Wer an einer anderen Hochschule studieren möchte, kann unter Umständen seinen Studienplatz tauschen, statt neu zu bewerben. Der Studienplatztausch ist ein Verwaltungsvorgang, bei dem zwei Studierende ihre Plätze an verschiedenen Hochschulen gegenseitig übernehmen. Er ist vor allem in zulassungsbeschränkten Studiengängen ein Thema, weil dort Neubewerbungen schwierig sind und Wechselwünsche häufig vorkommen.
Kurz beantwortet: In zulassungsbeschränkten Studiengängen kann ein Studienplatz getauscht werden, wenn die beteiligten Hochschulen Tauschgenehmigungen ausstellen. Ein Beispiel ist die Universität des Saarlandes, die Tauschgenehmigungen der beteiligten Hochschulen als Ersatz für einen Zulassungsbescheid anerkennt. Du solltest dich erst exmatrikulieren, wenn alle Genehmigungen vorliegen. Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Studienplatztausch ist ein Wechsel zwischen zwei Studierenden an verschiedenen Hochschulen, kein Wechsel über eine neue Bewerbung.
- Er ist in zulassungsbeschränkten Studiengängen möglich, wenn beide Hochschulen eine Tauschgenehmigung ausstellen.
- Die Tauschgenehmigungen und die Exmatrikulationsnachweise der Tauschpartner können nach Angabe der Universität des Saarlandes einen Zulassungsbescheid ersetzen.
- Die Exmatrikulation sollte erst erfolgen, wenn die Tauschgenehmigungen vorliegen.
- Die konkreten Bedingungen legt jede Hochschule selbst fest, daher lohnt der Blick in die Vorgaben der eigenen Universität.
Was ist ein Studienplatztausch genau?
Beim Studienplatztausch tauschen zwei Studierende ihre Immatrikulation an zwei verschiedenen Hochschulen. Nach dem Tausch studiert jede Person an dem Ort, den sie gewünscht hat, und die frei gewordenen Plätze gehen nicht verloren. Das Verfahren funktioniert nur, wenn beide Seiten zustimmen und die Hochschulen den Tausch formal genehmigen. Ein formloses Abkommen unter Studierenden reicht nicht aus.
Häufig wird auch von einem Ringtausch gesprochen, wenn mehr als zwei Personen beteiligt sind. Ob ein solcher Tausch möglich ist, entscheidet die jeweilige Hochschule. Prüfe daher, welches Formular deine Hochschule für solche Fälle vorsieht, denn Anträge für einen Ringtausch unterscheiden sich von denen für einen einfachen Tausch.
Welche Voraussetzungen gelten?
Welche Bedingungen ein Tausch erfüllen muss, regeln die Hochschulen in ihren Ordnungen und Anträgen. Die Universität des Saarlandes nennt als Geltungsbereich zulassungsbeschränkte Studiengänge und verweist für alle weiteren Punkte auf das Antragsformular und die zuständige Stelle. Wer tauschen darf, welche Anforderungen an Studiengang, Fachsemester oder Hochschule gelten und ob Fristen oder Gebühren anfallen, ist dort nicht öffentlich beschrieben.
Typische Punkte, die du vor dem Antrag klären solltest, sind diese:
- Ob beide Studiengänge identisch oder gleichwertig sind und ob die Hochschulen das gleiche Fach anbieten.
- Ob ein Fachsemester oder eine bestimmte Studienphase verlangt wird, denn das kann je nach Ordnung abweichen.
- Welche Unterlagen die beteiligten Hochschulen benötigen und ob die Anträge gleichzeitig eingereicht werden müssen.
- Ob der Tausch für deine Immatrikulation Auswirkungen auf Semesterfristen, BAföG oder Stipendien hat.
So läuft der Tausch Schritt für Schritt ab
Der Ablauf unterscheidet sich zwischen den Hochschulen, die Reihenfolge der Schritte bleibt aber meist gleich. Die folgende Tabelle zeigt die typische Abfolge. Die genauen Formulare und Zuständigkeiten findest du auf den Seiten deiner Hochschule.
| Schritt | Was passiert | Worauf du achtest |
|---|---|---|
| 1. Partner finden | Du suchst eine Person, die deinen Platz und du ihren übernehmen wollt. | Prüfe Studiengang und Hochschule genau, bevor du Zusagen machst. |
| 2. Antrag stellen | Ihr reicht den Antrag auf Studienplatztausch bei den beteiligten Hochschulen ein. | Halte die Formulare beider Hochschulen bereit. |
| 3. Genehmigung abwarten | Beide Hochschulen prüfen den Vorgang und erteilen eine Tauschgenehmigung. | Erst die Genehmigung schafft Verlässlichkeit. |
| 4. Exmatrikulation | Du meldest dich an deiner bisherigen Hochschule ab. | Erst nach Vorliegen der Genehmigungen, laut Universität des Saarlandes. |
| 5. Immatrikulation | Du schreibst dich an der neuen Hochschule ein. | Lege alle Unterlagen rechtzeitig vor. |
Warum die Reihenfolge so wichtig ist
Die Exmatrikulation ist der Schritt mit den größten Folgen. Ohne Tauschgenehmigung stehst du mit leeren Händen da, weil der Platz an der alten Hochschule dann nicht mehr dir gehört. Deshalb rät die Universität des Saarlandes ausdrücklich dazu, sich erst abzumelden, wenn die Genehmigungen vorliegen. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wie vertrauenswürdig dein Tauschpartner wirkt.
Achte außerdem auf Lücken bei der Krankenversicherung. Zwischen der Exmatrikulation an der alten und der Immatrikulation an der neuen Hochschule kann ein Zeitraum entstehen, in dem dein Versicherungsschutz als Student nicht lückenlos besteht. Kläre das frühzeitig mit deiner Krankenkasse, bevor du den Antrag stellst.
Warum das Thema gerade bei Medizin auftaucht
Gerade in zulassungsbeschränkten Fächern wie Medizin wird der Studienplatztausch oft gesucht, weil dort die Plätze knapp sind und ein Wechsel über eine neue Bewerbung nur schwer zu erreichen ist. Das bedeutet aber nicht, dass der Tausch dort einfacher ist. Die Hochschulen prüfen jeden Antrag einzeln, und die Regeln können sich je nach Standort unterscheiden.
Viele Angebote im Internet versprechen einen schnellen Tauschpartner. Verlass dich bei solchen Angeboten nicht auf Zusagen Dritter, sondern verlange die amtliche Genehmigung beider Hochschulen. Ein Tausch ohne Genehmigung führt im schlimmsten Fall dazu, dass du an keiner der beiden Hochschulen eingeschrieben bist.
Welche Unterlagen solltest du vorbereiten?
Auch wenn die Anforderungen je Hochschule verschieden sind, lohnt es sich, die Unterlagen früh zusammenzustellen. Dazu gehören in der Regel dein aktueller Studiennachweis, die Bescheinigung über deine Immatrikulation und ein Nachweis über die Zulassung an der bisherigen Hochschule. Die Universität des Saarlandes erwähnt außerdem Exmatrikulationsnachweise der Tauschpartner, die bei der Prüfung eine Rolle spielen. Lege Kopien aller Dokumente an, damit du bei Rückfragen schnell reagieren kannst.
Sinnvoll ist auch eine kurze Liste mit Ansprechpersonen beider Hochschulen. Notiere Namen, Mailadressen und die Bearbeitungsnummer deines Antrags. Wenn du Rückfragen zu einer Frist oder zu einem fehlenden Dokument hast, sparst du so viel Zeit. Frage außerdem nach, wie lange die Bearbeitung erfahrungsgemäß dauert, und plane mit einem Puffer vor dem Semesterstart.
Wichtig ist, dass du alle Angaben selbst prüfst. Ein Antrag mit falschen oder unvollständigen Angaben kann dazu führen, dass die Genehmigung nicht erteilt wird. Wer unsicher ist, sollte vor der Einreichung eine Auskunft der zuständigen Stelle einholen. Das Studierendensekretariat ist dafür in der Regel die richtige Anlaufstelle.
Häufige Fragen
Kann ich einen Studienplatz tauschen, wenn der Studiengang zulassungsfrei ist?
Für zulassungsfreie Studiengänge ist der Tausch meist nicht nötig, weil du dich dort ohne Auswahlverfahren einschreiben kannst. Die Universität des Saarlandes bezieht den Tausch ausdrücklich auf zulassungsbeschränkte Studiengänge. Im Zweifel klärst du den Wechsel direkt mit der Hochschule.
Ersetzt eine Tauschgenehmigung den Zulassungsbescheid?
Nach Angabe der Universität des Saarlandes können die Tauschgenehmigungen der beteiligten Hochschulen und die Exmatrikulationsnachweise der Tauschpartner einen Zulassungsbescheid ersetzen. Ob das auch an deiner Hochschule gilt, musst du dort erfragen.
Wann sollte ich mich exmatrikulieren?
Die Exmatrikulation sollte erst nach dem Vorliegen aller Tauschgenehmigungen erfolgen. Vorher gibst du deinen Platz ohne Absicherung auf. Lass dir die Genehmigung schriftlich bestätigen, bevor du den Schritt gehst.
Was kostet ein Studienplatztausch?
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, regelt die jeweilige Hochschule. Die Universität des Saarlandes nennt dazu auf der verlinkten Seite keine Angaben. Frage bei beiden Hochschulen nach, bevor du den Antrag einreichst.
Muss ich den Tausch vor Semesterbeginn abschließen?
Das hängt von der Ordnung der Hochschulen ab. Wichtig ist, dass beide Genehmigungen vorliegen, bevor du dich abmeldest. Plane den Zeitpunkt so, dass dein Studienbeginn nicht in eine Phase ohne gültige Einschreibung fällt.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, ob dein Studiengang zulassungsbeschränkt ist und welche Antragsformulare deine Hochschule verwendet.
- Suche einen Tauschpartner und prüfe gemeinsam mit ihm die Voraussetzungen beider Hochschulen.
- Reicht die Anträge bei beiden Hochschulen ein und warte auf die schriftlichen Tauschgenehmigungen.
- Erst nach Vorliegen der Genehmigungen exmatrikulierst du dich und klärst deinen Krankenversicherungsschutz.
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Quellen: Studienplatztausch, Universität des Saarlandes (Studienorganisation). Den Antrag und die Zuständigkeiten findest du auf den Seiten deiner Hochschule.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.