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Wohnberechtigungsschein für Studierende: Wann du ihn brauchst

Wohnberechtigungsschein für Studierende: Wann du einen WBS für eine Sozialwohnung brauchst, welche Einkommensgrenzen gelten und wie du ihn beantragst.
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Inhalt

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist die Eintrittskarte zu einer öffentlich geförderten Wohnung, auch Sozialwohnung genannt. Für Studierende lohnt der Blick darauf, weil geförderte Wohnungen oft deutlich unter dem Marktniveau liegen, die Hürde aber in Einkommensgrenzen und Landesregeln liegt.

Kurz beantwortet: Du brauchst einen Wohnberechtigungsschein, wenn du eine öffentlich geförderte Wohnung mieten willst. Er weist nach, dass dein Haushaltseinkommen die Grenze nicht überschreitet. Das Wohnraumförderungsgesetz nennt als Bundesgrenze 12.000 Euro Jahreseinkommen für einen Einpersonenhaushalt, die Länder können abweichen. Einen Anspruch auf eine konkrete Wohnung gibt der WBS nicht (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Der WBS ist Voraussetzung für eine Sozialwohnung, begründet aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung (Stadt Heidelberg).
  • Nach § 9 Abs. 2 WoFG liegt die Einkommensgrenze bei 12.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt, 18.000 Euro für zwei Personen, plus 4.100 Euro für jede weitere Person und 500 Euro je Kind.
  • Die Länder können nach § 9 Abs. 3 WoFG abweichende Grenzen festlegen. In Berlin liegt die Grenze für WBS 140 bei 16.800 Euro für eine Person.
  • Ausgestellt wird der WBS von der Gemeinde bzw. dem Wohnungsamt oder Bürgeramt, in Berlin vom Bezirksamt.
  • Du musst einen eigenen, dauerhaften Haushalt führen können. Eine Semesterbescheinigung kann zu den Unterlagen gehören.

Wann brauchst du als Studierender einen Wohnberechtigungsschein?

Einen WBS brauchst du nur, wenn eine Wohnung öffentlich gefördert ist und der Vermieter deshalb einen Nachweis verlangt. Bei frei finanzierten Wohnungen, WG-Zimmern oder Wohnheimplätzen ist er nicht nötig. Ob ein Wohnheimplatz einen WBS verlangt, regelt der jeweilige Träger, frage dazu bei der Bewerbung nach.

Der WBS ersetzt nicht die Wohnungssuche, sondern öffnet nur den Zugang zu geförderten Wohnungen. Auch mit WBS konkurrierst du mit anderen Berechtigten. Die Stadt Heidelberg betont, dass der WBS Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung ist, aber keinen Anspruch auf eine solche Wohnung begründet.

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die Bundesregel steht in § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG). Gefördert werden Haushalte, deren Jahreseinkommen die Grenzen des Absatzes 2 nicht überschreitet oder die abweichenden Grenzen des Landesrechts. Für die Einkommensermittlung gelten die §§ 20 bis 24 WoFG.

HaushaltGrenze nach § 9 Abs. 2 WoFG (Jahreseinkommen)
Einpersonenhaushalt12.000 Euro
Zweipersonenhaushalt18.000 Euro
Jede weitere Person im Haushaltzusätzlich 4.100 Euro
Jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 EStGzusätzlich 500 Euro

Die Landesregierungen können nach § 9 Abs. 3 WoFG durch Rechtsverordnung abweichende Grenzen bestimmen, orientiert an den örtlichen Wohnungsmarktverhältnissen. Deshalb unterscheiden sich die Werte je Bundesland. Berlin führt nach der Seite der Senatsverwaltung mehrere Stufen. Für einen Einpersonenhaushalt gelten dort:

Berliner WBS-StufeJahreseinkommen Einpersonenhaushalt
WBS 100Grenze nach § 9 Abs. 2 WoFG (12.000 Euro)
WBS 14016.800 Euro
WBS 16019.200 Euro
WBS 18021.600 Euro
WBS 22026.400 Euro

Maßgeblich ist laut Berliner Seite das erwartete Bruttoeinkommen der kommenden zwölf Monate nach Antragstellung oder alternativ der zurückliegenden zwölf Monate. Kindergeld wird nicht angerechnet. Die genaue Berechnung nimmt die Behörde nach Antragstellung vor. Ob und wie BAföG, Stipendien, Minijob-Einkünfte oder Unterhalt in die Berechnung einfließen, regelt das jeweilige Landesrecht, frage dazu vor der Antragstellung beim zuständigen Amt nach.

Kann ein Student überhaupt einen WBS bekommen?

Grundsätzlich ja, wenn Einkommen und Haushaltsform passen. Nach der Berliner Seite müssen Antragsteller länger als nur vorübergehend in Deutschland bleiben und einen dauerhaften Hauptwohnsitz sowie einen eigenen Haushalt begründen können. Die Berliner Seite enthält keine gesonderten Regeln für Studierende oder Auszubildende, führt aber eine Semesterbescheinigung als mögliche Unterlage auf. Andere Länder und Gemeinden können eigene Regeln zu Studierenden haben. Die Stadt Heidelberg verweist für Auskünfte auf die Gemeinden. Das Ergebnis hängt damit von deinem Wohnort ab.

Ein typisches Problem: Wohnst du bei den Eltern oder in einer Wohngemeinschaft, ist ein eigener Haushalt nicht selbstverständlich. Kläre vorab, ob dein Vorhaben (eigene Wohnung, WG als Haushalt) vom Amt als eigener Haushalt gewertet wird.

WBS oder Wohngeld: Was ist der Unterschied?

Der WBS gibt dir Zugang zu einer geförderten Wohnung mit günstiger Miete. Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, der unabhängig von der Wohnungsart gezahlt werden kann. Beide Wege haben eigene Voraussetzungen und werden von unterschiedlichen Stellen bearbeitet. Für Studierende ist beim Wohngeld die Frage nach der BAföG-Berechtigung zentral, siehe Wohngeld für Studenten. Welche Veränderungen 2027 beim Wohngeld erwartet werden, zeigt Wohngeld 2027.

Wie beantragst du den Wohnberechtigungsschein?

Zuständig ist die Gemeinde, meist das Wohnungsamt oder Bürgeramt. In Berlin reichst du den Antrag (Formular BauWohn 502) bei dem Bezirksamt deines Wohnsitzes ein, beim Zuzug bei einem Wohnungsamt deiner Wahl. Dazu gehören die Einkommenserklärung (BauWohn 504) mit Einkommensbescheinigung (BauWohn 504a) und eine Kopie des Ausweises, je nach Situation weitere Unterlagen. Möglich ist auch ein Online-Antrag über service.berlin.de. Ein online beantragter WBS gilt dann laut Berliner Seite für ganz Berlin. In anderen Ländern laufen Formulare und Fristen anders, die Gültigkeitsdauer nennen die zuständigen Behörden.

  1. Kläre, ob du für den Zweck (geförderte Wohnung) einen WBS brauchst und welche Gemeinde zuständig ist.
  2. Sammle Einkommensnachweise, Ausweis und Semesterbescheinigung.
  3. Stelle den Antrag bei der zuständigen Stelle, online oder persönlich.
  4. Reiche den WBS bei Wohnungsbewerbungen für geförderte Wohnungen ein.

Worauf solltest du bei der Wohnungsbewerbung mit WBS achten?

Geförderte Wohnungen werden häufig über kommunale oder genossenschaftliche Vermieter vergeben, die ihre Bewerber nach eigenen Kriterien auswählen. Der WBS ist dabei ein Baustein neben Haushaltsgröße und Dringlichkeit. Gib in Bewerbungen die Zahl der Haushaltsmitglieder korrekt an, denn Wohnungsgröße und WBS müssen zusammenpassen. Wer in eine geförderte Wohnung zieht, unterliegt zudem Bindungen des Förderrechts, zum Beispiel zu Miethöhe und Belegung. Lass dir die Konditionen im Mietvertrag erläutern und prüfe sie wie jeden anderen Mietvertrag. Der WBS gilt nur für den Zeitraum, den die ausstellende Stelle angibt, plane den Antrag deshalb rechtzeitig vor dem gewünschten Einzug.

Welche Alternativen gibt es für günstiges Wohnen?

Wenn dein Einkommen die Grenze überschreitet oder keine passende geförderte Wohnung frei ist, bleiben andere Wege: Wohnheimplätze, bezahlbare WG-Zimmer und Programme wie Junges Wohnen. Strategien für die Suche bündelt der Ratgeber Günstige Wohnung im Studium finden.

Häufige Fragen

Ist der Wohnberechtigungsschein dasselbe wie Wohngeld?

Nein. Der WBS berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung, Wohngeld ist ein Mietzuschuss. Beides sind getrennte Verfahren mit eigenen Voraussetzungen.

Reicht ein Minijob, um unter der Grenze zu bleiben?

Das hängt vom Einkommen insgesamt und von den Regeln deines Landes. Nach § 9 Abs. 2 WoFG liegt die Bundesgrenze für eine Person bei 12.000 Euro Jahreseinkommen, die Länder können abweichen. Frage vorab beim Wohnungsamt, wie dein Einkommen gerechnet wird.

Gilt der WBS bundesweit?

Nicht automatisch. Er wird nach Landes- und Gemeinderecht ausgestellt. Der in Berlin online beantragte WBS gilt laut Senatsverwaltung für ganz Berlin.

Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?

Nein. Der WBS ist nur Voraussetzung für eine Sozialwohnung und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe, ob die Wohnung, die dich interessiert, öffentlich gefördert ist und einen WBS verlangt.
  2. Erfrage beim zuständigen Wohnungsamt die Einkommensgrenze deines Landes und die Behandlung studentischer Einkünfte.
  3. Stelle den Antrag mit Einkommensnachweisen, Ausweis und Semesterbescheinigung.
  4. Bewirb dich mit dem WBS auf geförderte Wohnungen und halte Alternativen bereit.

Passend dazu

Quellen: § 9 WoFG (Einkommensgrenzen), Gesetze im Internet | Senatsverwaltung Berlin: Wohnberechtigungsschein | Stadt Heidelberg: Wohngeld und Wohnberechtigungsschein für Studierende

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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