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14. Fachsemester und Krankenversicherung: Die Grenze entfällt

Eine Höchstgrenze von 14 Fachsemestern gibt es für die studentische Krankenversicherung nicht mehr. Was stattdessen gilt und worauf du achten solltest.
Studentin liest am Küchentisch ein Schreiben ihrer Krankenkasse

Inhalt

Viele Studierende fragen sich, ob die studentische Krankenversicherung bei einem langen Studium irgendwann endet. Die früher diskutierte Grenze von 14 Fachsemestern gibt es seit 2020 nicht mehr. Heute entscheidet vor allem das Lebensalter und die Einschreibung an der Hochschule, nicht die Zahl der Semester.

Kurz beantwortet: Eine Höchstfachsemesterzahl für die studentische Krankenversicherung (KVdS) gibt es seit 2020 nicht mehr. Maßgeblich ist die Altersgrenze: Die Versicherungspflicht für eingeschriebene Studierende gilt grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Stand: Oktober 2026.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grenze von 14 Fachsemestern ist entfallen. Ältere Angaben dazu in Rundschreiben und Ratgebern sind überholt.
  • Die Versicherungspflicht hängt an der Einschreibung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
  • Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren. Die Pflicht endet grundsätzlich mit dem Semester, in dem diese Grenze erreicht wird.
  • Der Beitrag richtet sich nach der Bemessungsgrundlage und nicht nach der Zahl deiner Semester.
  • Wer länger studiert, sollte früh prüfen, ob eine andere Absicherung, etwa die Familienversicherung, in Frage kommt.

Was regelt das Gesetz zur Fachsemesterzahl?

Die Versicherungspflicht für Studierende steht in § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V. Sie gilt für Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Als zeitliche Grenze nennt die Vorschrift die Vollendung des 30. Lebensjahres. Eine Höchstfachsemesterzahl enthält der Wortlaut nicht.

Die Gemeinsamen Grundsätzlichen Hinweise des GKV-Spitzenverbands zur KVdS halten fest, dass die Begrenzung auf 14 Fachsemester entfallen ist. Die Fassung, die wir geprüft haben, stammt vom 20. März 2020. Die jeweils aktuelle Fassung des Spitzenverbands solltest du vor einer wichtigen Entscheidung selbst einsehen.

Welche Regeln gelten, wenn du länger studierst?

Die folgende Tabelle zeigt die zentralen Fragen und die Antworten nach der geltenden Rechtslage.

FrageWas giltGrundlage
Gibt es eine Fachsemestergrenze?Nein, sie ist seit 2020 entfallenGKV-Spitzenverband, Hinweise zur KVdS
Bis zu welchem Alter gilt die Pflicht?Grundsätzlich bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres§ 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V
Wann endet die Mitgliedschaft?Grundsätzlich mit dem Semester, in dem du exmatrikuliert wirst oder die Altersgrenze erreichst§ 190 Abs. 9 SGB V
Wovon hängt der Beitrag ab?Von der Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat und dem Zusatzbeitrag deiner Kasse§ 236 und § 245 SGB V

Die Tabelle zeigt, dass deine Fachsemesterzahl für die Pflicht selbst keine Rolle spielt. Entscheidend sind die Einschreibung und das Alter.

Was kostet die Krankenversicherung, wenn das Studium länger dauert?

Der Beitrag ändert sich mit der Semesterzahl nicht. Für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen, gilt eine Bemessungsgrundlage von 855 Euro im Monat (§ 236 SGB V). Der Beitragssatz für Studierende beträgt 10,22 Prozent (§ 245 SGB V). Hinzu kommt der Zusatzbeitrag deiner Kasse, der sich von Kasse zu Kasse unterscheidet.

Annahme für das Rechenbeispiel: Bemessungsgrundlage 855 Euro, Durchschnittszusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Dann ergibt sich ein Krankenversicherungsbeitrag von 87,38 Euro plus rechnerisch 24,80 Euro, zusammen 112,18 Euro im Monat. Der Pflegebeitrag kommt hinzu. Die Zahlen stammen aus dem Stand 1. Januar 2026 und dem Stand 3. September 2026 für den Zusatzbeitrag.

Welche Grenzen zählen in der Praxis?

In der Praxis bestimmen drei Punkte, wie lange die studentische Pflicht gilt. Jeder davon ist eigenständig zu prüfen, deshalb solltest du sie gemeinsam im Blick behalten.

  • Einschreibung: Solange du an einer anerkannten Hochschule eingeschrieben bist, besteht die Pflicht grundsätzlich fort.
  • Altersgrenze: Die Pflicht endet nach der gesetzlichen Grundregel mit dem Semester, in dem du 30 wirst.
  • Vorrang anderer Absicherung: Bist du bereits über eine andere Pflichtversicherung oder über die Familienversicherung abgesichert, greift die KVdS nicht (§ 5 Abs. 7 SGB V).

Wichtig ist außerdem, Fristen nicht aus den Augen zu verlieren. Wer sich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte, muss den Antrag innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht stellen (§ 8 Abs. 2 SGB V). Ein versäumter Termin lässt sich nicht nachholen, deshalb lohnt sich eine frühe Klärung.

Familienversicherung als Alternative prüfen

Viele Studierende sind bis zum 25. Lebensjahr über die Eltern familienversichert, wenn sie in einer Ausbildung sind, zu der auch ein Studium zählt. Das ist in § 10 Abs. 2 Nr. 3 SGB V geregelt. Die Familienversicherung setzt zudem voraus, dass das Gesamteinkommen 2026 monatlich 565 Euro nicht übersteigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 SGB V). Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sollte die Familienversicherung in die Planung einbeziehen, bevor er sich selbst versichert.

Häufige Fragen

Gibt es die 14-Fachsemester-Grenze noch?

Nein. Nach den Hinweisen des GKV-Spitzenverbands ist die Begrenzung auf eine Höchstfachsemesterzahl seit 2020 entfallen. Ältere Ratgeber oder Rundschreiben, die noch von 14 Fachsemestern sprechen, sind insoweit überholt.

Verliere ich meinen Versicherungsschutz, wenn ich länger als 14 Semester studiere?

Nein. Die Zahl deiner Fachsemester ist für die Versicherungspflicht nicht mehr maßgeblich. Solange du eingeschrieben bist und die Altersgrenze noch nicht erreicht hast, besteht die Pflicht grundsätzlich weiter.

Spielt die Fachsemesterzahl bei anderen Leistungen eine Rolle?

Ja, aber nicht bei der Krankenversicherung. Beim BAföG ist etwa ein Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester vorgesehen. Die Einzelheiten erklären die FAQ der Studierendenwerke zum BAföG. Für die Krankenversicherung ist diese Angabe nicht relevant.

Gilt das auch für ein Teilzeitstudium?

Die Hinweise des GKV-Spitzenverbands unterscheiden nicht danach, ob Vollzeit oder Teilzeit studiert wird. Ob du als Teilzeitstudierende/r weiterhin als Student giltst, wenn du nebenbei arbeitest, prüft die Kasse im Einzelfall.

Was passiert nach der Altersgrenze?

Mit der Altersgrenze endet die studentische Pflicht. Danach musst du prüfen, welche Absicherung dann gilt, etwa eine Pflichtversicherung durch eine Beschäftigung oder eine freiwillige Mitgliedschaft. Für freiwillig Versicherte gilt 2026 eine Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 Euro im Monat. Diese Zahl stammt aus dem Faktenblatt des GKV-Spitzenverbands (Stand 1. Januar 2026). Ein Wechsel rechtzeitig vor dem Ende der Pflicht verhindert Lücken im Versicherungsschutz.

Wer hilft mir bei der Klärung meiner Situation?

Die Krankenkasse ist die erste Adresse für verbindliche Auskünfte zu deinem Versicherungsstatus. Die gesetzlichen Grundlagen findest du im Internet unter gesetze-im-internet.de. Für eine persönliche Einordnung kannst du dich auch beraten lassen.

So gehst du jetzt vor

  1. Prüfe deine Einschreibung und berechne anhand deines Geburtsdatums, wann die Altersgrenze erreicht wird.
  2. Kläre, ob du in der Zwischenzeit über die Familienversicherung abgesichert sein kannst.
  3. Rechne deinen Monatsbeitrag mit dem Schema aus dem Ratgeber Krankenversicherung als Student nach.
  4. Plane rechtzeitig für die Zeit nach der Altersgrenze und kläre die weitere Absicherung mit deiner Kasse.
  5. Für eine persönliche Einschätzung findest du den Ablauf einer Beratung auf So arbeiten wir.

Passend dazu

Quellen: § 5 SGB V, Versicherungspflicht (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Gemeinsame Grundsätzliche Hinweise zur KVdS (Fassung 20.03.2020), § 10 SGB V, Familienversicherung (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026), § 190 SGB V, Ende der Mitgliedschaft (gesetze-im-internet.de, Abruf Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht (Stand 1.1.2026)

Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.

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