Im Rechtsreferendariat in Bremen erhältst du eine Unterhaltsbeihilfe. Dieser Ratgeber erklärt, was die Verordnung über Unterhaltsbeihilfen festlegt, welche Werte belegt sind, wo die Angaben offen bleiben und wie du Krankenversicherung und Nebenjob prüfst.
Kurz beantwortet: Im Rechtsreferendariat in Bremen bekommst du eine Unterhaltsbeihilfe nach der Verordnung über Unterhaltsbeihilfen. Die Höhe nennen wir nicht, weil die letzte belegte Angabe aus dem Jahr 2024 stammt. Frag bei der zuständigen Stelle nach dem aktuellen Grundbetrag. Zu Krankenversicherung und Nebenjob enthält die geprüfte Änderung keine Angaben. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Unterhaltsbeihilfe richtet sich nach der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
- Zur Krankenversicherung enthält die geprüfte Verordnungsänderung keine Regel. Die Versicherungsart klärst du mit deiner Krankenkasse.
- Ob und wie Nebeneinkünfte angerechnet werden, steht nicht in der geprüften Änderung. Frag vor der Annahme eines Jobs nach.
Was zahlt Bremen als Unterhaltsbeihilfe?
Anders als im Lehramt heißt die Zahlung im Rechtsreferendariat Unterhaltsbeihilfe. Die Grundlage ist die Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare. Der Senat hat sie seit 2022 mehrfach geändert, unter anderem in Beschlüssen von 2022, 2023 und 2024. Für deine Planung zählt die jeweils geltende Fassung. Als Planungsgrundlage taugt vor allem der Grundbetrag, weil er den Kern der Zahlung bildet. Zuschläge, etwa für Kinder, hängen von deiner persönlichen Lage ab und sollten erst als Bonus eingeplant werden, bis sie bestätigt sind.
Die Verordnung ist im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Dort findest du die jeweils geltende Fassung. Die Suche funktioniert am besten mit dem vollständigen Titel der Verordnung. Speichere die Fundstelle, damit du sie später wiederfindest. Achte dabei auf das Datum der Fassung und darauf, ob die Änderung für deinen Ausbildungsbeginn gilt. Wenn du mehrere Anträge stellst oder die Unterhaltsbeihilfe wechselst, notiere für jede Zahlung den Betrag, das Datum und den Bescheid. So erkennst du Abweichungen früh und kannst sie mit der Stelle klären.
Krankenversicherung: Was du selbst klären musst
Die geprüfte Verordnungsänderung enthält keine Regel zur Krankenversicherung. Ob du gesetzlich pflichtversichert bist, freiwillig versicherst oder eine private Krankenversicherung hast, hängt von deinem Status ab. Das ist keine Nebensache, denn eine freiwillige GKV bemisst den Beitrag am Einkommen. Die Unterhaltsbeihilfe kann dabei in die Berechnung einfließen. Eine Übersicht zu den Wegen findest du im Ratgeber Krankenversicherung für Referendare.
Die Mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte lag 2026 bei 1.318,33 Euro im Monat. Der Grundbetrag liegt darüber. Der ermäßigte Beitragssatz nach § 243 SGB V beträgt 14,0 Prozent, dazu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Quelle: Faktenblatt Rechengrößen 2026 des GKV-Spitzenverbandes, Stand 1. Januar 2026.
Rechenbeispiel: Freiwillige GKV (Annahme)
| Beitragsteil | Satz | Betrag je Monat |
|---|---|---|
| Krankenversicherung, ermäßigt nach § 243 SGB V | 14,0 Prozent | 193,71 Euro |
| Zusatzbeitrag, Bundesdurchschnitt 2026 | 2,9 Prozent | 40,12 Euro |
| Pflegeversicherung | 3,6 Prozent | 49,81 Euro |
| Summe ohne Kinderlosenzuschlag | 283,64 Euro |
Annahme: Unterhaltsbeihilfe von 1.000 Euro als einzige Einnahme und keine Zuschüsse. Ab Vollendung des 23. Lebensjahres kommt der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Beitragspunkten dazu, das sind 6,00 Euro im Monat. Der Zusatzbeitrag deiner Kasse kann vom Durchschnitt abweichen. Sobald Nebeneinkünfte hinzukommen, steigt die Bemessung entsprechend.
Nebenjob im Rechtsreferendariat
Die geprüfte Änderung der Verordnung enthält keine Angaben zu Nebentätigkeiten. Wie viel du dazuverdienen darfst und ob Verdienste auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden, musst du bei der zuständigen Stelle erfragen. Denk außerdem daran, dass Nebeneinkünfte die Beitragsberechnung in der freiwilligen GKV verändern können.
Schritt für Schritt: Deine Lage prüfen
- Prüfe die geltende Fassung der Verordnung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen und notiere den Grundbetrag mit Datum.
- Kläre bei der zuständigen Stelle, ob Zuschläge gewährt werden und wie du sie beantragst.
- Frag, ob und wie Nebeneinkünfte auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet werden.
- Lass dir von deiner Krankenkasse oder deinem Versicherer bestätigen, ob du pflichtversichert bist oder freiwillig versicherst.
- Rechne deine Monatsbilanz mit den offiziellen Werten und nicht mit Schätzungen.
Häufige Fragen
Ist die Unterhaltsbeihilfe in Bremen dasselbe wie die Anwärterbezüge im Lehramt?
Nein. Im Rechtsreferendariat heißt die Zahlung Unterhaltsbeihilfe und folgt eigenen Regeln. Für das Lehramt zahlt Bremen Anwärterbezüge nach der Besoldungsgruppe AW A13Z. Die Beträge sind nicht vergleichbar, auch wenn beide Gruppen im Vorbereitungsdienst sind. Die Lehramts-Werte findest du im Ratgeber Lehramtsreferendariat in Bremen.
Bin ich als Rechtsreferendar automatisch krankenversichert?
Das lässt sich aus der Verordnung nicht ableiten. Dein Status bestimmt, ob du gesetzlich pflichtversichert bist oder dich freiwillig versicherst. Wichtig ist, dass keine Lücke im Versicherungsschutz entsteht.
Welcher Betrag gilt für 2026?
Die letzte Änderung, die wir ausgewertet haben, stammt aus dem März 2024. Ob seither Anpassungen erfolgt sind, konnten wir nicht abschließend klären. Die zuständige Stelle nennt dir den aktuell geltenden Betrag. Nenne dabei deinen Ausbildungsbeginn und dein Aktenzeichen, damit die Auskunft eindeutig ist. Lass dir die Antwort schriftlich bestätigen.
Wo finde ich die Verordnung?
Die Verordnung wird im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen veröffentlicht. Suche nach der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare.
Passend dazu
- Rechtsreferendariat in Berlin: Unterhaltsbeihilfe, Krankenversicherung und Nebenjob
- Lehramtsreferendariat in Bremen: Bezüge, Beihilfe und Krankenkasse
- Jura: Versicherung vom Studium bis zum Referendariat
- Krankenversicherung für Referendare
Quellen:
- Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026, GKV-Spitzenverband, Stand 1. Januar 2026
- § 243 SGB V, Gesetze im Internet
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.