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Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber: Wann er greift

Wann der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 42b EStG am Jahresende erstattet, ab wie vielen Arbeitnehmern er es muss und wann die Steuererklärung besser passt.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber ist ein Verfahren, bei dem dein Arbeitgeber nach Jahresende die einbehaltene Lohnsteuer mit der auf den Jahresarbeitslohn entfallenden Jahreslohnsteuer vergleicht und einen Überschuss erstattet. Für Berufseinsteiger und Werkstudenten mit schwankendem Lohn kann das relevant sein, weil die monatliche Lohnsteuer bei unregelmäßigen Einkünften oft höher ausfällt als die Jahressteuer. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln des § 42b EStG und wann der Weg über die Steuererklärung besser passt.

Kurz beantwortet: Beim Lohnsteuerjahresausgleich erstattet der Arbeitgeber die zu viel einbehaltene Lohnsteuer, sofern du im Ausgleichsjahr ständig bei ihm beschäftigt warst. Er ist dazu nach § 42b EStG berechtigt und ab mindestens zehn Arbeitnehmern am 31. Dezember verpflichtet. Er entfällt zum Beispiel bei Steuerklasse V oder VI oder bei eingetragenem Freibetrag. Stand: November 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Jahresausgleich gilt nur für Arbeitnehmer, die im Ausgleichsjahr ständig beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren (§ 42b Abs. 1 Satz 1 EStG).
  • Der Arbeitgeber ist zur Durchführung verpflichtet, wenn er am 31. Dezember mindestens zehn Arbeitnehmer beschäftigt.
  • Er findet nicht statt, wenn du beantragst, dass er unterbleibt, oder wenn bestimmte Ausschlussgründe vorliegen.
  • Berücksichtigt wird nur der Arbeitslohn aus diesem einen Dienstverhältnis, Werbungskosten und andere Abzüge zählen nicht.
  • Die Steuererklärung bleibt der umfassendere Weg, wenn du weitere Abzüge hast.

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich durch den Arbeitgeber?

Nach § 42b Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Arbeitgeber berechtigt, Arbeitnehmern, die im Ausgleichsjahr ständig bei ihm beschäftigt waren, die einbehaltene Lohnsteuer insoweit zu erstatten, als sie die auf den Jahresarbeitslohn entfallende Jahreslohnsteuer übersteigt. Der Arbeitgeber rechnet dazu den Jahresarbeitslohn aus dem eigenen Dienstverhältnis aus, zieht gegebenenfalls Versorgungsfreibetrag und Altersentlastungsbetrag ab und berechnet die Jahreslohnsteuer mit der Steuerklasse des letzten Lohnzahlungszeitraums. Ist sie niedriger als die insgesamt erhobene Lohnsteuer, erstattet er die Differenz (§ 42b Abs. 2 EStG).

Der Hintergrund: Die monatliche Lohnsteuer ist auf gleichbleibenden Lohn zugeschnitten. Schwankt dein Lohn stark, etwa weil du in den Semesterferien viel und sonst wenig arbeitest, kann die Summe der Monatsbeträge über der Jahreslohnsteuer liegen. Der Jahresausgleich korrigiert das in der Lohnabrechnung selbst.

Muss mein Arbeitgeber den Jahresausgleich durchführen?

Das hängt von der Betriebsgröße ab. Beschäftigt der Arbeitgeber am 31. Dezember des Ausgleichsjahres mindestens zehn Arbeitnehmer, ist er nach § 42b Abs. 1 Satz 2 EStG zur Durchführung verpflichtet. Bei kleineren Betrieben ist er nur berechtigt, du hast dann keinen gesetzlichen Anspruch auf den Ausgleich. Du kannst ihn aber höflich darum bitten.

Zeitlich ist der Ausgleich nach § 42b Abs. 3 EStG frühestens mit der Abrechnung für den letzten im Ausgleichsjahr endenden Lohnzahlungszeitraum zulässig und spätestens mit der Abrechnung für den letzten Zeitraum, der im Februar des Folgejahres endet. Du erkennst eine Erstattung also an einer Gutschrift auf der Abrechnung für Dezember bis Februar.

Ein weiterer Praxispunkt: Welche Steuerklasse für die Berechnung gilt, bestimmt das Gesetz über den letzten Lohnzahlungszeitraum des Jahres. Auch Veränderungen bei Vorsorgepauschale oder Zusatzbeitragssatz können den Ausgleich ausschließen. Weil diese Einzelheiten im Lohnprogramm hinterlegt sind, ist die Auskunft der Lohnbuchhaltung der schnellste Weg, um zu erfahren, ob in deinem Fall ein Ausgleich vorgesehen ist. Diese Information bekommst du auch, wenn du die Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr nach dem Großbuchstaben U oder nach geänderten Steuermerkmalen durchsiehst.

Wann findet der Lohnsteuerjahresausgleich nicht statt?

§ 42b Abs. 1 Satz 3 EStG nennt mehrere Fälle, in denen der Arbeitgeber den Jahresausgleich nicht durchführen darf. Die wichtigsten für Berufseinsteiger und Werkstudenten stehen in der Tabelle.

AusschlussgrundPraktische Bedeutung
Du beantragst, dass er unterbleibtDu entscheidest dich für die Steuererklärung
Steuerklasse V oder VI im Ausgleichsjahr (ganz oder teilweise)Typisch bei mehreren Jobs oder gemeinsamer Veranlagung mit ungleichen Einkommen
Freibetrag oder Hinzurechnungsbetrag bei der Lohnsteuer berücksichtigtSiehe Beitrag zum Lohnsteuer-Freibetrag
Faktorverfahren angewandtBetrifft Ehepaare
Bestimmte Lohnersatzleistungen bezogen, etwa Kurzarbeitergeld oder Mutterschaftsgeld-ZuschussDer Jahresausgleich wäre unvollständig
Großbuchstabe U in der LohnsteuerbescheinigungUnterbrechung des Lohnbezugs
Ausländische Einkünfte ohne inländischen LohnsteuerabzugDann braucht es die Veranlagung

Hast du außerdem einen Freibetrag eintragen lassen, steht dein Fall außerhalb des Arbeitgeber-Verfahrens. Wie der Freibetrag beantragt wird, erklärt der Beitrag Lohnsteuer-Freibetrag beim Finanzamt eintragen lassen.

Jahresausgleich oder Steuererklärung: Was passt besser?

Der Jahresausgleich ist eine Vereinfachung. Er betrachtet ausschließlich den Arbeitslohn aus dem Dienstverhältnis beim jeweiligen Arbeitgeber. Werbungskosten über dem Pauschbetrag, Sonderausgaben, Verlustvorträge aus dem Studium oder Einkünfte aus anderen Quellen berücksichtigt er nicht. Wer solche Posten hat, erreicht über die Einkommensteuererklärung meist ein vollständigeres Ergebnis.

KriteriumJahresausgleich durch den ArbeitgeberEinkommensteuererklärung
Wer führt ausArbeitgeberDu beim Finanzamt
BerücksichtigtJahresarbeitslohn aus diesem DienstverhältnisAlle Einkünfte und abziehbaren Kosten
AuszahlungMit der LohnabrechnungDurch das Finanzamt nach Bescheid
Aufwand für dichGeringHöher, dafür umfassender
Verlustvortrag aus dem StudiumNicht möglichMöglich

Der Verlustvortrag ist für Berufseinsteiger oft entscheidend. Wie er funktioniert, steht im Beitrag Erste Steuererklärung nach dem Studium: Verlustvortrag nutzen.

Ein Beispiel ohne Eurobeträge (Annahme: Werkstudent in Steuerklasse I, im Sommer hoher Lohn, sonst niedrig). Im Sommer wird auf die hohen Monatsbeträge Lohnsteuer einbehalten, in den übrigen Monaten fast keine. Die Jahreslohnsteuer, die der Arbeitgeber nach Jahresende berechnet, kann niedriger sein als die Summe. Den Unterschied zahlt er zurück. Hast du daneben Fahrtkosten über dem Pauschbetrag, lohnt der zusätzliche Blick in die Steuererklärung.

Häufige Fragen

Kann ich den Lohnsteuerjahresausgleich beim Arbeitgeber beantragen?

Ein Antragsrecht auf Durchführung sieht § 42b EStG nicht vor. Der Arbeitgeber ist entweder berechtigt oder bei mindestens zehn Arbeitnehmern verpflichtet. Beantragen kannst du nur, dass er unterbleibt.

Ersetzt der Jahresausgleich die Steuererklärung?

Nein. Er ist ein Verfahren des Lohnsteuerabzugs. Eine Steuererklärung kann zusätzliche Abzüge und weitere Einkünfte berücksichtigen. Beachte, dass für eine Veranlagung bestimmte Pflichten oder Fristen gelten, die der Beitrag zur Steuererklärung 2026 darstellt.

Gilt der Jahresausgleich bei einem Jobwechsel im Jahr?

Nur für Arbeitnehmer, die im Ausgleichsjahr ständig bei demselben Arbeitgeber beschäftigt waren. Bei einem Wechsel prüft jeder Arbeitgeber nur sein eigenes Dienstverhältnis, und die Verhältnisse bei anderen Arbeitgebern bleiben außer Betracht (§ 42b Abs. 1 Satz 4 EStG).

Woran erkenne ich, dass er durchgeführt wurde?

Auf der Lohnabrechnung für Dezember bis Februar erscheint ein Erstattungsbetrag als Lohnsteuererstattung. Fehlt er, kann ein Ausschlussgrund vorliegen oder der Arbeitgeber nutzt sein Wahlrecht nicht.

Ist der Jahresausgleich auch im Minijob möglich?

Bei pauschal versteuerten Minijobs fällt keine individuelle Lohnsteuer an, die erstattet werden könnte. Beim Jahresausgleich geht es um den regulären Lohnsteuerabzug. Zur Lohnsteuer im Minijob siehe Minijob und Lohnsteuer: Pauschal versteuern oder nicht.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe auf deiner Lohnabrechnung, ob Steuerklasse und eingetragener Freibetrag einen Ausschluss auslösen.
  2. Frage deinen Arbeitgeber, ob er den Jahresausgleich durchführt und wann.
  3. Kontrolliere die Abrechnungen Dezember bis Februar auf eine Erstattung.
  4. Sammle parallel Belege für die Steuererklärung, falls du weitere Abzüge hast.
  5. Entscheide bis zur Frist der Steuererklärung, ob die Veranlagung zusätzlich sinnvoll ist.

Passend dazu

Quellen: § 42b Einkommensteuergesetz, Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber, gesetze-im-internet.de, abgerufen im November 2026.

Stand: November 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung. Die Lohnabrechnung ist Sache deines Arbeitgebers.

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