More info

Rente mit 70: Was die Debatte für junge Erwachsene bedeutet

Rente mit 70 ist kein Gesetz. Was heute gilt, was die Alterssicherungskommission vorschlägt und wie sich eine Kopplung an die Lebenserwartung rechnen würde.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Die Rente mit 70 ist eine Debatte, aber kein Gesetz. Nach geltendem Recht liegt die Regelaltersgrenze für alle ab dem Jahrgang 1964 bei 67 Jahren. Diskutiert wird, ob und wie sich das Rentenalter künftig weiter verschiebt. Dieser Beitrag trennt die Beschlusslage von den Vorschlägen und rechnet durch, was eine Kopplung an die Lebenserwartung für junge Erwachsene bedeuten könnte. Die Grundregel erklärt der Beitrag Regelaltersgrenze 67: Ab welchem Jahrgang gilt sie für dich?.

Kurz beantwortet: Eine Rente mit 70 ist nicht beschlossen. Es gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren für alle ab Jahrgang 1964. Die Alterssicherungskommission schlägt vor, das Rentenalter ab 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln, die DRV nennt als Schätzung 67,5 Jahre bis 2041. Ein Alter von 70 nennt die DRV in ihrer Übersicht nicht. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geltendes Recht: Die Regelaltersgrenze steigt bis 2031 auf 67 Jahre, erstmals für den Jahrgang 1964.
  • Vorschlag der Alterssicherungskommission: Ab 2031 soll sich die Altersgrenze an der Lebenserwartung orientieren, im Verhältnis 2 zu 1.
  • Die Vorschläge haben keinen Gesetzescharakter, bis zu neuen Gesetzen gilt das bestehende Recht.
  • Union und SPD haben laut DRV angekündigt, die Empfehlungen umsetzen zu wollen, ohne dass Zeitpunkt und Umfang feststehen.
  • Wer vorzeitig in Rente geht, muss nach heutigem Recht Abschläge von 0,3 Prozent je Monat einplanen.

Gilt heute schon eine Rente mit 70?

Nein. Die Regelaltersgrenze wurde schrittweise angehoben. Für Versicherte, die 1963 geboren sind, liegt sie bei 66 Jahren und 10 Monaten (§ 235 SGB VI, Stand Oktober 2026). Für den Jahrgang 1964 und später beträgt sie 67 Jahre. Die DRV beschreibt es so: Die Grenze steigt bis 2031 auf 67 Jahre, erstmals für den Jahrgang 1964 (DRV, Vorschläge zur Rentenreform, Stand August 2026). Für dich als jungen Erwachsenen ist die 67 damit der gesetzliche Ausgangspunkt.

GeburtsjahrRegelaltersgrenze nach § 235 SGB VI
195866 Jahre
196066 Jahre und 4 Monate
196366 Jahre und 10 Monate
ab 196467 Jahre

Was schlägt die Alterssicherungskommission vor?

Die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission hat Empfehlungen vorgelegt. Die DRV fasst die Punkte zum Rentenalter auf ihrer Seite zusammen (Stand der Seite: August 2026, abgerufen am 02.11.2026):

  • Ab 2031 soll sich die Regelaltersgrenze an der Lebenserwartung orientieren. Steigt sie um ein Jahr, entfallen acht Monate auf das Erwerbsleben und vier Monate auf den Rentenbezug.
  • Als Schätzung nennt die DRV einen Anstieg von 67 auf 67,5 Jahre bis 2041.
  • Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) soll abgeschafft werden, ein vorzeitiger Beginn wäre dann nur mit Abschlägen möglich.
  • Bei der Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre) soll das Mindestalter von 63 auf 64 Jahre steigen und später parallel zur Regelaltersgrenze wachsen.
  • Für gesundheitlich eingeschränkte Versicherte mit 35 Versicherungsjahren ist eine Härtefallregelung vorgesehen.

In dieser Übersicht kommt ein Rentenalter von 70 nicht vor. Die Debatte darüber entsteht aus Hochrechnungen und politischen Äußerungen, nicht aus einem Gesetzentwurf. Wer dazu Zahlen liest, sollte prüfen, ob es sich um eine Beschlusslage, einen Vorschlag oder eine Modellrechnung handelt.

Was würde die Kopplung an die Lebenserwartung bedeuten?

Die Kopplung folgt einer festen Formel. Ein Rechenbeispiel macht sie greifbar. Annahme: Die Lebenserwartung steigt nach 2031 insgesamt um drei Jahre, und die Formel der Kommission wird unverändert angewendet. Dann entfallen auf das Erwerbsleben 3 mal 8 Monate, also 24 Monate. Die Altersgrenze stiege um zwei Jahre von 67 auf 69. Mit der DRV-Schätzung von 67,5 Jahren bis 2041 ergibt sich dagegen nur ein Anstieg von sechs Monaten. Die tatsächliche Entwicklung hängt von der Lebenserwartung ab, die niemand genau vorhersagen kann.

Wichtig für die Einordnung: Die Formel würde nur dann zu 70 führen, wenn die Lebenserwartung sehr stark steigt. Das ist ein Szenario, keine Prognose. Eine Grenze von 70 steht in den Vorschlägen nicht fest.

Was kostet ein früherer Renteneintritt?

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, muss nach heutigem Recht Abschläge hinnehmen. Die DRV nennt derzeit 0,3 Prozent pro Monat und schlägt vor, sie regelmäßig zu überprüfen. Rechenbeispiel, Annahme: Du gehst 24 Monate vor der Regelaltersgrenze in Rente, und deine Rente läge ohne Abschlag bei 1.500 Euro im Monat. Der Abschlag beträgt dann 24 mal 0,3 Prozent, also 7,2 Prozent, das sind 108 Euro im Monat. Die Rechnung ist ein Modell. Ob du vorzeitig in Rente gehen kannst, hängt von deinen Versicherungszeiten ab. Mehr dazu im Beitrag Rentenabschlag: Was ein früherer Renteneintritt kostet.

Wie lässt sich länger arbeiten attraktiver machen?

Das Rentenpaket 2025 enthält bereits Anreize für das Arbeiten nach der Regelaltersgrenze. Wer weiterarbeitet, erhält laut DRV einen Steuerfreibetrag von 2.000 Euro im Monat, die sogenannte Aktivrente. Außerdem entfällt das Anschlussverbot für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze, sodass eine befristete Weiterbeschäftigung beim selben Arbeitgeber ohne Sachgrund möglich ist (DRV, Rentenpaket 2025, Stand Mai 2026). Das ist ein freiwilliges Angebot und keine Pflicht.

Was heißt das für junge Erwachsene?

Für den Jahrgang 2002 gilt nach heutigem Recht eine Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Ob sie bis zu deinem Renteneintritt steigt, ist offen. Sinnvoll ist deshalb, Szenarien statt einer festen Zahl zu betrachten. Plane mit der 67 als Basis und prüfe, wie sich deine Vorsorge verhält, wenn du später oder früher aufhörst. Eine längere Erwerbsphase kann die Rentenlücke verkleinern, ein früherer Ausstieg vergrößert sie. Wie du die Lücke grob berechnest, zeigt der Beitrag Rentenlücke berechnen für Berufseinsteiger. Wie stabil das Rentenniveau bis 2031 ist, erfährst du unter Rentenniveau bis 2031.

Häufige Fragen

Ist die Rente mit 70 beschlossen?

Nein. Beschlossen ist die Regelaltersgrenze von 67 Jahren für alle ab Jahrgang 1964. Die Vorschläge der Alterssicherungskommission haben laut DRV keinen Gesetzescharakter.

Ab wann würde sich das Rentenalter nach den Vorschlägen ändern?

Die Kopplung an die Lebenserwartung soll ab 2031 wirken. Die DRV nennt als Schätzung 67,5 Jahre bis 2041. Ob und wann das Gesetz wird, kann die DRV nicht sagen.

Muss ich bis 70 arbeiten, wenn ich nicht will?

Nach geltendem Recht nein. Die Regelaltersgrenze liegt bei 67 Jahren. Wer früher geht, muss Abschläge von derzeit 0,3 Prozent je Monat in Kauf nehmen, wenn eine vorzeitige Rente überhaupt möglich ist.

Was ist die Aktivrente?

Es ist ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro monatlich für Beschäftigte, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Die DRV weist darauf hin, dass es sich um einen Steuerbonus handelt und nicht um eine Rente.

So gehst du jetzt vor

  1. Plane mit 67 als gesetzlichem Ausgangspunkt und lege dir ein zweites Szenario mit späterem Eintritt zurecht.
  2. Prüfe in der Renteninformation, welche Rente für dich hochgerechnet wird.
  3. Beobachte die Gesetzgebung zur Rentenreform auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.
  4. Baue private oder betriebliche Vorsorge so auf, dass sie nicht von einem festen Rentenalter abhängt.

Passend dazu

Quellen: Deutsche Rentenversicherung: Vorschläge zur Rentenreform (Stand August 2026), § 235 SGB VI, Anhebung der Regelaltersgrenze (Stand Oktober 2026), Deutsche Rentenversicherung: Rentenpaket 2025 (Stand der Seite Mai 2026).

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Wenn du deine Vorsorge persönlich einordnen möchtest, findest du hier den Weg zu einer Beratung bei Academycon.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Depression im Studium: Anzeichen erkennen und Wege zur Hilfe

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Teilkrankengeld: Was bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028 gelten soll

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Betrug auf Verkaufsplattformen: Warnsignale beim Kauf und Verkauf