Die Krankenversicherung als Student ist für die meisten Studierenden in Deutschland keine freie Entscheidung, sondern eine Pflicht mit Wahlmöglichkeiten. Wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben ist, ist in der Regel in der studentischen Krankenversicherung (KVdS) gesetzlich versichert, bis zur Altersgrenze von 30 Jahren. Dieser Ratgeber zeigt, welche Beiträge 2026 gelten und worauf du beim Vergleich von Krankenkassen achten kannst.
Kurz beantwortet: Als eingeschriebene Studierende zahlst du in der gesetzlichen Krankenversicherung 2026 einen Beitrag von 10,22 Prozent auf eine Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat, also 87,38 Euro, zuzüglich des kassenindividuellen Zusatzbeitrags. Der Durchschnittszusatzbeitrag lag 2026 bei 2,9 Prozent. Stand: Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Eingeschriebene Studierende sind bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres über die KVdS in der Regel gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V).
- Der allgemeine Beitragssatz liegt 2026 bei 14,6 Prozent. Studierende zahlen davon sieben Zehntel, also 10,22 Prozent (§ 245 SGB V).
- Der kassenindividuelle Zusatzbeitrag kommt zusätzlich hinzu und weicht vom Durchschnitt ab.
- Beim Kassenvergleich zählen neben dem Zusatzbeitrag vor allem der Leistungsumfang und der Service.
- Der Pflegeversicherungsbeitrag trägst du allein. Er ist für Kinderlose ab dem 23. Lebensjahr höher.
Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung als Student 2026?
Die Beiträge für Studierende berechnen sich nicht nach dem tatsächlichen Einkommen, sondern nach einer gesetzlichen Bemessungsgrundlage. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, orientiert sich diese Bemessungsgrundlage am BAföG-Bedarf (§ 236 SGB V). Für 2026 sind das 855 Euro im Monat. Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Zahlen zusammen.
| Posten | Betrag oder Satz 2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| Allgemeiner Beitragssatz | 14,6 Prozent | § 241 SGB V |
| Beitragssatz für Studierende | 10,22 Prozent (7/10 von 14,6) | § 245 SGB V |
| KV-Beitrag ohne Zusatzbeitrag | 87,38 Euro im Monat | GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026 |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 Prozent, rechnerisch etwa 24,80 Euro im Monat | BMG, Stand 3.9.2026 |
| Pflegeversicherung ohne Kinderlosenzuschlag | 30,78 Euro im Monat | GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026 |
| Pflegeversicherung ab 23 Jahren, kinderlos | 35,91 Euro im Monat | GKV-Spitzenverband, Stand 1.1.2026 |
Wie setzt sich dein Monatsbeitrag zusammen?
Mit diesem Schema kannst du deinen Beitrag selbst nachrechnen. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2026.
- Bemessungsgrundlage: 855 Euro im Monat, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst.
- Krankenversicherung: 855 Euro mal 10,22 Prozent ergibt 87,38 Euro.
- Zusatzbeitrag: Dein Satz der Kasse mal 855 Euro. Der Durchschnitt von 2,9 Prozent ergibt rechnerisch 24,80 Euro.
- Pflegeversicherung: 30,78 Euro bis zum 23. Lebensjahr oder mit Kind, sonst 35,91 Euro.
Annahme für das Beispiel: Du wohnst nicht bei deinen Eltern, hast keine Kinder, bist 23 Jahre oder älter und deine Kasse erhebt den Durchschnittszusatzbeitrag. Dann ergibt sich ein Gesamtbetrag von 148,09 Euro im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung. Dein tatsächlicher Betrag kann davon abweichen.
Worauf du beim Vergleich der Krankenkassen achten solltest
Der Durchschnittswert ist nur ein Anhaltspunkt. Jede Kasse setzt ihren Zusatzbeitrag selbst fest, und er unterscheidet sich von Kasse zu Kasse. Für 2027 hat der Schätzerkreis einen rechnerischen Durchschnitt von 2,9 Prozent geschätzt. Die amtliche Festsetzung durch das Bundesgesundheitsministerium steht noch aus, deshalb ist diese Zahl als Schätzung zu lesen.
- Zusatzbeitrag: Vergleiche den Satz, den die Kasse für das laufende Jahr nennt, und achte auf angekündigte Änderungen.
- Leistungen: Prüfe, welche Leistungen über den gesetzlichen Mindestumfang hinaus angeboten werden und für welche du sie tatsächlich brauchst.
- Service: Wichtig sind Erreichbarkeit, Bearbeitungswege und die Frage, ob Anträge digital gestellt werden können.
Ein niedriger Zusatzbeitrag allein sagt wenig darüber aus, wie gut du im Ernstfall versorgt bist. Lohnend ist daher ein Blick in die Satzung der Kasse, die Leistungen über den gesetzlichen Mindestumfang beschreibt, und in die Hinweise zu Wartezeiten und Anträgen. Wer den Vergleich sorgfältig macht, trifft seine Entscheidung auf einer breiteren Grundlage als nur auf Basis des Satzes.
Wir nennen in diesem Ratgeber keine einzelnen Krankenkassen als Empfehlung. Wer Erfahrungen mit konkreten Leistungen und Abläufen einordnen möchte, findet im Ratgeber Gesetzliche Krankenkasse im Studium: Erfahrungen, Kosten, Grenzen eine weitere Orientierung.
Wann bist du überhaupt pflichtversichert?
Die Versicherungspflicht für Studierende ist nachrangig. Wer bereits über eine andere Pflichtversicherung oder über die Familienversicherung abgesichert ist, ist nach § 5 Abs. 7 SGB V nicht zusätzlich in der KVdS versicherungspflichtig. Ausnahmen gelten unter anderem, wenn der Ehegatte, der Lebenspartner oder das Kind des Studierenden nicht versichert ist.
Die Pflicht endet nach der gesetzlichen Grundregel mit dem Semester, in dem du das 30. Lebensjahr vollendest. Wie lange ein Studium dauert und ob es eine Fachsemestergrenze gibt, ist ein eigenes Thema, das im Ratgeber 14. Fachsemester und Krankenversicherung: Die Grenze entfällt behandelt wird.
Wer statt der gesetzlichen Pflicht lieber eine private Krankenversicherung abschließen möchte, muss in der Regel eine Befreiung beantragen. Die Voraussetzungen, Fristen und Folgen sind eng geregelt. Einen Überblick über die Anforderungen gibt der Ratgeber Voraussetzungen für die private Krankenversicherung im Studium: Wer darf rein?.
Was ändert sich, wenn du nebenbei arbeitest?
Eine Beschäftigung neben dem Studium kann die Versicherung verändern. Die Regeln für Studierende mit Entgelt aus einer Beschäftigung stehen in § 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V. Weil sich die Folgen im Einzelfall unterscheiden, solltest du die Beschäftigung vor Aufnahme mit deiner Kasse klären.
Häufige Fragen
Gilt die Familienversicherung auch im Studium?
Ja, aber nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Kinder in einer Schul- oder Berufsausbildung, zu der auch ein Studium zählt, sind nach § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V bis zum 25. Lebensjahr familienversichert, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gesamteinkommen darf 2026 monatlich 565 Euro nicht übersteigen (Stand: Januar 2026). Die Altersgrenze von 25 bleibt auch dann bestehen, wenn das Studium länger dauert.
Welche Kasse ist die beste?
Eine pauschale Antwort gibt es nicht, und wir benennen keine Kasse als Empfehlung. Passend ist die Kasse, deren Zusatzbeitrag, Leistungen und Service zu deiner Lebenssituation passen. Ein Vergleich der aktuellen Sätze auf den Seiten der Kassen lohnt sich vor jeder Entscheidung.
Warum ist mein Beitrag höher als der Durchschnitt?
Der Zusatzbeitrag ist kassenindividuell und kann über dem Durchschnitt von 2,9 Prozent liegen. Der Beitragssatz von 10,22 Prozent für Studierende ist dagegen gesetzlich festgelegt und gilt für alle gleich. Maßgeblich ist deshalb in erster Linie der Zusatzbeitrag deiner Kasse.
Muss ich die Pflegeversicherung extra abschließen?
Nein. Die Pflegeversicherung ist für Studierende Teil der Pflichtversicherung und wird über die Kasse eingezogen. Studierende tragen ihren Pflegebeitrag allein. Der Zuschlag für Kinderlose gilt ab dem Monat nach Vollendung des 23. Lebensjahres.
Wo finde ich die aktuellen Zahlen?
Die gesetzlichen Beitragssätze findest du in § 241 und § 245 SGB V. Die Rechengrößen veröffentlicht der GKV-Spitzenverband im Faktenblatt, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag das Bundesgesundheitsministerium. Die Zahlen ändern sich jährlich, deshalb solltest du den Stand immer prüfen.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe mit deiner Einschreibebescheinigung, ob du als eingeschriebene/r Studierende/r an einer anerkannten Hochschule in die KVdS fallst.
- Kläre, ob du über deine Eltern familienversichert bist, bevor du dich selbst anmeldest.
- Vergleiche die Zusatzbeiträge und Leistungen der Krankenkassen für das laufende Jahr und notiere den Stand.
- Rechne deinen Gesamtbeitrag mit dem Schema aus diesem Ratgeber nach.
- Wenn du deine Lage persönlich durchgehen möchtest, findest du den Ablauf einer Beratung auf So arbeiten wir.
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Quellen: § 5 SGB V, Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026), § 245 SGB V, Beitragssatz für Studenten (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1.1.2026), Bundesgesundheitsministerium, Beiträge der GKV (Stand 3.9.2026)
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.