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PiA-Vergütung: Was die Reform der Psychotherapie-Ausbildung regelt

Die Reform der Psychotherapeutenausbildung nennt für PiA eine Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich in Vollzeit. Was gesichert ist.
Referendar steht vor der Tafel in einem Klassenzimmer

Inhalt

Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) arbeiten in der praktischen Tätigkeit oft zu Bedingungen, die lange umstritten waren. Die Reform der Psychotherapeutenausbildung sollte das ändern. Dieser Ratgeber zeigt, was die Seite des Bundesgesundheitsministeriums und § 27 PsychThG zur Vergütung festhalten, welche Angaben dort fehlen und wie du den aktuellen Stand prüfst.

Kurz beantwortet: Die Reform der Psychotherapeutenausbildung hat der Bundestag am 26. September 2019 beschlossen. Für Angehende, die sich nach dem 31. August 2020 in einer Ausbildung nach altem Recht befinden, sieht § 27 Abs. 4 PsychThG für die praktische Tätigkeit eine monatliche Vergütung von mindestens 1.000 Euro bei Vollzeit vor, bei Teilzeit entsprechend weniger. Die Krankenkassen sollen sie laut Ministeriumsseite von 2019 refinanzieren. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Seite des Ministeriums trägt den Stand 27. September 2019 und beschreibt das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung.
  • Der Bundestag hat das Gesetz am 26. September 2019 beschlossen. Es ist zustimmungspflichtig im Bundesrat.
  • Für Angehende in einer Ausbildung nach altem Recht nach dem 31. August 2020 schreibt § 27 Abs. 4 PsychThG eine Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich in Vollzeit vor, bei Teilzeit entsprechend weniger.
  • Die Krankenkassen sollen diese Mindestvergütung refinanzieren.
  • Für die Weiterbildung gilt eine eigene Regel: Ein fester Anteil der Vergütung, den die Krankenkassen zahlen, muss an die Weiterbildenden weitergegeben werden.
  • Die Ministeriumsseite trägt den Stand von 2019, der Gesetzestext in § 27 PsychThG ist aktueller.

Was regelt die Reform der Psychotherapeutenausbildung?

Das Gesetz trägt die Kurzbezeichnung PsychThGAusbRefG. Es verändert die Ausbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten grundlegend und sieht einen neuen Studiengang vor. Die folgende Tabelle gibt die Angaben der Ministeriumsseite wieder. Die Spalte rechts zeigt, worauf sich die Angabe stützt.

BereichAngabe laut MinisteriumsseiteEinordnung
GesetzGesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, vom Bundestag am 26. September 2019 beschlossenStand der Seite: 27. September 2019
Verkündungim zweiten Halbjahr 2019 vorgesehen, Inkrafttreten nennt die Seite nichtAngabe der Seite
Studiumneuer Studiengang ab dem Wintersemester 2020Angabe der Seite
Vergütung PiAMindestvergütung von 1.000 Euro monatlich, Vollzeit, während der praktischen Tätigkeitgilt für Angehende nach dem bisherigen System
FinanzierungKrankenkassen sollen die Mindestvergütung refinanzierenAngabe der Seite

Die Tabelle zeigt, dass die Seite eine Momentaufnahme aus dem Jahr 2019 ist. Die aktuelle Fassung des Psychotherapeutengesetzes (§ 27 PsychThG, abgerufen am 02.11.2026) bestätigt die Mindestvergütung: Wer sich nach dem 31. August 2020 in einer Ausbildung nach altem Recht befindet, erhält vom Träger der Einrichtung für die praktische Tätigkeit mindestens 1.000 Euro monatlich bei Vollzeit. Für deine Planung brauchst du zusätzlich die Auskunft deiner Kammer.

Wer ist PiA und wer fällt unter die Mindestvergütung?

PiA steht für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Ausbildung. Die Mindestvergütung nennt die Seite für Angehende, die ihre Ausbildung nach dem bisherigen System begonnen haben. Für die Ausbildung im neuen Studiengang nennt die Seite keine vergleichbare Vergütungsregel. Nach § 27 PsychThG kann die Ausbildung nach altem Recht grundsätzlich noch bis zum 1. September 2032 absolviert werden, in Härtefällen auf Antrag mit Abschluss bis spätestens 31. August 2035. Wenn du unsicher bist, in welches System du fällst, kläre das mit der zuständigen Stelle, bevor du Verträge unterschreibst.

Die Unterscheidung ist wichtig, weil sie bestimmt, welcher Betrag überhaupt als Ausgangspunkt gilt. Wer einen Ausbildungsvertrag angeboten bekommt, sollte prüfen, ob die Vergütung im Vertrag ausdrücklich genannt ist und auf welcher Rechtsgrundlage sie beruht.

Wie hoch ist die Vergütung, und was bedeutet Vollzeit?

Die Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich gilt nach § 27 Abs. 4 PsychThG bei Vollzeit. Bei Teilzeit verringert sie sich entsprechend, einen festen Betrag nennt das Gesetz dafür nicht. Ein Rechenbeispiel zeigt, welche Summe sich daraus über ein Jahr ergibt. Annahme: Du arbeitest zwölf Monate in Vollzeit in der praktischen Tätigkeit und erhältst genau die genannte Mindestvergütung.

FallBetrag laut SeiteRechnung
Vollzeit, praktische Tätigkeit, bisheriges Systemmindestens 1.000 Euro monatlich12 Monate ergeben 12.000 Euro
Teilzeitanteilig, kein fester Betrag im Gesetzsiehe Ausbildungsvertrag und Kammer

Ob die Zahl brutto oder netto gemeint ist und wie sie steuerlich und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln ist, lassen die Seite und der Gesetzestext offen. Kläre das mit deiner Ausbildungsstelle und dem Steuerberater, bevor du Zahlen in deine Planung übernimmst.

Was gilt für die Weiterbildung?

Neben der Ausbildung gibt es die Weiterbildung zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten, bei der Angehende als PiW bezeichnet werden. Für sie sieht die Seite eine eigene Regel vor. Ein fester Anteil der Vergütung, den die Krankenkassen für ambulante Behandlungen an die Weiterbildungsstätten zahlen, muss an die Weiterbildenden weitergegeben werden. Dieselbe Regel gilt laut Seite für PiA im bisherigen System.

Wer in einer Weiterbildungsstelle arbeitet, sollte deshalb nicht allein auf die Ausbildungsvergütung schauen. Die Weitergabe des Anteils ist ein eigener Punkt und sollte im Vertrag ausdrücklich geregelt sein.

Warum die Krankenversicherung während der Ausbildung wichtig ist

Während der Ausbildung entstehen Fragen zur Krankenversicherung, die eng mit dem Status als Angestellte oder Auszubildende zusammenhängen. Unser Beitrag zu Psychotherapie und privater Krankenversicherung beschreibt, welche Leistungen typischerweise übernommen werden. Dein konkreter Versicherungsstatus hängt aber von deinem Vertrag ab und sollte individuell geprüft werden. Eine Übersicht zum Übergang in den Beruf bietet außerdem unser Beitrag zur Krankenversicherung beim Berufseinstieg.

Was ist noch offen?

  • Wie sich die Mindestvergütung bei Teilzeit im Einzelfall berechnet.
  • Wie die Länder und Kammern die Vergütung für Ausbildungen nach dem bisherigen System umsetzen.
  • Wie sich die Vergütung im neuen Studiengang gestaltet, für den die Seite keine vergleichbare Regel nennt.
  • Ob das Bundesgesundheitsministerium seit 2019 weitere Änderungen vorgesehen hat.

Worauf du im Ausbildungsvertrag achten solltest

Ein Vertrag sollte die Vergütung in Euro, den Bezugszeitraum und den Umfang der Arbeitszeit nennen. Fehlt eine dieser Angaben, frag nach, bevor du unterschreibst.

  • Steht dort Vollzeit oder Teilzeit, und in welchem Umfang wird tatsächlich gearbeitet?
  • Wird die Vergütung ausdrücklich als Mindestvergütung genannt, oder ist sie ein frei verhandelter Betrag?
  • Gibt es Regelungen zur Weitergabe von Anteilen, wenn du später in einer Weiterbildungsstelle arbeitest?

Lass dir bei Unklarheiten eine schriftliche Auskunft geben. Mündliche Zusagen sind im Streitfall schwerer zu belegen als ein unterschriebener Vertrag.

Häufige Fragen

Bekomme ich als PiA sicher 1.000 Euro im Monat?

Nach § 27 Abs. 4 PsychThG gilt für Angehende in einer Ausbildung nach altem Recht nach dem 31. August 2020 bei Vollzeit eine Mindestvergütung von 1.000 Euro monatlich für die praktische Tätigkeit. Ob dein Vertrag sie ausweist und in welcher Form, prüfst du im Vertrag und bei deiner Kammer.

Gilt die Regel auch für die Weiterbildung?

Nein, für die Weiterbildung nennt die Seite eine andere Regel. Dort geht es um den Anteil der Krankenkassenzahlungen, der an die Weiterbildenden weiterzugeben ist. Die Mindestvergütung für Angehende in der Ausbildung ist davon zu unterscheiden.

Wo finde ich den aktuellen Stand?

Die Seite des Ministeriums trägt das Datum 27. September 2019. Den aktuellen Stand erfährst du beim Bundesgesundheitsministerium und bei der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer, den Gesetzestext findest du als § 27 PsychThG auf gesetze-im-internet.de. Frag gezielt nach der Vergütung im bisherigen System und nach dem neuen Studiengang.

Was bedeutet das für meine Finanzplanung?

Rechne mit der Mindestvergütung erst, wenn deine Ausbildungsstelle sie schriftlich bestätigt. Plane zusätzlich Zeiten ohne Einkommen ein, etwa bei Teilzeit, Wartezeiten oder Ausbildungsabschnitten, die nicht vergütet werden.

Was heißt PiA genau?

PiA ist die Abkürzung für Psychotherapeutin oder Psychotherapeut in Ausbildung. Die Bezeichnung umfasst Angehende, die die praktische Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung leisten.

So gehst du jetzt vor

  1. Lies die Vergütungsklausel in deinem Ausbildungsvertrag und achte darauf, ob sie sich auf Vollzeit bezieht.
  2. Kläre, ob du nach dem bisherigen System oder im neuen Studiengang ausgebildet wirst.
  3. Frag bei deiner Landespsychotherapeutenkammer nach dem aktuellen Stand der Vergütung.
  4. Prüfe bei einer Weiterbildungsstelle, wie der Anteil der Krankenkassenzahlungen weitergegeben wird.
  5. Kläre deinen Versicherungsstatus, bevor du die Ausbildung beginnst.

Passend dazu

Quellen: Bundesgesundheitsministerium, Seite zur Psychotherapeutenausbildung, Stand 27. September 2019; § 27 PsychThG, Übergangsvorschriften zur Ausbildung (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 02.11.2026)

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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