Steuer-ID, Lohnsteuerkarte und Nebenjob: Sobald du den ersten Lohn bekommst, fragt dein Arbeitgeber nach Daten, die viele Studierende nicht griffbereit haben. Wer hier falsch oder gar nicht antwortet, zahlt schnell mehr Steuern als nötig. Dieser Ratgeber zeigt, was du brauchst und wie du es Schritt für Schritt klärst.
Kurz beantwortet: Für jeden Nebenjob brauchst du deine elfstellige Steuer-Identifikationsnummer. Sie wird dir vom Bundeszentralamt für Steuern nach der Anmeldung mitgeteilt. Eine Papier-Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr, die Merkmale werden elektronisch hinterlegt. Ohne Steuer-ID wendet der Arbeitgeber in der Regel Steuerklasse VI an. Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Steuer-Identifikationsnummer ist lebenslang gleich und hat elf Stellen. Du findest sie in deinen Unterlagen oder fragst beim Bundeszentralamt für Steuern nach.
- Eine Papier-Lohnsteuerkarte gibt es nicht mehr. Dein Arbeitgeber ruft deine Merkmale elektronisch ab (ELStAM).
- Ohne Steuer-ID ist die ungünstige Steuerklasse VI der Standardfall, der zu hohen Abzügen führt.
- Ein Minijob kann pauschal besteuert werden, dann spielt die Steuerklasse keine Rolle.
- Die Grenzen für Minijobs und kurzfristige Beschäftigungen ändern sich jährlich. 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 Euro.
Woher kommt deine Steuer-ID?
Die Steuer-Identifikationsnummer vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die Rechtsgrundlage findest du in § 139b AO. Die Nummer wird nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt zugeteilt und dir per Post an deine Hauptwohnung geschickt. Die Mitteilung enthält neben der Nummer auch deine Personendaten, damit du sie prüfen kannst.
Bewahre das Schreiben gut auf, aber du musst die Nummer nicht auswendig kennen. Dein Arbeitgeber benötigt sie einmal, danach wird sie für die Lohnabrechnung genutzt. Ist das Schreiben verloren gegangen, kannst du die Nummer beim BZSt erfragen. Bei Umzug oder Namensänderung solltest du prüfen, ob die Angaben noch stimmen.
Was ist mit der Lohnsteuerkarte passiert?
Die Papier-Lohnsteuerkarte wurde durch das elektronische Verfahren ELStAM ersetzt (§ 39e EStG). Die Lohnsteuerabzugsmerkmale liegen beim Finanzamt und werden deinem Arbeitgeber elektronisch zur Verfügung gestellt. Du musst also keine Karte mehr vorlegen. Wichtig ist nur, dass deine Steuer-ID und deine Steuerklasse korrekt hinterlegt sind.
Das ist für viele Studierende ungewohnt, weil früher die Karte im Briefkasten lag. Heute erfährst du die Merkmale meist erst, wenn du die Lohnabrechnung ansiehst. Dort steht die Steuerklasse, die für dich angewendet wird.
Welche Steuerklasse gilt für deinen Nebenjob?
Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Für ledige Studierende ohne Kinder ist Steuerklasse I der Normalfall. Die folgende Tabelle zeigt typische Situationen.
| Situation | Steuerklasse in der Regel | Was du tun solltest |
|---|---|---|
| Erster Nebenjob, ledig, Steuer-ID vorhanden | Klasse I | Steuer-ID dem Arbeitgeber mitteilen. Die Klasse wird dann automatisch angewendet. |
| Nebenjob ohne bekannte Steuer-ID | Klasse VI | Die Steuer-ID beim BZSt erfragen und dem Arbeitgeber nachreichen. |
| Zweiter Job parallel zum ersten | meist Klasse VI beim zweiten Arbeitgeber | Die Klassen prüfen. Am Jahresende kann eine Erstattung entstehen. |
| Minijob mit pauschaler Besteuerung | pauschal, die Klasse spielt keine Rolle | Der Arbeitgeber entscheidet über die Pauschalsteuer von 2 Prozent (§ 40a EStG). |
Wenn du eine ungünstige Klasse hast, kannst du über die Einkommensteuererklärung am Jahresende einen Teil zurückholen. Der Ratgeber zur Lohnsteuer im Studium beschreibt das Verfahren ausführlich.
Minijob oder Werkstudent: Die Grenzen im Überblick
Ob dein Nebenjob sozialversicherungsfrei bleibt, hängt von Monatsverdienst, Dauer und Arbeitszeit ab. Die folgenden Werte gelten für die genannten Jahre.
| Regel | 2026 | 2027 | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|---|
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 Euro | 633 Euro | § 8 SGB IV, Stand Minijob-Zentrale |
| Kurzfristige Beschäftigung | 3 Monate oder 70 Arbeitstage | unverändert | § 8 SGB IV |
| Gesetzlicher Mindestlohn je Stunde | 13,90 Euro | 14,60 Euro | Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung |
| Werkstudierende ohne Sozialversicherungspflicht | bis 20 Stunden pro Woche | bis 20 Stunden pro Woche | Gemeinsames Rundschreiben 2016 in der Verwaltungspraxis |
Annahme: Du verdienst 2026 den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro. Die Minijob-Grenze von 603 Euro erreichst du dann bei rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Bleibst du darunter, bist du als Minijobber in der Regel versicherungsfrei. Die Werkstudentenregel ist davon getrennt und betrifft vor allem reguläre Stellen über der Minijob-Grenze.
Rechenbeispiel: Wann rutscht du über die Grenze?
Annahme: Du arbeitest im Juni 2026 ausnahmsweise mehr Stunden als üblich und kommst auf 650 Euro. Damit überschreitest du die Minijob-Grenze von 603 Euro um 47 Euro. Ab diesem Monat wird der Job sozialversicherungspflichtig, sofern keine Ausnahme greift. Ein unvorhersehbares Überschreiten ist nur begrenzt zulässig, nämlich höchstens in zwei Kalendermonaten je Zeitjahr und bis zur doppelten Grenze (§ 8 Abs. 1b SGB IV). Wer regelmäßig darüber liegt, sollte die Arbeitszeit genau planen.
Wichtig ist außerdem, dass dein Lohn aus Minijobs und Werkstudentenjobs in der Steuererklärung auftauchen kann. Wer im selben Jahr zusätzlich Zinsen oder ein Stipendium bekommt, sollte alle Lohnabrechnungen sammeln, damit die Erklärung vollständig wird.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich meine Steuer-ID nicht finde?
Dann fragst du beim Bundeszentralamt für Steuern nach. Die Nummer wird dir auf Anfrage mitgeteilt, wenn du dich ausweisen kannst. Bis dahin wendet der Arbeitgeber gegebenenfalls Steuerklasse VI an, die sich später über die Erklärung korrigieren lässt.
Muss ich meinem Arbeitgeber meine Steuer-ID mitteilen?
Ja. Der Arbeitgeber benötigt die Steuer-Identifikationsnummer, um die Lohnsteuermerkmale abzurufen. Du gibst sie einmal an, danach nutzt er sie für die Abrechnung.
Kann ich mit zwei Jobs gleichzeitig Steuerklasse I haben?
Nein, nicht bei beiden. Steuerklasse I gilt in der Regel für den Hauptarbeitgeber. Beim zweiten Arbeitgeber wird meist Steuerklasse VI verwendet. Das führt zu höheren Abzügen, die du am Jahresende über die Erklärung zurückholen kannst.
Wie wirkt sich ein Werkstudentenjob auf die Steuer aus?
Der Werkstudentenjob ist für die Sozialversicherung wichtig, für die Lohnsteuer gilt grundsätzlich dasselbe Verfahren mit Steuer-ID und Steuerklasse. Die Wochenstundengrenze von 20 Stunden entscheidet über die Sozialversicherung, nicht über die Steuer.
Brauche ich eine Steuer-ID, wenn ich nur eine einmalige Aushilfe mache?
Auch dann meldet der Arbeitgeber die Beschäftigung. Die Steuer-ID wird verlangt, sobald Lohn gezahlt wird. Bei kurzfristigen Beschäftigungen von höchstens drei Monaten oder 70 Arbeitstagen gelten besondere Regeln für die Sozialversicherung.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, ob deine Steuer-ID im Schreiben des BZSt steht, und notiere sie sicher.
- Teile die Nummer deinem Arbeitgeber schriftlich oder über das Personalformular mit, bevor die erste Abrechnung ansteht.
- Kontrolliere die erste Lohnabrechnung auf Steuerklasse und Steuer-ID.
- Behalte im Jahr im Blick, wie viele Stunden du arbeitest, damit du die Minijob-Grenze nicht unbemerkt überschreitest.
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Quellen: Abgabenordnung, § 139b (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026); Einkommensteuergesetz, § 39e (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026); Einkommensteuergesetz, § 40a (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026); Sozialgesetzbuch IV, § 8 (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026); Minijob-Zentrale: Minijob-Grenze 2027 (Abruf Oktober 2026); Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (Abruf Oktober 2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.