Viele Studierende fragen sich, wie viel Cannabis sie legal bei sich haben dürfen. Die Antwort steht im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Dieser Beitrag erklärt die Besitzgrenzen, zeigt, wie Mengen gemessen werden, und benennt die Punkte, bei denen man genauer hinsehen sollte.
Kurz beantwortet: Nach § 3 Abs. 1 KCanG dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum besitzen. Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gelten nach § 3 Abs. 2 KCanG bis zu 50 Gramm insgesamt und bis zu drei lebende Pflanzen. Die Angaben stammen aus dem Gesetzestext, Stand: November 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Erwachsene gilt eine Obergrenze von 25 Gramm zum Eigenkonsum (§ 3 Abs. 1 KCanG).
- Am Wohnsitz liegt die Grenze bei 50 Gramm insgesamt und bis zu drei lebenden Pflanzen (§ 3 Abs. 2 KCanG).
- Bei Blüten und anderem Pflanzenmaterial zählt das Gewicht nach dem Trocknen.
- Mehr Besitz ist nicht erlaubt, und die Folgen hängen von Menge und Umständen ab.
- Neben den Besitzgrenzen können Konsumverbote in bestimmten Bereichen gelten.
Was besagt § 3 KCanG?
§ 3 KCanG regelt den erlaubten Besitz. Absatz 1 erlaubt Erwachsenen bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Absatz 2 nennt die höheren Grenzen am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt: Bis zu 50 Gramm und bis zu drei lebende Cannabispflanzen. Die Gesamtmenge aus beiden Regeln darf 50 Gramm nicht überschreiten.
| Ort | Menge Cannabis | Pflanzen | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Allgemein für Erwachsene | Bis 25 Gramm zum Eigenkonsum | Nicht genannt | § 3 Abs. 1 KCanG |
| Am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt | Bis 50 Gramm insgesamt | Bis zu drei lebende Pflanzen | § 3 Abs. 2 KCanG |
Wie wird das Gewicht gemessen?
Bei Blüten, blütennahen Blättern oder anderem Pflanzenmaterial bezieht sich die Menge laut Gesetz auf das Gewicht nach dem Trocknen. Das ist wichtig, weil frisch geerntetes Material deutlich mehr wiegt als getrocknetes. Wer eine Menge einschätzt, sollte deshalb nicht vom frischen Gewicht ausgehen.
Für Gewicht und Menge gilt außerdem: Eine Schätzung nach Augenmaß ist unsicher. Wer genau wissen will, wo er steht, sollte den Gesetzestext lesen und die Regeln für den Einzelfall prüfen.
Die wichtigsten Begriffe im Überblick
| Begriff | Bedeutung im Zusammenhang |
|---|---|
| Eigenkonsum | Der Besitz dient dem eigenen Konsum. Die Grenzen beziehen sich darauf. |
| Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt | Der Ort, an dem du tatsächlich lebst. Dort gelten die höheren Grenzen nach Absatz 2. |
| Trockengewicht | Das Gewicht nach dem Trocknen. Es ist für Pflanzenmaterial maßgeblich. |
| Lebende Pflanzen | Die Obergrenze von drei Pflanzen gilt nur am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt. |
Was bedeutet das für Studierende?
Studierende fallen grundsätzlich unter dieselben Regeln wie andere Erwachsene. Ob die höhere Grenze für dich gilt, hängt davon ab, wo du tatsächlich wohnst. Entscheidend ist der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt, nicht allein die Frage, wo du gemeldet bist.
Wer zwischen Studienort und Elternhaus pendelt, sollte deshalb genauer hinsehen. Der Ort, an dem du den Großteil deines Lebens verbringst, ist der relevante Anhaltspunkt. Im Zweifel kann eine Rechtsberatung die Frage im konkreten Fall klären.
Welche zusätzlichen Verbote gibt es?
Neben den Besitzgrenzen gelten Konsumverbote in bestimmten Bereichen. Deren Umfang ergibt sich aus dem Gesetz und aus Landesrecht. Die genauen Orte musst du im jeweiligen Wortlaut oder bei der zuständigen Behörde prüfen, bevor du dich auf eine Regel verlässt.
Gerade im Studienalltag, etwa auf dem Campus oder in öffentlichen Parks, kann eine Regel gelten, die man nicht sofort erwartet. Eine kurze Prüfung vor Ort oder im Gesetz vermeidet unnötige Probleme.
Was passiert bei Besitz über den Grenzen?
Wer mehr besitzt als erlaubt, handelt nicht mehr im Rahmen des KCanG. Ob das eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist und welche Folgen drohen, hängt von der Menge und den Umständen ab. Eine pauschale Antwort gibt es deshalb nicht. Bei der Bewertung kommt es also nicht nur auf die Zahl an, sondern auch darauf, wie der Besitz im Einzelfall einzuordnen ist. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte deshalb nicht allein auf eine Gewichtsangabe vertrauen, sondern die Lage vorher prüfen lassen.
Wenn ein Verfahren droht, ist eine Rechtsberatung im Einzelfall der richtige Weg. Allgemeine Informationen wie dieser Beitrag ersetzen sie nicht.
Wo findest du den Gesetzestext?
Der Wortlaut des KCanG steht auf gesetze-im-internet.de. Für Besitz ist § 3 zentral. Änderungen am Gesetz werden im Bundesgesetzblatt verkündet. Presseberichte geben einen Überblick, ersetzen aber nicht den Text. Achte beim Lesen auf die Absatznummern, weil Grenzen und Ausnahmen oft in unterschiedlichen Absätzen stehen. Eine Zusammenfassung ersetzt diese Prüfung nicht, auch wenn sie übersichtlich wirkt.
Typische Situationen im Studienalltag
Viele Studierende wohnen in einer Wohngemeinschaft, einem Wohnheim oder bei den Eltern. Für die Frage nach der höheren Grenze zählt, wo du selbst wohnst. Die Wohnform der Mitbewohner ist dafür nicht entscheidend. Wer zwischen zwei Wohnorten wechselt, sollte den Ort prüfen, an dem er tatsächlich den überwiegenden Teil der Zeit lebt.
Auch Besuche in einer anderen Stadt sind ein häufiger Fall. Ein Besuch macht den Ort allerdings nicht automatisch zum Wohnsitz. Maßgeblich ist der Lebensmittelpunkt, also der Ort, an dem du regelmäßig wohnst, arbeitest und deine Alltagsangelegenheiten erledigst. Bei Grenzfällen hilft eine Rechtsberatung weiter.
Im Studium kommt außerdem das Thema Feiern und Campusleben hinzu. Gemeinschaftsräume, Veranstaltungen und öffentliche Plätze unterliegen oft zusätzlichen Regeln, die über die reine Besitzmenge hinausgehen. Wer sich unsicher ist, prüft die Regeln der Hochschule und der Stadt, bevor er eine Situation eingeht, die er nicht überblickt.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter gilt die Besitzgrenze?
Die Regeln richten sich an Erwachsene. Nach dem Gesetz gilt der erlaubte Besitz für Personen ab 18 Jahren. Für Jugendliche gelten eigene Vorschriften, die im Gesetz geregelt sind.
Darf ich Cannabis verschenken oder verkaufen?
Der erlaubte Besitz ist nicht dasselbe wie die Weitergabe. Ob und wie eine Weitergabe erlaubt ist, regelt das Gesetz gesondert. Eine verlässliche Antwort gibt nur der Wortlaut.
Gilt die Grenze auch für medizinisches Cannabis?
Nein. Medizinalcannabis wird im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Dort gelten eigene Regeln, die sich vom KCanG unterscheiden.
Was ändert sich, wenn das Gesetz reformiert wird?
Die Debatte über das Cannabisgesetz läuft, Änderungen sind aber nicht beschlossen. Maßgeblich bleibt der geltende Gesetzestext. Den Stand zur Reform findest du im Beitrag Cannabisgesetz 2026.
Wer hilft bei einem konkreten Fall?
Bei konkreten Fällen hilft eine Rechtsberatung, im Verfahrensfall eine Verteidigung. Allgemeine Informationen ersetzen das nicht.
So gehst du jetzt vor
- Lies § 3 KCanG im Wortlaut, bevor du eine Menge einschätzt.
- Achte darauf, ob eine Angabe das Trockengewicht meint.
- Prüfe, wo dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt liegt.
- Kläre bei Unsicherheit die örtlichen Konsumverbote bei der zuständigen Stelle.
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Quellen: Konsumcannabisgesetz § 3 (gesetze-im-internet.de)
Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.