More info

Regelaltersgrenze 67: Ab welchem Jahrgang gilt sie für dich?

Für Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren, für ältere Jahrgänge gilt eine Stufentabelle. Alle Werte mit Quelle. Stand November 2026.
Studentin mit Fahrradhelm vor einem Universitätsgebäude

Inhalt

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem du eine Altersrente ohne Abschlag beziehen kannst. Für alle, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, liegt sie bei 67 Jahren. Für ältere Jahrgänge steigt sie stufenweise von 65 auf 67 Jahre.

Hier findest du die Stufentabelle, den Rechenweg für deinen Jahrgang und den aktuellen Stand der Debatte über eine weitere Anhebung nach 2031.

Kurz beantwortet: Wer ab dem 1. Januar 1964 geboren ist, erreicht die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres (§ 35 SGB VI). Für die Jahrgänge 1947 bis 1963 gilt eine Stufentabelle zwischen 65 Jahren und einem Monat und 66 Jahren und 10 Monaten (§ 235 SGB VI). Eine weitere Anhebung nach 2031 ist bisher nur empfohlen (Stand: November 2026).

Das Wichtigste in Kürze

  • Jahrgang 1964 und jünger: Regelaltersgrenze 67 Jahre, für den Jahrgang 1964 also im Jahr 2031.
  • Jahrgang 1958 erreicht die Grenze mit 66 Jahren, Jahrgang 1963 mit 66 Jahren und 10 Monaten.
  • Voraussetzung für die Regelaltersrente ist neben dem Alter die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren.
  • Die Rentenkommission empfiehlt, die Grenze nach 2031 an die Lebenserwartung zu koppeln. Das ist kein beschlossenes Recht.
  • Dein persönlicher Termin steht in der Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung.

Ab welchem Jahrgang gilt die Regelaltersgrenze 67?

Die Regelaltersgrenze wird nach § 35 SGB VI mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Diese einheitliche Grenze gilt für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1963 geboren sind, also ab Jahrgang 1964. Für ältere Jahrgänge hat der Gesetzgeber die Grenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Die Stufen regelt § 235 SGB VI, der für vor dem 1. Januar 1964 geborene Versicherte gilt.

Den persönlichen Zeitpunkt errechnest du, indem du das Geburtsjahr um die Altersgrenze ergänzt. Beispiele ab Jahrgang 1964: Wer 1964 geboren ist, vollendet das 67. Lebensjahr 2031. Wer 1980 geboren ist, erreicht die Grenze 2047, wer 1995 geboren ist 2062 und wer 2001 geboren ist 2068. Das gilt nach heutigem Recht. Ob es dabei bleibt, ist offen, dazu unten mehr.

Wie lautet die Stufentabelle für die Jahrgänge 1947 bis 1963?

Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1947 geboren sind, lag die Regelaltersgrenze bei 65 Jahren. Danach steigt die Grenze nach § 235 Abs. 2 SGB VI wie folgt. Bis zum Jahrgang 1958 erhöht sie sich um je einen Monat pro Jahrgang, ab Jahrgang 1959 um je zwei Monate.

GeburtsjahrAnhebung um MonateRegelaltersgrenze
1947165 Jahre 1 Monat
1948265 Jahre 2 Monate
1949365 Jahre 3 Monate
1950465 Jahre 4 Monate
1951565 Jahre 5 Monate
1952665 Jahre 6 Monate
1953765 Jahre 7 Monate
1954865 Jahre 8 Monate
1955965 Jahre 9 Monate
19561065 Jahre 10 Monate
19571165 Jahre 11 Monate
19581266 Jahre
19591466 Jahre 2 Monate
19601666 Jahre 4 Monate
19611866 Jahre 6 Monate
19622066 Jahre 8 Monate
19632266 Jahre 10 Monate
ab 1964nicht mehr gestaffelt67 Jahre

Für bestimmte Gruppen gibt es nach § 235 Abs. 2 SGB VI Ausnahmen von der Anhebung. Sie betreffen vor 1955 Geborene mit vor 2007 vereinbarter Altersteilzeitarbeit sowie Bezieher von Anpassungsgeld für entlassene Bergbau-Arbeitnehmer. Wenn du zu einer dieser Gruppen gehörst, klärst du den Termin mit der Rentenversicherung.

Was ist die Regelaltersgrenze, und was ist sie nicht?

Die Regelaltersgrenze ist das Alter, in dem die Regelaltersrente ohne Abschlag möglich ist. Sie ist nicht dasselbe wie der früheste mögliche Rentenbeginn. Eine Altersrente vor der Regelaltersgrenze, etwa für langjährig Versicherte ab 63, ist mit Abschlägen verbunden. Wie hoch der Abschlag ausfällt, zeigt der Beitrag zum Rentenabschlag bei frühem Renteneintritt: 0,3 Prozent je Monat vorzeitiger Inanspruchnahme.

Neben dem Alter brauchst du für die Regelaltersrente die allgemeine Wartezeit, also fünf Jahre Versicherungszeit. Welche Zeiten zählen, steht im Beitrag zur Rentenwartezeit von 5 Jahren. Die Rente wird nicht automatisch ausgezahlt, du musst sie beantragen. Wie das abläuft, erklärt Rentenantrag stellen.

Soll die Regelaltersgrenze nach 2031 weiter steigen?

Die Rentenkommission hat am 23. Juni 2026 33 Empfehlungen übergeben. Eine davon betrifft die Regelaltersgrenze: Sie soll nach 2031 moderat an die Lebenserwartung angepasst werden, im Verhältnis 2 zu 1 zwischen Erwerbs- und Rentenphase. Nach aktuellen Daten des Statistischen Bundesamts würde sie zwischen 2031 und 2041 schrittweise um etwa sechs Monate von 67 auf 67,5 Jahre steigen. So fasst es die Bundesregierung in ihren Fragen und Antworten zur Rentenreform vom 2. Juli 2026 zusammen.

Laut Bundesregierung sind alle Vorschläge der Kommission nur Empfehlungen. Der Koalitionsausschuss hat am 2. Juli 2026 erklärt, sie vollständig und zügig umsetzen zu wollen, und der Kanzler nannte als Ziel, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Ein Gesetzentwurf zu den Vorschlägen wird auf der Seite nicht genannt. Rechtlich gilt damit weiter die 67 für alle ab Jahrgang 1964. Für junge Erwachsene lohnt ein Blick auf die Hintergründe in Rente mit 70: Was die Debatte bedeutet und auf die Frage, bis wann das Rentenniveau gesichert ist, in Haltelinie beim Rentenniveau.

Wie rechnest du deinen persönlichen Termin?

Beispielrechnung mit Annahmen: Du bist am 15. Juni 1990 geboren. Du gehörst zu den Jahrgängen ab 1964, die Regelaltersgrenze beträgt also 67 Jahre. Du vollendest das 67. Lebensjahr am 15. Juni 2057. Von diesem Termin aus zählst du, wenn du früher oder später beginnen möchtest: Je Monat früher mindert sich die Rente um 0,3 Prozent, je Monat später erhöht sie sich um 0,5 Prozent. Der Anspruch hängt außerdem von der Wartezeit und davon ab, dass du die Rente beantragst.

Häufige Fragen

Gilt für alle ab 1964 Geborenen die 67?

Ja, nach geltendem Recht. Für Versicherte, die ab dem 1. Januar 1964 geboren sind, wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Eine Anhebung nach 2031 ist bisher nur von der Rentenkommission empfohlen.

Was gilt für Jahrgang 1960?

Für den Jahrgang 1960 liegt die Regelaltersgrenze bei 66 Jahren und 4 Monaten, die Anhebung beträgt 16 Monate. Die Werte für alle Jahrgänge von 1947 bis 1963 stehen in der Tabelle oben.

Muss ich bis zur Regelaltersgrenze arbeiten?

Nein. Du kannst eine Altersrente unter Umständen früher beziehen, dann aber mit einem Abschlag von 0,3 Prozent je Monat. Eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Versicherungsjahre voraus.

Wird die Regelaltersgrenze auf 70 angehoben?

Beschlossen ist das nicht. Die Rentenkommission empfiehlt nach 2031 eine Anpassung an die Lebenserwartung, die nach den Daten des Statistischen Bundesamts bis 2041 zu etwa 67,5 Jahren führen würde. Eine Grenze von 70 steht nicht in diesem Vorschlag.

Wo sehe ich meinen persönlichen Rentenbeginn?

Die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung zeigt dir deinen Stand. Das Geburtsdatum und die Jahrgangstabelle genügen für die Regelaltersgrenze selbst.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere dein Geburtsjahr und lies in der Tabelle oder in der Regel ab Jahrgang 1964 deine Regelaltersgrenze ab.
  2. Rechne das Datum der Vollendung der Altersgrenze aus, indem du Geburtsdatum und Altersgrenze zusammenlegst.
  3. Prüfe über die Rentenauskunft, ob die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist und wie hoch dein Anspruch ausfällt.
  4. Beobachte, ob der Gesetzgeber die Empfehlungen der Rentenkommission umsetzt, und plane ergänzende Vorsorge ein. Wenn du das persönlich einordnen möchtest, kannst du dich bei Academycon beraten lassen.

Passend dazu

Quellen: § 35 SGB VI, Regelaltersrente, gesetze-im-internet.de (abgerufen 2. November 2026); § 235 SGB VI, Regelaltersrente für vor 1964 Geborene, gesetze-im-internet.de; Bundesregierung, Fragen und Antworten zur Rentenreform, Seite vom 2.7.2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

Teilen

Weitere Artikel

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Depression im Studium: Anzeichen erkennen und Wege zur Hilfe

Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Teilkrankengeld: Was bei Teil-Arbeitsunfähigkeit ab 2028 gelten soll

Zwei Studentinnen auf dem Campus im Herbst

Betrug auf Verkaufsplattformen: Warnsignale beim Kauf und Verkauf