Wenn eine Beziehung endet, stehen oft gemeinsame Konten, Kredite und Verträge offen. Wer die Schulden aufteilen möchte, muss zuerst klären, wer gegenüber der Bank haftet und wer im Verhältnis zum anderen Partner welchen Anteil trägt. Dieser Ratgeber ordnet diese beiden Ebenen und nennt die Schritte, die sich bewährt haben.
Kurz beantwortet: Gemeinsame Schulden bleiben nach einer Trennung zunächst gegenüber der Bank bestehen. Im Verhältnis der Partner zueinander gilt nach § 426 Abs. 1 BGB eine Verteilung zu gleichen Anteilen, soweit sie nichts anderes vereinbaren. Eine echte Aufteilung braucht deshalb eine schriftliche Vereinbarung und in der Regel die Zustimmung der Bank, wenn ein Vertrag auf nur eine Person umgeschrieben werden soll.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Trennung ändert zunächst nichts an den Verträgen, die auf beide lauten.
- Gegenüber dem Gläubiger kann die Bank jeden Partner in Anspruch nehmen, unabhängig von der internen Absprache.
- Im Innenverhältnis gilt die gesetzliche Verteilung, solange ihr keine andere Regel vereinbart.
- Ein Wechsel im Vertrag braucht fast immer die Zustimmung der Bank oder des Anbieters.
- Eine schriftliche Liste aller Verträge und Stichtage verhindert die meisten Streitigkeiten.
Gilt eine Trennung schon als Aufteilung der Schulden?
Nein. Eine Trennung ist rechtlich nicht dasselbe wie eine Scheidung, und sie verändert die Verträge nicht automatisch. Ein gemeinsamer Ratenkredit bleibt also auf beiden Namen, bis eine Vereinbarung und gegebenenfalls eine Umschreibung erfolgt. Auch Daueraufträge und Lastschriften laufen weiter, bis jemand sie ändert. Wer nichts tut, zahlt deshalb oft weiter Schulden des anderen mit.
Das gilt ebenso für Verträge, die nur auf einen Namen lauten, aber gemeinsam genutzt werden. Wer das Konto oder den Vertrag des anderen für gemeinsame Ausgaben nutzt, sollte festhalten, wer welche Zahlungen übernommen hat. Eine Scheidung hat eigene Regeln, die im Ratgeber Scheidung und Finanzen: Was junge Paare vorher wissen müssen beschrieben sind.
Wie verteilt das Gesetz die Last zwischen den Partnern?
Haften mehrere Personen für dieselbe Schuld, ist der Ausgleich zwischen ihnen im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Nach § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB ist jeder Gesamtschuldner dem anderen gegenüber zu einem gleichen Anteil verpflichtet, soweit nichts anderes bestimmt ist. Der Ausgleich richtet sich also nicht danach, wer die Verträge abgeschlossen hat, sondern nach der Verteilung der Zahlungen.
Annahme: Eine gemeinsame Restschuld beträgt 12.000 Euro. Partner A hat bisher 9.000 Euro gezahlt, Partner B 3.000 Euro. Bei gleichen Anteilen trägt jeder 6.000 Euro. A hat also 3.000 Euro mehr gezahlt als der eigene Anteil, B 3.000 Euro weniger. Im Innenverhältnis kann A deshalb von B einen Ausgleich in Höhe von 3.000 Euro verlangen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Welche Verträge sind typischerweise betroffen?
Nicht jede gemeinsame Verpflichtung sieht gleich aus. Die folgende Übersicht hilft, die Verträge zu sortieren, bevor ihr über Anteile verhandelt. Sie ersetzt keine Prüfung der konkreten Vertragsbedingungen.
| Vertrag | Typische Frage | Was zu klären ist |
|---|---|---|
| Gemeinsamer Ratenkredit | Wer zahlt die Restschuld? | Umschreibung oder Kündigung, Zustimmung der Bank |
| Gemeinsames Girokonto | Welche Zahlungen laufen weiter? | Daueraufträge, Lastschriften, Kontoinhaber |
| Kreditkarte mit Zusatzkarte | Wer haftet für Umsätze? | Sperrung der Zusatzkarte, Kündigung |
| Mietvertrag | Wer bleibt in der Wohnung? | Vereinbarung mit dem Vermieter, Haftung im Mietverhältnis |
| Handy- oder Versicherungsvertrag | Wer übernimmt den Vertrag? | Wechsel des Vertragsnehmers beim Anbieter |
Bei Verträgen mit Dritten entscheidet der Vertragspartner, ob er einen Wechsel akzeptiert. Die Bank oder der Anbieter prüft die Bonität des verbleibenden Partners, und dieser Schritt kann scheitern. Deshalb lohnt es sich, frühzeitig das Gespräch zu suchen und die Unterlagen parat zu haben.
Welche Schritte helfen bei der Aufteilung?
- Bestandsaufnahme: Alle Kredite, Konten, Karten, Verträge und Daueraufträge mit Restbetrag und Monatsrate auflisten.
- Stichtag festlegen, an dem die Aufteilung gelten soll, und Zahlungen davor getrennt dokumentieren.
- Vereinbarung schriftlich festhalten und beide Partner unterschreiben lassen.
- Die Bank oder den Anbieter informieren und die Umschreibung oder Kündigung beantragen.
- Daueraufträge und Lastschriften umstellen, sobald die neuen Zuständigkeiten feststehen.
Der Stichtag ist entscheidend, weil spätere Streitigkeiten sich oft um Zahlungen in der Übergangszeit drehen. Wer nach der Trennung noch Raten für den gemeinsamen Kredit übernimmt, sollte jede Zahlung mit Verwendungszweck festhalten. So lässt sich der Ausgleich später belegen.
Was passiert, wenn ein Partner nicht zahlt?
Die Bank kann die gesamte Forderung von jedem der beiden Partner verlangen, unabhängig davon, wer die Schulden verursacht hat. Die interne Vereinbarung wirkt nur zwischen den Partnern. Zahlt einer nicht, bleibt der andere gegenüber der Bank in der Pflicht, auch wenn er einen Ausgleich fordern kann. Ein Mahnverfahren kann die Lage verschärfen, deshalb sollte man frühzeitig das Gespräch mit dem Gläubiger suchen.
Der Ausgleich zwischen den Partnern ist ein eigener Anspruch, den man gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen kann. Ob sich das lohnt, hängt von den Beträgen und den Beweisen ab. Die Zahlungshistorie ist deshalb das wichtigste Dokument, das man sichern sollte.
Warum die Zahlungshistorie so wichtig ist
Ob eine Aufteilung gelingt, zeigt sich oft erst im Rückblick. Wer nach der Trennung Raten zahlt, sollte Kontoauszüge aufheben und jede Überweisung mit Verwendungszweck versehen. Wer Zahlungen aus dem gemeinsamen Konto ohne Absprache tätigt, sollte die Gründe notieren. Diese Unterlagen helfen, wenn später über Anteile gestritten wird, und verhindern, dass Behauptungen gegen Behauptungen stehen. Eine einfache Tabelle mit Datum, Betrag, Vertrag und Zahler reicht dafür aus.
Ebenso wichtig ist der Umgang mit neuen Verträgen. Wer nach der Trennung einen eigenen Kredit aufnimmt, sollte prüfen, ob dieser Kredit mit früheren gemeinsamen Verpflichtungen zusammenhängt. Bei Neuanträgen fragen Banken üblicherweise nach bestehenden Verpflichtungen, und unvollständige Angaben können später Probleme bereiten.
Häufige Fragen
Muss die Bank einem Partnerwechsel zustimmen?
In der Regel ja, denn der Gläubiger wählt, mit wem er einen Vertrag führt. Die Bank entscheidet im Einzelfall, ob sie einen Partner aus dem Vertrag entlässt. Dabei spielen das Einkommen des verbleibenden Partners und die Sicherheiten eine Rolle. Einen Anspruch auf eine solche Entlassung gibt es nicht ohne Weiteres.
Was gilt für Schulden, die nur ein Partner aufgenommen hat?
Gegenüber der Bank haftet grundsätzlich nur der Partner, der den Vertrag unterschrieben hat. Im Verhältnis der Partner kann es dennoch Ausgleichsfragen geben, wenn gemeinsame Ausgaben damit finanziert wurden. Diese Frage ist eng mit der Haftung für gemeinsame Kredite verbunden, die im Ratgeber Haftung für gemeinsame Kredite: Was Partner wissen müssen ausführlich behandelt wird.
Wer zahlt die Miete nach einer Trennung?
Der Mietvertrag bindet beide Partner gegenüber dem Vermieter, solange er nicht geändert wird. Im Innenverhältnis können die Partner vereinbaren, wer die Miete übernimmt. Ein Auszug eines Partners ändert die Haftung nicht automatisch, deshalb sollte man das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Wohin wendet man sich bei größeren Schulden?
Wer die Lage nicht allein ordnen kann, findet Unterstützung bei einer anerkannten Schuldnerberatung. Dort lassen sich die Verträge sortieren, Prioritäten setzen und Gespräche mit Gläubigern vorbereiten. Auch die Haushaltsplanung nach der Trennung lässt sich dort besprechen.
So gehst du jetzt vor
- Erstellt eine vollständige Liste aller gemeinsamen Verträge und Konten.
- Vereinbart einen Stichtag und einen Verteilungsschlüssel, möglichst schriftlich.
- Sprecht mit den Banken und Anbietern über Umschreibung oder Kündigung.
- Sichert Zahlungsnachweise, bis alle Verträge geklärt sind.
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Quellen: § 426 BGB, Ausgleich unter Gesamtschuldnern, Gesetzestext.
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.