Wer in Baden-Württemberg verbeamtet werden möchte, durchläuft vor der Ernennung eine ärztliche Einstellungsuntersuchung. Sie prüft die gesundheitliche Eignung für das Beamtenverhältnis. Der Ablauf ist im Land über eine Rahmenvereinbarung geregelt, die für Beamtinnen und Beamte auf Probe, auf Lebenszeit, auf Widerruf und auf Zeit gilt.
Kurz beantwortet: In Baden-Württemberg beauftragst du selbst eine geeignete Ärztin oder einen Arzt aus einer veröffentlichten Liste. Grundlage ist die Rahmenvereinbarung über Einstellungsuntersuchungen in der Fassung vom 10. August 2016 (Stand des Abrufs Oktober 2026). Du trägst die Kosten der Untersuchung, das Ergebnis geht in der Regel nur an die Einstellungsbehörde, wenn du zustimmst.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Untersuchung führt keine Behörde selbst durch. Du wählst einen Arzt aus der Liste des Landes.
- Ein Zeugnis soll bei der Ernennung nicht älter als sechs Monate sein.
- Du trägst die Kosten der Untersuchung, auch für zusätzliche fachärztliche Befunde.
- Die Behörde entscheidet über die Eignung, der Arzt liefert die medizinische Grundlage.
- Bei einer Ernennung auf Lebenszeit bleibt die Beurteilung aus der Probezeit maßgeblich, außer es kommen neue Umstände hinzu.
Wer untersucht dich in Baden-Württemberg?
Anders als in manchen anderen Ländern ist die Einstellungsuntersuchung hier nicht an den Amtsarzt gebunden. Geeignet sind approbierte Ärztinnen und Ärzte, die sich zur Begutachtung fortbilden. Die Listen der geeigneten Ärzte veröffentlicht die Landesverwaltung auf gesundheitsamt-bw.de. Du wählst den Arzt selbst, und die Wahl ist nicht auf deinen Wohnkreis beschränkt. Längere Anfahrten sind zumutbar, wenn vor Ort nicht genügend Ärzte verfügbar sind.
Ein Ausschluss gilt, wenn der Arzt in den letzten fünf Jahren vor der Untersuchung in einem Behandlungsverhältnis zu dir stand oder mit dir eng verwandt oder verheiratet ist. Die Erklärung dazu unterschreibst du mit dem Formular, das der Rahmenvereinbarung als Anlage beiliegt.
Welche Unterlagen brauchst du?
Die Unterlagen unterscheiden sich danach, ob du auf Probe, auf Lebenszeit, auf Widerruf oder auf Zeit verbeamtet wirst. Die folgende Übersicht nennt die wichtigsten Dokumente und ihren Zweck.
| Unterlage | Zweck | Hinweis |
|---|---|---|
| Ärztliches Zeugnis nach Anlage 1P/Lz (Probe oder Lebenszeit) bzw. 1W/Z (Widerruf oder Zeit) | Ergebnis der Untersuchung für die Behörde | Soll bei der Ernennung nicht älter als sechs Monate sein |
| Anamnesebogen nach Anlage 2 | Deine Angaben zur Krankheitsgeschichte | Grundlage der Untersuchung, vollständig ausfüllen |
| Ausschlusserklärung nach Anlage 1c | Bestätigt, dass kein Behandlungsverhältnis zum Arzt besteht | Gilt für die Untersuchung und fünf Jahre davor |
| Einverständnis zur Übermittlung nach Anlage 1b | Erlaubt dem Arzt, das Ergebnis direkt an die Behörde zu senden | Ohne Einverständnis erhältst nur du das Ergebnis |
| Schweigepflichtentbindung nach Anlage 3 | Nur nötig, wenn der Arzt andere Ärzte einbezieht | Betrifft die Weitergabe von Befunden |
Wenn du die Entbindung von der Schweigepflicht verweigerst, musst du dein Einverständnis nicht erklären. Das Zeugnis wird dann mit dem Hinweis ausgestellt, dass es nur eingeschränkt aussagekräftig ist. Wie die Behörde das im Einzelfall wertet, ist nicht Teil der Rahmenvereinbarung, deshalb lohnt eine Nachfrage bei der Einstellungsbehörde.
Was wird untersucht und was kostet es?
Die Standarduntersuchung umfasst nach der Rahmenvereinbarung folgende Schritte:
- Anamnese anhand des ausgefüllten Bogens
- Gewicht, Größe und Ganzkörperuntersuchung
- Blutdruck, orientierender Hör- und Sehtest einschließlich Farbsehen
- Urin-Schnelltest und Kontrolle des Impfbuchs
- Durchsicht mitgebrachter Befunde und Befundbesprechung
Bei Bedarf sind fachärztliche Abklärungen nötig. In begründeten Fällen kann eine Nach- oder Wiederholungsuntersuchung folgen, die seit dem 1. Januar 2017 medizinische Gutachtenstellen durchführen. Du trägst alle Kosten, einschließlich weiterer fachärztlicher Untersuchungen und Befundberichte. Die Standarduntersuchung wird nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz vergütet, zusätzliche fachärztliche Leistungen richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte. Bei Zweifeln an der Angemessenheit kann die zuständige Bezirksärztekammer auf Antrag Stellung nehmen.
Was entscheidet die Prognose über Probe und Lebenszeit?
Die Einstellungsbehörde trifft die Entscheidung über die Eignung. Der Arzt gibt eine Prognose ab, die sich grundsätzlich auf die Zeit bis zur gesetzlichen Altersgrenze bezieht. Maßstab ist die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Die Tabelle zeigt, wie sich der Zeitraum je nach Verbeamtungsart unterscheidet.
| Verbeamtung | Prognosezeitraum | Besonderheit |
|---|---|---|
| Auf Probe oder auf Lebenszeit | Bis zur gesetzlichen Altersgrenze | Bei der Übernahme auf Lebenszeit ist die Behörde an die Beurteilung aus der Probezeit gebunden |
| Auf Widerruf oder auf Zeit | Zusätzlich die Dauer dieses Verhältnisses | Die Prognose bezieht sich auf die Dauer der Tätigkeit |
| Schwerbehinderung (mindestens 50 Prozent GdB oder Gleichstellung) | Fünf Jahre | Gilt als besondere Regel für die Prognose |
Für die Übernahme auf Lebenszeit berücksichtigt die Behörde deshalb nur Umstände, die erst während der Probezeit neu bekannt wurden. Wenn du Befunde aus der Vergangenheit hast, lege sie vollständig vor und halte fest, was der Behörde bereits bekannt ist.
Häufige Fragen
Muss ich zum Amtsarzt?
In Baden-Württemberg nicht zwingend. Du beauftragst einen approbierten Arzt aus der veröffentlichten Liste. Der Begriff Amtsarzt ist im Alltag verbreitet, trifft aber auf dieses Verfahren nicht immer zu.
Wie lange ist das Zeugnis gültig?
Das Zeugnis soll im Zeitpunkt der Personalmaßnahme nicht älter als sechs Monate sein. Wenn sich die Einstellung verzögert, frage bei der Behörde nach, ob ein neues Zeugnis nötig ist.
Was passiert, wenn ich eine Diagnose nicht weitergeben möchte?
Die Entscheidung liegt bei dir. Diagnose, Befunde und Anamnese gehen nur an die Behörde, wenn du zustimmst. Ohne Zustimmung erhält die Behörde ein eingeschränktes Zeugnis.
Wie lange werden die Unterlagen aufbewahrt?
Nach der Rahmenvereinbarung sind die Unterlagen zehn Jahre aufzubewahren. Bitte bei Bedarf um eine Kopie des Zeugnisses für deine Unterlagen.
Absicherung im Krankheitsfall
Wer verbeamtet wird, erhält Beihilfe als Ergänzung zur eigenen Absicherung. Für Anwärter und Beamte auf Widerruf ohne Kinder gilt als Regel ein Beihilfesatz von 50 Prozent. Die genaue Regel steht in der Landesbeihilfeverordnung. Viele Beamte auf Probe wählen eine private Krankenversicherung mit Ergänzung zur Beihilfe, andere bleiben gesetzlich versichert. Ob sich das lohnt, hängt von Familienstand, Alter und Gesundheit ab. Eine Übersicht zum Referendariat zeigt die Logik der Beihilfe: Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag.
So gehst du jetzt vor
- Frage bei der Einstellungsbehörde nach den Unterlagen für deine Verbeamtungsart.
- Wähle eine Ärztin oder einen Arzt aus der Liste und kläre den Termin und die Kosten vorab.
- Fülle den Anamnesebogen vollständig aus und sammle alte Befunde.
- Kläre die Krankenversicherung nach der Ernennung, bevor du das Beamtenverhältnis beginnst.
Passend dazu
- Krankenversicherung im Referendariat: GKV, PKV und Beihilfe
- Beihilfe im Referendariat: Anspruch, Satz und Antrag
- Referendariat: Anwärterbezüge nach Bundesland
- Lehramt: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
Quellen: Rahmenvereinbarung Einstellungsuntersuchungen Baden-Württemberg, Fassung 10.8.2016; BeamtStG, § 10 (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.