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Krankenversicherung für Studierende aus der Ukraine in Deutschland

Studierende aus der Ukraine brauchen eine Absicherung, die zu Aufenthaltstitel und Hochschule passt. Was gesetzlich gilt und welche Stellen du vorab fragst.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Die Krankenversicherung für Studierende aus der Ukraine in Deutschland hängt weniger am Visum als am Aufenthaltstitel. Wer nach Kriegsbeginn eingereist ist, hat häufig einen Titel für vorübergehenden Schutz. Dieser Ratgeber zeigt, welche Regeln für alle Studierenden gelten, wie der Aufenthaltstitel hineinspielt und welche Stellen du vorab fragen solltest.

Kurz beantwortet: Studierende aus der Ukraine unterliegen wie alle Studierenden an staatlichen oder anerkannten Hochschulen der Versicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Welche Absicherung für dich konkret gilt, hängt von deinem Aufenthaltstitel und gegebenenfalls von Leistungsbezug ab. Ein Beispielbeitrag in der studentischen Versicherung lag 2026 bei rund 143 Euro im Monat (Annahme). Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Versicherungspflicht hängt an der Immatrikulation und nicht an der Staatsangehörigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).
  • Mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG brauchst du in der Regel kein Studienvisum nach § 16b AufenthG. Prüfe den Titel auf deinem Dokument.
  • Ob und wie deine Krankenversicherung über Leistungsbezug läuft, klären Ausländerbehörde, Jobcenter oder Sozialamt.
  • Eine Befreiung von der gesetzlichen Pflicht muss innerhalb von drei Monaten beantragt werden (§ 8 SGB V).
  • Eine ukrainische Versicherung ersetzt den deutschen Nachweis nicht automatisch. Lass sie prüfen, bevor du dich auf sie verlässt.

Brauche ich ein Studienvisum oder reicht mein Aufenthaltstitel?

Wer aufgrund des Krieges in Deutschland Schutz erhalten hat, bekommt in der Regel einen Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG, der den vorübergehenden Schutz regelt. Mit diesem Titel brauchst du für das Studium in der Regel kein Visum nach § 16b AufenthG, weil dein Aufenthalt bereits auf einer anderen Grundlage beruht. Ob das bei dir zutrifft, steht auf deinem Titel und wird bei der Ausländerbehörde festgehalten.

Wer dagegen mit einem nationalen Studienvisum einreist, durchläuft das übliche Verfahren mit Zulassung, Finanznachweis und Krankenversicherungsnachweis. Die Anforderungen dafür stehen im Merkblatt der zuständigen Auslandsvertretung. Verwechsle die beiden Wege nicht, denn sie stellen unterschiedliche Nachweise.

Wie wirkt mein Aufenthaltstitel auf die Krankenversicherung?

Die Versicherungspflicht für Studierende nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Daneben regelt § 5 Abs. 11 SGB V eigene Fälle für bestimmte Ausländer mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis von mehr als zwölf Monaten, sofern sie nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts verpflichtet sind. Ob diese Regel auf deinen Status passt, prüft die Krankenkasse anhand deines Bescheids.

Bezieht du Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Sozialgesetzbuch, kann der Krankheitsschutz über eine andere Stelle laufen. Für Asylbewerberleistungsberechtigte besteht nach § 5 Abs. 11 Satz 3 SGB V Krankheitsschutz, wenn dem Grunde nach ein Anspruch nach § 4 AsylbLG besteht. Die genaue Zuordnung ist deshalb eine Einzelfrage, die du mit Ausländerbehörde, Jobcenter oder Sozialamt klärst, bevor du eine Entscheidung triffst.

Wann beginnt die Versicherungspflicht an der Hochschule?

Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V sind Studierende an staatlichen oder anerkannten Hochschulen versicherungspflichtig. Die Pflicht gilt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle, die Regeln sind für alle Studierenden gleich.

Besteht bereits eine Pflichtversicherung oder eine Familienversicherung, entfällt die studentische Pflicht (§ 5 Abs. 7 SGB V). Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Semesters (§ 190 Abs. 9 SGB V). Plane danach rechtzeitig eine Anschlussabsicherung, damit keine Lücke im Krankheitsschutz entsteht.

Wie kann ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen (§ 8 SGB V). Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Pflicht bei der Krankenkasse zu stellen. Er wirkt ab Beginn der Pflicht, wenn noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, andernfalls ab dem Folgemonat. Die Befreiung ist nicht widerrufbar.

Wirksam wird der Antrag nur mit dem Nachweis, dass du anderweitig Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall hast. Ob ein Anspruch aus einem Leistungsbezug oder eine ausländische Police diesen Nachweis erbringt, prüft die Krankenkasse im Einzelfall. Eine private Police muss ebenfalls die Vorgaben der Hochschule erfüllen. Private Tarife prüfen in der Regel den Gesundheitszustand, und Leistungsgrenzen oder Wartezeiten können gelten. Einen Überblick zu den Unterschieden findest du im Ratgeber PKV für internationale Studenten in Deutschland.

Was kostet die studentische Krankenversicherung?

Die Beiträge werden aus einer Bemessungsgrundlage berechnet. Für Studierende außerhalb des Elternhauses liegt sie nach § 236 SGB V bei 855 Euro im Monat. Der Beitragssatz für Studierende beträgt 10,22 Prozent (§ 245 SGB V). Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse. Das Bundesgesundheitsministerium nennt für 2026 einen durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, die tatsächlichen Sätze weichen je Kasse ab.

Position (Annahme: 855 Euro Bemessung, Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, unter 23 Jahren)Betrag pro Monat
Krankenversicherung ohne Zusatzbeitrag (10,22 Prozent)87,38 Euro
Zusatzbeitrag (Durchschnitt 2,9 Prozent)24,80 Euro
Pflegeversicherung (3,6 Prozent, ohne Kinderlosenzuschlag)30,78 Euro
Summe142,96 Euro

Ab 23 Jahren ohne Kinder kommt der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten in der Pflegeversicherung hinzu. Mit dieser Annahme steigt die Summe auf 148,09 Euro im Monat. Die Rechnung stimmt mit dem Faktenblatt des GKV-Spitzenverbandes zu den Rechengrößen 2026 überein (Stand 1. Januar 2026). Maßgeblich ist am Ende die Mitteilung deiner Krankenkasse.

Was muss ich bei der Hochschule und bei den Behörden klären?

Die Hochschule prüft bei der Immatrikulation, ob eine Pflichtversicherung besteht oder eine Befreiung vorliegt. Behörden wie die Ausländerbehörde, das Jobcenter oder das Sozialamt entscheiden über deinen Titel und mögliche Leistungen. Diese Stellen sprechen nicht immer dieselbe Sprache, deshalb lohnt es sich, Antworten schriftlich festzuhalten.

  1. Aufenthaltstitel und Ablaufdatum prüfen und ob er das Studium erlaubt.
  2. Bei der Ausländerbehörde nachfragen, ob ein Studium auf deinem Titel möglich ist und welche Auflagen gelten.
  3. Bei Jobcenter oder Sozialamt klären, ob Leistungen laufen und wie der Krankheitsschutz geregelt ist.
  4. Bei der Krankenkasse die Versicherungspflicht bestätigen lassen und die Befreiungsfrist notieren.

Häufige Fragen

Werde ich mit der Immatrikulation automatisch gesetzlich versichert?

Die Versicherungspflicht entsteht mit der Immatrikulation, wenn die Voraussetzungen von § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V vorliegen und keine vorrangige Absicherung besteht. Ob du bei einer Kasse als versichert geführt wirst, bestätigt dir die Krankenkasse. Frage danach aktiv nach.

Reicht meine ukrainische Krankenversicherung aus?

Eine ukrainische Police ersetzt den deutschen Nachweis nicht automatisch. Die Krankenkasse prüft, ob sie den Anforderungen an Befreiung oder Nachweis genügt. Lass dir das schriftlich bestätigen, bevor du dich auf die Police verlässt.

Kann ich mich wegen eines Leistungsbezugs befreien lassen?

Ob ein Leistungsanspruch als anderweitige Absicherung zählt, entscheidet die Krankenkasse im Einzelfall anhand des Bescheids. Stelle den Antrag in jedem Fall fristgerecht, auch wenn du die Frage noch klärst, und hol dir eine schriftliche Auskunft.

Wann endet die Versicherungspflicht als Studierende?

Die Pflicht als Studierende gilt bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Mit der Exmatrikulation endet die Mitgliedschaft mit Ablauf des Semesters (§ 190 Abs. 9 SGB V). Frühzeitig eine Anschlussabsicherung zu klären, verhindert eine Lücke.

Was ändert sich, wenn ich Arbeit neben dem Studium aufnehme?

Eine Beschäftigung neben dem Studium kann die Versicherung verändern, etwa wenn die Beschäftigung versicherungspflichtig ist. Melde Änderungen daher früh bei der Krankenkasse und kläre die Folgen mit ihr, bevor du den Vertrag unterschreibst.

So gehst du jetzt vor

  1. Lege deinen Aufenthaltstitel und das Ablaufdatum offen und prüfe, ob er das Studium erlaubt.
  2. Kläre bei Ausländerbehörde und gegebenenfalls Jobcenter oder Sozialamt, welche Absicherung für dich gilt.
  3. Lass dir die Versicherungspflicht oder die Befreiung von der Krankenkasse schriftlich bestätigen.
  4. Notiere die Dreimonatsfrist und halte Nachweise für Hochschule und Behörden bereit.

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Quellen:

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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