Wer die gesetzliche Krankenkasse wechseln möchte, muss zuerst die Fristen kennen. Die Mindestbindung, die Kündigungsfrist und das Sonderkündigungsrecht bei einem Zusatzbeitrag entscheiden darüber, wann der Wechsel wirksam wird. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln, zeigt ein Beispiel mit Datum und enthält eine Vorlage, die du anpassen kannst.
Kurz beantwortet: Du bist in der gesetzlichen Krankenversicherung mindestens zwölf Monate an deine Kasse gebunden. Danach kannst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen (§ 175 Abs. 4 SGB V). Bei einem Kassenwechsel ersetzt die Anmeldung bei der neuen Kasse die Kündigung. Stand Oktober 2026.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mindestbindung an eine gesetzliche Krankenkasse beträgt zwölf Monate (§ 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V).
- Danach kündigst du zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats. Der Monat der Kündigung wird nicht mitgezählt.
- Wechselst du zu einer neuen Kasse, meldet diese dich an, und das ersetzt deine Kündigung.
- Bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags kannst du bis zum Ablauf des Monats kündigen, ab dem der höhere Beitrag gilt, und die Bindung entfällt.
- Wenn keine neue Mitgliedschaft entsteht, stellt die alte Kasse innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung aus.
Wann kannst du kündigen? Die Fristen im Überblick
Die gesetzlichen Regeln für die Kündigung stehen in § 175 SGB V. Die folgende Tabelle fasst die vier wichtigsten Konstellationen zusammen. Den Wortlaut kannst du auf gesetze-im-internet.de prüfen.
| Situation | Regel | Fundstelle |
|---|---|---|
| Mitglied seit weniger als zwölf Monaten | Grundsätzlich gebunden, eine Kündigung ist in dieser Zeit nicht möglich | § 175 Abs. 4 Satz 1 SGB V |
| Normaler Wechsel nach zwölf Monaten | Kündigung zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats | § 175 Abs. 4 Satz 3 SGB V |
| Wechsel zu einer neuen Kasse | Die Meldung der neuen Kasse ersetzt die Kündigung | § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V |
| Erhöhung des Zusatzbeitrags | Kündigung bis zum Ablauf des Monats, ab dem der höhere Beitrag gilt | § 175 Abs. 4 Satz 6 SGB V |
Rechenbeispiel: Wann endet deine Mitgliedschaft?
Die Regel mit dem übernächsten Kalendermonat wirkt auf den ersten Blick kompliziert. Das Beispiel zeigt die Logik.
- Annahme: Du kündigst am 10. Oktober 2026, du bist also seit mindestens zwölf Monaten Mitglied.
- Der nächste Kalendermonat ist November, der übernächste ist Dezember.
- Die Kündigung wirkt zum Ablauf des 31. Dezember 2026.
Ein zweites Beispiel: Kündigst du am 15. März 2027, endet die Mitgliedschaft zum 31. Mai 2027. Der Monat der Kündigung, März, zählt nicht mit. Der nächste Monat ist April, der übernächste ist Mai.
Der Wechsel in der Praxis
In den meisten Fällen musst du nicht selbst bei deiner alten Kasse kündigen. Die Schritte sehen so aus:
- Vergleiche die Angebote der Krankenkassen anhand des Zusatzbeitrags und der Leistungen, die dir wichtig sind.
- Stelle bei der neuen Kasse den Antrag auf Mitgliedschaft und nenne den gewünschten Beginn.
- Die neue Kasse meldet dich bei deiner bisherigen Kasse ab. Damit ist die Kündigung ersetzt.
- Achte darauf, dass die Mitgliedschaft lückenlos beginnt, damit kein Zeitraum ohne Krankenversicherung entsteht.
- Bewahre die Bestätigung der alten Kasse und die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse auf.
Wichtig ist die Reihenfolge. Melde dich nicht bei deiner alten Kasse ab, bevor die neue Mitgliedschaft bestätigt ist, sonst kann eine Lücke im Versicherungsschutz entstehen. Die neue Kasse übernimmt die Abmeldung bei der bisherigen Kasse, du musst dich also nicht selbst um die Termine kümmern. Prüfe trotzdem in der nächsten Gehaltsabrechnung, ob dein Arbeitgeber die neue Kasse übernommen hat, und hebe alle Schreiben beider Kassen auf. Bei Fragen zu Beiträgen oder Fristen hilft die Auskunft der neuen Kasse am schnellsten.
Nur wenn keine neue Mitgliedschaft entsteht, musst du selbst kündigen. Dann hilft die folgende Vorlage.
Kündigungsvorlage zum Anpassen
Ersetze alle Angaben in eckigen Klammern durch deine Daten. Schreibe die Kündigung am besten per Brief oder über das Online-Portal deiner Kasse, damit du den Zugang nachweisen kannst.
Absender: Vorname Nachname, Straße und Hausnummer, PLZ und Ort, Versichertennummer [Nummer]
Empfänger: [Name der Krankenkasse], [Anschrift der Krankenkasse]
Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse zum [Datum des Kündigungsendes]. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung und das Ende der Mitgliedschaft schriftlich. Falls ich mich zum [Datum] bei der [neue Krankenkasse] versichere, bitte ich um Übermittlung der Bestätigung an die neue Kasse.
Mit freundlichen Grüßen
[Ort, Datum und Unterschrift]
Hinweis: Bei einem Kassenwechsel genügt in der Regel die Anmeldung bei der neuen Kasse. Die Vorlage brauchst du vor allem dann, wenn keine neue Mitgliedschaft entsteht oder wenn du wegen einer Beitragserhöhung kündigst. In diesem Fall nennst du den Grund besser ausdrücklich im Schreiben.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich keine neue Kasse habe?
Die alte Kasse muss dir innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung ausstellen, wenn keine neue Mitgliedschaft begründet wird. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn du innerhalb der Frist anderweitigen Krankenschutz nachweist. Lass dir die Bestätigung immer schriftlich geben und bewahre sie auf.
Kann ich während der Mindestbindung wechseln?
Grundsätzlich nicht. Ausnahmen gibt es, etwa beim Sonderkündigungsrecht bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags. Wer in der Anfangsphase unzufrieden ist, sollte zuerst die Leistungen prüfen, bevor er den Wechsel plant, denn die Bindung gilt auch dann.
Muss ich der alten Kasse einen Grund nennen?
Eine Begründung ist für die ordentliche Kündigung nicht vorgeschrieben. Beim Sonderkündigungsrecht wegen eines erhöhten Zusatzbeitrags ist der Anlass aber klar, und die Erwähnung im Schreiben hilft bei der Zuordnung. Mehr als das Datum und die Versichertennummer musst du in der Regel nicht angeben.
Entstehen mir Kosten durch den Wechsel?
Der Wechsel selbst ist für dich in der Regel ohne Gebühr möglich. Dein Beitrag richtet sich nach dem Zusatzbeitrag der neuen Kasse. Vergleiche daher die Beitragssätze und nicht nur die Werbeversprechen der Anbieter. Den Durchschnittswert von 2,9 Prozent für 2026 nennt das Bundesgesundheitsministerium als Orientierung. Der Satz deiner Kasse kann davon abweichen.
So gehst du jetzt vor
- Prüfe, seit wann du Mitglied bist, und ob die Zwölf-Monats-Bindung bereits abgelaufen ist.
- Vergleiche den Zusatzbeitrag und die Leistungen der Kassen, die dich interessieren.
- Melde dich bei der neuen Kasse an und lasse dir die Bestätigung geben, bevor du weitere Schritte unternimmst.
- Nur wenn keine neue Mitgliedschaft entsteht: Verschicke die Kündigung mit einem Nachweis über den Zugang.
Muss ich während der Umstellung Beiträge doppelt zahlen?
In der Regel nicht. Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung fallen nur bei einer Mitgliedschaft an, und die Kasse ordnet die Abmeldung so, dass keine Doppelmitgliedschaft entsteht. Falls dein Konto doch zweimal belastet wird, reklamiere den Betrag schriftlich bei der Kasse, die ihn eingezogen hat. Bewahre Kontoauszüge und Schreiben als Nachweis auf.
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Quellen: § 175 SGB V, Ausübung des Wahlrechts (Abruf Oktober 2026), GKV-Spitzenverband, Faktenblatt Rechengrößen Beitragsrecht 2026 (Stand 1.1.2026).
Stand: Oktober 2026. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine individuelle Beratung.