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Lohnabrechnung prüfen: Die häufigsten Fehler beim Berufseinstieg

Die erste Lohnabrechnung enthält oft Fehler. Diese sechs Punkte prüfst du beim Berufseinstieg: Steuerklasse, Krankenkasse, Pflegezuschlag, Mindestlohn, Urlaub und Krankheit.
Berufseinsteigerin mit Mitarbeiterausweis am ersten Arbeitstag

Inhalt

Die Lohnabrechnung ist das erste Dokument deines Gehalts, und sie enthält häufiger Fehler, als man denkt. Wer sie beim Berufseinstieg einmal genau liest, erkennt Abzüge, die falsch sind, und Ansprüche, die fehlen. Das lohnt sich bereits im ersten Monat.

Kurz beantwortet: Beim Berufseinstieg prüfst du die Lohnabrechnung auf sechs Punkte: Steuerklasse, Krankenkasse mit Zusatzbeitrag, Pflegezuschlag, Mindestlohn, Urlaubsanspruch und Krankheitstage. Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung kosten Arbeitnehmer 2026 zusammen rund 20 Prozent des Bruttolohns. Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Steuerklasse bestimmt deine Lohnsteuer. Ein falscher Eintrag verändert den Nettolohn jeden Monat.
  • Die Krankenkasse gibt den Zusatzbeitrag an den Arbeitgeber weiter. Prüfe, ob Name und Satz stimmen.
  • Kinderlose Beschäftigte zahlen ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres einen Zuschlag zur Pflegeversicherung.
  • Der Mindestlohn gilt ab der ersten Stunde, mit wenigen gesetzlichen Ausnahmen.
  • Der volle Urlaubsanspruch entsteht erst nach sechs Monaten Arbeitsverhältnis.

Welche Abzüge stehen auf deiner Abrechnung?

Die Abrechnung zeigt Bruttoentgelt, Lohnsteuer, Sozialabgaben und Nettoentgelt. Zu den Sozialabgaben gehören Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beitragssätze teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Regel je zur Hälfte. Die folgende Übersicht zeigt die Sätze für 2026:

VersicherungGesamtsatz 2026Arbeitnehmeranteil
Krankenversicherung, allgemeiner Satz14,6 Prozent7,3 Prozent
Zusatzbeitrag (Durchschnitt)2,9 Prozent1,45 Prozent
Pflegeversicherung3,6 Prozent1,8 Prozent
Kinderlosenzuschlag, ab 23 Jahren ohne Kinder0,6 Prozentpunkte0,6 Prozentpunkte (trägst du allein)
Rentenversicherung18,6 Prozent9,3 Prozent
ArbeitslosenversicherungSatz bei der Bundesagentur für ArbeitSatz bei der Bundesagentur für Arbeit

Der Zusatzbeitrag ist ein Durchschnittswert. Deine Krankenkasse kann davon abweichen, deshalb vergleichst du den Satz auf deiner Abrechnung mit dem Satz, den deine Kasse festgelegt hat. Die Beitragsbemessungsgrenzen 2026 liegen bei 5.812,50 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung und bei 8.450 Euro monatlich für die Rentenversicherung.

Wie hoch sind die Sozialabgaben bei 3.500 Euro brutto?

Annahme: Bruttogehalt 3.500 Euro im Monat, kinderlos und über 23 Jahre alt, Krankenkasse mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Die Beitragsbemessungsgrenzen sind nicht erreicht.

AbzugBerechnungBetrag
Krankenversicherung3.500 Euro x 8,75 Prozent306,25 Euro
Pflegeversicherung inklusive Zuschlag3.500 Euro x 2,4 Prozent84,00 Euro
Rentenversicherung3.500 Euro x 9,3 Prozent325,50 Euro
Summe ohne Arbeitslosenversicherung und Lohnsteuer715,75 Euro

Lohnsteuer und Arbeitslosenversicherung fehlen in dieser Rechnung bewusst. Die Lohnsteuer hängt von Steuerklasse und Freibeträgen ab, für sie nutzt du den Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums. Den Satz der Arbeitslosenversicherung findest du bei der Bundesagentur für Arbeit.

Welche sechs Fehler solltest du zuerst prüfen?

  1. Falsche Steuerklasse. Die Lohnsteuer richtet sich nach den Steuerklassen I bis VI (§ 38b EStG). Ledige sind in der Regel in Klasse I eingereiht, Alleinerziehende in Klasse II. Die Eintragung wird über die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) an den Arbeitgeber übermittelt (§ 39e EStG).
  2. Falsche Krankenkasse oder falscher Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber rechnet den Zusatzbeitrag deiner Kasse ab. Stimmt der Name oder der Satz nicht, frag bei der Kasse nach. Der Durchschnitt 2026 liegt bei 2,9 Prozent.
  3. Kinderlosenzuschlag falsch oder gar nicht abgezogen. Der Zuschlag gilt für Versicherte ohne Kinder ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres. Bei Kindern entfällt er.
  4. Mindestlohn unterschritten. Prüfe die bezahlten Stunden gegen die tatsächliche Arbeitszeit. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 Euro brutto je Stunde.
  5. Urlaub falsch berechnet. Der volle Anspruch entsteht erst nach sechs Monaten Wartezeit (§ 4 BUrlG). Im ersten Halbjahr stehen dir anteilige Urlaubstage zu, die auf der Abrechnung oder im Vertrag nachvollziehbar sein sollten.
  6. Krankheitstage falsch bezahlt. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht nach vier Wochen ununterbrochenem Arbeitsverhältnis (§ 3 Abs. 3 EFZG) und besteht dann bis zu sechs Wochen bei Arbeitsunfähigkeit.

Wenn mehrere Punkte auffallen, sortiere sie nach Wirkung. Fehler bei Steuerklasse und Krankenkasse wirken jeden Monat und sollten zuerst korrigiert werden. Einzelne Fehler bei Urlaub oder Krankheitstagen betreffen meist einen Monat und lassen sich mit einer Nachberechnung in der Folgeabrechnung ausgleichen, sofern der Arbeitgeber das anerkennt.

Was ist mit Freibeträgen und der Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale wirkt sich nicht automatisch auf die laufende Lohnsteuer aus. Wer die Lohnsteuer im Jahr senken möchte, kann einen Freibetrag über das Finanzamt eintragen lassen. Die Merkmale stellt das Bundeszentralamt für Steuern bereit, und der Arbeitgeber ruft sie monatlich ab. Mehr zu Werbungskosten und Pendlerpauschale findest du im Ratgeber Steuererklärung im ersten Job.

Häufige Fragen

Muss ich die Lohnabrechnung aufbewahren?

Ja. Lohnabrechnungen brauchst du für die Steuererklärung, für Anträge wie Elterngeld oder Wohngeld und bei Kreditanfragen. Bewahre sie mindestens für die Dauer der steuerlichen Fristen auf und speichere eine digitale Kopie.

Was tun, wenn ich einen Fehler finde?

Sprich zuerst mit der Lohnbuchhaltung oder der Personalabteilung und nenne die Zeile mit dem Betrag. Lass dir die Korrektur schriftlich bestätigen. Bei Steuerfehlern hilft das Finanzamt weiter, bei Beitragsfehlern deine Krankenkasse.

Zählt für den Vergleich das Brutto oder das Netto?

Bei Angeboten zählt das Brutto, denn es ist die Grundlage aller Abzüge. Das Netto hängt von Steuerklasse, Abgaben und Freibeträgen ab. Einen Vergleich für deine Situation kannst du mit dem Abgabenrechner des Bundesfinanzministeriums anstellen.

Was steht bei vermögenswirksamen Leistungen auf der Abrechnung?

Vermögenswirksame Leistungen werden meist als eigene Zeile ausgewiesen. Prüfe, ob der Betrag mit deinem Vertrag und dem Arbeitgeberzuschuss übereinstimmt, und bewahre den Vertrag zusammen mit der Abrechnung auf.

Bewahre außerdem den Arbeitsvertrag, die Stellenbeschreibung und deine Gehaltszusage zusammen mit den Abrechnungen auf. Nur so kannst du bei Unstimmigkeiten belegen, was vereinbart war.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe Steuerklasse, Krankenkasse und Zusatzbeitrag mit deinen Unterlagen aus dem Einstellungsgespräch.
  2. Rechne Bruttolohn und Abzüge für einen Monat nach, zum Beispiel mit der Tabelle oben.
  3. Vergleiche Stunden, Mindestlohn und Urlaubstage mit Vertrag und Stundennachweisen.
  4. Melde Fehler schriftlich an die Lohnbuchhaltung und bitte um Korrektur.
  5. Bewahre jede Abrechnung digital auf und notiere den Monat, in dem du sie geprüft hast.

Wie liest du die Abrechnung Zeile für Zeile?

Lies die Abrechnung von oben nach unten. Oben stehen meist die Stammdaten: Steuer-ID, Steuerklasse, Krankenkasse und Beitragsgruppe. Danach folgen Bruttoentgelt und Zulagen, dann die Abzüge und ganz unten das Nettoentgelt. Gleiche die Stammdaten zuerst ab, denn ein falsches Feld erzeugt oft mehrere Folgefehler.

  • Stammdaten: Steuer-ID, Steuerklasse, Krankenkasse und Beitragsgruppe
  • Bruttoentgelt mit Zulagen, Überstunden und Zuschlägen
  • Abzüge: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Sozialabgaben und sonstige Positionen
  • Urlaubs- und Stundenkonto, falls die Abrechnung sie ausweist
  • Nettoentgelt und Auszahlungsbetrag, der auf deinem Konto ankommen sollte

Der Solidaritätszuschlag fällt nur bei höherem Einkommen an, deshalb taucht er nicht bei jedem Gehalt auf. Ob die Beträge stimmen, lässt sich mit dem Abgabenrechner nachvollziehen, sofern du Steuerklasse und Freibeträge kennst.

Passend dazu

Quellen: GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen 2026 (Stand 1.1.2026); Beitragssatzbekanntmachung 2026 zur Rentenversicherung; § 38b EStG, Lohnsteuerklassen; § 4 BUrlG, Wartezeit (alle Abruf Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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