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Beihilfe im Saarland: Sätze, Eigenanteil und PKV für Beamte

Beamte im Saarland erhalten Beihilfe nach einem Bemessungssatz. Wir zeigen, wie er sich bestimmt, was der Eigenanteil bedeutet und welche Stelle die verbindlichen Zahlen nennt.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Beamtinnen und Beamte im Saarland bekommen im Krankheitsfall Beihilfe vom Dienstherrn statt einer vollen Leistung der Krankenkasse. Beihilfe ist eine Teilkostenerstattung: Ein Bemessungssatz legt fest, welchen Anteil der beihilfefähigen Kosten der Dienstherr übernimmt. Den Rest trägst du selbst oder über eine Versicherung. Dieser Ratgeber erklärt die Logik dahinter und zeigt, wo du die verbindlichen Regeln findest.

Kurz beantwortet: Beihilfe im Saarland ist eine Leistung des Dienstherrn, die nur einen Teil der Krankheitskosten übernimmt. Der Bemessungssatz hängt von Familienstand und Zahl der berücksichtigungsfähigen Kinder ab und ist in der saarländischen Beihilfenverordnung geregelt. Den Rest deckst du meist über eine PKV ab. Als Regelsatz für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf ohne Kinder gelten 50 Prozent (Sekundärangabe, Stand Oktober 2026). Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beihilfe im Saarland folgt der saarländischen Beihilfenverordnung. Die Bemessungssätze stehen dort und nicht in Ratgebern oder Vergleichsseiten.
  • Der Bemessungssatz richtet sich nach Familienstand und Kindern. Er gilt nur für beihilfefähige Aufwendungen.
  • Den nicht übernommenen Rest, den Eigenanteil, deckst du in der Regel über einen Ergänzungstarif der PKV oder selbst ab.
  • Zuständig für die Bearbeitung ist die Beihilfestelle des Landes. Frag dort nach, welche Unterlagen und Fristen gelten.
  • Ob eine PKV zur Beihilfe passt, hängt von Gesundheit, Alter, Familie und Laufbahn ab. Eine gesetzliche Versicherung kann in manchen Konstellationen die passendere Wahl sein.

Wie bestimmt sich der Bemessungssatz im Saarland?

Die Beihilfenverordnung des Saarlandes unterscheidet verschiedene Gruppen von Berechtigten. Für Beamtinnen und Beamte, für Ehegatten und Lebenspartner, für Kinder und für Versorgungsempfänger gelten jeweils eigene Sätze. Maßgeblich ist immer der Stand des Verordnungstextes, den du beim Land findest. Wer im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Widerruf geführt wird, sollte gezielt prüfen, ob für diese Gruppe eine eigene Regel gilt.

Die genannten 50 Prozent stammen aus einer Drittquelle, nicht aus dem Verordnungstext. Versicherungsübersichten und Vergleichsseiten geben häufig einen Stand an, ohne die Paragrafen zu nennen. Für eine Entscheidung zählt aber nur der Verordnungstext selbst.

SchrittWas du prüfstWo du nachsiehst
1Ist der Posten der Rechnung beihilfefähig? Grundlage sind die Gebührenordnungen wie GOÄ oder GOZ.Beihilfenverordnung des Saarlandes
2Welcher Bemessungssatz gilt für deinen Familienstand und deine Kinder?Beihilfenverordnung, Abschnitt zur Bemessung
3Welcher Betrag wird ausgezahlt, und was bleibt offen?Beihilfebescheid der Beihilfestelle
4Übernimmt dein Tarif den Rest ganz, teilweise oder gar nicht?Versicherungsbedingungen deines Tarifs

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Beihilfe im Saarland?

Der Eigenanteil ist der Teil der Kosten, den weder Beihilfe noch Versicherung übernehmen. Er ergibt sich aus den beihilfefähigen Kosten, dem Bemessungssatz und den Leistungen deines Tarifs. Die Rechnung lässt sich für jede Position einzeln nachvollziehen, das zeigt die Tabelle oben.

Rechenbeispiel. Annahme: Eine beihilfefähige Rechnung beträgt 1.000 Euro, der Bemessungssatz liegt bei 50 Prozent. Der Wert dient nur der Veranschaulichung. Dann übernimmt die Beihilfe 500 Euro, die restlichen 500 Euro bleiben als Eigenanteil, sofern kein Tarif sie übernimmt.

Passt eine PKV zur Beihilfe, oder ist eine gesetzliche Versicherung besser?

Die PKV ergänzt die Beihilfe, sie ersetzt sie nicht. Sie ist vor allem dann interessant, wenn du den Eigenanteil über einen Tarif abdecken willst. Beide Seiten sind wichtig, deshalb hier eine ausgewogene Übersicht:

  • Eher passend ist eine PKV, wenn du gesund bist, früh eintrittst und einen Ergänzungstarif findest, der den Eigenanteil für dich gut abdeckt.
  • Eher unpassend kann sie sein, wenn Vorerkrankungen zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen oder wenn du Beitragssteigerungen im Alter nicht tragen könntest.
  • Die gesetzliche Versicherung kann in bestimmten Konstellationen die bessere Wahl sein. Die Regeln dafür hängen vom Status ab und sollten vorab geklärt werden.

Eine allgemeine Übersicht ersetzt keine Einzelfallprüfung. Wenn du deinen Fall durchrechnen willst, lass dich vor der Entscheidung persönlich beraten. Wie Academycon dabei vorgeht, steht hier: Wie Academycon arbeitet.

Gilt die Beihilfe im Saarland auch für Anwärter?

Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst sind in der Regel beihilfeberechtigt, wenn sie als solche geführt werden. Die Frage, welcher Satz für Anwärter gilt, solltest du im Verordnungstext und bei der Beihilfestelle klären. Mehr zur Beihilfe in der Ausbildung findest du unter Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag, dort werden die Grundregeln für Auszubildende erklärt.

Wer im Saarland das Lehramtsreferendariat absolviert, findet die Fragen rund um Bezüge und Versicherung ausführlicher in Lehramtsreferendariat Saarland: Bezüge, Beihilfe und Versicherung.

Häufige Fragen

Wer bearbeitet Beihilfeanträge im Saarland?

Die Beihilfe wird von der zuständigen Beihilfestelle des Landes bearbeitet. Dort erfährst du auch, welche Unterlagen und Formulare du brauchst. Reiche Belege vollständig und zeitnah ein. Offene Rückfragen kosten sonst Zeit.

Bekomme ich Beihilfe automatisch?

Nein. Beihilfe wird auf Antrag gewährt, mit den Belegen, die das Verfahren verlangt. Wer Fristen oder Formvorgaben verpasst, kann Leistungen verlieren. Eine einfache Ablage für Rechnungen spart dir später viel Arbeit.

Kann ich Beihilfe mit einer gesetzlichen Krankenversicherung kombinieren?

In der Regel nicht im selben Umfang. Wer gesetzlich versichert bleibt, erhält meist einen Zuschuss des Dienstherrn zum Beitrag statt Beihilfe. Die genaue Regel hängt von Laufbahn und Status ab. Lass dir das vor der Entscheidung schriftlich bestätigen.

Was passiert, wenn ich das Bundesland wechsle?

Beihilfe folgt dem Dienstherrn, nicht dem Wohnort. Ein Wechsel in ein anderes Bundesland kann die Regeln ändern. Ein Vergleich mit anderen Ländern ist hilfreich, etwa mit Beihilfe in Rheinland-Pfalz: Sätze, Eigenanteil und PKV für Beamte. Die Sätze sind aber nicht übertragbar.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die aktuelle saarländische Beihilfenverordnung und notiere den Bemessungssatz, der auf dich zutrifft.
  2. Kläre schriftlich, ob du als Beamter oder Anwärter beihilfeberechtigt bist und wie dein Status geführt wird.
  3. Vergleiche Eigenanteile anhand echter Rechnungen aus deinem Umfeld und nicht anhand von Prozentwerten allein.
  4. Lass dir die Entscheidung für PKV oder gesetzliche Versicherung persönlich erklären, bevor du einen Vertrag unterschreibst.

Passend dazu

Quellen: Landesportal Saarland, Beihilfe und Besoldung (Stand der Website abrufen), mit Verweis auf die Saarländische Beihilfenverordnung; covago.de: Beihilfe der Anwärter je Land (Sekundärquelle, Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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