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Lebenshaltungskosten im Studium: Die amtlichen Richtwerte 2026

Was ein Studium im Monat kostet, zeigen die gesetzlichen BAföG-Richtwerte 2026. Mit Rechenbeispiel, Stand und Quellen, ohne Städtevergleich.
Studentin füllt in der Bibliothek einen Förderantrag aus

Inhalt

Wie viel Geld ein Studium im Monat kostet, hängt vor allem von Miete, Essen, Mobilität und Versicherungen ab. Verlässliche Richtwerte liefert der Gesetzgeber mit den Bedarfssätzen des BAföG, weil sie an die Lebenssituation von Studierenden anknüpfen. Dieser Ratgeber erklärt, was diese Zahlen aussagen und was nicht.

Kurz beantwortet: Stand: Oktober 2026. Als amtlicher Richtwert gilt der BAföG-Bedarf: Für Studierende 475 Euro im Monat als Grundbedarf, dazu 380 Euro Wohnpauschale, wenn du nicht bei den Eltern wohnst (Gesetz: § 13 BAföG, Bedarfssätze gültig seit 1. August 2024). Macht zusammen 855 Euro. Die tatsächlichen Ausgaben schwanken stark und lassen sich nicht pauschal beziffern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Grundbedarf für Studierende an Hochschulen liegt bei 475 Euro im Monat (§ 13 Abs. 1 BAföG).
  • Wer nicht bei den Eltern wohnt, erhält eine Wohnpauschale von 380 Euro, wer bei den Eltern wohnt, 59 Euro (§ 13 Abs. 2 BAföG).
  • Die Zahlen gelten als Bedarf, also als Orientierung dafür, was ein Studium absichern soll. Sie sind keine Durchschnittsausgaben.
  • Eine belastbare Auswertung nach Städten mit amtlichen Zahlen haben wir für diesen Stand nicht gefunden. Zur Miete siehe den Abschnitt „Warum fallen die Ausgaben so unterschiedlich aus?“.
  • Für 2027 liegt ein Gesetzentwurf vor, der höhere Sätze vorsieht. Er ist nicht beschlossen.

Was ist der BAföG-Bedarf und warum taugt er als Richtwert?

Der Bedarf nach dem BAföG ist die Summe, die der Staat für den Lebensunterhalt und das Wohnen eines Studierenden als angemessen ansieht. Er wird vom Gesetz festgelegt, nicht aus Umfragen abgeleitet. Das macht ihn verlässlich als Ausgangspunkt, aber nicht zu einer Durchschnittsrechnung. Viele Studierende kommen mit weniger aus, andere brauchen mehr, zum Beispiel wegen hoher Mieten oder Fahrtkosten.

Wichtig ist außerdem, dass der Bedarf eine Pauschale ist und nicht jede einzelne Ausgabe abbildet. Welche Kosten darüber hinaus im Einzelfall berücksichtigt werden, regelt das Gesetz, und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung gibt dazu Auskunft. Für die eigene Planung heißt das: Der Bedarf ist ein Anhaltspunkt, kein vollständiger Kostenplan.

Welche Werte gelten 2026?

Die folgende Tabelle zeigt die Bestandteile des Bedarfs. Die Werte sind im Gesetz verankert (§ 13 BAföG) und seit dem 1. August 2024 in Kraft. Die Zusammenstellung mit dem Stand Januar 2026 stammt vom Deutschen Studierendenwerk.

BestandteilBetrag pro MonatStand und Quelle
Grundbedarf für Studierende an Hochschulen475 EuroGesetz, § 13 Abs. 1 BAföG (Stand 2026)
Zuschlag Unterkunft, nicht bei den Eltern wohnend380 EuroGesetz, § 13 Abs. 2 BAföG (Stand 2026)
Zuschlag Unterkunft, bei den Eltern wohnend59 EuroGesetz, § 13 Abs. 2 BAföG (Stand 2026)
Summe, nicht bei den Eltern wohnend855 EuroBerechnet aus den Bestandteilen

Die Studierendenwerke weisen für Studierende ab 25 Jahren zusätzlich Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus, wenn sie nicht familienversichert sind. Diese Beträge (102 und 35 Euro bis 29 Jahre) sind im Detail im Ratgeber BAföG 2026: Anspruch, Höhe und Rückzahlung beschrieben.

Was kostet ein Monat im Studium? Ein Rechenbeispiel

Viele Studierende unterschätzen Posten, die nicht jeden Monat anfallen. Semesterbeiträge, Bücher, Laptop-Reparaturen oder eine neue Winterjacke kommen unregelmäßig. Rechne sie deshalb auf den Monat um, sonst fehlt am Semesterende Geld, das eigentlich planbar gewesen wäre.

Ein Monatsbudget lässt sich leichter planen, wenn du die Ausgaben einzeln aufschreibst. Die folgende Tabelle ist ein Rechenbeispiel. Alle Werte sind frei gewählte Annahmen für eine Person in einer Hochschulstadt und keine Durchschnittswerte. Passe sie an deine Situation an.

PostenAnnahme pro MonatHinweis
Miete inklusive Nebenkosten480 EuroAnnahme, WG-Zimmer, je nach Stadt sehr unterschiedlich
Lebensmittel und Mensa220 EuroAnnahme, teils Mensa, teils selbst kochen
Mobilität60 EuroAnnahme, Semesterticket oder Monatsticket
Handy und Internet35 EuroAnnahme, bei einem Studententarif oft weniger
Lernmittel, Kleidung, Freizeit120 EuroAnnahme, Sammelposten
Gesamtsumme915 EuroSumme der Annahmen

Annahme: Das Beispiel liegt mit 915 Euro über dem BAföG-Höchstsatz von 855 Euro für auswärts Wohnende. Der Unterschied zeigt, dass die gesetzlichen Richtwerte in vielen Städten knapp sind. Wie du das Budget mit Monatsplanung ausgleichst, erklärt der Ratgeber zur Budgetplanung im Studium.

Warum fallen die Ausgaben so unterschiedlich aus?

Die größte Stellschraube ist die Miete. Wer in einer Großstadt wohnt, zahlt oft deutlich mehr als in einer kleineren Hochschulstadt. Dazu kommen Lebensmittelpreise, die je nach Essgewohnheiten stark variieren, und Fahrtkosten, die vom Wohnort und vom Semesterticket abhängen. Auch die Frage, ob du bei den Eltern wohnst, verändert alles. Deshalb sind Richtwerte nur ein Ausgangspunkt.

Versicherungen sind ein weiterer Posten, der stark vom persönlichen Status abhängt. Ob du familienversichert bist, ob du eine studentische Krankenversicherung hast oder ob du ein Werkstudent bist, verändert die monatlichen Beiträge. Den Überblick gibt der Ratgeber zur studentischen Krankenversicherung.

Häufige Fragen

Ist der BAföG-Bedarf dasselbe wie das, was Studierende ausgeben?

Nein. Der Bedarf ist ein gesetzlicher Richtwert und keine Erhebung darüber, was Studierende tatsächlich ausgeben. Er soll ein Studium absichern, ist aber nicht aus Ausgabenstatistiken abgeleitet. Wer die tatsächlichen Ausgaben kennen will, braucht Erhebungen wie die Sozialerhebung des Deutschen Studierendenwerks, deren Stand man jeweils prüfen sollte.

Warum gibt es keine Zahlen nach Stadt?

Der BAföG-Bedarf gilt bundesweit einheitlich und kennt nur die Unterscheidung zwischen Wohnen bei den Eltern und außerhalb. Städtische Unterschiede bei Mieten und Lebenshaltung werden darin nicht abgebildet. Vergleiche zwischen Städten müssen daher aus anderen Quellen kommen, die man auf Methode und Stichtag prüfen sollte.

Wie wirkt sich die Reform 2027 aus?

Der Gesetzentwurf (Drucksache 21/8405) sieht einen Grundbedarf von 503 Euro ab dem Wintersemester 2027/28 vor sowie eine Wohnpauschale von 440 Euro außerhalb der Eltern ab dem Sommersemester 2027. Das ist ein Entwurf und kein beschlossenes Recht. Für laufende Förderungen gelten höhere Sätze in der Regel erst im nächsten Bewilligungszeitraum.

Kann ich mit dem Bedarf rechnen, wenn ich nicht gefördert werde?

Der Bedarf ist eine Rechengröße des BAföG und gilt nur für Förderberechtigte. Für die eigene Planung kann er als Richtwert dienen, weil er dokumentiert, welche Summe der Gesetzgeber für angemessen hält. Ob du tatsächlich Anspruch hast, prüft das Amt für Ausbildungsförderung.

Wo finde ich aktuelle Zahlen für mein Budget?

Die Werte für Miete, Versicherung und Mobilität findest du bei den jeweiligen Anbietern und Behörden. Für Studierende sind die Auskünfte des Studierendenwerks an deiner Hochschule meist am verlässlichsten. Prüfe das Datum jeder Quelle, bevor du sie in deine Planung übernimmst.

So gehst du jetzt vor

  1. Schreibe alle festen Kosten eines Monats auf, auch die, die nur halbjährlich anfallen, umgerechnet pro Monat.
  2. Vergleiche deine Summe mit dem BAföG-Bedarf von 855 Euro und finde heraus, wo du darüber oder darunter liegst.
  3. Prüfe, welche Posten sich durch Umzug, Semesterticket oder einen Studententarif verändern lassen.
  4. Plane mit einer kleinen Reserve für Unvorhergesehenes und überprüfe das Budget jedes Semester.

Passend dazu

Quellen: § 13 BAföG, Bedarf für Studierende (Gesetzestext), Bedarfssätze bis 2026, Deutsches Studierendenwerk (Stand Januar 2026), Drucksache 21/8405, Gesetzentwurf (Stand Oktober 2026).

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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