Wer in Bayern verbeamtet werden soll, muss gesundheitlich geeignet sein. Die Eignung wird im Verfahren über amtsärztliche Zeugnisse geprüft, und in der Probezeit kann der Dienstherr das Beamtenverhältnis beenden, wenn sich eine Nichtbewährung zeigt. Wie streng die Gerichte dabei sind, zeigt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach aus dem Mai 2025.
Kurz beantwortet: In Bayern beruht die Prüfung der gesundheitlichen Eignung auf amtsärztlichen Zeugnissen, wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 19. Mai 2025 zeigt (Az. AN 1 K 23.2074, erste Instanz). Bei einer Entlassung in der Probezeit muss der Dienstherr die fehlende Eignung belegen, bloße Zweifel reichen nicht. Rechtsgrundlagen sind § 10 und § 23 BeamtStG. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei der gesundheitlichen Eignung hat der Dienstherr nach dem Urteil keinen Beurteilungsspielraum.
- Bei Beamten auf Probe trägt der Dienstherr die Beweislast, wenn die Eignung fehlen soll.
- Eine früher bekannte Erkrankung bindet den Dienstherr, solange sich die Sachlage nicht ändert.
- Eine bloße Therapieempfehlung ist keine Anordnung. Für eine Beweisvereitelung braucht es eine konkrete, rechtmäßige Anordnung.
- Krankheitstage allein belegen keine Nichtbewährung.
Wie läuft die Gesundheitsprüfung in Bayern ab?
Die Einzelheiten der Gesundheitsprüfung unterscheiden sich je nach Dienstherr, also Freistaat, Kommune oder Bezirk. Gemeinsam ist der Ablauf: Die Einstellungsbehörde verlangt ein ärztliches Zeugnis, das auf einer Untersuchung beruht, und entscheidet anschließend auf dieser Grundlage. Fehlt ein Befund, kann das Zeugnis nicht abschließend sein, wie der Fall aus Ansbach zeigt.
Die Tabelle zeigt die Stationen eines Probeverfahrens und was in jeder Phase für dich wichtig ist.
| Phase | Was passiert | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| Einstellungsuntersuchung | Amtsärztliches Zeugnis zur gesundheitlichen Eignung | Angaben vollständig machen und Vorbefunde mitgeben |
| Probezeit | Beobachtung von Leistung und Gesundheit, gegebenenfalls Nachfragen zur Behandlung | Behandlungen, Termine und Krankheitstage dokumentieren |
| Verlängerung der Probezeit | Dienstherr kann die Probezeit verlängern, wie im Ansbacher Fall um 36 Monate geschehen | Begründung der Verlängerung schriftlich anfordern |
| Entlassung wegen Nichtbewährung | Entscheidung des Dienstherrn durch Bescheid | Bescheid prüfen und Frist für den Widerspruch beachten |
Dass eine Probezeit verlängert werden kann, bedeutet nicht, dass die Entlassung leichter wird. Im Ansbacher Fall hob das Gericht die Entlassung trotz verlängerter Probezeit auf, weil die Eignung nicht belegt war.
Was zeigt das Urteil aus Ansbach?
Der Kläger war Steuersekretär auf Probe. Der Dienstherr entließ ihn 2023 wegen Nichtbewährung, vor allem wegen gesundheitlicher Eignung. Grundlage waren mehrere amtsärztliche Zeugnisse, die keine abschließende Aussage zuließen, weil eine fachärztliche Diagnostik und Therapie fehlte. Der Dienstherr warf dem Kläger außerdem vor, eine empfohlene Psychotherapie nicht angetreten zu haben. Das Gericht gab der Klage statt und hob Entlassungs- und Widerspruchsbescheid auf.
Es handelt sich um ein Urteil der ersten Instanz. Dem Urteil lässt sich entnehmen, dass es weitere Gerichtsentscheidungen zitiert, darunter ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Oktober 2013 (Az. 2 C 16.12). Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist der Quelle nicht zu entnehmen. Der Fall ersetzt deshalb keine Prüfung deines eigenen Verfahrens.
| Kernaussage des Gerichts | Was sie für dich bedeutet |
|---|---|
| Der Dienstherr hat bei der gesundheitlichen Eignung keinen Beurteilungsspielraum | Die Entscheidung muss sich auf belegbare Tatsachen stützen |
| Lässt sich die fehlende Eignung nicht feststellen, geht das zulasten des Dienstherrn | Bloße Zweifel genügen für eine Entlassung nicht |
| Krankheitstage (im Fall 41 vor und 49 in der Probezeit) zeigten keine Nichtbewährung | Die Zahl der Fehltage allein ist kein Argument |
| Eine Therapieempfehlung ist keine Anordnung | Eine Pflicht zur Behandlung setzt eine konkrete Anordnung voraus |
Warum Mitwirkung und Dokumentation wichtig sind
Das Gericht verlangt für eine Beweisvereitelung eine konkrete und rechtmäßige Anordnung. Eine Empfehlung von Ärzten reicht nicht aus. Wenn dich eine Anordnung erreicht, etwa zu einer Untersuchung oder einer Behandlung, solltest du sie schriftlich prüfen lassen, bevor du reagierst. Das gilt besonders dann, wenn die Anordnung wichtige persönliche Entscheidungen betrifft.
Dokumentiere deshalb Termine, Befunde und Gespräche mit dem Dienstherrn und der Amtsärztin oder dem Amtsarzt. Eine einfache Liste mit Datum, Anlass und Ergebnis hilft später mehr als jede Erinnerung. Halte außerdem fest, welche Diagnosen der Behörde schon bei der Einstellung bekannt waren, denn sie können für die spätere Bewertung wichtig sein.
Beihilfe und Absicherung in Bayern
Beamte erhalten Beihilfe als Ergänzung zu ihrer eigenen Absicherung. Für Anwärter und Beamte auf Widerruf ohne Kinder gilt als Regelsatz 50 Prozent. Die genaue Regel steht in der Bayerischen Beihilfeverordnung, und die Beihilfestelle deines Dienstherrn gibt verbindlich Auskunft. Wer privat versichert ist, muss die Beihilfe mit dem Tarif kombinieren. Ob sich das lohnt, hängt von Familienstand, Alter und Gesundheit ab.
Eine Übersicht zur Beihilfe im Referendariat zeigt, wie die Regel in der Praxis wirkt: Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag.
Häufige Fragen
Muss ich mich amtsärztlich untersuchen lassen?
Das Urteil zeigt, dass die Eignung auf amtsärztlichen Zeugnissen beruhen kann. Welche Untersuchung nötig ist, legt die Einstellungsbehörde fest. Frage deshalb gezielt nach, welche Unterlagen verlangt werden.
Kann ich in der Probezeit entlassen werden?
Ja, wenn sich eine Nichtbewährung feststellen lässt. Bei gesundheitlichen Gründen muss der Dienstherr die fehlende Eignung belegen. Zweifel reichen nicht aus, und eine bekannte Erkrankung wird nicht neu bewertet, solange sich die Sachlage nicht geändert hat.
Wie wehre ich mich gegen eine Entlassung?
Gegen den Bescheid kannst du in der Regel innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen (§ 70 VwGO). Bleibt der Widerspruch erfolglos, kann eine Klage beim Verwaltungsgericht folgen. Notiere das Datum der Zustellung und lass dir den Bescheid genau erklären.
Gilt das Ansbacher Urteil für alle Fälle?
Nein. Das Gericht hat den Einzelfall nach den Umständen entschieden. Es zeigt aber, welche Maßstäbe Gerichte bei der Gesundheitsprüfung anlegen, und das ist für jeden Probebeamten wichtig.
So gehst du jetzt vor
- Lass dir die Anforderungen der Einstellungsbehörde schriftlich geben.
- Sammle vollständige Befunde und dokumentiere Behandlungen, Termine und Krankheitstage.
- Prüfe jede Anordnung zu Untersuchung oder Behandlung schriftlich auf ihre Rechtmäßigkeit.
- Bei einer Entlassung prüfe den Bescheid und notiere die Frist für den Widerspruch.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
- Krankenversicherung für Referendare
- Lehramt: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
Quellen: VG Ansbach, Urteil vom 19.5.2025, Az. AN 1 K 23.2074; BeamtStG, § 10 (Abruf Oktober 2026); BeamtStG, § 23 (Abruf Oktober 2026); VwGO, § 70 (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.