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Lehramtsreferendariat in Bayern: Anwärterbezüge und Beihilfe

Was du im bayerischen Lehramtsreferendariat an Anwärterbezügen erwarten kannst, wie die Beihilfe funktioniert und wo du die aktuellen Beträge findest.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Kurz beantwortet: Im Lehramtsreferendariat in Bayern erhältst du Anwärterbezüge aus dem Bayerischen Besoldungsrecht. Der Anwärtergrundbetrag gilt seit 1. Oktober 2026 nach A 13 mit 1.795,21 Euro und nach A 12 mit 1.763,44 Euro im Monat. Die Beihilfe richtet sich nach der Bayerischen Beihilfeverordnung, deren Bemessungssätze personenbezogen festgelegt sind (§ 46 BayBhV, Verweis auf Art. 96 BayBG). Die Höhe der Anwärterbezüge ändert sich mit jeder Besoldungsanpassung, deshalb verweisen wir auf die amtliche Tabelle. Stand: Oktober 2026.

Das Lehramtsreferendariat in Bayern ist der Vorbereitungsdienst nach dem Studium, in dem du unterrichtest, begleitet wirst und dich auf das zweite Staatsexamen vorbereitest. Während dieser Zeit stellen sich drei Fragen: Was zahlt der Staat dir, wie läuft die Beihilfe, und welche Krankenversicherung passt. Dieser Text beantwortet sie mit Verweisen auf die Rechtsgrundlagen. Ergänzend hilft der Überblick Anwärterbezüge nach Bundesland und der Ratgeber Krankenversicherung im Referendariat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter stehen in Bayern in der Regel im Beamtenverhältnis auf Widerruf.
  • Die Anwärterbezüge ergeben sich aus dem Bayerischen Besoldungsrecht. Die Beträge stehen in der amtlichen Besoldungstabelle und ändern sich mit der Besoldungsanpassung.
  • Die Beihilfe richtet sich nach der Bayerischen Beihilfeverordnung. Die Bemessungssätze sind personenbezogen und stehen im Beamtenrecht (Art. 96 BayBG).
  • Den verbleibenden Eigenanteil bei Behandlungen musst du selbst abschätzen oder über eine Ergänzung absichern.
  • Für Fragen zu deinem Einzelfall ist die zuständige Stelle deines Studienseminars oder die Beihilfestelle der richtige Ansprechpartner.

Wie hoch sind die Anwärterbezüge im Lehramtsreferendariat in Bayern?

Die Anwärterbezüge bestehen aus dem Anwärtergrundbetrag und gegebenenfalls aus Zuschlägen, etwa dem Familienzuschlag, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Die genauen Beträge legt das Besoldungsrecht fest, und sie werden bei jeder Besoldungsanpassung neu veröffentlicht. Nach der Besoldungstabelle gelten seit dem 1. Oktober 2026 nach A 13 1.795,21 Euro und nach A 12 1.763,44 Euro im Monat (laut Besoldungstabelle des dbb, vorbehaltlich der Verkündung). Wir verweisen daher auf die amtliche Tabelle und empfehlen, bei jedem Entscheidungsschritt den Stand der Tabelle zu prüfen.

So findest du den aktuellen Betrag:

  1. Suche im Bayerischen Recht nach dem Bayerischen Besoldungsgesetz und seiner aktuellen Fassung.
  2. Lies die Besoldungstabelle für Anwärter und ordne deine Laufbahn richtig zu, etwa Studienreferendariat oder ein anderes Lehramt.
  3. Vergleiche den Betrag mit dem Stand deiner letzten Dienstbezügemitteilung und notiere das Datum.

Wie funktioniert die Beihilfe für Lehramtsanwärter in Bayern?

Als Beamtin oder Beamter auf Widerruf bist du im Regelfall beihilfeberechtigt. Die Bayerische Beihilfeverordnung regelt die Erstattung. Nach § 46 BayBhV richtet sich die Beihilfe nach personenbezogenen Bemessungssätzen, die in Art. 96 Abs. 3 BayBG festgelegt sind. Der Text der Vorschrift nennt außerdem einen erhöhten Satz von 70 Prozent, der bei mehreren Beihilfeberechtigten nur einmal gilt. Die Sätze für deine Gruppe findest du im Gesetz selbst, bei Zweifeln bei der Beihilfestelle.

RegelungWo du sie findestStand
Bemessungssatz der Beihilfe (personenbezogen)Art. 96 Abs. 3 BayBG, Verweis aus § 46 BayBhVOktober 2026, Text laut Abruf ab 01.09.2026
Erhöhter Satz von 70 Prozent bei Kindern§ 46 Abs. 2 BayBhVOktober 2026
Erhöhung bei Aussteuerung um 20 Punkte, höchstens 90 Prozent§ 46 Abs. 5 BayBhVOktober 2026

Die Tabelle zeigt, wo die Regeln stehen. Die konkrete Zuordnung für deinen Fall solltest du mit der Beihilfestelle abstimmen, bevor du einen Vertrag für eine Ergänzung abschließt.

Welche Krankenversicherung passt im Lehramtsreferendariat?

Im Vorbereitungsdienst kombinierst du Beihilfe mit einer Krankenversicherung. Das kann eine private Krankenversicherung als Ergänzung sein, oder ein anderes Modell, abhängig von deinem Status und deiner Lebenssituation. Für die Beihilfe reicht ein Gesamtbild aus Bemessungssatz, Eigenanteil und Dauer der Ausbildung. Wer nur kurz im Vorbereitungsdienst bleibt, bewertet Beiträge anders als jemand, der langfristig verbeamtet bleibt. Beides ist legitim. Entscheidend ist ein Vergleich mit einem vollständigen Blick auf deine Lage.

Was passiert nach dem Referendariat?

Mit der Ernennung zur Studienrätin oder zum Studienrat ändern sich Besoldung, Beihilfe und oft auch der Versicherungsstatus. Plane den Übergang früh, damit keine Lücke entsteht. Den Ablauf nach dem Vorbereitungsdienst beschreibt Krankenversicherung nach dem Referendariat.

Häufige Fragen

Bekomme ich in Bayern während des Lehramtsreferendariats Beihilfe?

In der Regel ja, wenn du im Beamtenverhältnis auf Widerruf stehst. Die Beihilfeverordnung regelt die Einzelheiten. Kläre bei Unsicherheit den Anspruch vor dem Abschluss einer Versicherung.

Wo finde ich die aktuelle Höhe der Anwärterbezüge?

In der amtlichen Besoldungstabelle des Bayerischen Besoldungsrechts. Prüfe immer das Datum der Tabelle, weil sich die Werte mit Anpassungen ändern.

Gibt es Abzüge bei den Bezügen?

Ja, die üblichen Abzüge für Steuern und Sozialversicherung fallen an, soweit sie für Beamtinnen und Beamte gelten. Eine Berechnung des Nettobetrags überlassen wir dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums (bmf-steuerrechner.de), weil die individuelle Steuer von deinen Verhältnissen abhängt.

Darf ich neben dem Referendariat arbeiten?

Nebentätigkeiten sind genehmigungspflichtig. Frag vor Aufnahme einer Tätigkeit bei deinem Studienseminar oder der zuständigen Stelle nach, sonst riskierst du Probleme bei der Ausbildung.

Was tue ich, wenn die Beihilfe eine Leistung nicht erstattet?

Du bekommst einen Bescheid mit Begründung und kannst Widerspruch einlegen. Die Frist steht im Bescheid, deshalb solltest du sie einhalten.

So gehst du jetzt vor

  1. Notiere dein Lehramt und deine Laufbahn, denn sie entscheidet über die richtige Besoldungstabelle.
  2. Lies das Bayerische Besoldungsrecht in der aktuellen Fassung und den Eintrag zur Beihilfe in § 46 BayBhV.
  3. Rechne deinen Eigenanteil für typische Behandlungen durch und vergleiche ihn mit einer möglichen Ergänzung.
  4. Kläre offene Punkte mit der zuständigen Stelle, bevor du Verträge unterschreibst.

Passend dazu

Quellen: Dbb, Besoldungstabelle Bayern (Entwurf), gültig ab 1. Oktober 2026Bayerische Beihilfeverordnung (BayBhV), § 46, Text ab 01.09.2026, Abruf Oktober 2026, Bayerisches Recht, gesetze-bayern.de, Abruf Oktober 2026.

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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