Psychotherapie in GKV und PKV im Studium unterscheidet sich vor allem bei Wartezeit, Kosten und Antrag. Wer eine Therapie braucht, muss in beiden Systemen andere Wege gehen, und die Fristen sind in der gesetzlichen Versicherung klar geregelt. Dieser Ratgeber erklärt die Schritte und die Punkte, die du vorab klären solltest.
Kurz beantwortet: Gesetzlich Versicherte brauchen für das Erstgespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde keine Überweisung, und der Termin soll innerhalb einer Woche vermittelt werden. Für eine Akutbehandlung darf die Wartezeit höchstens zwei Wochen betragen (§ 75 Abs. 1a SGB V, Stand Oktober 2026). Die genehmigte Behandlung übernimmt die GKV im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie. In der PKV richtet sich die Erstattung nach dem Tarif.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Erstgespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde braucht in der GKV keine Überweisung.
- Für das Erstgespräch gilt eine Vermittlungsfrist von einer Woche, eine Akutbehandlung darf höchstens zwei Wochen warten.
- In der GKV beantragt der Therapeut die Behandlung bei der Krankenkasse, die über ein Gutachterverfahren entscheidet.
- In der PKV gibt es keine gesetzliche Terminvorgabe und kein Antragsverfahren wie in der GKV. Eine Kostenzusage vorab ist sinnvoll.
- Ob dein Tarif Psychotherapie erstattet, in welchem Umfang und nach welcher Gebührenordnung, steht in den Tarifbedingungen.
Wie die Psychotherapie in der GKV abläuft
Die gesetzliche Versorgung beginnt in der Regel mit einer psychotherapeutischen Sprechstunde. Dort klärt eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut, ob eine Behandlung nötig ist und welches Verfahren passt. Danach folgen meist probatorische Sitzungen, also Probesitzungen, deren Umfang die Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses regelt.
Erst danach beantragt der Therapeut die Behandlung bei der Krankenkasse. Die Kasse entscheidet anschließend über ein Gutachterverfahren. Dieser Weg ist für gesetzlich Versicherte der Regelfall und dauert deshalb meist länger als das Erstgespräch selbst.
Wartezeit: Was die Fristen bedeuten
Die Terminservicestellen vermitteln in der GKV Termine innerhalb gesetzlicher Fristen. Die Regeln dazu stehen in § 75 Abs. 1a SGB V. Die folgende Übersicht fasst die für Psychotherapie relevanten Punkte zusammen.
| Situation | Frist nach gesetzlicher Vorgabe | Hinweis |
|---|---|---|
| Erstgespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde | Eine Woche | Keine Überweisung nötig |
| Akutbehandlung in der Psychotherapie | Höchstens zwei Wochen | Gilt für die Wartezeit auf den Behandlungsbeginn |
| Facharzttermin über die Terminservicestelle | Höchstens vier Wochen | Überweisung grundsätzlich nötig |
Die Terminservicestellen erreichst du über die bundesweite Nummer 116117. Ob eine Frist im Einzelfall eingehalten wird, hängt auch davon ab, wie schnell du dich meldest und wie flexibel du bei Terminen bist. Bei akuten Krisen gehört der Notruf 112 oder die Notaufnahme eines Krankenhauses in jedem Fall an die erste Stelle.
Kosten in der GKV und in der PKV
In der GKV übernimmt die Krankenkasse die genehmigte Psychotherapie, und für die Behandlung selbst entstehen dir in der Regel keine Eigenkosten. In der PKV rechnet der Therapeut nach der Gebührenordnung ab, und die Erstattung richtet sich nach dem Tarif. Viele Tarife begrenzen die Leistung je Jahr oder je Sitzung, und manche erstatten nur bestimmte Verfahren.
| Punkt | GKV | PKV |
|---|---|---|
| Erstgespräch | Über die Sprechstunde, ohne Überweisung | Je nach Praxis und Tarif |
| Antrag | Der Therapeut stellt den Antrag bei der Kasse | Kein gesetzliches Antragsverfahren, Kostenzusage vorab empfehlenswert |
| Eigenanteil | Für die genehmigte Behandlung in der Regel keiner | Nach Tarif, mit Selbstbehalt möglich |
| Verfahren | Nach der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA | Erstattung je nach Verfahren und Tarifbedingungen |
Wie der Antrag bei der Krankenkasse funktioniert
- Du suchst eine Praxis mit freien Plätzen, direkt oder über die Terminservicestelle.
- Im Erstgespräch klärt die Therapeutin oder der Therapeut Bedarf und passendes Verfahren.
- Nach den probatorischen Sitzungen stellt der Therapeut den Antrag bei deiner Krankenkasse.
- Die Kasse entscheidet nach einem Gutachterverfahren, und du erhältst eine schriftliche Entscheidung.
Wenn du dich fragst, ob du selbst einen Antrag stellen musst: In der Regel übernimmt das die Praxis. Frag beim Erstgespräch nach, wie der Ablauf bei dir aussieht und wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist.
Psychotherapie in der PKV: Was der Tarif klären muss
In der PKV gibt es keinen gesetzlichen Antrag wie in der GKV. Deshalb ist eine Kostenzusage der Versicherung vor Beginn sinnvoll. Prüfe vorab, ob der Tarif Psychotherapie ambulant erstattet, ob es eine Begrenzung je Jahr oder je Sitzung gibt, nach welcher Gebührenordnung erstattet wird und ob für diese Leistung Wartezeiten gelten.
Die Wahl zwischen GKV und PKV ist deshalb keine Frage von richtig oder falsch. Die gesetzliche Versorgung passt, wenn du über die Sprechstunde zügig einen Platz findest und mit dem Verfahren einer Kassenpraxis zurechtkommst. Die PKV kann passen, wenn du eine bestimmte Praxis suchst oder der Tarif höhere Erstattungen bietet. Beiträge in der PKV können sich im Lauf der Zeit verändern, das sollte in die Rechnung einfließen. Einen Vergleich, wie sich PKV und GKV für Studierende unterscheiden, findest du im Beitrag PKV oder GKV als Student.
Häufige Fragen
Brauche ich für Psychotherapie eine Überweisung?
Für das Erstgespräch in der psychotherapeutischen Sprechstunde nicht. Für Facharzttermine über die Terminservicestelle ist die Überweisung dagegen grundsätzlich nötig. Frag bei Unsicherheit die Praxis, welche Unterlagen sie braucht.
Was zahlt die Krankenkasse bei Psychotherapie?
Bei genehmigter Behandlung übernimmt die GKV die Psychotherapie im Rahmen der Psychotherapie-Richtlinie des G-BA. Welche Verfahren möglich sind und in welchem Umfang behandelt werden kann, steht in dieser Richtlinie. Bei Fragen zum Ablauf kann dir die Therapeutin oder der Therapeut den Antragsweg erklären.
Kann ich als Privatversicherter Psychotherapie in Anspruch nehmen?
Ja. Privatversicherte können Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten frei wählen. Wie die Kosten übernommen werden, steht im Tarif. Frag vorab nach, nach welcher Gebührenordnung abgerechnet wird und ob dein Tarif diese Verfahren erstattet.
Was ist die Kostenerstattung in der GKV?
Die Kostenerstattung nach § 13 SGB V ist ein Wahlrecht, bei dem du Leistungen zunächst selbst bezahlst und die Kasse die Kosten erstattet. Dafür musst du die Kasse vor der Inanspruchnahme informieren. Das ist ein anderer Weg als die Sachleistung, die über den Therapeuten läuft, und sollte vorher geklärt sein.
Was mache ich bei einer akuten Krise?
Bei akuter Gefährdung ist der Notruf 112 oder die nächste Notaufnahme der richtige Weg. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist über die 116117 erreichbar. Diese Hinweise ersetzen keine Behandlung, sie sollen nur den nächsten Schritt klar machen.
So gehst du jetzt vor
- Kläre, ob du gesetzlich oder privat versichert bist, denn davon hängen Fristen und Antragsweg ab.
- Vereinbare über die Terminservicestelle oder direkt in einer Praxis ein Erstgespräch und notiere Datum und Ergebnis deiner Anfragen.
- Lass dir in der PKV vorab schriftlich bestätigen, was der Tarif übernimmt, bevor du die Therapie beginnst.
- Bewahre alle Schreiben der Kasse oder Versicherung auf, damit du Entscheidungen später nachvollziehen kannst.
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Quellen: Sozialgesetzbuch V, § 75 Abs. 1a (Terminservicestellen), gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026; Sozialgesetzbuch V, § 13 (Kostenerstattung), gesetze-im-internet.de, Stand Oktober 2026; Psychotherapie-Richtlinie des G-BA, Fassung 17.06.2026
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.