfügbar. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Eignung prüft der Dienstherr vor der Ernennung. Das Gutachten des Amtsarztes ist dafür der übliche Weg.
- Der Anwärterwert A 13 steht amtlich im Saarländischen Besoldungsgesetz, Anlage VI, und beträgt 1.707,82 Euro.
- Die Werte steigen laut Gesetz am 1. März 2027 auf 1.767,82 Euro und am 1. Januar 2028 auf 1.797,82 Euro.
- Beihilfe liegt laut Sekundärquelle bei 50 Prozent. Eine pauschale Beihilfe ist dort nicht verfügbar.
- Probezeit und Übergang in die Lebenszeit regelt das Landesrecht des Saarlands.
Was prüft der Amtsarzt bei der Verbeamtung im Saarland?
Der Amtsarzt beurteilt, ob du den Anforderungen des Amtes gesundheitlich gewachsen bist. Das Beamtenstatusgesetz nennt Eignung, Befähigung und fachliche Leistung als Ernennungsgrundlage. Eine gesonderte gesundheitliche Eignung nennt es nicht, in der Praxis gehört sie aber zum Eignungsbegriff. Der Wortlaut des § 9 BeamtStG steht im Gesetz.
Wer den Fragebogen unvollständig beantwortet, riskiert Rückfragen und Verzögerungen. Gib deshalb Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamente vollständig an, auch wenn du sie für unwichtig hältst.
- Die Einstellungsbehörde fordert dich zur Untersuchung auf und nennt die benötigten Unterlagen.
- Du beantwortest den Gesundheitsfragebogen vollständig und legst Nachweise bei, wenn sie verlangt werden.
- Der Amtsarzt untersucht dich und erstellt ein Gutachten für den Dienstherrn.
- Die Stelle entscheidet über die Ernennung. Bei einer Ablehnung kannst du Widerspruch einlegen.
Wie hoch sind Anwärterbezüge und Beihilfe im Saarland?
Die Anwärterbezüge stehen im Saarländischen Besoldungsgesetz, die Beihilfe ist eine Leistung des Dienstherrn. Die Tabelle zeigt die Werte, die das Gesetz bereits für die nächsten Stufen festlegt.
| Merkmal | Wert | Stand und Quelle |
|---|---|---|
| Tabellenwert A 13 (Anwärter) | 1.707,82 Euro | ab 1. April 2026, Gesetz Nr. 2204, Amtsblatt Saarland Teil I Nr. 24 |
| Folgestufe A 13 | 1.767,82 Euro | ab 1. März 2027, gleiche Quelle |
| Folgestufe A 13 | 1.797,82 Euro | ab 1. Januar 2028, gleiche Quelle |
| Beihilfesatz Anwärter (ohne Kinder) | 50 Prozent | Oktober 2026, Sekundärquelle covago.de |
Annahme: Eine Arztrechnung über 400 Euro ist voll beihilfefähig und dein Satz liegt bei 50 Prozent. Dann übernimmt die Beihilfe 200 Euro. Den Rest musst du über deinen Tarif absichern oder selbst tragen. Eine pauschale Beihilfe ist laut Sekundärquelle im Saarland nicht vorgesehen, deshalb gilt die Einzelerstattung.
Wie sieht die Krankenversicherung nach der Verbeamtung aus?
Beamtinnen und Beamte sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V versicherungsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn sie Anspruch auf Beihilfe haben. Der Schutz besteht daher aus Beihilfe und einem ergänzenden privaten Tarif. Die Logik der Anwärtertarife erklärt der Ratgeber zu Anwärtertarifen.
Bei einer Vorerkrankung lohnt sich der Blick auf die Öffnungsaktion für Beamtenanfänger. Eine Einordnung deines Falls ist über Academycon möglich, siehe https://academycon.de/so-arbeiten-wir/.
Wie bist du bis zur Lebenszeit abgesichert?
Das Beamtenstatusgesetz unterscheidet Beamtenverhältnisse auf Lebenszeit und auf Probe. Das Landesbeamtengesetz des Saarlands regelt, wann aus der Probe eine Lebenszeitverbeamtung wird. Frag deshalb die Behörde nach dem konkreten Ablauf.
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann Lücken bei gesundheitlichen Einschränkungen schließen. Welche Unterschiede es zur BU gibt, zeigt der Ratgeber zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehramt.
Häufige Fragen
Wie verlässlich sind die Anwärterbezüge für die nächsten Jahre?
Die Stufen zum 1. März 2027 und 1. Januar 2028 stehen im Gesetz und sind damit amtlich. Du kannst sie für die Planung nutzen, neue Gesetze können aber jederzeit andere Werte setzen.
Muss ich im Saarland privat versichert sein?
Als Beamtin oder Beamter bist du in der GKV versicherungsfrei, weil du Anspruch auf Beihilfe hast. Die Beihilfe trägt einen Teil, ein privater Tarif den Rest. Welcher Tarif passt, hängt von Familie, Gesundheit und Beihilfesatz ab.
Kann eine Vorerkrankung zur Ablehnung führen?
Das ist möglich, aber nicht automatisch. Der Amtsarzt beurteilt den Einzelfall. Wenn die Verbeamtung abgelehnt wird, kannst du eine schriftliche Begründung verlangen.
Was ändert ein Wechsel aus einem anderen Bundesland?
Beihilfe, Verfahren und Besoldung richten sich nach dem Land des Dienstherrn. Ein Wechsel kann deshalb Satz und Tarifwahl ändern. Die Anwärterbezüge und die Beihilfe im Lehramtsreferendariat fasst der Ratgeber zum Lehramtsreferendariat im Saarland zusammen.
Wann lohnt sich eine Beratung?
Wenn Beihilfe, Tarif, Gesundheit und Dienstunfähigkeit gleichzeitig offen sind. Eine Beratung hilft, die Fragen zu sortieren, ersetzt aber keine Auskunft der Behörde.
So gehst du jetzt vor
- Hol dir bei der Einstellungsbehörde den Ablauf der Untersuchung und den Fragebogen.
- Rechne mit den amtlichen Werten ab 1. März 2027 und 1. Januar 2028, die das Gesetz festlegt.
- Vergleiche Tarife und lass dir die Beihilfeform schriftlich bestätigen.
- Kläre die Dienstunfähigkeitsabsicherung, bevor du einen Vertrag unterschreibst.
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Quellen: Beamtenstatusgesetz, § 9 (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); Sozialgesetzbuch V, § 6 (gesetze-im-internet.de, abgerufen Oktober 2026); Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 24 vom 25. Juni 2026, Saarländisches Besoldungsgesetz Anlage VI; covago.de, Beihilfe der Anwärter je Land (Sekundärquelle, Stand Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.