More info

Semesterbeitrag im Auslandssemester: Zahlen oder befreit werden

Semesterbeitrag im Auslandssemester: Wann du weiter zahlst, wann du befreit wirst und welche Beträge Hochschulen als Beispiel nennen. Mit Stand.
Studentin mit Rucksack und Reisepass am Fenster einer Flughafenhalle

Inhalt

Wer ein Auslandssemester plant, fragt sich oft, ob der Semesterbeitrag an der Heimathochschule weiterläuft. Die Antwort hängt davon ab, ob du eingeschrieben bleibst, dich beurlauben lässt oder befreit wirst, und sie steht in der Beitragsordnung deiner Hochschule. Zwei Beispiele zeigen, wie unterschiedlich die Regeln aussehen können.

Kurz beantwortet: Wer im Auslandssemester beurlaubt ist, zahlt an der Universität Hamburg den vollen Semesterbeitrag, auch bei einem Auslandssemester. Die Hochschule Düsseldorf nennt für das Sommersemester 2025 129,51 Euro für Beurlaubte und für ein verpflichtendes Auslandssemester. Befreiungen gelten nur unter bestimmten Bedingungen und mit Nachweis. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Semesterbeitrag wird von jeder Hochschule in ihrer eigenen Beitragsordnung festgelegt.
  • Die Universität Hamburg verlangt laut Seite für Beurlaubte den vollen Semesterbeitrag, auch bei einem Auslandssemester.
  • Die Hochschule Düsseldorf nennt für das Sommersemester 2025 einen Betrag von 129,51 Euro für Beurlaubte und für ein Pflicht-Auslandssemester.
  • Bei einer Beurlaubung entfällt in Düsseldorf das Semesterticket, bei einem Pflicht-Auslandssemester ist eine Befreiung auf Antrag vorgesehen.
  • Frist und Form der Beurlaubung entscheiden darüber, ob du überhaupt in den Genuss einer Sonderregel kommst.

Muss ich im Auslandssemester den Semesterbeitrag zahlen?

Eine pauschale Antwort gibt es nicht, weil die Regeln je Hochschule unterschiedlich sind. Als Ausgangspunkt gilt deine Heimathochschule. Bleibst du dort eingeschrieben, ohne dich beurlauben zu lassen, bekommst du in der Regel weiterhin einen Beitragsbescheid. Lässt du dich beurlauben, verlangt die Universität Hamburg laut ihrer Seite den vollen Semesterbeitrag, selbst wenn das Semester im Ausland stattfindet.

Das bedeutet: Ein Auslandssemester allein befreit dich nicht automatisch von der Zahlung. Wer die Zahlung vermeiden möchte, muss prüfen, ob eine Befreiung für seinen Fall vorgesehen ist, und sie beantragen, bevor die Frist abläuft.

Welche Beträge nennen Hochschulen als Beispiel?

Die folgende Tabelle zeigt Werte aus der Beitragsübersicht der Hochschule Düsseldorf für das Sommersemester 2025. Sie dient als Beispiel und gilt nicht für andere Hochschulen oder spätere Semester.

Fall laut Hochschule DüsseldorfSemesterbeitrag (SS 2025)Semesterticket
Krankheitkein Beitrag (Befreiung beschrieben)nicht gesondert genannt
Beurlaubung, etwa wegen Schwangerschaft, Kindererziehung, Pflege oder sonstiger Gründe129,51 Euroentfällt
Pflicht-Auslandssemester oder nachgewiesene Reiseunfähigkeit129,51 EuroBefreiung auf Antrag

Wichtig: Die Werte stammen aus einer Übersicht für ein einzelnes Semester. Für das Wintersemester 2026/27 oder deine Hochschule können andere Beträge gelten. Prüfe deshalb den aktuellen Beitragsbescheid oder die Beitragsordnung, bevor du planst.

Wann bist du vom Semesterticket befreit?

Das Semesterticket ist ein Sonderfall, der oft getrennt vom Semesterbeitrag geregelt wird. Die Düsseldorfer Übersicht beschreibt für ein Pflicht-Auslandssemester eine Befreiung über den Antrag auf Ticketbefreiung in besonderen Fällen. Die Universität Hamburg schreibt, dass eine Befreiung aufgrund der Beurlaubung möglich ist und das Ticket bei einem Auslandssemester eventuell vom Studierendenwerk erstattet werden kann. Gehe in beiden Fällen so vor:

  1. Kläre, ob dein Auslandssemester Pflicht ist, etwa durch die Studienordnung oder das Auslandsamt.
  2. Stelle den Antrag auf Ticketbefreiung in besonderen Fällen oder den Erstattungsantrag beim Studierendenwerk.
  3. Lege die von der Hochschule verlangten Nachweise bei, zum Beispiel die Bestätigung des Auslandsaufenthalts.
  4. Bewahre Kopien und Eingangsbestätigungen auf, damit du bei Rückfragen belegen kannst, was du eingereicht hast.

Was gilt bei einer Beurlaubung?

Eine Beurlaubung ist nicht dasselbe wie eine Exmatrikulation. Sie setzt einen Antrag voraus und gilt in der Regel für ein Semester. Die Universität Hamburg nennt ein Auslandssemester als wichtigen Grund. Die Fristen liegen dort beim 31. Januar für das Sommersemester und beim 30. Juni für das Wintersemester, wobei später eingehende Anträge eine Verspätungsgebühr auslösen können. Die Gebühr beträgt 30 Euro, außer der Grund tritt erst nach Fristende ein.

Wenn du zusätzlich wissen willst, wie die Krankenversicherung in einem Urlaubssemester aussieht, lies unseren Artikel zu diesem Thema. Die Beitragspflicht und der Versicherungsschutz sind zwei getrennte Fragen, die du separat klärst.

Wie viel kostet ein Auslandssemester mit Beitrag?

Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich der Beitrag über mehrere Semester summiert. Annahme: Du bist zwei Semester im Ausland beurlaubt und zahlst jeweils den Betrag aus der Düsseldorfer Übersicht von 129,51 Euro. Dann ergeben sich 2 mal 129,51 Euro, also 259,02 Euro an Semesterbeitrag.

Wie beantragst du eine Beurlaubung für ein Auslandssemester?

Die Universität Hamburg beschreibt die Beurlaubung als Antrag, der gestellt werden muss, wenn aus wichtigem Grund nicht mindestens die Hälfte der Arbeitszeit auf das Studium entfallen kann. Als Gründe nennt die Seite unter anderem Erkrankung, Betreuung oder Pflege und ausdrücklich den Studienaufenthalt. Ein Auslandssemester gilt dort als wichtiger Grund. Üblicherweise erfolgt die Beurlaubung semesterweise, bei einem nachgewiesenen längeren Grund auch für mehrere Semester.

Bereite den Antrag am besten in dieser Reihenfolge vor, damit du die Frist nicht verpasst:

  1. Kläre mit dem Auslandsamt, wann dein Learning Agreement feststeht, und plane das Beurlaubungsdatum danach.
  2. Prüfe die Frist deiner Hochschule. Die Universität Hamburg nennt den 31. Januar für das Sommersemester und den 30. Juni für das Wintersemester.
  3. Begründe den Antrag mit dem Auslandsaufenthalt und lege die Unterlagen bei, die dein Prüfungsamt verlangt.
  4. Halte fest, ob während der Beurlaubung Prüfungen abgelegt werden sollen. Nach der Hamburger Seite sind Prüfungen während der Beurlaubung nur in Ausnahmen erlaubt, etwa im Rahmen eines Studienaufenthalts an ausländischen Hochschulen.

Welche Sonderfälle solltest du kennen?

Zwei Punkte aus der Hamburger Übersicht sind für viele Studierende wichtig. Erstens entfällt der Verwaltungskostenbeitrag von 50 Euro, wenn jemand für mehrere Semester in Folge beurlaubt ist, und zwar für genau diese Semester. Zweitens gilt für Studierende mit Aufenthaltserlaubnis eine eigene Regel: Ein Urlaubssemester je Bachelor- oder Master-Studiengang ist ohne vorherige Genehmigung der Ausländerbehörde möglich, mehrere Urlaubssemester brauchen deren Genehmigung.

Wer aus einem Drittstaat stammt, sollte deshalb vor dem Antrag beim Studierendensekretariat und bei der zuständigen Ausländerbehörde nachfragen. Das gilt besonders, wenn das Auslandssemester über den Sommer hinaus verlängert wird oder in den Zeitraum eines Aufenthaltstitels fällt.

Häufige Fragen

Muss ich den Semesterbeitrag bezahlen, wenn ich im Ausland studiere?

Das hängt davon ab, ob du an deiner Heimathochschule eingeschrieben bleibst, beurlaubt bist oder befreit wirst. Die Universität Hamburg verlangt für Beurlaubte den vollen Beitrag, auch bei einem Auslandssemester. Frage bei deiner Hochschule nach, welcher Fall auf dich zutrifft.

Zahle ich doppelt, wenn ich an der Gasthochschule eingeschrieben bin?

Eine allgemeine Antwort gibt es nicht. Ob an der Gasthochschule Gebühren anfallen und wie sie mit dem Beitrag der Heimathochschule zusammenhängen, regelt jede Hochschule für sich. Kläre das vor der Anmeldung schriftlich, damit du weißt, welche Zahlungen du leisten musst.

Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht fristgerecht zahle?

Wenn der Beitrag nicht rechtzeitig eingeht, kann die Rückmeldung oder Einschreibung Probleme machen. Die genauen Folgen und Mahnfristen stehen in der Beitragsordnung und im Bescheid deiner Hochschule. Im Zweifel lohnt eine Nachfrage im Studierendensekretariat, bevor eine Frist verstreicht.

Gilt die Ticketbefreiung auch bei einer Beurlaubung?

Nach der Düsseldorfer Übersicht entfällt bei einer Beurlaubung das Semesterticket. Die Universität Hamburg schreibt, dass eine Befreiung aufgrund der Beurlaubung möglich ist. Ob das an deiner Hochschule gilt, zeigt der Antrag oder die Ordnung deiner Hochschule.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob du eingeschrieben bleibst, dich beurlauben lässt oder bei einem Pflicht-Auslandssemester befreit wirst.
  2. Lies die Beitragsordnung und den aktuellen Beitragsbescheid deiner Hochschule.
  3. Stelle Anträge auf Beurlaubung oder Ticketbefreiung vor den Fristen und sammle die Nachweise.
  4. Kläre mit der Gasthochschule, ob dort zusätzliche Gebühren anfallen, und halte die Antworten schriftlich fest.

Passend dazu

Quellen: Universität Hamburg: Beurlaubung (Seite zuletzt verändert 24. März 2025); Hochschule Düsseldorf: Semesterbeitrag (Übersicht Sommersemester 2025).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Wohnberechtigungsschein für Studierende: Wann du ihn brauchst

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Privatkopie: Dürfen Streaming-Mitschnitte gespeichert werden?

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Staffelmiete und Indexmiete: Was im Mietvertrag steht